Verräterische Zahlen

Wer sich mit dem Tourismusbeitrag schon länger beschäftigt, dem fällt eines auf: die Angaben der Stadt ändern sich ständig. Sowohl die Angaben über die Höhe der erhofften Beiträge. Aber auch die zu den entsprechenden Ausgaben und Einnahmen der Stadt und der GuT. Und zwar auch für abgeschlossene Haushaltsjahre. Je nach dem wer wo wem was sagt. Antonio Valentino ist seit 3 Jahren im Thema. Und in den drei Jahren hat sich die Stadtverwaltung recht unterschiedlich geäussert. Valentino erinnert sich: “Ganz am Anfang hiess es: die Millionen-Ausgaben sind zweistellig und eingenommen werden sollen 300.000 Euro”. Seine Erinnerung wird durch den Blick in die Allgemeine Zeitung – Bad Kreuznacher Anzeiger (AZ) vom 12. Mai 2016 bestätigt. Dort heisst es: “Die Stadt gebe rund 11 Millionen Euro für den touristischen Bereich aus, aber nehme dort nur gut acht Millionen Euro ein, daraus resultiere ein Defizit von 2,6 Millionen Euro”. Schon am 15. April 2016 hatte GuT-Geschäftsführer in einem Interview mit dem Öffentlichen Anzeiger erklärt: “Unsere Wertschöpfungsstudie hat ausgerechnet, dass die Stadt aus allgemeinen Steuermitteln jedes Jahr 2,6 Millionen Euro drauflegt.”     

So gesehen muss es unbemerkt von der Öffentlichkeit noch in 2016 dramatische Veränderungen gegeben haben. Denn dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG), vor dem u.a. Valentino gegen den Tourismusbeitrag kämpft, legte die Stadt mit Schreiben vom 8. März 2018 andere Zahlen für 2016 vor. Nunmehr gibt die Stadt nur noch 9,8 Millionen Euro Ausgaben an, die Einnahmen betragen demnach 6,2 Millionen Euro zuzüglich 1,9 Millionen Euro Steueranteilen. Als Verlust-Saldo werden so in 2018 für 2016 rund 1,7 Millionen Euro angegeben – immerhin 900.000 Euro oder rund 34% weniger als noch vor nicht einmal zwei Jahren erklärt. Wie es zu dieser Defizitsenkung um rund ein Drittel ohne jede Mehrung der Einnahmen kam, wird dem OVG von der Stadt nicht erklärt. Und der Öffentlichkeit und den Beitragszahlern eh nicht.

Auch bei den 300.000 Euro von der Stadt erwünschten Beitragseinnahmen erinnert Valentino richtig. In einem Bericht vom 15.04.2016 stellt der Öffentliche Anzeiger fest: “Die Abgabe hat der Stadtrat im Oktober 2015 beschlossen. Die Stadt erhofft sich davon jährliche Einnahmen von 300 000 Euro.” Doch auch das gilt nicht mehr. Die Abgabe “soll der Stadt laut GuT etwa 350.000 bis 380.000 Euro pro Jahr bringen. Wie viel genau ist derzeit noch nicht klar – erst Ende 2018 könne man prognostizieren, so GuT-Geschäftsführer Vesper” ist in der AZ vom 17. März 2018 zu lesen. Damit liegen die aktuell von der GuT genannten anvisierten Beitragseinnahmen um 16,6% bis 26,6% über den Zahlen, die die Stadt nannte, als das Projekt auf den Weg gebracht wurde.

Fazit: im März 2018 geben Stadtverwaltung und GuT das Defizit um rund ein Drittel niedriger an als zu Beginn des Erhebungsverfahrens. Und die Beitragseinnahmen um 16,6% bis 26,6% höher. Den mündigen Bürgerinnen und Bürgern kommen diese Zahlenspiele bekannt vor: von den Baukosten und den Eröffnungsterminen beim Berliner Flughafen, von Stuttgart 21, von der Elbphilharmonie und und und. Daher sind die Daten, die GuT und Stadtverwaltung ohne jede Einordnung und Erläuterung immer weiter verändern, verräterische Zahlen.

Kein Witz: Tourismusbeitrag soll auch Bäderhaus-Defizit verringern

Offiziell gibt sich die Stadtverwaltung beruhigt. “Systematisch und satzungsgemäss” werde die Erhebung des Fremdenverkehrs- und Tourismusbeitrages durchgeführt. Und die Stadt verweist auf die beiden Normenkontrollverfahren, die rechtliche Klarheit brächten. Also eines bringt das Normenkontrollverfahren Valentino in jedem Fall: endlich kommen relevante Tatsachen ans Licht. Fakten, die die Stadt und die GuT bisher auf ihren Internetseiten und Presseerklärungen nicht mitgeteilt haben. War bisher immer nur allgemein von einem Millionendefizit im Tourismusbereich die Rede, liegt nunmehr eine schriftliche prüffähige Aufstellung vor. Und deren Inhalt ist brisant. Es sind viele grosse Zahlen. Aber wer sich dadurch nicht abschrecken lässt kann sehr wertvolle Einblicke gewinnen.

In ihrer Aufstellung weist die Stadt für 2016 als “Summe Aufwendungen” 9.808.000 Euro und als “Summe Erträge” 6.199.000 Euro aus. Zu den Erträgen addiert die Stadt 1.893.000 Euro (rund 3,8%) von den 50.063.000 Euro Steuereinnahmen pp der Stadt anteilig hinzu. Als Gesamtdefizit für 2016 im Bereich Fremdenverkehr und Tourismus gibt die Stadt 1.716.000 Euro an. Nach der Rechnung der Stadt beträgt der Aufwand für das Bäderhaus 2.611.000 Euro und für das Thermalbad 2.460.000 Euro. Als Einnahmen gibt die Stadt für das Bäderhaus 1.645.000 Euro an und für das Thermalbad 1.072.000 Euro. Daraus errechnet sich für das Bäderhaus ein Defizit von 966.000 Euro und für das Thermalbad von 1.388.000 Euro.

Von diesen Beträgen zieht die Stadt dann einen “Gemeindeanteil” ab. Ein solcher Anteil muss gemäss Recht und Gesetz berechnet werden. Denn Fremdenverkehrs- und Tourismuseinrichtungen dienen allen Bürgerinnen und Bürgern Bad Kreuznachs. Jede und Jeder kann kostenlos durchs Salinental spazieren und die herrliche salzhaltige Luft atmen. Jede und Jeder kann für ein paar Euro das Freibad Salinental nutzen. Jede und Jeder kann durch den Stadtwald wandern, radfahren, Römerhalle, Stadtbibliothek und PuK besuchen usw. In der Höhe dieses “Gemeindeanteils” drückt sich aus, wem die entsprechende Einrichtung mit welchem Anteil zur Verfügung steht. Und dabei ist die Alternative klar: was nicht den Beitragspflichtigen nutzt (also den rund 4.500 erfassten Empfängern der Umsatzanfragen), das muss von der Steuerzahlergemeinschaft gezahlt werden. Wenn also im Stadtsäckel Geld fehlt müsste gespart werden. Oder Eintrittspreise zB erhöht. Das ist sicher unangenehm. Aber das ist die vom Gesetz definierte Alternative zum ungebremsten Schuldenmachen.    

Und diesen wichtigen Gemeindeanteil setzt die Stadtverwaltung wie folgt an: beim Bäderhaus 15% und für das Thermalbad mit 25%. Das bedeutet: von 966.000 Euro Defizit beim Bäderhaus sollen nach dem Wunsch der Stadt nur 144.900 Euro aus Steuermitteln und 821.100 Euro über Fremdenverkehrs- bzw Tourismusbeitrag bezahlt werden. Und von 1.388.000 Euro Verlusten des Thermalbades sollen nach dem Wunsch der Stadt nur 347.000 Euro aus Steuermitteln bezahlt und 1.179.800 Euro über Fremdenverkehrs- bzw Tourismusbeitrag bezahlt werden. Würde der “Gemeindeanteil” beim Bäderhaus und Thermalbad bei 100% liegen müsste die Stadt beim “Tourismusaufwand” ihrer Rechnung 1.862.000 Euro streichen. Und dann würde der komplette Fremdenverkehrs- und Touristikbereich in der Rechnung der Stadt nicht mit einem Defizit dastehen (weil das in der Rechnung der Stadt ja “nur” 1.716.000 Euro beträgt), sondern mit einem Überschuss. Den müsste die Stadt dann zwar nicht ausschütten. Aber Beiträge dürfte sie auf der Basis eines Überschusses nicht erheben, sagt Valentinos Steuerberater: “ohne Defizit keine Fremdenverkehrs- oder Tourismusbeiträge”.

Die Preisfrage an die rund 4.500 potentiellen Tourismusbeitragszahler im Stadtgebiet Bad Kreuznach für deren richtige Beantwortung die Beitragsfreiheit winkt, lautet also: sind das Bäderhaus und das Thermalbad überhaupt tourismusbeitragsfähig? Zumindest für das Bäderhaus ist diese Frage schnell geklärt. Richtig ist, dass seinerzeit die Millionen-Investition Einbau einer Saunalandschaft in einen bautechnisch maroden Altbau in verkehrstechnisch ungünstiger Lage von einem einzigen zentralen Argument geführt wurde: der Stadt sollte der (unterhaltstechnisch) “faule Zahn” Bäderhaus gezogen werden. In der Planungsphase wurde für die Zeit nach der Anlaufphase eine schwarze Null für den Saunabetrieb in Aussicht gestellt. Zu der kam es im operativen Geschäft der Sauna leider aber nicht. Das Millionendefizit ist eine harte Realität. Da also eine wesentliche Motivation der Stadt seinerzeit in der steuergünstigen Verrechnung der erheblichen Instandssetzungs- und Erhaltungskosten für das Bäderhaus lagen, ist nach Valentinos Auffassung das Defizit aus allgemeinen Deckungsmitteln zu zahlen. Und nicht – sei es auch nur anteilig – über Fremdenverkehrs- und Tourismusbeiträge.

Valentinos Steuerberater dazu: die Einbeziehung der Verlustabdeckung Bäderhaus in die Fremdenverkehrs- und Tourismusbeiträge ist ein krasser Verstoss gegen das Äquivalenzprinzip. Denn mit einem Beitrag dürfen nur jene Kosten ausgeglichen werden, die einer Einrichtung zuzuordnen sind, die einen Nutzen für den Beitragsschuldner bringt. Ohne Nutzen kein Beitrag.

Da bundesweit unzählige Saunaanlagen mit Gewinn betrieben werden kann dies kein Hexenwerk sein. Die Beseitigung des Defizits im Bäderhaus ist auch möglich. Nämlich durch kostendeckende Eintrittspreise. Derzeit kostet der Eintritt im Bäderhaus 29 Euro für die Tageskarte und 22 Euro für ein 3-Stunden-Ticket. Würden die rund 70.000 Gäste stärker zur Kasse gebeten (44 Euro Tageskarte und 36 Euro für ein 3-Stunden-Ticket) würde rechnerisch kein Defizit entstehen. Die Rechnung der Stadt wirft eine klare Frage auf: ist es gerecht, dass eine Planiger Friseurmeisterin mit ihrem Beitrag anteilig einem Bäderhaus-Gast ein paar Stunden Entspannung in einer “Premium Sauna für Jedermann” subventioniert?

 

Hier die Aufstellung der Einzelpositionen, die die Stadt beim Aufwand für Fremdenverkehr und Tourismus (Daten aus 2016) zugrunde legt:

 

 Teilhaushalt:    Gemeindeanteil: Aufwand in T Euro davon Tourismusaufwand: 
 1
GuT GmbH
     
 1.1.
Marketing/Veranstaltungen
 20% 1.248 998
1.2.
Gesundheitszentrum/Kur 
30% 1.102  771
1.3.
Salinen/Heilquellen
25% 1.038 778
1.4.
GuT gesamt (Overhead)
22% 261 203
2
Bad GmbH
     
2.1.
Bäderhaus Sauna
15% 2.611 2.219
2.2.
Thermalbad crucenia thermen
25% 2.460 1.845
2.3.
Freibad Salinental
80% 811 162
3
Parkeinrichtungen (Kfz)
60% 2.915 1.166
3.1.
VW-Kosten Bußgelder
   50  50
4
Parks und Grünflächen
20% 1.116 893
4.1.
Toilettenanlagen
60% 154  62
5
Wanderwege/Radwege
     
5.1.
Wanderwege
50% 106 53
5.2.
Radwege
5% 24 22
6
Messen/Märkte
20% 172 137
7
Museen/Kultur
     
7.1.
Schlossparkmuseum
50% 280 140
7.2.
Römerhalle
50% 186 93
7.3.
Museum für Puppentheaterkultur
50% 325 163
7.4.
Stadtbibliothek
95% 710 36
7.5.
Theater/Kulturpflege
90% 173 17
Summe Aufwendungen     9.808

(Quelle für die Aufstellung der Einzelpositionen: Rechtsamt der Stadt Bad Kreuznach)

 

Glossiert: Wir haben nur abgetippt und nicht nachgerechnet – Tippfehler bitten wir zu entschuldigen. Ob mit “GuT gesamt (Overhead)” gemeint ist, dass die Sache der GuT über den Kopf wächst, wissen wir nicht. Unbekannt ist uns auch, welche Toilettenanlagen erfasst wurden und ob mit “VW-Kosten Bußgelder” an den Autokonzern geleistete Zahlungen gemeint sind, weil bei uns Dank der Salinen die Feinstaubbelastung unter der anderer Städte liegt – oder hier doch tatsächlich Verwaltungskosten für Knöllchen dem Tourismusbeitrag angelastet werden. Aber wir werden versuchen das aufzuklären. 

 

23. März 2018 11.00 Uhr zweiter Anlauf: Stadtrechtsausschuss

Am Freitag den 23. März 2018 versucht es der Stadtrechtsausschuss im zweiten Anlauf. Die Widersprüche des Antonio Valentino gegen den Fremdenverkehrsbeitrag 2016 und den Tourismusbeitrag 2017 sollen verhandelt werden. Die erste Sitzung musste abgebrochen werden, weil einer der im vergangenen Monat tätigen Beisitzer auch im Aufsichtsrat der GuT sitzt und daher eine Befangenheit zu besorgen war (Informationen dazu in der Rubrik “Weitere Themen und Informationen”, Unterpunkt “23.2.18: Stadtrechtsausschuss: Sitzung platzt, weil Verwaltung patzt”).

Wieder ist die Sitzung öffentlich. Sitzungsort ist erneut das Else-Liebler-Haus (Stromberger Strasse 1). Alle Bürgerinnen und Bürger dürfen als Zuhörer teilnehmen. Tipp für die Autofahrer: bitte wegen dem Schulbetrieb nicht in der Hofgartenstrasse parken. Auf dem Parkplatz Hochstrasse und im Brückes stehen Parkplätze zur Verfügung. Unter dem Vorsitz einer Juristin, die bei der Stadtverwaltung beschäftigt ist, entscheiden diese und zwei weitere vom Stadtrat gewählte Beisitzer über die Widersprüche.

Das soll gerecht sein?

In der Sitzung des Finanzausschusses am 5. März 2018 hat die Stadtverwaltung den Tourismusbeitrag laut Öffentlichem Anzeiger als “gerecht” verteidigt. Dieser Bewertung stellen wir konkrete Fragen entgegen, die wir mit einem klaren “Nein” beantworten:

 

  • Ist es gerecht, dass einige den Fremdenverkehsbeitrag für 2016 im September 2016 bezahlen mussten – und hunderte bis heute nicht? Ist es gerecht, dass rund 400 den Tourismusbeitrag für 2017 im Dezember 2017 bezahlen mussten – und andere – wenn überhaupt – erst Ende 2018? Weil nämlich die entsprechenden Bescheide dann erst alle raus sind …

  • Ist es gerecht, dass ein gastronomischer Betrieb in Ippesheim auf den Euro Umsatz den selben Beitrag zahlen muss, wie ein artgleicher Betrieb im Kurgebiet?

  • Ist es gerecht, das ein kleiner Friseur im Wohngebiet, der sein Geschäft ausschliesslich für den örtlichen Bedarf betreibt und noch nie ein Touristenhaar beschnitten oder gefärbt hat, auf den Euro Umsatz genau so viel Beitrag zahlen muss, wie seine Branchenkollegen in der Innenstadt?

  • Ist es gerecht, dass gastronomische Betriebe mit Selbstbedienung (also weniger Personal) einen um rund 45% niedrigeren Beitrag zahlen dürfen, als gastronomische Betriebe mit Bedienung?

  • Ist es gerecht, dass die Möbel- und Einrichtungshäuser, die in Konkurrenz stehen zu den Riesen in Mainz und Wallau (und bald auch in Bingen) einen umsatzbezogenen Beitrag zahlen müssen, obwohl sie gegen ihre übermächtigen Wettbewerber nur über günstigere Preise eine Chance haben, also ihre Gewinne viel niedriger sind je Euro Umsatz als bei Ikea und Co?

  • Ist es gerecht, dass Betriebe unter 50.000 Euro Umsatz überhaupt herangezogen werden, obwohl bei denen die Kosten für die Bereitstellung der Daten höher sind, als der Beitrag, den sie zu zahlen haben?

  • Ist es gerecht, dass unsere selbstvermarkenden Weingüter, die den Namen Bad Kreuznachs bundesweit – ja sogar in die ganze Welt – hinaus tragen und damit aktives Stadtmarketing betreiben, Beiträge für Tourismuswerbung zahlen müssen? Weinpreisträger bringen doch durch ihren eigenen Erfolg Gäste nach Bad Kreuznach und denen werden doch keine Käufer von der GuT zugeführt. Diese Weingüter sorgen im Gegenteil dafür, dass von Ihren Kunden manche Übernachtung und einiger Umsatz im Einzelhandel getätigt wird.

  • Ist es gerecht, dass ein Handwerksbetrieb mit Sitz in Bad Kreuznach Beiträge zahlen soll für Arbeiten in Bad Kreuznach. Und sein Kollege z.B. in Rüdesheim, Hackenheim, Pfaffen-Schwabenheim, Bretzenheim und Roxheim nicht?

Bitte schreiben Sie uns Ihre Frage zur Gerechtigkeit an tourismusbeitrag-so-nicht@gmx.de

27. März 2018

 18.00 Uhr | Sprechstunde: So wehre ich mich richtig

Am Dienstag den 27. März 2018 findet um 18 Uhr im Ponte Vecchio (Viktoriastr. 26) die vierte Sprechstunde “So wehre ich mich erfolgreich gegen den Tourismusbeitrag” statt. Mein Steuerberater und mein Rechtsanwalt haben ausgearbeitet, wie der Tourismusbeitrag gestoppt werden kann. Auf meine Bitte und Kosten hin stehen sie Betroffenen in einer Sprechstunde zur Verfügung. Diese ist nicht öffentlich und nur für Beitragsschulder. Bitte bringen Sie die an Sie oder Ihr Unternehmen gerichtete Umsatzanfrage und den Bescheid mit. Das gilt auch,
1. wenn Sie bereits bezahlt haben,
2. wenn Sie eine Umsatzanfrage erhalten haben, diese aber nicht beantwortet haben und
3. wenn Sie eine Umsatzanfrage erhalten und beantwortet – aber keinen Bescheid bekommen haben.

Wenn Sie am 27.3.18 verhindert sind melden Sie sich bitte per Email bei tourismusbeitrag-so-nicht@gmx.de. Sie erhalten dann einen Ersatzterminvorschlag.

Noch 33 Fragen seit fast 2 Monaten ohne Antwort

Das erstes Opfer des Krieges ist die Wahrheit. Diese Erkenntnis wird Senator Hiram Johnson zugeschrieben (1914). Wie der Blick aus dem Haus zeigt tobt in Bad Kreuznach zum Glück kein Krieg. Aber die Wahrheit wird gleich von mehreren Seiten geopfert. Warum? Aus welchem Grund werden Tatsachen unterdrückt und Fakten verdreht? Warum stehen Stadtverwaltung und GuT GmbH nicht einfach zu dem, was sie tun und was nicht?

In seiner Presseerklärung vom 20.2.18 hatte Antonio Valentino mitgeteilt, ab sofort sei “Schluss mit der Nichtinformation über die Hintergründe zum Tourismusbeitrag”. Dem widersprach Dr. Michael Vesper, der Geschäftsführer der GuT GmbH, am 28.2.18 im Öffentlichen Anzeiger. “Jeder, der bei uns anfragt, bekommt sämtliche Informationen.” Und er sagt: “Da wird bewusst skandalisiert. Die Zahlen, die Valentino und Co benutzten stammen ja von der GuT”. Möglichst viele Bescheidempfänger sollten Dr. Vesper beim Wort nehmen und ihre Fragen stellen.

Vielleicht machen die ab jetzt bessere Erfahrungen als Valentinos Steuerberater. Am 10ten des neuen Jahres legte er der GuT GmbH schriftlich rund 47 konkrete Fragen vor (untenstehend im Wortlaut wiedergegeben). Antwort: Fehlanzeige. Daraufhin wandte sich Valentinos Steuerberater am 19. Januar 2018 schriftlich an Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meuer. Er legte auch ihr die Fragen vor und wies auf die Bedeutung der Antworten hin. Aber auch die Oberbürgermeisterin beantworte die Fragen nicht. Mit Schreiben vom 30.1.18, das am 2.2.18 beim Empfänger einging, stellte Sie fest: “Bezüglich der von Ihnen in Ihrem Schreiben vom 19.1.18 aufgeworfenen Fragen sind Verfahren sowohl bei dem Stadtrechtsausschuss, dem Verwaltungsgericht Koblenz als auch dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz anhängig. Dort werden Ihre Fragen jeweils geprüft und erörtert werden. Bezüglich des Fragenkataloges, welchen Sie mit Schreiben vom 10.1.18 an die GuT GmbH und nunmehr an mich gerichtet haben, wird Ihnen die GuT GmbH die Informationen, die ihr zur Verfügung stehen, in den kommenden Wochen zugänglich machen. In jedem Fall erhalten Sie die vorhandenen Informationen rechtzeitig vor einem Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Stadtrechtsausschuss.”

Weil er von der GuT GmbH keine Antworten erhielt wurde Valentinos Steuerberater mit Schreiben vom 31.1.18 an die GuT GmbH, das der Gut per Email und Telefax kurz nach 12 Uhr zugestellt wurde, sehr deutlich: “Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mir gestern die Stellungnahme der Stadtverwaltung vorgelegt und mich aufgefordert dazu bis zum 7.2.18 eingehend beim Gericht Stellung zu nehmen. Um meine Begründung absetzen zu können bin ich ZWINGEND auf die mit Schreiben vom 10.1.18, also vor 3 Wochen bei Ihnen angefragten Auskünfte angewiesen … Für diese setze ich Ihnen Frist zum Freitag den 2.2.18 eingehend bei mir bis 13 Uhr. … Liegt mir Ihre Antwort nicht fristgemäss vor werde ich zum Schutz der Rechte meiner Mandantschaft u.a. ein Unternehmen beauftragen, um Z.B. wenigstens einen Teil der Daten durch Befragung der beitragspflichtigen Unternehmen zu erhalten. Deren Tätigwerden bei Stundensätzen zw 50 und 80 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer je Mitarbeiter hat dann die von Ihnen geführte GmbH wegen Mitwirkungsverweigerung pp zu tragen.” Daraufhin erfolgte dann die Antwort der GuT GmbH vom 1.2.18. Antonio Valentino ermutigt die Beitragspflichtigen: “Nehmen Sie die GuT GmbH beim Wort. Stellen Sie ihre Fragen, idealerweise schriftlich oder per Email an die GuT. Und teilen Sie uns bitte mit, ob, wann und wie geantwortet wurde.” Aber das berührt nur einen Teil des Problems.

Auch wenn die mit Schreiben vom 1.2.18 von der GuT GmbH gegebenen Informationen hoch interessant sind: von 47 konkreten Fragen hat die GuT nur 4 vollständig beantwortet und weitere sieben nur teilweise und indirekt. 36 Fragen sind noch offen. Die GuT GmbH hatte am 1.2.18 ihren wenigen Antworten vorweg gestellt, dass “zu dem in Ihrem oben genannten Schreiben übermittelten Fragenkatalog nicht in dem gewünschten Umfang Stellung” genommen werden könne, “da ein Teil der Fragen über den uns zugewiesenen Zuständigkeitsbereich hinausgeht, in anderen Fällen aber gesonderte Erhebungen erforderlich wären”. Jeder, der den untenstehenden “Fragenkatalog” liest mag sich dazu seine Meinung bilden. Fakt ist: unbeantwortet durch GuT GmbH bzw Stadtverwaltung sind u.a. die Fragen

– nach den bisherigen Kosten des Beitragserhebungsverfahren,
– nach der Zahl der bis heute erlassenen Schätzbescheide
– nach dem Grund für Schätzungen statt Umsatzauskünfte vom Finanzamt und
– nach der Zahl der vor dem 11.11.17 verschickten Tourismusbeitragsbescheide für 2017.

Die Antworten auf diese Fragen haben teils für die Glaubwürdigkeit der Verwaltung teils für die Betroffenen teils für die anhängigen Rechtsverfahren eine grosse Bedeutung.

Kosten: mit dem Beschluss des Rates der Stadt Bad Kreuznach vom 15.10.15 über die Satzung zur Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages fiel spätestens der Startschuss. Damals hiess es, die Abgabe solle rund 300.000 Euro einbringen und die Erhebung koste nicht viel. Wie hoch die Kosten für die Beitragserhebung tatsächlich sind haben GuT GmbH und Stadtverwaltung bis heute über zwei Jahre und vier Monate nicht mitgeteilt. Aus den öffentlichen Erklärungen der zurückliegenden drei Monate und dem erheblichen Zeitverzug kann nur eines geschlussfolgert werden: das Personal war über zwei Jahre hinweg vollbeschäftigt. Daher müssen mindestens zehntausende von Euro an Sach- und Personalkosten jährlich angefallen sein. Wir fordern: alle Kosten, die wegen dem Fremdenverkehrsbeitrag (für 2016) und dem Tourismusbeitrag (für 2017) angefallen sind bei der GuT GmbH und bei der Stadtverwaltung spitz zu berechnen und offenzulegen.

Schätzen: aus bereits dargelegten Gründen ist das Schätzen mit brancheneinheitlicher Schätzmethode und Schätzurkunde viel viel zeit- und kostenaufwändiger, als die Umsatzdatenerhebung bei der Finanzverwaltung. Es ist daher für die Frage der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Arbeit der GuT GmbH und daraus für eine Kostenoptimierung zu ziehenden Konsequenzen wichtig die Zahl der Schätzungen zu kennen. Bei 666 Veranlagungsbescheiden für 2016 und 413 Vorausleistungsbescheiden für 2017 (Angabe laut GuT und Stand 31.1.18, dieser verändert sich seit dem natürlich) wäre selbst ein nachträgliches manuelles Zählen in kurzer Zeit zu bewältigen. Und ab jetzt könnte die GuT prozessbegleitend festhalten, für welche Bescheide die Umsatzangaben geschätzt wurden. Der Ermittlung und Aktualisierung dieser Zahl steht also kein tatsächliches Hindernis im Weg und sie ist mit geringem Aufwand möglich.

2017er Bescheide: die am 15.12.16 beschlossene Satzung für 2017 wurde 2 x ausgefertigt und 2 x amtlich bekannt gemacht. Die erste Ausfertigung erfolgte am 19.12.16, die zweite am 26. Oktober 2017. Die erste amtliche Bekanntmachung erfolgte Ende 2016, die zweite am 11.11.17. Die Gründe dafür hat die Stadtverwaltung bis heute nicht offen gelegt. Für die vor dem 11.11.17 erlassenen Bescheide ergeben sich daher nach der Einschätzung von Steuerberater und Rechtsanwalt Valentinos ggf besondere Bewertungen. Daher ist es von Wichtigkeit die Zahl dieser Bescheide zu kennen, um die Grössenordnung des Problems einordnen zu können. Wäre die Zahl null wäre diesbezüglich alles gut. Aber warum sagt man es dann nicht einfach?

Wer diese Fakten zur Kenntnis nimmt mag sich folgende Frage beantworten: wenn die GuT GmbH und die Stadtverwaltung an der Information der Öffentlichkeit ein eigenes Interesse hätten oder die Information als Pflichtaufgabe anerkennen würden: warum haben sie die Daten nicht selbst von sich aus veröffentlicht? Warum brauchte es eine Anfrage eines Widerspruchsführers und warum musste nach drei Wochen massiv nachgehakt werden? Wir meinen: Information über öffentliche Angelegenheiten ist eine Bringschuld der Verwaltung und keine Holschuld der Bürgerinmnen und Bürger.

Im Wortlaut. Das Schreiben mit den Fragen vom 10. Januar 2018:

“Sehr geehrte Damen und Herren,

meine am 28. Dezember 2017 vorgenommene Akteneinsicht beim Rechtsamt der Stadt Bad Kreuznach in die vorbezeichneten Widerspruchsakten diente dem Zweck sowohl einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung begründen zu können als auch die vorbezeichneten Widersprüche. Bei dieser Gelegenheit habe ich feststellen müssen, dass in der Akte nahezu nichts vorliegt, was erforderlich ist, um die inhaltliche und formale Rechtmässigkeit der Vorgehensweise der GuT GmbH prüfen zu können. Ich habe Sie daher aufzufordern nunmehr unverzüglich alle relevanten Angaben und Daten von sich aus vorzulegen und insbesondere nachstehende Fragen schnellstmöglich zu beantworten:

1. An wieviele mögliche Gebührenschuldner hat die GuT jeweils wegen a. 2016 und b. 2017 die “Umsatzerklärung Fremdenverkehrsbeitrag / Tourismusbeitrag” verschickt? 1.1. Auf welche Datensätze welchen Stichtages hat sich die GuT dabei gestützt? 1.2. Welche Sach- und Personalkosten pp sind dadurch entstanden?

2. Wieviele der angeschriebenen möglichen Gebührenschuldner haben diese Schreiben jeweils beantwortet? 2.1. Und wieviele dieser Antworten beinhalteten eine formal korrekte Umsatzerklärung 2016? 2.2. Was hat die GuT in jenen Fällen unternommen, in denen keine Antwort erfolgte bzw keine wenigstens formal korrekte Umsatzerklärung vorgelegt wurde? 2.3. Welche Sach- und Personalkosten pp sind dadurch bis heute entstanden?

3. An wieviele der ursprünglich angeschriebenen möglichen Gebührenschuldner wurden zwischenzeitlich Fremdenverkehrs- bzw Tourismusbeitragsbescheide verschickt? 3.1. Wieso wurde an einen Teil der ursprünglich mit Bitte um Umsatzerklärung angeschriebenen möglichen Beitragsschuldner, die eine Umsatzerklärung auch abgegeben haben, keine Beitragsbescheide verschickt und wie gross ist die Zahl dieser Gruppe genau? 3.2. Wurden an alle jene ursprünglich angeschriebenen möglichen Beitragsschuldner, die entweder gar nicht geantwortet haben oder die Umsatzerklärung nicht abgegeben haben, Beitragsbescheide verschickt und wenn nein, warum nicht?

4. In wievielen Fällen der Fremdenverkehrsbeitragsbescheide wurden den Bescheiden jeweils Schätzungen zugrundegelegt?
4.1. In wievielen Fällen der Touriusmusbeitragsbescheide wurden den Bescheiden jeweils Schätzungen zugrundegelegt?
4.2. In wievielen Fällen, in denen Beitragsschuldner Umsatzerklärungen abgegeben haben, wurde dennoch geschätzt und wenn ja, warum?

5. Wieviele Fremdenverkehrsbeitragsbescheide und wieviele Tourismusbeitragsbescheide wurden jeweils per Widerspruch angefochten und wieviele sind jeweils bestandskräftig geworden, weil kein Widerspruch eingelegt wurde und die Frist zwischenzeitlich abgelaufen ist?

6. Wie hoch ist die Gesamtsumme der in den zwischenzeitlich bestandkräftigen Fremdenverkehrsbeitragsbescheiden festgesetzten Fremdenverkehrsbeiträge für 2016 und wie hoch ist die Gesamtsumme der in den zwischenzeitlich bestandskräftigen Tourismusbeitragsbescheiden festgesetzten Tourismusbeiträgen (Vorausleistungen) für 2017? 6.1. Wie hoch sind die in den per Widerspruch angefochtenen Bescheiden festgesetzten Beiträge jeweils für Fremdenverkehrsbeitrag und Tourismubeitrag getrennt aufgeschlüsselt?

7. Wurden als mögliche Beitragsschuldner auch die in Bad Kreuznach ansässigen Fastnachtsvereine angeschrieben und zu Abgabe einer Umsatzerklärung aufgefordert? 7.1. Wenn ja, haben diese auch alle Beitragsbescheide erhalten, wenn nein, warum nicht? 7.2. Wenn diese Vereine erst gar nicht zur Abgabe einer Umsatzerklärung aufgefordert wurden, warum ist die GuT dann offenbar der Auffassung, dass diese nicht unter Ziffer 13 der Betreibsartentabelle zu erfassen sind oder unter Ziffer 15?

U.a. die Antworten auf diese Fragen sind unverzichtbar um klären zu können, ob die Durchführung der Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages bzw der Tourismusabgabe u.a. den Gleichheitssatz verletzt oder nicht.

8. Wieviele der Tourismusbeitragsbescheide wurden vor dem 11. November 2017 zur Post gegeben?

9. Warum hat die GuT in jenen Fällen, in denen keine Umsatzerklärungen abgegeben wurden geschätzt statt sich die Umsatzdaten von der Finanzverwaltung zu holen? 9.1. Wie ist die im Öffentlichen Anzeiger vom 14. Dezember 2017 zitierte Aussage gemeint, “dass wir schätzen ist im Grunde ein Entgegenkommen”? 9.2. Wie ist die in der Allgemeinen Zeitung vom 4. Januar 2018 zitierte Äusserung gemeint, “Wir haben vom mildesten Mittel Gebrauch gemacht, einer Schätzung. Und man habe, obwohl man dazu berechtigt sei, nicht einmal Behördenauskünfte eingeholt. Also z.B. beim Finanzamt nachgefragt”? 9.3. In welcher Weise könnte es in der Wahrnehmung der GuT für einen Gewerbetreibenden von welchem Nachteil sein, wenn eine deutsche Behörde, zB das Finanzamt, der GuT über ihn Auskunft erteilt? 9.4. Was an diesem Vorgehen, also der Nachfrage bei einer Behörde, kann in der Wahrnehmung der GuT ein weniger mildes Mittel sein?

10. Wo und wie ist geregelt die Schätzergebnisse und die freiwilligen Angaben der Gebührenschuldner von Ihnen aus zu überprüfen? 10.1. Wann soll diese Überprüfung für den Zeitraum 2016 und wann für den Zeitraum 2017 stattfinden? 10.2. Wie ist der Ablauf für diese Überprüfung geplant?

11. In welchen Fachausschüssen des Rates der Stadt Bad Kreuznach bzw Gremien städtischer Gesellschaften wurden die zugrundeliegenden Satzungen wann beraten und welche Finanzdaten lagen bei diesen Beratungen vor? 11.1. Welche Aufstellung aller Leistungen und Massnahmen, die die Stadt als tourismusfördernd und umlagefähig für 2016 und / oder 2017 einschätzt, lag wann den städtischen Gremien vor? 11.2. Welche Aufstellung der spitz erfassten Kosten all dieser Leistungen und Massnahmen aus den Vorjahren lag wann den städtischen Gremien vor? 11.3. Welche Berechnung des “kommunalen Eigenanteiles” an all diesen Aufwendungen lag wann den städtischen Gremien vor? 11.4 Welche Ausgabenschätzung für 2017 auf der Basis der aus den Vorjahren bekannten Daten lag wann den städtischen Gremien vor?

12. Wie wurden die Vorteilssätze errechnet? 12.1. Wenn diese nicht errechnet wurden: aus welcher Satzung / Sammlung o.ä. wurden diese Sätze entnommen? 12.2. Warum erfolgte keine Anpassung an die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse? 12.3. Für welchen Zeitpunkt ist eine Überprüfung der Vorteilssätze vorgesehen? 12.4. Welche Planungen gibt es für die Art und Weise der Durchführung dieser Überprüfung?

13. Wie wurden die Gewinnsätze errechnet? 13.1. Wenn diese nicht errechnet wurden: aus welcher Satzung / Sammlung o.ä. wurden diese Sätze entnommen? 13.2. Warum wurden die Gewinnsätze nicht der Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen für das Kalenderjahr 2016 entnommen? 13.3. Warum erfolgte keine Anpassung an die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse? 13.4. Für welchen Zeitpunkt ist eine Überprüfung der Gewinnsätze vorgesehen? 13.5. Welche Planungen gibt es für die Art und Weise der Durchführung dieser Überprüfung?

14. Welche Kosten sind bis heute für die Erhebung der Abgabe a. bei der Stadt in 2016 und 2017 und b. bei der GuT in 2016 und 2017 angefallen? 14.1 Wird bei der GuT Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH eine Kostenstellenbuchhaltung geführt? Wenn ja, seit wann? wenn nein, warum nicht?

15. Wo ist bestimmt bzw welche Festlegung wurde verwaltungsintern wann getroffen, wann und wie die “Vorteilssätze” und wann die “Gewinnsätze” überprüft und ggf korrigiert werden (siehe Fragen 12 und 13 pp)?

Die Beantwortung all dieser Fragen ist erforderlich um sachgerecht prüfen zu können, ob vorliegend der Gleichheitssatz, das Äquivalenzprinzip und die Beitragsgerechtigkeit im von Gesetzgeber und Rechztsprechung geforderten Mindestmass eingehalten werden. Gern nehme ich auch Antworten auf einzelne Fragen vorab entgegen, um diese auszuwerten und so das Verfahren zu fördern.”

Stadtrechtsausschuss: Sitzung platzt, weil Verwaltung patzt

23. Februar 2018, 11 Uhr, Sitzungssaal im Else-Liebler-Haus. Für einen der zwei vom Stadtrat gewählten Beisitzer im Stadtrechtsausschuss war es der unangenehme Abschluss eines ehrenamtlichen Arbeitsvormittages. Er wurde zu einer Sitzung geladen. Er kommt pünktlich. Er arbeitet mit. Er erfüllt seine Pflicht für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Kreuznach. Nach zwei Wohngeldsachen steht dann der “Tourismusbeitrag” auf der Tagesordnung. Dr. Michael Vesper, der Geschäftsführer der GuT GmbH, die im Auftrag der Stadt die Abgabe einzieht, meldet sich zu Wort. Er weist darauf hin, dass einer der beiden Beisitzer im Stadtrechtsausschuss auch dem Aufsichtsrat der von ihm geführten GmbH angehört. Diese Tatsache könne die Besorgnis der Befangenheit begründen. Der Vesper-Hinweis ist berechtigt. Schliesslich müsste der Beisitzer in der Sache entscheiden, ob die Widersprüche des Antonio Valentino berechtigt sind oder nicht. Und damit auch über die Arbeitsweise der GmbH ein Urteil fällen, in deren Aufsichtsrat er sitzt. Das ist aus einer Reihe von Gründen rechtlich unzulässig. Folgerichtig fasste die Vorsitzende den Beschluss den Beisitzer von der Verhandlung auszuschliessen. Damit war der Stadtrechtsausschuss nicht mehr beschlussfähig und die Sitzung musste nach nicht einmal 30 Minuten beendet werden. Um es ganz klar zu sagen: den betroffenen Beisitzer trifft in den Augen der Widerspruchsführer an diesem Fiasko keine Schuld.

Die liegt ganz klar bei der Vorsitzenden des Stadtrechtsausschusses Nicole Trierweiler. Valentino s Steuerberater hatte die Vorsitzende bereits am 26. Januar 2018 mit Email und per Telefax auf das Problem hingewiesen (Zitat untenstehend). Eine Reaktion erfolgte nicht. Sodann erinnerte der Steuerberater am 19.2.18 an die ausstehende Antwort. Die kam dann am 20. Februar 2018: “Zur Beantwortung aller Fragen, welche im Zusammenhang mit den Widerspruchsverfahren von Herrn Valentino stehen, besteht am Freitag in dem Termin zur mündlichen Erörterung die Gelegenheit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Nicola Trierweiler”.

Und das ist der Wortlaut des Briefes, mit dem Valentino s Steuerberater die Vorsitzende bereits im Januar 2018 auf die absehbaren Probleme hinwies:

“Ihre Email vom 25.1.18 unser Telefonat vom 23.1.18 betreffend

Sehr geehrte Frau Trierweiler, besten Dank für Ihre Nachricht. Nachdem das Hauptamt gesten die Beschlussvorlage für die Wahl der Mitglieder des Stadtrechtsausschussses und die Bestimmung der Reihenfolge vom 19.12.17 vorgelegt hat, können wir nun rechtzeitig vor der Sitzung, in der die von uns vertretenen Widersprüche behandelt werden, schon mal ein paar formale Punkte klären.

  1. Wir möchten unbedingt eine Besetzungsrüge des Stadtrechtsausschusses unnötig machen

Laut § 10 AGVwGO sind ja bestimmte Personen von einer Mitwirkung im Stadtrechtsausschuss ausgeschlossen. Aus den Massenmedien wissen wir, dass selbst Beisitzer in Kammern ordentlicher Gerichte immer wieder gegen ihre Pflicht, derartige Umstände mitzuteilen, verstossen. Ich bitte daher um Mitteilung wie die Stadtverwaltung für die Mitglieder des Stadtrechtsauschusses sichergestellt hat, dass die angeführten Ausschlussgründe bei diesen nicht vorliegen.

Ein zweiter Punkt. In § 20 VwVfG ist bestimmt, dass bei vorliegen bestimmter Umstände die Mitwirkung eines Beisitzers ausgeschlossen ist. U.a. ist dort festgelegt, dass “dem Beteiligten gleich steht, wer durch die Tätigkeit oder durch die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil erlangen kann.”

Wir verstehen das im vorliegenden Fall so: wenn ein Beisitzer entweder selbst einen Tourismus-Beitragsbescheid erhalten hat (oder dessen nahe Angehörige), also die Stattgabe der von uns vertretenen Widersprüche in der Folge bedeutet, dass demzufolge auch andere Beitragsbescheide aufgehoben werden müssen, demzufolge ein finanzieller Vorteil entsteht, ist dieser auszuschliessen. Also der Beisitzer. Auf der Mitgliederliste des Stadtrechtsausschusses stehen mehrere Personen, die selbst Bescheide erhalten haben (müssten), also entweder tatsächliche oder potentielle Beitragsschuldner sind bzw Angehörige von tatsächlichen oder potentiellen Beitragsschuldnern sind. …”

Von einer Vorsitzenden des Stadtrechtsausschusse darf eigentlich erwartet werden, dass ihr aufgrund von Ausbildung und Tätigkeit die angesprochene Rechtsfrage “Befangenheit” geläufig ist. Als Mitarbeiterin der Stadtverwltung verfügt sie zudem über direkte Informationsmöglichkeiten und kann durch einen Anruf oder Email erfahren, wer dem Aufsichtsrat der GuT GmbH angehört. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgte in öffentlicher Sitzung des Rates der Stadt Bad Kreuznach. Und eine Erstveröffentlichung der GuT GmbH ist sogar im Bundesanzeiger erfolgt, der via Internet von jederfrau eingesehen werden kann.

Weil die Verhältnisse in der Stadtverwaltung in Fachkreisen bekannt sind hielt es Valentino s Steuerberater für erforderlich ausdrücklich auf die absehbaren Probleme hinzuweisen, um diese so zu verhindern. Die Mühe war umsonst, weil eine Verwaltungsmitarbeiterin glaubt es besser zu wissen, als die Fachpersonen ausserhalb der Stadtverwaltung. Die Folge dieses Fehlers sind eine weitere Ververfahrensverzögerung und Mehrkosten beim Widerspruchsführer und der Verwaltung. Antonio Valentino dazu: “So geht es nicht! Ich werde jetzt einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht die Frage prüfen lassen, welche Pflichtverletzungen der Vorsitzende des Stadtrechtsausschusses wegen dieser Peinlichkeit vorgeworfen werden können. Wer schützt uns Bürgerinnen und Bürger vor dieser Verwaltung? Antonio Valentino

Im Wortlaut: die Presseerklärung vom 20. Februar 2018

Die Wahrheit über den Tourismusbeitrag

Der Anfang vom Ende des Tourismusbeitrages in seiner jetzigen Form naht: am Freitag den 23.2.18 tagt um 11 Uhr der Stadtrechtsausschuss im Else-Liebler-Haus. Verhandelt werden in öffentlicher Sitzung meine Widersprüche gegen die Bescheide über Fremdenverkehrs-beitrag 2016 und Tourismusbeitrag 2017. Ganz freiwillig hat die Stadtverwaltung diesen Termin nicht angesetzt. Mein Steuerberater musste das Rechtsamt mit der Ankündigung einer Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht “motivieren”. 

Ganz unabhängig vom Ausgang dieser Verhandlung ist ab sofort Schluss mit der Nichtinformation über die Hintergründe zum Tourismusbeitrag. Dem von mir beauftragten Rechtsanwalt und meinem Steuerberater ist es nach Monaten endllich gelungenen relevante Tatsachen, die die Stadtverwaltung bisher verschwiegen hat, ans Licht zu bringen. Die Wahrheit über den Bad Kreuznacher Tourismusbeitrag ist ab heute unter tourismusbeitrag-so-nicht.de für alle nachzulesen.

Zunächst darf ich Ihnen mitteilen, dass es anders als in der öffentlichen Darstellung der Stadtverwaltung suggeriert schon heute eine dreistellige Zahl von Widersprüchen gegen die Abgabe gibt. Allein gegen den Fremdenverkehrsbeitrag 2016 wurden bisher 173 Widersprüche eingelegt (Quelle: GuT GmbH). In 99 Fällen wurde den Widersprüchen abgeholfen (Quelle: GuT GmbH). 74 offene Widersprüche (Quelle: GuT GmbH) liegen seit teilweise seit Sommer 2016 beim Stadtrechtsausschuss – ohne dass dieser auch nur einen einzigen verhandelt hätte. Das Gesetz sagt aber ganz klar, dass ein Widerspuch, dem die Verwaltung nicht abhilft, innerhalb von sechs Wochen vom Stadtrechtsausschuss zu behandeln ist. Oberbürgermeisterin Dr. Kaster-Meurer ist vom Gesetz bestimmte Vorsitzende des Stadtrechtsausschusses und hätte hier längst tätig werden oder aber mindestens den Widerspruchsführern erklären müssen, warum sich die Verwaltung nicht an das Gesetz hält und untätig bleibt. Das Verhalten der Stadtverwaltung ist mit dem Begriff “Rechtsverweigerung” nur unzureichend beschrieben. Ich frage mich auch, wieso GuT-Aufsichtsrat, Fachausschüsse und der Stadtrat über ein Jahr lang in dieser Sache nichts unternommen haben. Wenn ich falsch parke werde ich – vollkommen zurecht – bestraft. Die Stadtverwaltung hält sich nicht an Recht und Gesetz  – und es passiert nichts.

Ein noch grösserer Missstand ergibt sich für 2017. Denn bisher hatte die Verwaltung verschwiegen, wie wenig Bescheide überhaupt erst erlassen wurden. Fakt ist, dass von 4.432 von der GuT für 2017 ermittelten potentiellen Beitragsschuldnern bisher erst 414 (Quelle: GuT GmbH), also noch nicht einal 10 Prozent, einen Bescheid erhalten haben – über 90 Prozent also nicht! Der Satzungsbeschluss und die Beleihung (Beauftragung) zum Tätigwerden der GuT wurde am 15.12.16 gefasst, vor über einem Jahr. Und in den 13 Monaten danach schaffte die GuT nicht einmal 10 Prozent der Aufgabe. Ohne jeden Protest aus dem Stadtrat und den Parteien durfte die GuT am 4.1.18 öffentlich verkünden: “Das Erhebungsverfahren für 2017 wird bis in die zweite Jahreshälfte 2018 laufen”. Fakt ist: bis jetzt sind nur “Vorausleistungsbescheide 2017” raus. Wann kommen denn die endgültigen Veranlagungen? Und wann sollen die Vorausleistungsbescheide für 2018 ergehen? In 2020? Merkt denn niemand, dass die GuT mit der Aufgabe vollkommen überfordert ist? Das Rechtsamt hat meinem Steuerberater als Begründung für die wochenlange Nichttermierung meiner Widersprüche mitgeteilt, man sei mit anderen Sachen überlastet. Wenn das stimmt, dann liegt hier doch ein Organisationsversagen vor. Wann möchte denn die Oberbürgermeisterin ihrer Verantwortung nachkommen und diese Überlastungen beseitigen? Wie kann denn der Rat der Stadt im Dezember 2017 einen Haushalt 2018 verabschieden, die Verwaltung für ein “dickes Plus von 1,5 Milllionen Euro” loben – ohne den Fachämtern die notwendigen Mittel für deren Arbeit zur Verfügung zu stellen?

Und die Fragen werden immer lauter werden, wenn die Bürgerinnen und Bürger erfahren über wie viel Geld wir beim Tourismusbeitrag tatsächlich sprechen. Allein mit den nur 414 Bescheiden für 2017 hat die GuT bereits 191.000 Euro Tourismbeiträge berechnet (Quelle: GuT GmbH). Da die GuT GmbH aus einer Reihe von Rechtsgründen keine “Rosinenpickerei” betreiben durfte, also die Auswahl der 414 mit Bescheid ausgestatteten Beitragspflichtigen rein zufällig erfolgt sein musste, darf man hochrechnen: wenn mit unter 10 Prozent der Bescheide rund 190.000 Euro berechnet wurden, dann wird man mit 100% der Bescheide rund 1,9 Millionen Beiträge berechnen. Nur zur Erinnerung: am 10. Mai 2016 bezifferte der GuT-Geschäftsführer Dr. Michael Vesper auf einer Veranstaltung der Mittelstandsvereinigung (MIT) das jährliche Defizit der GuT auf 1,7 Millionen Euro. In dieser Veranstaltung wurden die “beabsichtigten Beitragseinnahmen” mit 300.000 Euro angegeben, eine Zahl, die aber in der Beschlussvorlage des Stadtrates vom 15.12.16 zum Tourismusbeitrag für 2017 nicht mehr auftaucht. Ein Schelm, der angesichts der aktuellen Werte etwas Böses dabei denkt. 

Für 2016 (Fremdenverkehrsbeitrag), bei dem die Zahl der von der GuT GmbH ermittelten potentiellen Beitragsschuldner wegen der abweichenden Satzung nur bei etwa 2.676 Gewerbetreibenden (Quelle: GuT GmbH) liegt, sieht die Lage nicht ganz so schlimm, aber immer noch traurig aus: über 1.000 potentiell Beitragspflichtige haben noch immer keinen Bescheid. Denn die GuT hat bisher erst 936 Vorausleistungs- und 666 Festsetzungsbescheide (Quelle: GuT GmbH) erlassen. Mit denen wurden aber immerhin 296.000 Euro Beiträge  (Quelle: GuT GmbH) berechnet. Eventuell hat man dann gedacht: “296.000 liegt ja sehr dicht bei den anvisierten 300.000 Euro – da müssen wir jetzt ja keine Bescheide mehr versenden”. Dass diese Form der Beitragswillkür gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstösst und eine krasse Ungerechtigkeit gegenüber all jenen darstellt, die treu und brav gezahlt haben, hat bei der Stadt keiner bedacht. Die von der GuT GmbH mitgeteilten Zahlen beziehen sich auf den Stichtag 31.1.18. Seit dem sich ergebende Veränderungen sind mir nicht bekannt gemacht worden. 

Steuerberater Martin Reiber: Schätzen ist nichts für Amateure

Mein Mandant Antonio Valentino wehrt sich gegen Fremdenverkehrs- und Tourismusbeitragsbescheide. Wie viele andere hat er dem Veranlagungsverfahren von Anfang an misstraut. Daher machte er keine Umsatzangaben. Statt nun seine Umsatzzahlen beim Finanzamt zu erfragen gefiel es der GuT GmbH meinen Mandanten zu schätzen. In meinen Augen war das ein grosser Fehler. Denn Schätzen ist nichts für Amateure. Selbst die Profis in den Finanzverwaltungen schätzen nur in wenigen ernsten Fällen. Und wenn dort geschätzt wird, dann hat das in den meisten Fällen Hand und Fuss.
Wie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzverwaltung, insbesondere den Spezialisten in Sachen Schätzung in den Veranlagungsstellen bekannt ist, handelt es sich beim Schätzen aufgrund der sinnhaltigen Anforderungen der Rechtsprechung um einen komplexen anspruchsvollen Vorgang, von dem Laien nur abgeraten werden kann. Und die Stadt Bad Kreuznach hat intern, warum auch immer, eben nicht ihre Kämmerei mit sachkundigen und erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beauftragt, sondern einen Verwaltungsteil, der angaben- und steuerfachfremd ausgebildete Personen beschäftigt. Es fehlt dem entsprechenden Verwaltungsteil schlicht an Fachkompetenz. Ich habe das selbst erlebt. Die GuT GmbH hat sich z.B. zunächst einfach geweigert meinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu bearbeiten.

Die GuT GmbH hat mir mitgeteilt, dass zB für 2017 erst 414 von 4.432 ermittelten Beitragsschuldnern einen Bescheid erhalten haben. Eine Veranlagerin in einer Lohn- und Einkommensteuerstelle einer Finanzverwaltung, die je Fall einen vielfach höheren Arbeitsaufwand hat, weil diese ja oft in einem Fall unterschiedliche Einkunftsarten, Freibeträge usw zu berücksichtigen hat, bekommt als Vorgabe vom Dienstherren die Bescheidung von “acht bis zehn Fällen” je Arbeitstag, also 1.500 bis 1.700 Fälle jährlich. Die rheinland-pfälzischen Finanzverwaltungen bewältigen diese Zahl Jahr für Jahr erfolgreich.

Vor diesem Hintergrund gravierender fachlicher Defizite und riesiger Arbeitsrückstände war die Entscheidung für eine Schätzung kontraproduktiv. Jeder Veranlager in der Finanzverwaltung wird bestätigen, dass Schätzen um ein Vielfaches zeitaufwändiger ist als das Veranlagen von Erklärungen. Wer schätzt ist wie der Veranlager einer Erklärung, der von der Erklärung abweicht verpflichtet, seine Entscheidung zu dokumentieren und zu begründen.

Dies ist aber vorliegend nicht der Fall. Sowohl bei der Akteneinsicht am 28.12.17 im Rechtsamt der Stadtverwaltung als auch bei der Akteneinsicht am 5.2.18 beim Verwaltungsgericht Koblenz musste ich feststellen, dass es keinerlei Aufzeichnungen gibt über die gewählte Schätzmethode, den Schätzvorgang und das Schätzprotokoll. Damit steht fest, dass die Mindestanforderungen an eine amtliche Schätzung vorliegend nicht erfüllt sind. Diese Mindestanforderungen sind in der Rechtsprechung laut Klein Abgabenordnung wie folgt definiert:

“Auch grobe Schätzungsfehler, die auf einer Verkennung der tatsächlichen Gegebenheiten oder wirtschaftlichen Zusammenhänge beruhen, führen regelmässig nicht zur Nichtigkeit des Bescheides (BFH BStBl 06, 478; 93, 259; 90, 351; 82, 133). Nichtigkeit soll aber dann gegeben sein, wenn die Finanzbehörde “bewusst und willkürlich” zum Nachteil des Steuerpflichtigen geschätzt hat (BFH BStBl 93, 259; 01, 133), die Schätzung also eine Willkürmassnahme darstellt, die mit den Anforderungen an eine ordnungsmässe Verwaltung schlechterdings nicht zu vereinbaren ist (BFH BStBl 01, 381; 93, 259; BFH/NV 02,682; 06, 240; 08, 13), weil nicht erkennbar ist, dass der Sachverhalt soweit möglich aufgeklärt worden ist, um Anhaltspunkte für die Schätzung zu gewinnen, und überhaupt und ggf welche Schätzungserwägungen angestellt wurden. Das ist freilich nur dann richtig, wenn all dies anhand des Bescheides ohne Weiteres erkennbar ist, woran es oft fehlen wird. Nicht jeder grobe Schätzfehler lässt jedenfalls Willkür erkennen (BFH/NV 08, 13).”

Da zum Schätzvorgang pp keinerlei Angaben in der Akte festgehalten sind, ist genau dieser Fall einschlägig: es ist nicht erkennbar, ob und wenn ja welche Sachverhaltsaufklärung erfolgte und welche Anhaltspunkte für die Schätzung dabei gewonnen wurden. Auch sind keinerlei Schätzungserwägungen erkennbar. Damit stellt die “Schätzung” im Fall Valentino eine Willkürmassnahme dar.

Weiter wird im zitierten Kommentar zur Begründetheit des Schätzungsbescheides ausgeführt:

“BFH BStBl 90, 268 hat sogar scheinbar uneingeschränkt verlangt, es müsse für den Betroffenen gemäss der Begründungspflicht des FA dem “Grundgedanken” nach durchschaubau sein, wie das Schätzungsergebnis zustande kommt, für das Verständnis eines Schätzungsbescheides (§ 121 I) dürfte das indes nicht erforderlich sein. Jedenfalls in einem Streitverfahren müssen indes die Schätzungsgrundlagen von der Finanzbehörde so dargelegt werden, dass ihre Nachprüfung möglich ist. Das zahlenmässige Ergebnis der Schätzung muss auf Schlüssigkeit hin kontrollierbar sein (BFH/NV 12, 1921). Auf Verlangen ist das Vorgehen der Finanzbehörde bei der Schätzung deshalb in Einzelheiten offenzulegen (BFH BStBl 82, 430; 75, 96).”

Im vorliegenden Fall wurde aber nichts angegeben oder offengelegt. Ausser dem nackten Schätzergebnis ist in der Akte nichts vorhanden. Eine Prüfung und Bewertung ist daher unmöglich. Die formalen und inhaltlichen Anforderungen an eine Schätzung sind nicht erfüllt. Die angegriffenen Bescheide sind schon daher rechtswidrig. An der Durchsetzung rechtswidriger Bescheide kann kein Rechtsschutzinteresse bestehen.

Wenn es meinem Mandanten nicht gelingen sollte, dass Verwaltungsgericht im Eilverfahren davon zu überzeugen, wird ihm dies im normalen Klageverfahren bestimmt gelingen.

“… nüchtern und bei vollem Bewusstsein …”

Antonio Valentino ist 1956 auf Sizilien geboren und lebt seit 1971 in Bad Kreuznach. In seinen Texten bricht sein südeuropäisches Talent mitunter durch. Wir haben uns in mehr als 30 Schriftsätzen und Schreiben auf die Suche nach  seinen sprachlichen Perlen gemacht – und wurden fündig:

“Weiterhin wird bis zum Zeitpunkt der Mitteilung der Entscheidung über diesen Antrag um stillschweigende Aussetzung der Vollziehung, nennen Sie es gern: Verlängerung des Weihnachtsfriedens, gebeten.” (aus dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung vom 29.12.17)

“Dabei kann ich aus meiner Lebenserfahrung sagen: die öffentliche Verwaltung in Deutschland ist viel besser als ihr Ruf. Ich habe jetzt über 40 Jahre erlebt, dass Regeln und Vorschriften eben nicht kleinkariert durchgezogen werden, sondern durchaus Raum ist für “italienische Momente”, aber ohne die Unsicherheit italienischer Verhältnisse.” (aus dem Normenkontrollantrag vom 10.1.18)

“Das Schreiben der GuT ist zweifelsfrei in deutscher Schriftsprache verfasst. Und doch bleibt der Text grösstenteils unverständlich. Satz für Satz musste er diesseits mühsam auf seine Semantik hin untersucht werden.” (aus dem Schriftsatz ans Verwaltungsgericht vom 13.4.18)

“Auch der Begriff “Vorkalkulation” ist mit seriösen Schätzerwägungen nicht in Zusammenhang zu bringen. Schon die einrschänkende Silbe “Vor” verhindert dies. Entweder ich stelle Schätzerwägungen an – oder ich spiele Halma. Oder mache was auch immer.” (aus dem Schriftsatz ans Verwaltungsgericht vom 13.4.18)

“Wer nach alledem, was heute feststeht immer noch glaubt, dass es dieses zweite handschriftliche Schätzprotokoll am oder vor dem 22.11.17 gab, dem darf getrost unterstellt werden auch zu glauben, dass Zitronenfalter Zitronen falten.” (aus dem Schriftsatz ans Verwaltungsgericht vom 13.4.18)

“Und die GuT erklärt selbst, alle Bescheide für 2016 würden erst bis zum Jahrsende 2018 erlassen werden. Dann läuft das Verfahren für 2016 bereits über 3 Jahre. Und wir spechen hier nicht von der Zählung der Sterne in einer weit entfernten Galaxie. Oder der der Sandkörner in der Wüste Sahara. Es geht um die Veranlagung von 2.700 Beitragspflichtigen vor Ort”. (aus dem Schriftsatz ans Verwaltungsgericht vom 13.4.18)

“Ob die GuT dies einsieht oder nicht: ihre Variante des Tourismusbeitrages ist gescheitert. Sie ist inhaltlich gescheitert, sie ist formal gescheitert und ihre praktische Umsetzung ist grundgesetzwidrig. Das angerufene Gericht könnte dem Wahnsinn ein schnelles Ende bereiten.” (aus dem Schriftsatz ans Verwaltungsgericht vom 2.3.18)

“Diese Art und Weise zu “schätzen” scheint mir ein schönes neues Projekt zu sein für Gaukler auf dem Bad Kreuznacher Jahrmarkt oder die alljährlichen Ritterspiele im Stadtteil Ebernburg – aber nichts für die Festsetzung einer öffentlich-rechtlichen Abgabe.” (aus dem Normenkontrollantrag vom 10.1.18)

“Im Maifeld kann – auch hinsichtlich der Gastronomie – von einer durchgehenden Geschlossenheit und Homogenität ausgegangen werden. In Bad Kreuznach ist das Gegenteil der Fall. Hier tut Differenzierung not – weil sonst Not die Folge der undifferenzierten Vereinfachung ist.” (aus dem Normenkontrollantrag vom 10.1.18)

“Ohne zu weit in die Untiefen des Abrechnungswesens gesetzlicher Krankenkassen mit Krankenhäusern abzutauchen trage ich zum besseren Verständnis vor: anders als in der emotionalen Wahrnehmung handelt es sich bei Krankenhäusern heutzutage nicht mehr um Horte der zwischenmenschlichen Fürsorge und des fürsorglichen Altruismus, sondern um knallhart am Markt operierende Wirtschaftsunternehmen.” (aus dem Normenkontrollantrag vom 10.1.18)

“Bezüglich der Systemgastronomie löst der Begriff “Gewinnsatz” seine Wortbedeutung tatsächlich ein. Denn für diese Gastronomie ist der von der Stadt festgelegte Satz tatsächlich ein Gewinn. Zur Belohnung für den dort beschränkten Service halbiert die Stadt, die sich immerhin mit der früheren “Jacob-Selzer-Schule”, dem Bildungszentrum des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes, heute: DEHOGA-Zentrum Rheinland-Pfalz schmücken darf, deren kalkulatorische Gewinne.” (aus dem Normenkontrollantrag vom 10.1.18)

“Zahnärzte sind bei den Vorteilssätzen mit “3” und bei den Gewinnsätzen mit “18” eingestuft. Dies steht im krassen Gegensatz zur Einstufung bei den anderen Ärzten. Diese sind mit Vorteilssatz “5” und den Gewinnsätzen “26” und “27” eingestuft. Praktisch würde das bedeuten: der Tourist, dem nach dem Bad in den Crucenia-Thermen eine gerötete Hautstelle am Arm auffällt, der rennt sofort zum Hautarzt und verzichtet aufs Mittagessen. Und der Tourist, der beim Mittagessen eine Plombe verliert, erträgt tapfer bis zum Reiseende seinen Schmerz – und sucht den Zahnarzt erst nach seiner Heimkehr an seinem Wohnort auf? Wer kam denn auf diese Verdrehung der Realität? Trump stammt doch aus der Pfalz. Und die endete schon immer VOR der Bad Kreuznacher Stadtgrenze.” (aus dem Normenkontrollantrag vom 10.1.18)

“Ich hoffe, ich mache mich mit der nachstehenden Feststellung nicht strafbar oder belaste mich selbst: ich bin kein Haustierfreund.” (aus dem Normenkontrollantrag vom 10.1.18)

“Die Tourismusbeitragssatzung vom 15.12.16 ist eine verfahrensrechtliche Fehlgeburt.” (aus dem Antrag auf Anordnung der Aussetzung der Vollziehung an das Verwaltungsgericht vom 15.1.18)

“Auch die Tatsache, dass die Antragsgegnerin über 10 Monate benötigte, um eine zweite amtliche Bekanntmachung zu veranlassen, spricht für deren Saumseeligkeit.” (aus dem Antrag auf Anordnung der Aussetzung der Vollziehung an das Verwaltungsgericht vom 15.1.18)

“Im Stadtteil Ippesheim ist der Bezug zu Bad Kreuznach sogar noch technisch behindert: auch fast 50 Jahre nach der Eingemeindung haben die Bewohner und Gewerbetreibenden dort noch immer die Vorwahl der Gemeinde Gensingen – und nicht die der Stadt Bad Kreuznach.” (aus dem Normenkontrollantrag vom 10.1.18)

“Ich bitte Sie zu bedenken, dass formale Fehler und der Umgang damit auch eine soziale Komponente haben: wir alle machen Fehler. Wenn aber eine Behörde ihre Macht missbraucht, um eigene Fehler zu vertuschen, wenn Bürokratie zum Selbstzweck wird, dann löst dies bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur Unbehagen aus. Dann geht viel verloren von dem Puffer, der für jedes erfolgreiche Zusammenwirken von Menschen unerlässlich ist: dem Vertrauen.” (Brief an die GuT GmbH vom 9.1.18)

“Ich bitte das angerufene Gericht sich vor Augen zu halten, dass auch ohne Twitter- und FB-Kampagnen eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern all das nüchtern und bei vollem Bewusstsein wahrnimmt. Und sich dann von solchen Verhaltensweisen teils frustriert teils angewidert abwendet. Diese Bürgerinnen und Bürger sehnen sich danach, dass Gerichte derart sich präsentierende Verwaltungen ab und zu mal mit klaren Worten zur Ordnung rufen.” (Brief an das OVG vom 12.1.18)

“Während die Gerichtsakte natürlich vorbildlich und übersichtlich geführt ist – selbstverständlich korrekt foliert – liegt “die” Akte der Antragsgegnerin (Singular betont – es müssten beim vom Gericht angeordneten zwei Verfahren ja auch zwei Akten sein) in einem Zustand vor, der schon eine sachorientierte Auseinandersetzung mit dieser Akte erheblich erschwert. Der Antragsteller rügt ausdrücklich, dass es die Antragsgegnerin nicht geschafft hat, dem Gericht zwei Akten vorzulegen, die inhaltlich das wesentliche enthalten und wenigstens korrekt foliert sind. Statt dessen liegt eine Loseblattsammlung vor.” (Schriftsatz vom 6.2.18 an das Verwaltungsgericht)

“Um es in die Erlebniswelt des Antragstellers zu übersetzen: würde er seine Speisen auf ähnlich unzureichende Weise zubereiten oder seine Tische so präsentieren, wie die Antragsgegnerin Akten führt, er würde gar keine Umsätze mehr tätigen. Die entspechende Fehlleistung der Antragsgegnerin aber hat für die Verantwortlichen dort gar keine Konsequenz: alle vier Juristen werden weiterhin voll bezahlt. Das mag Recht sein – gerecht ist es nicht. Und richtig schon gar nicht.” (Schriftsatz vom 6.2.18 an das Verwaltungsgericht)

“Das Kunststück auch grundgesetzlich geschützte Werte zu gefährden, schafft die 37-Millionen-Euro-Profiverwaltung der Antragsgegnerin gleich mehrfach. Es reicht ihr nicht den Gleichheitssatz dadurch zu brechen, dass sie die Beiträge nicht gegen alle bekannten Beitragspflichtigen festsetzt. Der Gleichheitssatz wird – ganz unbürokratisch – auch in anderer Weise umgangen: denn eine Kontrolle, ob die von den potentiell Beitragspflichtigen angegebenen Umsatzangaben korrekt sind, findet nicht statt.” (Schriftsatz vom 6.2.18 an das Verwaltungsgericht)

“Das Rathaus der Stadt Bad Kreuznach (“Stadthaus”) unter der vom OVG benutzten Adresse “Hochstr. 48, 55545 Bad Kreuznach” liegt etwa 80 Meter Luftlinie vom Dienstgebäude des Rechtsamtes der Antragsgegnerin (Adresse: Brückes 2-8, 55545 Bad Kreuznach) entfernt. Verwaltungsintern existiert ein täglicher Postverteilungsdienst. Man muss die Post natürlich dann auch lesen und bearbeiten.” (Schriftsatz vom 6.2.18 an das Verwaltungsgericht)