Verurteilt ist Dr. Kaster-Meurer jetzt. Sieger Wilhelm Zimmerlin will nun seine Belohnung: die Kopie der Prüfungsmitteilungen des Landesrechnungshofes (LRH) über die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH Bad Kreuznach (GEWOBAU). Gestern hat der BüFEP-Stadtrat die Oberbürgermeisterin schriftlich aufgefordert: “ich erwarte, dass Sie dem Urteil Folge leisten und bitte um unverzügliche Aushändigung der Prüfungsmitteilungen, spätestens jedoch bis zum Freitag, den 8. Februar 2019”.
Rechtsmittel schon vor Urteil angekündigt
Noch am Tag der mündlichen Verhandlung, also bevor das Urteil überhaupt gesprochen, schriftlich verfasst und den Parteien zugestellt war, hatte die Verwaltungschefin angekündigt Rechtsmittel einzulegen. In einer gemeinsamen Presseerklärung der Stadt mit der Gewobau, die dieser Seite von der Gewobau gar nicht und von der Stadt erst auf Nachfrage vorgelegt wurde, wird Geschäftsführer Seeger am 15.1.19 mit der Aussage zitiert: „ich begrüße die Ankündigung der Oberbürgermeisterin, gegen das Urteil vorzugehen, falls das Gericht der Klage stattgibt”.
Auch in der nächsten Instanz allein
Vor Ihrer Ankündigung hätte sich die Oberbürgermeisterin besser mal mit Fachpersonen unterhalten und sich erklären lassen, wie Richter derartige öffentliche Erklärungen wahrnehmen. Ein von dieser Seite befragter Rechtsanwalt dazu: “gleich nach den Lügnern stehen bei Gerichten die ganz hoch im Kurs, die schon vor Abfassung der Urteilsgründe Rechtsmittel ankündigen”. Zudem wird sich Dr. Heike Kaster-Meurer in der nächsten Instanz weiterhin ganz allein gegen Transparenz und Information wehren müssen.
OBin fördert den BüFEP-Wahlkampf
Denn der Wunsch der Gewobau am Verfahren beteiligt zu werden, wurde gerichtlich abgelehnt (diese Seite berichtete gestern unter der Überschrift “Koblenzer Richter blocken Gewobau ab”. Schon jetzt ist Wilhelm Zimmerlin nach Einschätzung vieler Beobachter auf den Prüfbericht selbst gar nicht mehr angewiesen, um Dr. Heike Kaster-Meurer, die die Spitzenkandidatin der SPD bei der Kommunalwahl ist, politisch erfolgreich zu kritisieren.
Glaubwürdigkeit beschädigt
Ein Verwaltungschefin, die ein Gerichtsurteil nicht akzeptiert, ist in ihrer Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit schwer beschädigt. Denn in vielen kommunalpolitischen Alltagsfällen tritt die Stadt gegenüber den Bürger*Innen genau mit der gegenteiligen Argumentation auf: weil ein Gericht dieses und jenes geurteilt hat, müssen sich die Einwohner*Innen so und so verhalten. Jetzt können die kleinen Leute diese Argumentation gegen die Stadt wenden: wenn die Oberbürgermeisterin höchstpersönlich sich mit einem Urteil nicht abfindet – warum sollten es dann die einfachen Bürger*Innen tun?