Landesrechnungshof: Gewobau-E-Bikes nutzen oder abschaffen

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Es ist nicht immer leicht den LRH zu verstehen. Dessen Beamten interessieren sich nämlich nur für Fakten. Selbstbetrug, wie wir alle ihn täglich praktizieren, ist den Prüfern wesensfremd. Sie orientieren sich nicht an schönen Zielen. Sondern nur daran, ob deren Umsetzung erreicht wurde. Und da sieht die Bilanz für die E-Bikes der Gewobau nicht gut aus. Für die mit Außendienst betrauten Mitarbeiter der technischen Abteilung wurden 2012 und 2014 insgesamt vier E-Bikes beschafft.

E-Bikes für 9.650 Euro

Kostenpunkt 9.650 Euro. Deren Wartungs- und Instandhaltungsaufwand betrug zuletzt 775 Euro. Die Prüfer haben festgestellt: “gegenüber 2011 hat sich die jährliche Fahrleistung der Mitarbeiter mit privaten Kraftfahrzeugen um durchschnittlich 939 Kilometer verringert. Dies entspricht einem geminderten Reisekostenaufwand von etwa 280 Euro im Jahr (0,30 € je Kilometer)”. Was der Landesrechnungshof meint ist: die von der Gewobau erhoffte dienstliche Nutzung der E-Bikes findet nur sehr begrenzt statt.

Kaum Einsparungen

Die finanzielle Dimension ist daher für den LRH schnell abgehakt. “Die Einsparungen vermochten nicht einmal die jährlichen Abschreibungen der E-Bikes (1.380 Euro, vgl. amtliche AfA – Tabelle 2015 des BMF; Nutzungsdauer: sieben Jahre) zu kompensieren”. Dazu nahm die Geschäftsleitung der Gewobau wie folgt Stellung. Die Betrachtung und Bewertung der E-Bikes durch den Rechnungshof sei unvollständig und gehe von einem unzutreffenden Sachverhalt aus.

“Positive Image-Werbung”

Der Mehrwert für die Gesundheit der Mitarbeitenden, die Einsparungen an Feinstaub und die Reduzierung des Autoverkehrs in der Innenstadt, geringere Abnutzung der Teerdeckschicht usw. sei vom LRH nicht gewertet worden. Die E-Bikes seien mehr als ein viel genutztes Transportmittel. Sie repräsentierten eine Haltung. Sie seien eine positive Image-Werbung für die GEWOBAU. “Seht her, wir denken und handeln nachhaltig!” Aus diesem Grund würden nicht nur die Mitarbeitenden der Technischen Abteilung, sondern auch der Geschäftsführer die E-Bikes nutzen (8 Mitarbeiter, 4 E-Bikes).

LRH kontert

Wer mitdenkt und / oder unsere Berichterstattung aufmerksam verfolgt hat, den wird nicht überraschen, dass der Landesrechnungshof einfach strukturierte Argumentationslinien als solche fix überführt. So auch zu diesem Punkt. Ganz zahm weisen die Prüfer zunächst darauf hin, dass die Ausführungen nur bedingt aussagekräftig seien und in keiner Weise erkennen ließen, von welchem unzutreffenden Sachverhalt der Rechnungshof ausgegangen sein soll. Um dann hart in der Sache fortzufahren.

Aufwendungen zur Zweckerreichung

Gnadenlos weist der LRH darauf hin, dass kommunale Gesellschaften wie die Gewobau nach § 85 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 Gemeindeordnung gehalten sind, Aufwendungen nach Möglichkeit auf den zur Zweckerreichung erforderlichen Umfang zu begrenzen. Dann räumen die Prüfer ein, dass durch die Nutzung von E-Bikes prinzipiell positive Effekte auf die Gesundheit der Mitarbeiter und bei entsprechender Nutzung auch ökologische Vorteile eintreten könnten (ohne Berücksichtigung der für die Produktion eingesetzten Umweltressourcen und Belastungen der Ökobilanz). Um zu schlußfolgern:

Tankt Geschäftsführung weniger?

“Aufgrund des aktuellen Nutzungsverhaltens kann diese Wirkung derzeit auch mit zwei E-Bikes erreicht werden”. Nach diesem verbalen Warmmacher reißt der LRH den Nebelkerzen-Werfern der Gewobau-Chefetage die Maske der Öko-Gutmenschen flugs von der Feinstaub-Diesel-SUV-Fratze: “Zudem lassen sich die von der Geschäftsführung dargestellten und beabsichtigten Effekte noch verstärken, indem die Auslastung der vorhandenen Räder signifikant erhöht wird. Eine effektivere Nutzung müsste sich ebenfalls in den dienstlich veranlassten Reisekosten, Fahrleistungen sowie Tankabrechnungen der Geschäftsführung deutlicher niederschlagen”.

LRH: 2 E-Bikes verkaufen

Nach dieser süffisanten Replik und wohl wissend, dass es dazu kaum kommen wird, zeigt der Landesrechnunghof die Konsequenz auf: “Bei unverändertem Nutzungverhalten ist die Anschaffung der E-Bikes unwirtschaftlich. Auf Ersatz- und Neuanschaffungen sollte aus diesem Grund generell verzichtet werden. Sofern die Nutzung der Räder nicht erheblich ausgeweitet werden kann, sollte ein Verkauf von zumindest zwei Fahrrädern in Betracht gezogen werden”. Dann wäre bei drei Radständern auch wieder ein Platz für Kunden frei.

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Meinung: einen fetten SUV fahren und Klimaschutz predigen?

Nachhaltiger als Karl-Heinz Seeger das getan hat, kann man seine Glaubwürdigkeit nicht beschädigen. Massenhaft formale Mängel. Bei der Buchhaltung. Der Barkasse. Der Urlaubsabgeltung. Und vielem mehr. Welches Geistes Kind er ist, hat er bei einem vordergründig ganz harmlosen Punkt offengelegt.

Um die Anschaffung von E-Bikes durch die Gewobau zu rechtfertigen, die dienstlich kaum genutzt wurden, griff der Geschäftsführer tief in die rhetorische Öko-Kiste. “Einsparungen an Feinstaub”, “Reduzierung des Autoverkehrs in der Innenstadt”, “geringere Abnutzung der Teerdeckschicht”, “Haltung”.

Und was macht Seeger im wirklichen Leben? Er fährt einen Spritschlucker nach dem anderen (kaputt). Der Mann hat den Bezug zur Realität lange verloren. Wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen, verliert er seinen Posten. Die Frage ist schon heute nur noch: wer muß mit gehen?
Claus Jotzo