23. Februar 2018, 11 Uhr, Sitzungssaal im Else-Liebler-Haus. Für einen der zwei vom Stadtrat gewählten Beisitzer im Stadtrechtsausschuss war es der unangenehme Abschluss eines ehrenamtlichen Arbeitsvormittages. Er wurde zu einer Sitzung geladen. Er kommt pünktlich. Er arbeitet mit. Er erfüllt seine Pflicht für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Kreuznach. Nach zwei Wohngeldsachen steht dann der “Tourismusbeitrag” auf der Tagesordnung. Dr. Michael Vesper, der Geschäftsführer der GuT GmbH, die im Auftrag der Stadt die Abgabe einzieht, meldet sich zu Wort. Er weist darauf hin, dass einer der beiden Beisitzer im Stadtrechtsausschuss auch dem Aufsichtsrat der von ihm geführten GmbH angehört. Diese Tatsache könne die Besorgnis der Befangenheit begründen. Der Vesper-Hinweis ist berechtigt. Schliesslich müsste der Beisitzer in der Sache entscheiden, ob die Widersprüche des Antonio Valentino berechtigt sind oder nicht. Und damit auch über die Arbeitsweise der GmbH ein Urteil fällen, in deren Aufsichtsrat er sitzt. Das ist aus einer Reihe von Gründen rechtlich unzulässig. Folgerichtig fasste die Vorsitzende den Beschluss den Beisitzer von der Verhandlung auszuschliessen. Damit war der Stadtrechtsausschuss nicht mehr beschlussfähig und die Sitzung musste nach nicht einmal 30 Minuten beendet werden. Um es ganz klar zu sagen: den betroffenen Beisitzer trifft in den Augen der Widerspruchsführer an diesem Fiasko keine Schuld.
Die liegt ganz klar bei der Vorsitzenden des Stadtrechtsausschusses Nicole Trierweiler. Valentino s Steuerberater hatte die Vorsitzende bereits am 26. Januar 2018 mit Email und per Telefax auf das Problem hingewiesen (Zitat untenstehend). Eine Reaktion erfolgte nicht. Sodann erinnerte der Steuerberater am 19.2.18 an die ausstehende Antwort. Die kam dann am 20. Februar 2018: “Zur Beantwortung aller Fragen, welche im Zusammenhang mit den Widerspruchsverfahren von Herrn Valentino stehen, besteht am Freitag in dem Termin zur mündlichen Erörterung die Gelegenheit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Nicola Trierweiler”.
Und das ist der Wortlaut des Briefes, mit dem Valentino s Steuerberater die Vorsitzende bereits im Januar 2018 auf die absehbaren Probleme hinwies:
“Ihre Email vom 25.1.18 unser Telefonat vom 23.1.18 betreffend
Sehr geehrte Frau Trierweiler, besten Dank für Ihre Nachricht. Nachdem das Hauptamt gesten die Beschlussvorlage für die Wahl der Mitglieder des Stadtrechtsausschussses und die Bestimmung der Reihenfolge vom 19.12.17 vorgelegt hat, können wir nun rechtzeitig vor der Sitzung, in der die von uns vertretenen Widersprüche behandelt werden, schon mal ein paar formale Punkte klären.
- Wir möchten unbedingt eine Besetzungsrüge des Stadtrechtsausschusses unnötig machen
Laut § 10 AGVwGO sind ja bestimmte Personen von einer Mitwirkung im Stadtrechtsausschuss ausgeschlossen. Aus den Massenmedien wissen wir, dass selbst Beisitzer in Kammern ordentlicher Gerichte immer wieder gegen ihre Pflicht, derartige Umstände mitzuteilen, verstossen. Ich bitte daher um Mitteilung wie die Stadtverwaltung für die Mitglieder des Stadtrechtsauschusses sichergestellt hat, dass die angeführten Ausschlussgründe bei diesen nicht vorliegen.
Ein zweiter Punkt. In § 20 VwVfG ist bestimmt, dass bei vorliegen bestimmter Umstände die Mitwirkung eines Beisitzers ausgeschlossen ist. U.a. ist dort festgelegt, dass “dem Beteiligten gleich steht, wer durch die Tätigkeit oder durch die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil erlangen kann.”
Wir verstehen das im vorliegenden Fall so: wenn ein Beisitzer entweder selbst einen Tourismus-Beitragsbescheid erhalten hat (oder dessen nahe Angehörige), also die Stattgabe der von uns vertretenen Widersprüche in der Folge bedeutet, dass demzufolge auch andere Beitragsbescheide aufgehoben werden müssen, demzufolge ein finanzieller Vorteil entsteht, ist dieser auszuschliessen. Also der Beisitzer. Auf der Mitgliederliste des Stadtrechtsausschusses stehen mehrere Personen, die selbst Bescheide erhalten haben (müssten), also entweder tatsächliche oder potentielle Beitragsschuldner sind bzw Angehörige von tatsächlichen oder potentiellen Beitragsschuldnern sind. …”
Von einer Vorsitzenden des Stadtrechtsausschusse darf eigentlich erwartet werden, dass ihr aufgrund von Ausbildung und Tätigkeit die angesprochene Rechtsfrage “Befangenheit” geläufig ist. Als Mitarbeiterin der Stadtverwltung verfügt sie zudem über direkte Informationsmöglichkeiten und kann durch einen Anruf oder Email erfahren, wer dem Aufsichtsrat der GuT GmbH angehört. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgte in öffentlicher Sitzung des Rates der Stadt Bad Kreuznach. Und eine Erstveröffentlichung der GuT GmbH ist sogar im Bundesanzeiger erfolgt, der via Internet von jederfrau eingesehen werden kann.
Weil die Verhältnisse in der Stadtverwaltung in Fachkreisen bekannt sind hielt es Valentino s Steuerberater für erforderlich ausdrücklich auf die absehbaren Probleme hinzuweisen, um diese so zu verhindern. Die Mühe war umsonst, weil eine Verwaltungsmitarbeiterin glaubt es besser zu wissen, als die Fachpersonen ausserhalb der Stadtverwaltung. Die Folge dieses Fehlers sind eine weitere Ververfahrensverzögerung und Mehrkosten beim Widerspruchsführer und der Verwaltung. Antonio Valentino dazu: “So geht es nicht! Ich werde jetzt einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht die Frage prüfen lassen, welche Pflichtverletzungen der Vorsitzende des Stadtrechtsausschusses wegen dieser Peinlichkeit vorgeworfen werden können. Wer schützt uns Bürgerinnen und Bürger vor dieser Verwaltung? Antonio Valentino