Auch der BGH schützt Wilhelm Zimmerlin vor Karl-Heinz Seeger

Von Claus Jotzo

Über viele Jahre lang konnte Karl-Heinz Seeger als Geschäftsführer der Gewobau schalten und walten, wie er wollte. Dabei lief einiges schief. Das deckte der rheinland-pfälzische Landesrechnungshof (LRH) Ende 2017 in einem über 100 Seiten starken Bericht auf. Vom Inhalt wüsste die Öffentlichkeit heute noch nichts, wenn diese Seite 2019 relevante Passagen nicht veröffentlicht hätte. Dabei hat sich ein Stadtrats- und Aufsichtsratsmitglied von Anfang an um Transparenz bemüht: Wilhelm Zimmerlin (BüFEP). Weil er im nichtöffentlich tagenden Aufsichtsrat keine Antworten auf seine Fragen erhielt, legte er das Amt im Sommer 2018 nieder.

Der BWA ernannte Karl-Heinz Seeger zum Senator. Das ist deshalb von Interesse, weil seit 2018 Thomas Sapper (t) dort Präsident war. Der sass später für die FDP, der auch Seeger angehörte, im Grundstücksausschuss der Stadt. Und machte über eine seiner Firmen Geschäfte mit der Gewobau, die heute Gegenstand von Untersuchungen sind. Bei der Gewobau war bis zur Wahl von Manfred Rapp zum neuen Vorsitzenden in der vorsitzlosen Zeit der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende von der FDP. Mehrere Stadtratsmitglieder sehen in dieser liberalen Herrenrunde einen der Gründe, warum Oberbürgermeister Emanuel Letz (FDP) die Öffentlichkeit über die Vorgänge bei der Gewobau nicht offen informiert.

Und verklagte die damalige Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer auf Herausgabe des Berichtes. Diese und andere Prozesse gewann Zimmerlin zwar, erhielt aber von der OBin nur ein geschwärztes Exemplar. Allein das kostete die Bad Kreuznacher Steuerzahler*Innen rund 10.000 Euro, weil die OBin einen Spezialanwalt beauftragte. Eine rechtswidrige Ausgabe, wie der LRH in einer weiteren Prüfung feststellte. Im Stadtrat blieb der Vorgang ohne Konsequenzen. Die grosse Mehrheit winkte die Sache einfach durch. Anders als Wilhelm Zimmerlin. Für ihn war der Fall noch nicht erledigt.

Wegen der im LRH-Prüfbericht aufgelisteten Themen und Probleme erstattete das 2019 wiedergewählte Stadtratsmitglied Strafanzeige gegen Seeger und Dr. Kaster-Meurer. Die wurde zunächst eingestellt. Aufgrund einer Beschwerde veranlasste der Koblenzer Generalstaatsanwalt die Wiederaufnahme der Ermittlungen. Die hatten ein konkretes Ergebnis. Und wurden nur gegen Auflagen eingestellt. Strafrechtlich behielten Seeger und die Ex-OBin damit eine weisse Weste. Die Wahrnehmung der Öffentlichkeit war eine andere. Zimmerlin veröffentlichte diesen Sachverhalt.

Und wurde dafür von Seeger zivilrechtlich erfolgt. In der zweiten Instanz gab das Oberlandesgericht Koblenz in der Sache Seeger gegen Zimmerlin im Wesentlichen dem Stadtratsmitglied Recht. Gegen diese Entscheidung legte Seeger wegen der verfügten Nichtzulassung der Revision ein. Diese wurde am 4. Juni 2024 vom 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) zurückgewiesen. Damit ist das Koblenzer Urteil rechtskräftig. Das freut aus nachvollziehbaren Gründen besonders Wilhelm Zimmerlin, der Jahre seines Lebens mit der Last mehrerer Prozesse leben musste, die er ausschließlich im Interesse der Öffentlichkeit geführt hat.

“Der Versuch, mich mit Unterlassungsklagen zu überziehen, mich auf diese perfide Weise mundtot machen zu wollen und mich an der Wahrnehmung meiner Kontrollaufgaben als Stadtrat zu hindern, ist damit endgültig gescheitert“, kommentiert Stadtrat Wilhelm Zimmerlin von der BüFEP das Ende des vom (Ex-)Geschäftsführer jahrelang betriebenen Rechtsstreits. Was Zimmerlin und andere zurecht ärgert: die vom Rechnungshof aufgedeckten Vorgänge in der Gewobau und die zweifelhafte Rolle des Aufsichtsrats wurden in den zuständigen städtischen Gremien weder behandelt noch aufgearbeitet.

Zimmerlin erinnert das sehr an die aktuellen Vorgänge, die am 20. März diesen Jahres zur fristlosen Entlassung Seegers führten: “genau so wenig, wie die neueren dubiosen Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit Bauvorhaben der Gewobau und der insolventen Firma Futurehaus in den Weingärten. Zu Letzteren hat Oberbürgermeister Emanuel Letz (FDP) zwar eine externe Prüfung veranlasst und transparente Aufklärung angekündigt. Doch über die vorliegenden Ergebnisse verweigert er die Auskunft. Wir erleben leider schon wieder die unsäglichen Mechanismen der Bad Kreuznacher Stadtpolitik: verheimlichen statt transparenter Information”, kritisiert Zimmerlin.