Noch 33 Fragen seit fast 2 Monaten ohne Antwort

Das erstes Opfer des Krieges ist die Wahrheit. Diese Erkenntnis wird Senator Hiram Johnson zugeschrieben (1914). Wie der Blick aus dem Haus zeigt tobt in Bad Kreuznach zum Glück kein Krieg. Aber die Wahrheit wird gleich von mehreren Seiten geopfert. Warum? Aus welchem Grund werden Tatsachen unterdrückt und Fakten verdreht? Warum stehen Stadtverwaltung und GuT GmbH nicht einfach zu dem, was sie tun und was nicht?

In seiner Presseerklärung vom 20.2.18 hatte Antonio Valentino mitgeteilt, ab sofort sei “Schluss mit der Nichtinformation über die Hintergründe zum Tourismusbeitrag”. Dem widersprach Dr. Michael Vesper, der Geschäftsführer der GuT GmbH, am 28.2.18 im Öffentlichen Anzeiger. “Jeder, der bei uns anfragt, bekommt sämtliche Informationen.” Und er sagt: “Da wird bewusst skandalisiert. Die Zahlen, die Valentino und Co benutzten stammen ja von der GuT”. Möglichst viele Bescheidempfänger sollten Dr. Vesper beim Wort nehmen und ihre Fragen stellen.

Vielleicht machen die ab jetzt bessere Erfahrungen als Valentinos Steuerberater. Am 10ten des neuen Jahres legte er der GuT GmbH schriftlich rund 47 konkrete Fragen vor (untenstehend im Wortlaut wiedergegeben). Antwort: Fehlanzeige. Daraufhin wandte sich Valentinos Steuerberater am 19. Januar 2018 schriftlich an Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meuer. Er legte auch ihr die Fragen vor und wies auf die Bedeutung der Antworten hin. Aber auch die Oberbürgermeisterin beantworte die Fragen nicht. Mit Schreiben vom 30.1.18, das am 2.2.18 beim Empfänger einging, stellte Sie fest: “Bezüglich der von Ihnen in Ihrem Schreiben vom 19.1.18 aufgeworfenen Fragen sind Verfahren sowohl bei dem Stadtrechtsausschuss, dem Verwaltungsgericht Koblenz als auch dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz anhängig. Dort werden Ihre Fragen jeweils geprüft und erörtert werden. Bezüglich des Fragenkataloges, welchen Sie mit Schreiben vom 10.1.18 an die GuT GmbH und nunmehr an mich gerichtet haben, wird Ihnen die GuT GmbH die Informationen, die ihr zur Verfügung stehen, in den kommenden Wochen zugänglich machen. In jedem Fall erhalten Sie die vorhandenen Informationen rechtzeitig vor einem Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Stadtrechtsausschuss.”

Weil er von der GuT GmbH keine Antworten erhielt wurde Valentinos Steuerberater mit Schreiben vom 31.1.18 an die GuT GmbH, das der Gut per Email und Telefax kurz nach 12 Uhr zugestellt wurde, sehr deutlich: “Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mir gestern die Stellungnahme der Stadtverwaltung vorgelegt und mich aufgefordert dazu bis zum 7.2.18 eingehend beim Gericht Stellung zu nehmen. Um meine Begründung absetzen zu können bin ich ZWINGEND auf die mit Schreiben vom 10.1.18, also vor 3 Wochen bei Ihnen angefragten Auskünfte angewiesen … Für diese setze ich Ihnen Frist zum Freitag den 2.2.18 eingehend bei mir bis 13 Uhr. … Liegt mir Ihre Antwort nicht fristgemäss vor werde ich zum Schutz der Rechte meiner Mandantschaft u.a. ein Unternehmen beauftragen, um Z.B. wenigstens einen Teil der Daten durch Befragung der beitragspflichtigen Unternehmen zu erhalten. Deren Tätigwerden bei Stundensätzen zw 50 und 80 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer je Mitarbeiter hat dann die von Ihnen geführte GmbH wegen Mitwirkungsverweigerung pp zu tragen.” Daraufhin erfolgte dann die Antwort der GuT GmbH vom 1.2.18. Antonio Valentino ermutigt die Beitragspflichtigen: “Nehmen Sie die GuT GmbH beim Wort. Stellen Sie ihre Fragen, idealerweise schriftlich oder per Email an die GuT. Und teilen Sie uns bitte mit, ob, wann und wie geantwortet wurde.” Aber das berührt nur einen Teil des Problems.

Auch wenn die mit Schreiben vom 1.2.18 von der GuT GmbH gegebenen Informationen hoch interessant sind: von 47 konkreten Fragen hat die GuT nur 4 vollständig beantwortet und weitere sieben nur teilweise und indirekt. 36 Fragen sind noch offen. Die GuT GmbH hatte am 1.2.18 ihren wenigen Antworten vorweg gestellt, dass “zu dem in Ihrem oben genannten Schreiben übermittelten Fragenkatalog nicht in dem gewünschten Umfang Stellung” genommen werden könne, “da ein Teil der Fragen über den uns zugewiesenen Zuständigkeitsbereich hinausgeht, in anderen Fällen aber gesonderte Erhebungen erforderlich wären”. Jeder, der den untenstehenden “Fragenkatalog” liest mag sich dazu seine Meinung bilden. Fakt ist: unbeantwortet durch GuT GmbH bzw Stadtverwaltung sind u.a. die Fragen

– nach den bisherigen Kosten des Beitragserhebungsverfahren,
– nach der Zahl der bis heute erlassenen Schätzbescheide
– nach dem Grund für Schätzungen statt Umsatzauskünfte vom Finanzamt und
– nach der Zahl der vor dem 11.11.17 verschickten Tourismusbeitragsbescheide für 2017.

Die Antworten auf diese Fragen haben teils für die Glaubwürdigkeit der Verwaltung teils für die Betroffenen teils für die anhängigen Rechtsverfahren eine grosse Bedeutung.

Kosten: mit dem Beschluss des Rates der Stadt Bad Kreuznach vom 15.10.15 über die Satzung zur Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages fiel spätestens der Startschuss. Damals hiess es, die Abgabe solle rund 300.000 Euro einbringen und die Erhebung koste nicht viel. Wie hoch die Kosten für die Beitragserhebung tatsächlich sind haben GuT GmbH und Stadtverwaltung bis heute über zwei Jahre und vier Monate nicht mitgeteilt. Aus den öffentlichen Erklärungen der zurückliegenden drei Monate und dem erheblichen Zeitverzug kann nur eines geschlussfolgert werden: das Personal war über zwei Jahre hinweg vollbeschäftigt. Daher müssen mindestens zehntausende von Euro an Sach- und Personalkosten jährlich angefallen sein. Wir fordern: alle Kosten, die wegen dem Fremdenverkehrsbeitrag (für 2016) und dem Tourismusbeitrag (für 2017) angefallen sind bei der GuT GmbH und bei der Stadtverwaltung spitz zu berechnen und offenzulegen.

Schätzen: aus bereits dargelegten Gründen ist das Schätzen mit brancheneinheitlicher Schätzmethode und Schätzurkunde viel viel zeit- und kostenaufwändiger, als die Umsatzdatenerhebung bei der Finanzverwaltung. Es ist daher für die Frage der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Arbeit der GuT GmbH und daraus für eine Kostenoptimierung zu ziehenden Konsequenzen wichtig die Zahl der Schätzungen zu kennen. Bei 666 Veranlagungsbescheiden für 2016 und 413 Vorausleistungsbescheiden für 2017 (Angabe laut GuT und Stand 31.1.18, dieser verändert sich seit dem natürlich) wäre selbst ein nachträgliches manuelles Zählen in kurzer Zeit zu bewältigen. Und ab jetzt könnte die GuT prozessbegleitend festhalten, für welche Bescheide die Umsatzangaben geschätzt wurden. Der Ermittlung und Aktualisierung dieser Zahl steht also kein tatsächliches Hindernis im Weg und sie ist mit geringem Aufwand möglich.

2017er Bescheide: die am 15.12.16 beschlossene Satzung für 2017 wurde 2 x ausgefertigt und 2 x amtlich bekannt gemacht. Die erste Ausfertigung erfolgte am 19.12.16, die zweite am 26. Oktober 2017. Die erste amtliche Bekanntmachung erfolgte Ende 2016, die zweite am 11.11.17. Die Gründe dafür hat die Stadtverwaltung bis heute nicht offen gelegt. Für die vor dem 11.11.17 erlassenen Bescheide ergeben sich daher nach der Einschätzung von Steuerberater und Rechtsanwalt Valentinos ggf besondere Bewertungen. Daher ist es von Wichtigkeit die Zahl dieser Bescheide zu kennen, um die Grössenordnung des Problems einordnen zu können. Wäre die Zahl null wäre diesbezüglich alles gut. Aber warum sagt man es dann nicht einfach?

Wer diese Fakten zur Kenntnis nimmt mag sich folgende Frage beantworten: wenn die GuT GmbH und die Stadtverwaltung an der Information der Öffentlichkeit ein eigenes Interesse hätten oder die Information als Pflichtaufgabe anerkennen würden: warum haben sie die Daten nicht selbst von sich aus veröffentlicht? Warum brauchte es eine Anfrage eines Widerspruchsführers und warum musste nach drei Wochen massiv nachgehakt werden? Wir meinen: Information über öffentliche Angelegenheiten ist eine Bringschuld der Verwaltung und keine Holschuld der Bürgerinmnen und Bürger.

Im Wortlaut. Das Schreiben mit den Fragen vom 10. Januar 2018:

“Sehr geehrte Damen und Herren,

meine am 28. Dezember 2017 vorgenommene Akteneinsicht beim Rechtsamt der Stadt Bad Kreuznach in die vorbezeichneten Widerspruchsakten diente dem Zweck sowohl einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung begründen zu können als auch die vorbezeichneten Widersprüche. Bei dieser Gelegenheit habe ich feststellen müssen, dass in der Akte nahezu nichts vorliegt, was erforderlich ist, um die inhaltliche und formale Rechtmässigkeit der Vorgehensweise der GuT GmbH prüfen zu können. Ich habe Sie daher aufzufordern nunmehr unverzüglich alle relevanten Angaben und Daten von sich aus vorzulegen und insbesondere nachstehende Fragen schnellstmöglich zu beantworten:

1. An wieviele mögliche Gebührenschuldner hat die GuT jeweils wegen a. 2016 und b. 2017 die “Umsatzerklärung Fremdenverkehrsbeitrag / Tourismusbeitrag” verschickt? 1.1. Auf welche Datensätze welchen Stichtages hat sich die GuT dabei gestützt? 1.2. Welche Sach- und Personalkosten pp sind dadurch entstanden?

2. Wieviele der angeschriebenen möglichen Gebührenschuldner haben diese Schreiben jeweils beantwortet? 2.1. Und wieviele dieser Antworten beinhalteten eine formal korrekte Umsatzerklärung 2016? 2.2. Was hat die GuT in jenen Fällen unternommen, in denen keine Antwort erfolgte bzw keine wenigstens formal korrekte Umsatzerklärung vorgelegt wurde? 2.3. Welche Sach- und Personalkosten pp sind dadurch bis heute entstanden?

3. An wieviele der ursprünglich angeschriebenen möglichen Gebührenschuldner wurden zwischenzeitlich Fremdenverkehrs- bzw Tourismusbeitragsbescheide verschickt? 3.1. Wieso wurde an einen Teil der ursprünglich mit Bitte um Umsatzerklärung angeschriebenen möglichen Beitragsschuldner, die eine Umsatzerklärung auch abgegeben haben, keine Beitragsbescheide verschickt und wie gross ist die Zahl dieser Gruppe genau? 3.2. Wurden an alle jene ursprünglich angeschriebenen möglichen Beitragsschuldner, die entweder gar nicht geantwortet haben oder die Umsatzerklärung nicht abgegeben haben, Beitragsbescheide verschickt und wenn nein, warum nicht?

4. In wievielen Fällen der Fremdenverkehrsbeitragsbescheide wurden den Bescheiden jeweils Schätzungen zugrundegelegt?
4.1. In wievielen Fällen der Touriusmusbeitragsbescheide wurden den Bescheiden jeweils Schätzungen zugrundegelegt?
4.2. In wievielen Fällen, in denen Beitragsschuldner Umsatzerklärungen abgegeben haben, wurde dennoch geschätzt und wenn ja, warum?

5. Wieviele Fremdenverkehrsbeitragsbescheide und wieviele Tourismusbeitragsbescheide wurden jeweils per Widerspruch angefochten und wieviele sind jeweils bestandskräftig geworden, weil kein Widerspruch eingelegt wurde und die Frist zwischenzeitlich abgelaufen ist?

6. Wie hoch ist die Gesamtsumme der in den zwischenzeitlich bestandkräftigen Fremdenverkehrsbeitragsbescheiden festgesetzten Fremdenverkehrsbeiträge für 2016 und wie hoch ist die Gesamtsumme der in den zwischenzeitlich bestandskräftigen Tourismusbeitragsbescheiden festgesetzten Tourismusbeiträgen (Vorausleistungen) für 2017? 6.1. Wie hoch sind die in den per Widerspruch angefochtenen Bescheiden festgesetzten Beiträge jeweils für Fremdenverkehrsbeitrag und Tourismubeitrag getrennt aufgeschlüsselt?

7. Wurden als mögliche Beitragsschuldner auch die in Bad Kreuznach ansässigen Fastnachtsvereine angeschrieben und zu Abgabe einer Umsatzerklärung aufgefordert? 7.1. Wenn ja, haben diese auch alle Beitragsbescheide erhalten, wenn nein, warum nicht? 7.2. Wenn diese Vereine erst gar nicht zur Abgabe einer Umsatzerklärung aufgefordert wurden, warum ist die GuT dann offenbar der Auffassung, dass diese nicht unter Ziffer 13 der Betreibsartentabelle zu erfassen sind oder unter Ziffer 15?

U.a. die Antworten auf diese Fragen sind unverzichtbar um klären zu können, ob die Durchführung der Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages bzw der Tourismusabgabe u.a. den Gleichheitssatz verletzt oder nicht.

8. Wieviele der Tourismusbeitragsbescheide wurden vor dem 11. November 2017 zur Post gegeben?

9. Warum hat die GuT in jenen Fällen, in denen keine Umsatzerklärungen abgegeben wurden geschätzt statt sich die Umsatzdaten von der Finanzverwaltung zu holen? 9.1. Wie ist die im Öffentlichen Anzeiger vom 14. Dezember 2017 zitierte Aussage gemeint, “dass wir schätzen ist im Grunde ein Entgegenkommen”? 9.2. Wie ist die in der Allgemeinen Zeitung vom 4. Januar 2018 zitierte Äusserung gemeint, “Wir haben vom mildesten Mittel Gebrauch gemacht, einer Schätzung. Und man habe, obwohl man dazu berechtigt sei, nicht einmal Behördenauskünfte eingeholt. Also z.B. beim Finanzamt nachgefragt”? 9.3. In welcher Weise könnte es in der Wahrnehmung der GuT für einen Gewerbetreibenden von welchem Nachteil sein, wenn eine deutsche Behörde, zB das Finanzamt, der GuT über ihn Auskunft erteilt? 9.4. Was an diesem Vorgehen, also der Nachfrage bei einer Behörde, kann in der Wahrnehmung der GuT ein weniger mildes Mittel sein?

10. Wo und wie ist geregelt die Schätzergebnisse und die freiwilligen Angaben der Gebührenschuldner von Ihnen aus zu überprüfen? 10.1. Wann soll diese Überprüfung für den Zeitraum 2016 und wann für den Zeitraum 2017 stattfinden? 10.2. Wie ist der Ablauf für diese Überprüfung geplant?

11. In welchen Fachausschüssen des Rates der Stadt Bad Kreuznach bzw Gremien städtischer Gesellschaften wurden die zugrundeliegenden Satzungen wann beraten und welche Finanzdaten lagen bei diesen Beratungen vor? 11.1. Welche Aufstellung aller Leistungen und Massnahmen, die die Stadt als tourismusfördernd und umlagefähig für 2016 und / oder 2017 einschätzt, lag wann den städtischen Gremien vor? 11.2. Welche Aufstellung der spitz erfassten Kosten all dieser Leistungen und Massnahmen aus den Vorjahren lag wann den städtischen Gremien vor? 11.3. Welche Berechnung des “kommunalen Eigenanteiles” an all diesen Aufwendungen lag wann den städtischen Gremien vor? 11.4 Welche Ausgabenschätzung für 2017 auf der Basis der aus den Vorjahren bekannten Daten lag wann den städtischen Gremien vor?

12. Wie wurden die Vorteilssätze errechnet? 12.1. Wenn diese nicht errechnet wurden: aus welcher Satzung / Sammlung o.ä. wurden diese Sätze entnommen? 12.2. Warum erfolgte keine Anpassung an die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse? 12.3. Für welchen Zeitpunkt ist eine Überprüfung der Vorteilssätze vorgesehen? 12.4. Welche Planungen gibt es für die Art und Weise der Durchführung dieser Überprüfung?

13. Wie wurden die Gewinnsätze errechnet? 13.1. Wenn diese nicht errechnet wurden: aus welcher Satzung / Sammlung o.ä. wurden diese Sätze entnommen? 13.2. Warum wurden die Gewinnsätze nicht der Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen für das Kalenderjahr 2016 entnommen? 13.3. Warum erfolgte keine Anpassung an die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse? 13.4. Für welchen Zeitpunkt ist eine Überprüfung der Gewinnsätze vorgesehen? 13.5. Welche Planungen gibt es für die Art und Weise der Durchführung dieser Überprüfung?

14. Welche Kosten sind bis heute für die Erhebung der Abgabe a. bei der Stadt in 2016 und 2017 und b. bei der GuT in 2016 und 2017 angefallen? 14.1 Wird bei der GuT Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH eine Kostenstellenbuchhaltung geführt? Wenn ja, seit wann? wenn nein, warum nicht?

15. Wo ist bestimmt bzw welche Festlegung wurde verwaltungsintern wann getroffen, wann und wie die “Vorteilssätze” und wann die “Gewinnsätze” überprüft und ggf korrigiert werden (siehe Fragen 12 und 13 pp)?

Die Beantwortung all dieser Fragen ist erforderlich um sachgerecht prüfen zu können, ob vorliegend der Gleichheitssatz, das Äquivalenzprinzip und die Beitragsgerechtigkeit im von Gesetzgeber und Rechztsprechung geforderten Mindestmass eingehalten werden. Gern nehme ich auch Antworten auf einzelne Fragen vorab entgegen, um diese auszuwerten und so das Verfahren zu fördern.”

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