Dr. Kaster-Meurer weiß spätestens seit dem 21. November 2016 bescheid

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Nur für die Öffentlichkeit war neu, was Wilhelm Zimmerlin am Montag als Antrag für die nächste Stadtratssitzung vorlegte. Und was diese Seite gestern berichtete. Denn den Menschen in Bad Kreuznach werden wesentliche Ermittlungsergebnisse des Landesrechnungshofes (LRH) vorsätzlich vorenthalten. Ganz anders als der Oberbürgermeisterin.

Schriftlich am 29. Mai 2017

Die weiß spätestens seit dem 21. November 2016 im Detail bescheid. An diesem Tag wurden die “wesentlichen Sachverhalte, die dem Entwurf der Prüfungsmitteilungen zugrunde lagen, mit der Geschäftsführung, der Aufsichtsratsvorsitzenden (Anmerkung der Redaktion: diese ist Dr. Kaster-Meurer) sowie der Beteiligungsverwaltung erörtert”. Die schriftliche Fassung wurde dann am 29. Mai 2017 übersandt.

Antwort nach 9 Monaten

In den sechs Monaten dazwischen stand der LRH im intensiven Kontakt mit den Verantwortlichen. Geschäftsführung und Oberbürgermeisterin legten ihre “Äußerungen”, also die von den Prüfern angeforderten Stellungnahmen und Erklärungen, am 15. August 2017, erst neun (!) Monate nach der umfassenden Aussprache, beim Landesrechnungshof vor.

Was hat die OBin getan?

Die Oberbürgermeisterin hatte also seit nunmehr zwei Jahren und fünf Monaten die Gelegenheit, mindestens die von ihr anerkannten Prüfungsfeststellungen aufzuarbeiten. Und schon das sind einige. Dr. Kaster-Meurer hat dem LRH auch bereits im Sommer 2017 in vielen Punkten Abhilfe zugesagt. Einige dieser Themen sind für die Bürger*Innen der Stadt von großer Bedeutung. Deren gewählte Vertreter*Innen sitzen im Stadtrat.

Schwärzung statt Information

Den hat die Oberbürgermeisterin erst vor wenigen Wochen, ausschließlich auf Druck von Stadtratsmitglied Wilhelm Zimmerlin (BüFEP) und dann auch nur sehr beschränkt informiert. Etwa ein Drittel der Prüfungsfeststellungen wurden durch Schwärzungen unlesbar gemacht. So sind für die gewählten Volksvertreter*Innen unzählige Details gar nicht zu lesen. Weiterhin wird das Verständnis für den Gesamtzusammenhang dramatisch behindert.

Gesellschaftsrechtliche Veränderungen

Durch die von der Oberbürgermeisterin verhängte Informationssperre war es dem Stadtrat nicht möglich sich mit für die städtische GmbH wichtigen Fragen zu befassen. So zum Beispiel mit den vom LRH analysierten und geforderten gesellschaftsrechtlichen Veränderungen. Dr. Kaster-Meurer hatte dem LRH schon 2017 zugesagt, diese in der Gesellschafterversammlung zu diskutieren. Und dann zu berichten.

Selbstentlastung

Die OBin hielt es nicht für nötig dieses Thema mit dem Stadtrat zu besprechen. Auch über die vom LRH aufgedeckten Rechtsverstösse hat Dr. Kaster-Meurer den Stadtrat nicht in Kenntnis gesetzt. Kleinlaut hat sie dem LRH lediglich mitgeteilt, sich und die Geschäftsführung nicht mehr selbst zu entlasten. Wie Besucher der Stadtratssitzungen wissen: gelernt hat sie daraus nichts.

Wiederholungstäterin

In 2018 mußte ein Entlastungsbeschluß im Stadtrat wiederholt werden, weil sie die Sitzungsleitung nicht wie vorgeschrieben abgab. Die Oberbürgermeisterin ist also eine Wiederholungstäterin, die bestimmte Fehler gern nachmacht. Insbesondere jene, die mit ihrer eigenen Entlastung und Machtpositionen zusammenhängen. Das läßt tief blicken.

Aufsichtspflicht erfüllt?

Für Fachpersonen geradezu abenteuerlich ist eine weitere Feststellung des LRH. Auch diese legt offen, wie wenig ernst die Oberbürgermeisterin ihre Aufsichtspflichten nimmt. So störte sich Dr. Kaster-Meurer nicht im geringsten daran, dass bei der Besprechung der Gewobau-Jahresabschlußprüfung 2015, die am 1. September 2016 stattfand, kein Entwurf, “sondern bereits der endgültige Prüfbericht in gebundener Form einschließlich des datierten Bestätigungsvermerkes vom 29. Juli 2016 vorgelegt” wurde.

Prüfungsstandarts verletzt

Dieses Verfahren wiederholte sich am 14. September 2016 im Aufsichtsrat. Der Landesrechnungshof stellt dazu trocken fest: “diese Verfahrensweise ist nicht zweckdienlich. Sie entspricht nicht den festgelegten Grundsätzen und Prüfungsstandarts für Wirtschaftsprüfer”. Auch dieser ätzenden Kritik stimmte Dr. Kaster-Meurer widerspruchslos zu. Ihr Fehlverhalten wirft die Frage auf, wie die Oberbürgermeisterin ihre diversen durch den Stadtposten erlangten Aufsichtsmandate wahrnimmt, wenn sie die Regeln entweder nicht kennt oder nicht beachtet.

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10.04.19 – “Offener Rechtsbruch: Oberbürgermeisterin verweigert Antrag für Stadtratssitzung”
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