Bauaufsicht eingeschaltet wegen Gehwegsperrung in der Wilhelmstrasse

Das hat ein halbes Dutzend Passanten so gestört, dass sie sich gestern verärgert an die Redaktion dieser Seite wandten: der östliche Gehweg der Wilhelmstrasse ist in Höhe des ehemaligen Holz-Hauses komplett gesperrt. Ohne geschützte Umgehung. Per Schild werden die Menschen auf die vierspurige Strasse geleitet. Auch in der Sitzung des Stadtrates wurde diese Gefährdungslage angesprochen.

Carsten Pörksen wollte von Oberbürgermeister Emanuel Letz wissen, wieso die Stadt das zugelassen habe. Dessen Antwort fiel schmallippig aus. Der OB verwies darauf, dass sich die städtische Bauaufsicht um den Fall kümmere. Wieso die Stadt die ihr bekannte Gefahrenstelle im Wege ihrer Fürsorgepflicht für die Bevölkerung im Wege der Ersatzvornahme nicht einfach beseitigen ließ, erklärte Letz nicht.

Küchenbrand sorgte für Großeinsatz der Rettungsdienste in Winzenheim

Die gute Nachricht vorweg: es gab keine relevanten Personen- und nur geringe Sachschäden. Aber das stand ja erst nach Ende des Einsatz fest. Als am gestrigen Donnerstagnachmittag (25.4.2024) gegen 14:35 Uhr Alarm ausgelöst wurde, wurden aufgrund der hohen Zahl der gemeldeten Personen im Mehrfamilienhaus in der Waldalgesheimer Strasse umfangreich Einsatzmittel der Feuerwehr und der Rettungsdienste alarmiert.

Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte waren ausgelöste Rauchwarnmelder zu hören. Einige Personen hatten das Gebäude bereits verlassen. Ein Feuer-Angriffstrupp ging unter Atemschutz in die Wohnung im vierten Obergeschoss vor. Löscharbeiten waren nicht mehr erforderlich, da der Brand bereits erloschen war. Die Wohnung war verraucht und musste durch die Feuerwehr belüftet werden. Fünf Personen wurden vom Rettungsdienst wegen eingeatmeter Rauchgase behandelt.

Drei Personen davon wurden in umliegende Krankenhäuser transportiert. Der Rettungsdienst war mit insgesamt elf Einsatzkräften, inklusive Leitendem Notarzt und dem Organisatorischen Leiter Rettungsdienst, vor Ort. Die Feuerwehr war mit 48 Kräften im Einsatz, der von Wehrleiter Michael Seibel geführt wurde. Der stellvertretende Brand- und Katastrophenschutzinspekteur des Kreises war ebenfalls vor Ort. Die Polizei nahm Ermittlungen zur Brandursache auf.

Quelle und Foto: Freiwillige Feuerwehr Bad Kreuznach

Rosa Feistel feiert ihren 100. Geburtstag im Haus St. Josef

Am 24. April durfte Rosa Feistel ihren 100. Geburtstag im Haus St. Josef feiern. Zu diesem besonderen Anlass stattete Oberbürgermeister Emanuel Letz der Jubilarin einen Besuch ab, um ihr persönlich und im Namen der Stadt Bad Kreuznach herzlich zu gratulieren. Der Oberbürgermeister überbrachte neben Glückwünschen ein Gratulationsschreiben von Ministerpräsidentin Malu Dreyer sowie Blumengrüße der Stadt. „Sie können auf ein langes Leben zurückblicken. Auch für Ihr neues Lebensjahr wünsche ich Ihnen weiteres Wohlergehen und Gesundheit.“

Tochter Lydia mit Ehemann Joel (links) und Sohn Josef mit Ehefrau Monika feiern den Gebursttag ihrer Mama Rosa.

Rosa Feistel lebt seit einigen Jahren im Seniorenheim Haus St. Josef und fühlt sich dort wohl. Die rüstige Seniorin hält sich durch tägliches Spazierengehen mobil. Ihren Geburtstag feierte sie im Beisein ihrer Kinder Josef und Lydia und deren Ehepartnern, Bekannten und Mitbewohnerinnen. Ihre Familie bereitete Rosa Feistel mit viel Liebe und Engagement ein schönes Geburtstagsfest mit Kaffee und Kuchen, gemeinsamem Musizieren und liebvoller Dekoration.

Quelle und Foto: Freiwillige Feuerwehr Bad Kreuznach

Vorgestrige Sitzung des Wahlausschusses formfehlerhaft – heute Wiederholung

Von Claus Jotzo

Über zweieinhalb Stunden dauerte die Sitzung des Wahlausschusses am vorgestrigen Mittwoch (24.4.2024, diese Seite berichtete). In fast allen anderen kommunalen Gebietskörperschaften tagt dieses Gremium bezogen auf die Kommunalwahl genau zwei Mal: rund zwei Monate vor dem Wahltermin, um die Wahlvoschläge zu prüfen und zuzulassen. Und einige Tage nach der Wahl um das Wahlergebnis amtlich festzustellen. In Bad Kreuznach läuft das wieder einmal anders. Die (erste) Sitzung des Wahlausschusses fand vorgestern um 17:30 Uhr statt. Per einstimmigem Beschluss des Gremiums wurden alle zwölf Wahlvorschläge der Parteien und Listen zugelassen.

Ein peinlicher Fehler: das Bündnis für Bad Kreuznach hat sich selbst die Listennummer 12 gegeben. Bevor der Wahlausschuss, dem allein diese Entscheidung zusteht, der Klopfer-Gruppe die Nummer 13 zuordnete.

Am gestrigen Donnerstag gegen 13:44 Uhr teilte die Stadtverwaltung per Presseerklärung genau dieses Ergebnis noch einmal schriftlich mit. Obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits klar war: es hat einen Formfehler gegeben. Konsequenz: um 16:16 Uhr Uhr zog die Stadtverwaltung ihre noch nicht einmal drei Stunden alte Presserklärung wieder zurück. Und teilte mit: “die Sitzung des Wahlausschusses muss wiederholt werden. Die erneute Sitzung findet am Freitag, 26. April, um 15.30 Uhr im Sitzungssaal 3. OG, Kornmarkt 5, Eingang Rossstraße, statt”. Die “näheren Erläuterungen” dazu sollten, so die Stadtverwaltung, “in der Sitzung” erfolgen.

Auch diese Mitteilung war gut eine Stunde später schon wieder überholt. Denn aufgrund der neuen Einladung an die Mitglieder des Wahlausschusses und die 12 Vertrauensleute der Parteien und Listen, kam die Frage nach dem Hintergrund dieser ungewöhnlichen Entwicklung bereits im gestern ab 17:30 Uhr tagenden Stadtrat auf. Dort konnte die Verwaltung ihre Informationsblockade nicht aufrecht erhalten. Und beschrieb den Formfehler wie folgt. Ein Mitglied des Wahlausschusses war gleichzeitig auch Vertrauensperson einer der Wahlvorschläge. Genau das aber ist gemäß § 8 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes ausdrücklich verboten:

“Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter können nicht Mitglieder oder Stellvertreter im Wahlausschuß sein”. Wieso die Stadtverwaltung, der die Wahlvorschläge inklusive der Angabe deren Vertrauenspersonen deutlich vor dem Versand der Ladung zum Wahlausschuss vorlagen, eine Vertrauensperson als Beisitzer zur Sitzung des Wahlausschusses einlud, erklärte Oberbürgermeister Emanuel Letz nicht. Er sprach lediglich von einem “Fehler”. Den bezahlen nunmehr rund zwei Dutzend ehrenamtlich tätige Kommunalpolitiker*Innen mit dem weiteren Verlust eines freien Nachmittags.

Einige, wie der Ippesheimer Ortsvorsteher Bernd Burghardt, sind für den heutigen Nachmittag andere Verpflichtungen eingegangen. Und können daher an der im wahrsten Sinne des Wortes von heute auf morgen eingeladenen Wiederholungssitzung nicht teilnehmen. Aber es gibt auch ein über die Neuansetzung des Wahlausschusses strahlendes Gesicht: Werner Klopfer. Er sieht in der Wiederholungssitzung für sich und sein “Bündnis für Bad Kreuznach” ein Chance. Deren Ziel ist: von der diesem in der Sitzung am Mittwoch zugeteilten Listennummer “13” auf “12” vorzurücken.

Das hat weniger mit Aberglaube zu tun. Oder mit dem Wunsch, nicht Letzter sein zu wollen. Sondern hat einen ganz praktischen Grund. Das Klopfer-Bündnis ließ Plakate und Internetwerbung bereits vor der Sitzung des Wahlausschusses herstellen. Mit der Listennummer “12” (siehe unser Bildschirm-Foto vom Facebook-Auftritt der Wählervereinigung). Bleibt es bei der amtlichen Zuweisung der Nummer “13” für die Klopfer-Truppe, wäre deren Selbstdarstellung eine ungewollte Wahlhilfe zugunsten des Bündnisses für soziale Energiepreise und gerechte Politik e.V. (BüFEP) und deren Spitzenmann Wilhelm Zimmerlin, die den Platz 12 inne haben.

Lesen Sie zum Thema auch auf dieser Seite:

25.04.2024 – “Wahlausschuss lässt 12 Parteien und Listen zur Stadtratswahl zu”

Annette Thiergarten (Grüne) spricht mit Jörg Fechner (AfD)

Die Sitzung des Wahlauschusses der Stadt Bad Kreuznach am Mittwoch dieser Woche (24.4.2024) wird nicht nur in Erinnerung bleiben, weil sie über zweieinhalb Stunden dauerte. Und wegen eines Formfehler wiederholt werden muss (siehe gesonderten Bericht in der heutigen Ausgabe). Sondern auch, weil sich Annette Thiergarten (Grüne) mit Jörg Fechner (AfD) unterhielt. Ein Verhalten, dass die grüne Stadträtin vor vier Jahren noch grundsätzlich ausgeschlossen hatte.

Bevor die Prüfungarbeit im Wahlausschuss begann, unterhielten sich Annette Thiergarten (links) und Jörg Fechner am Sitzungstisch.

Damals hatte Thiergarten, sehr zum Ärger auch ihrer eigenen Parteifreund*Innen, sich mit einem Anruf als Hörerin an den bundesweit ausgestrahlten Radiosender Deutschlandfunk gewandt, um sich über eine Mehrheit “alternativer Faschisten im Stadtrat” Bad Kreuznachs auszulassen. Gleich mehrere Fraktionen erkannten darin eine lokale Nestbeschmutzung. Sogar der Ausschluss Thiergartens aus dem Stadtrat wegen stadtschädigendem Verhalten wurde gefordert.

Lesen Sie zum Thema auch auf dieser Seite:

07.10.2020 – “Dr. Herbert Drumm: Thiergarten hat dem Ansehen des Stadtrates geschadet”
06.10.2020 – “CDU: Annette Thiergarten ist der linke Rock näher ist als das grüne Hemd”
06.10.2020 – “Annette Thiergarten bewirkt “Verschlimmbesserung”
03.10.2020 – “Wird beantragt Annette Thiergarten aus dem Stadtrat auszuschliessen?”
03.10.2020 – “Leserbrief des Gerd Cremer zur Annette Thiergartens Radio-Aussagen”
02.10.2020 – “Annette Thiergarten entschuldigt sich “für sehr missverständliche Äußerung”
02.10.2020 – “Grüne Stadtratsfraktion distanziert sich von Thiergarten-Aussagen”
01.10.2020 – “Annette Thiergarten im Deutschlandfunk: “alternative Faschisten im Stadtrat”

Feierabendmarkt trotz kühlem Wetter gut besucht

Trocken und kalt – das ist eigentlich Glühweinwetter. Auf dem Kornmarkt gabs gestern (25.4.2024) zur diesjährigen Premiere des Feierabendmarktes allerdings Wein und Sekt. Warm wurde den trotz der ungünstigen Witterung zahlreichen Gästen sicher auch wegen der musikalischen Unterhaltung durch das Duo TopUsed. Mit dynamisch-harmonischen Interpretationen eingängiger Hits aus den vergangenen Jahrzehnten lieferten die überregional erfolgreichen Musiker den Hintergrund für Unterhaltung und Kontakte.

Stadt fordert Bosenheimer Badgrundstück zurück

Von Claus Jotzo

Der Beschluss fiel bei einer Enthaltung einmütig: das Grundstück, auf dem das Bosenheimer Bad steht, wird aus dem Eigentum der BAD GmbH zurück in den Besitz der Stadt überführt. Damit wird verhindert, dass – wie schon im Wirtschaftsplan der städtischen Gesellschaft für 2017 vorgesehen – ein Verkauf an Dritte erfolgt. Rainer Wirz (CDU) warf in der dem Beschluss vorausgehenden Diskussion die Frage auf, ob der Boden unter dem Bad durch den von der Stadt mit “50 Kubikmeter am Tag” bezifferten Wasserverlust belastet wurde. Bürgermeister Blechschmidt räumte ein, dass entsprechende Bodenuntersuchungen nicht durchgeführt wurden.

Der Bosenheimer Ortsvorsteher Dr. Volker Hertel (rechts) und sein Stellvertreter Kay Maleton nahmen an der Stadtratssitzung teil.

Der Bosenheimer Ortsvorsteher Dr. Volker Hertel konnte aufgrund seiner beruflichen Qualifikation die von Wirz angedeutete Problematik ausräumen. Chlor würde, so Dr. Hertel, deshalb als Reinigungsmittel in Schwimmbädern eingesetzt, weil es in der dort eingesetzten Konzentration für Menschen ungefährlich ist und sich schnell zersetzt. Gerhard Merkelbach (Faire Liste) und Wilhelm Zimmerlin (BüFEP) sprachen sich für den Erhalt des Bades aus. Die diesbezügliche Klage des Ortsbeirates gegen die Stadt kam zuvor in einem weiteren Tagesordnungspunkt zur Sprache (gesonderter Bericht folgt).

Femizid in der Ellerbachstrasse: 44jährige getötet

Von Claus Jotzo

Am gestrigen Mittwochmorgen (24.4.2024) wurde in der Ellerbachstrasse in Bad Kreuznach von Rettungskräften eine durch mehrere Messerstiche schwer verletzte Frau aufgefunden. Beim Eintreffen der Polizei und des Notarztes war die 44jährige bereits nicht mehr bei Bewusstein. Die Wiederbelebungsversuche scheiterten. Die Frau verstarb noch in der Wohnung. Dem SWR gab die Polizei die Erklärung, dass einer der Söhne des Opfers die Rettungskräfte gegen 9 Uhr alarmiert habe. Dringend tatverdächtig ist der 55jährige Ehemann der Frau.

Dieser befand sich in der Wohnung und wurde vorläufig festgenommen. Auf Verlassung der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wird der Mann voraussichtlich am heutigen Donnerstag dem Haftrichter vorgeführt. Der entscheidet, ob der Mann in Untersuchungshaft genommen wird. In einer bereits etwa eine Stunde nach der Tat veröffentlichten Presseerklärung des Mainzer Polizeipräsidiums stellte dieses erfreulich schnell klar, dass “für die Bevölkerung keine Gefahr besteht”. Und keine Fahndung nach etwaigen (Mit-)Tätern laufe.

Dem SWR erklärte die Polizei, dass ihr die Familie bisher nicht aufgefallen sei. So habe es bisher keine Ermittlungen etwa wegen häuslicher Gewalt gegeben. Die Hintergründe für die Tat und auch der Ablauf seien noch unklar. Die Kriminalpolizei ermittelt. Dieser Eindruck wurde der Redaktion dieser Seite von mehreren Anwohner*Innen bestätigt, die die Familie als “mit Migrationshintergrund” und als “unauffällig” beschreiben. Die Tötung von Frauen durch ihre Partner und / oder Ex-Partner wird als Femizid bezeichnet.

Während die entsprechenden Verbrechen in Deutschland seit dem II. Weltkrieg strafrechtlich konsequent als solche verfolgt werden, gehören Femizide in weiten Teilen der Welt aufgrund des dort nach wie vor verbreiteten Frauenbildes als Menschen zweiter Klasse zum gesellschaftlichen Alltag. In vielen asiatischen und afrikanischen Staaten ermöglicht der sozio-kulturelle Kontext eine Verharmlosung dieser Verbrechen. So werden dort Täter von Gewaltverbrechen an Frauen dort viel seltener zur Verantwortung gezogen und bestraft, als hierzulande.

Statt dessen werden, vielfach auch von gefügigen Mitfrauen, die sich minimale Vorteile von ihrer Unterwerfung unter männliche Machtfantasien versprechen, Entschuldigungen für die Taten gesucht und ausgesprochen. Und die misshandelten oder getöteten Frauen etwa für die an ihnen verübten Verbrechen mit- oder sogar alleinverantwortlich gemacht. In diesen Ländern werden – teils auch staatlich abgesegnet – an Frauen verübte Verbrechen als private Angelegenheit gesehen, die innerfamiliär oder im Klan oder in der Dorfgemeinschaft zu regeln seien.

Statt durch die öffentliche Strafjustiz. Ein grosses Versagen der deutschen Integrationspolitik liegt in der Unterlassung, den nach Deutschland geflüchteten Männern unmissverständlich klarzumachen, dass ihre bisherigen Vorstellungen von “Ehre”, “Familie” und ihr Frauenbild in diesem Land unzulässig sind. Das schlechte Vorbild eines Teils dieser zugewanderten Personen (und auch durch das unterwürfige Verhalten eines Teils der geflüchteten Frauen) hat gesellschaftliche Folgen. Eine Rückentwicklung in überwunden geglaubte Zeiten.

Denn dem einfach strukturierten und / oder ohnehin gewalttätigen Teil der männlichen Bevölkerung ohne sozio-kulturellen Migrationshintergrund wurde so das Ausleben entsprechender Wahnvorstellungen erleichtert (“wenn die das dürfen …”). Auch weil jene, die sich explizit für Geflüchtete einsetzen, bis heute die Tatsache, dass Femizide überdurchschnittlich von Männern mit Migrationshintergrund verübt werden, leider verschweigen. Und damit eine offene gesellschaftliche Diskussion über dieses Thema und seine Hintergründe verhindern.

Leider leistet auch die amtliche Statistik dieser Wirklichkeits- und Faktenverdrängung Vorschub. Denn dort wird zwar zwischen deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen unterschieden. Aber bei den deutschen Tatverdächtigen wird ein eventueller Migrationshintergrund nicht angegeben. So sind es allein die Ermittler von Polizei und Staatsanwaltschaft, die jeweils nur regional und aus persönlicher Kenntnis konkreter Fälle über dieses Wissen verfügen. Was dazu führt, dass das Thema gesamtgesellschaftlich unfassbar niedrig gehängt wird. Um das zu verdeutlichen:

Im langjährigen Durchschnitt werden in Deutschland deutlich weniger als drei Kinder im Jahr entführt, sexuell missbraucht und zur Verdeckung der Tat getötet. Jedes einzelne dieser Schicksale ist natürlich grausam und zuviel. In jedem dieser Fälle gibt es einen bundesweiten Medienzirkus. Eine grosse Aufmerksamkeit. Eine gesellschaftliche Ächtung der Täter, was auch zu einer täterabschreckenden Wirkung beträgt. Ebenfalls seit Jahren werden in Deutschland JÄHRLICH über 100 Frauen durch die Hand ihrer Partner oder Ex-Partner getötet.

In fast allen Fällen ohne jedes bundesweite Aufsehen. Ohne einen gesellschaftlichen Aufschrei. Ohne eine gesamtgesellschaftliche Ächtung der Täter. Ein Indiz für die falsche Einschätzung des Problems liefert die amtliche Statistik. Erst seit dem Jahr 2015 wertet das Bundeskriminalamt (BKA) die Gewalt in Partnerschaften in Deutschland statistisch aus. Für Vergehen wie Ladendiebstahl gibt es bereits seit Jahrzehnten amtliche Daten … Weil Ladendiebstahl eben ein Thema ist, das viele interessiert.

Mord und Totschlag an Frauen offenbar nicht. 135 getötet in 2015, 155 in 2016, 147 in 2017, 122 in 2018, 117 in 2019, 139 in 2020 und 113 in 2021. Gestern kam für die Statistik ein Fall in Bad Kreuznach hinzu. Wann wird das endlich Konsequenzen haben? Vielleicht nehmen die Landtagsabgeodneten im Wahlkreis das gestrige Verbrechen zum Anlass, endlich eine Landesinitiative zur transparenten Erfassung von Gewalt in Partnerschaften zu starten. Immerhin gibt es für akute “Gewalt gegen Frauen”-Fälle ein bundesweites Hilfetelefon: (0800) 01 16 016 (24 Stunden am Tag besetzt).

AKTUALISIERUNG am Freitag, 26.4.2024, 1:25 Uhr:

Das Landgericht Mainz hat am gestrigen Donnerstag (25.4.2024) einen 54 Jahre alten Mann wegen der Tötung seiner Frau zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht ging nach eigenen Angaben in seinem Urteil von Mord aus. Als Mordmerkmal wurden “niedrige Beweggründe” angenommen. Angeklagt von der Staatsanwaltschaft war ein Totschlag. Der Verurteilte ist ein gebürtiger Iraker. Nach den Feststellungen des Gerichtes hat der Mann seine Frau im August 2023 während eines heftigen Streits in der ehelichen Wohnung mit einer Mullbinde stranguliert. Das Opfer verstarb Wochen später in einmer Klinik. Aktenkundig ist, dass der Mann in der Vergangenheit wegen gefährlicher Körperverletzung zu Lasten seiner Frau zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden war.

Opel brannte gestern Nähe Gräfenbachtalbrücke auf der B 41

Am gestrigen Mittwochmorgen (24.4.2024) gegen 7:35 Uhr wurde der Polizei durch eine Verkehrsteilnehmerin ein Fahrzeug mit offensichtlich brennenden Reifen gemeldet. Der Pkw befand sich zu diesem Zeitpunkt auf der B41, Fahrtrichtung A 61, zwischen den Anschlusstellen Rüdesheim und der Gräfenbachtalbrücke. Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte stand das Auto bereits. Und das Feuer war in einen Vollbrand übergegangen. Die 55jährige Fahrerin konnte das Fahrzeug noch rechtzeitig verlassen und wurde nicht verletzt.

Durch 15 Kräfte der Rüdesheimer Feuerwehr unter der Leitung von Martin Barth konnte der Brand schnell unter Kontrolle gebracht und unter Atemschutz mit einem Schnellangriffsrohr abgelöscht werden. Der Opel wurde letztendlich abgeschleppt. Es handelte sich um kein E-Fahrzeug. Bei der Brandursache handelte es sich nach ersten Ermittlungen um einen technischen Defekt. Der entstandene Sachschaden dürfte bei circa 15.000 Euro liegen. Die B 41 war für rund eine Stunde in Fahrtrichtung A 61 voll gesperrt.

Quellen und je ein Foto: Freiwillige Feuerwehr Verbandsgemeinde Rüdesheim und Polizeiinspektion Bad Kreuznach

Auf die regungslos auf dem Boden liegende Ehefrau weiter eingetreten

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am kommenden Donnerstag (25.4.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1023 Js 4026/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 46 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt.

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Mitte März 2023 soll es zwischen dem Angeklagten und seiner Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Idar-Oberstein nach vorangegangenem reichlichen beiderseitigen Alkoholkonsum zu einem verbalen Streit gekommen sein.  Alkoholbedingt völlig enthemmt habe der Angeklagte auf seine Ehefrau eingeschlagen und diese barfuß getreten.

Auch als seine Ehefrau bereits regungslos auf dem Boden gelegen habe, habe er weiterhin auf sie eingetreten. Seine Ehefrau habe durch die vorgenannten Handlungen eine lebensbedrohliche Hirnblutung sowie Hämatome an der rechten Schläfe, am hinteren unteren Rücken und der linken Hüftseite erlitten. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach nicht eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach