Antonio Valentino ist 1956 auf Sizilien geboren und lebt seit 1971 in Bad Kreuznach. In seinen Texten bricht sein südeuropäisches Talent mitunter durch. Wir haben uns in mehr als 30 Schriftsätzen und Schreiben auf die Suche nach seinen sprachlichen Perlen gemacht – und wurden fündig:
“Weiterhin wird bis zum Zeitpunkt der Mitteilung der Entscheidung über diesen Antrag um stillschweigende Aussetzung der Vollziehung, nennen Sie es gern: Verlängerung des Weihnachtsfriedens, gebeten.” (aus dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung vom 29.12.17)
“Dabei kann ich aus meiner Lebenserfahrung sagen: die öffentliche Verwaltung in Deutschland ist viel besser als ihr Ruf. Ich habe jetzt über 40 Jahre erlebt, dass Regeln und Vorschriften eben nicht kleinkariert durchgezogen werden, sondern durchaus Raum ist für “italienische Momente”, aber ohne die Unsicherheit italienischer Verhältnisse.” (aus dem Normenkontrollantrag vom 10.1.18)
“Das Schreiben der GuT ist zweifelsfrei in deutscher Schriftsprache verfasst. Und doch bleibt der Text grösstenteils unverständlich. Satz für Satz musste er diesseits mühsam auf seine Semantik hin untersucht werden.” (aus dem Schriftsatz ans Verwaltungsgericht vom 13.4.18)
“Auch der Begriff “Vorkalkulation” ist mit seriösen Schätzerwägungen nicht in Zusammenhang zu bringen. Schon die einrschänkende Silbe “Vor” verhindert dies. Entweder ich stelle Schätzerwägungen an – oder ich spiele Halma. Oder mache was auch immer.” (aus dem Schriftsatz ans Verwaltungsgericht vom 13.4.18)
“Wer nach alledem, was heute feststeht immer noch glaubt, dass es dieses zweite handschriftliche Schätzprotokoll am oder vor dem 22.11.17 gab, dem darf getrost unterstellt werden auch zu glauben, dass Zitronenfalter Zitronen falten.” (aus dem Schriftsatz ans Verwaltungsgericht vom 13.4.18)
“Und die GuT erklärt selbst, alle Bescheide für 2016 würden erst bis zum Jahrsende 2018 erlassen werden. Dann läuft das Verfahren für 2016 bereits über 3 Jahre. Und wir spechen hier nicht von der Zählung der Sterne in einer weit entfernten Galaxie. Oder der der Sandkörner in der Wüste Sahara. Es geht um die Veranlagung von 2.700 Beitragspflichtigen vor Ort”. (aus dem Schriftsatz ans Verwaltungsgericht vom 13.4.18)
“Ob die GuT dies einsieht oder nicht: ihre Variante des Tourismusbeitrages ist gescheitert. Sie ist inhaltlich gescheitert, sie ist formal gescheitert und ihre praktische Umsetzung ist grundgesetzwidrig. Das angerufene Gericht könnte dem Wahnsinn ein schnelles Ende bereiten.” (aus dem Schriftsatz ans Verwaltungsgericht vom 2.3.18)
“Diese Art und Weise zu “schätzen” scheint mir ein schönes neues Projekt zu sein für Gaukler auf dem Bad Kreuznacher Jahrmarkt oder die alljährlichen Ritterspiele im Stadtteil Ebernburg – aber nichts für die Festsetzung einer öffentlich-rechtlichen Abgabe.” (aus dem Normenkontrollantrag vom 10.1.18)
“Im Maifeld kann – auch hinsichtlich der Gastronomie – von einer durchgehenden Geschlossenheit und Homogenität ausgegangen werden. In Bad Kreuznach ist das Gegenteil der Fall. Hier tut Differenzierung not – weil sonst Not die Folge der undifferenzierten Vereinfachung ist.” (aus dem Normenkontrollantrag vom 10.1.18)
“Ohne zu weit in die Untiefen des Abrechnungswesens gesetzlicher Krankenkassen mit Krankenhäusern abzutauchen trage ich zum besseren Verständnis vor: anders als in der emotionalen Wahrnehmung handelt es sich bei Krankenhäusern heutzutage nicht mehr um Horte der zwischenmenschlichen Fürsorge und des fürsorglichen Altruismus, sondern um knallhart am Markt operierende Wirtschaftsunternehmen.” (aus dem Normenkontrollantrag vom 10.1.18)
“Bezüglich der Systemgastronomie löst der Begriff “Gewinnsatz” seine Wortbedeutung tatsächlich ein. Denn für diese Gastronomie ist der von der Stadt festgelegte Satz tatsächlich ein Gewinn. Zur Belohnung für den dort beschränkten Service halbiert die Stadt, die sich immerhin mit der früheren “Jacob-Selzer-Schule”, dem Bildungszentrum des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes, heute: DEHOGA-Zentrum Rheinland-Pfalz schmücken darf, deren kalkulatorische Gewinne.” (aus dem Normenkontrollantrag vom 10.1.18)
“Zahnärzte sind bei den Vorteilssätzen mit “3” und bei den Gewinnsätzen mit “18” eingestuft. Dies steht im krassen Gegensatz zur Einstufung bei den anderen Ärzten. Diese sind mit Vorteilssatz “5” und den Gewinnsätzen “26” und “27” eingestuft. Praktisch würde das bedeuten: der Tourist, dem nach dem Bad in den Crucenia-Thermen eine gerötete Hautstelle am Arm auffällt, der rennt sofort zum Hautarzt und verzichtet aufs Mittagessen. Und der Tourist, der beim Mittagessen eine Plombe verliert, erträgt tapfer bis zum Reiseende seinen Schmerz – und sucht den Zahnarzt erst nach seiner Heimkehr an seinem Wohnort auf? Wer kam denn auf diese Verdrehung der Realität? Trump stammt doch aus der Pfalz. Und die endete schon immer VOR der Bad Kreuznacher Stadtgrenze.” (aus dem Normenkontrollantrag vom 10.1.18)
“Ich hoffe, ich mache mich mit der nachstehenden Feststellung nicht strafbar oder belaste mich selbst: ich bin kein Haustierfreund.” (aus dem Normenkontrollantrag vom 10.1.18)
“Die Tourismusbeitragssatzung vom 15.12.16 ist eine verfahrensrechtliche Fehlgeburt.” (aus dem Antrag auf Anordnung der Aussetzung der Vollziehung an das Verwaltungsgericht vom 15.1.18)
“Auch die Tatsache, dass die Antragsgegnerin über 10 Monate benötigte, um eine zweite amtliche Bekanntmachung zu veranlassen, spricht für deren Saumseeligkeit.” (aus dem Antrag auf Anordnung der Aussetzung der Vollziehung an das Verwaltungsgericht vom 15.1.18)
“Im Stadtteil Ippesheim ist der Bezug zu Bad Kreuznach sogar noch technisch behindert: auch fast 50 Jahre nach der Eingemeindung haben die Bewohner und Gewerbetreibenden dort noch immer die Vorwahl der Gemeinde Gensingen – und nicht die der Stadt Bad Kreuznach.” (aus dem Normenkontrollantrag vom 10.1.18)
“Ich bitte Sie zu bedenken, dass formale Fehler und der Umgang damit auch eine soziale Komponente haben: wir alle machen Fehler. Wenn aber eine Behörde ihre Macht missbraucht, um eigene Fehler zu vertuschen, wenn Bürokratie zum Selbstzweck wird, dann löst dies bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur Unbehagen aus. Dann geht viel verloren von dem Puffer, der für jedes erfolgreiche Zusammenwirken von Menschen unerlässlich ist: dem Vertrauen.” (Brief an die GuT GmbH vom 9.1.18)
“Ich bitte das angerufene Gericht sich vor Augen zu halten, dass auch ohne Twitter- und FB-Kampagnen eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern all das nüchtern und bei vollem Bewusstsein wahrnimmt. Und sich dann von solchen Verhaltensweisen teils frustriert teils angewidert abwendet. Diese Bürgerinnen und Bürger sehnen sich danach, dass Gerichte derart sich präsentierende Verwaltungen ab und zu mal mit klaren Worten zur Ordnung rufen.” (Brief an das OVG vom 12.1.18)
“Während die Gerichtsakte natürlich vorbildlich und übersichtlich geführt ist – selbstverständlich korrekt foliert – liegt “die” Akte der Antragsgegnerin (Singular betont – es müssten beim vom Gericht angeordneten zwei Verfahren ja auch zwei Akten sein) in einem Zustand vor, der schon eine sachorientierte Auseinandersetzung mit dieser Akte erheblich erschwert. Der Antragsteller rügt ausdrücklich, dass es die Antragsgegnerin nicht geschafft hat, dem Gericht zwei Akten vorzulegen, die inhaltlich das wesentliche enthalten und wenigstens korrekt foliert sind. Statt dessen liegt eine Loseblattsammlung vor.” (Schriftsatz vom 6.2.18 an das Verwaltungsgericht)
“Um es in die Erlebniswelt des Antragstellers zu übersetzen: würde er seine Speisen auf ähnlich unzureichende Weise zubereiten oder seine Tische so präsentieren, wie die Antragsgegnerin Akten führt, er würde gar keine Umsätze mehr tätigen. Die entspechende Fehlleistung der Antragsgegnerin aber hat für die Verantwortlichen dort gar keine Konsequenz: alle vier Juristen werden weiterhin voll bezahlt. Das mag Recht sein – gerecht ist es nicht. Und richtig schon gar nicht.” (Schriftsatz vom 6.2.18 an das Verwaltungsgericht)
“Das Kunststück auch grundgesetzlich geschützte Werte zu gefährden, schafft die 37-Millionen-Euro-Profiverwaltung der Antragsgegnerin gleich mehrfach. Es reicht ihr nicht den Gleichheitssatz dadurch zu brechen, dass sie die Beiträge nicht gegen alle bekannten Beitragspflichtigen festsetzt. Der Gleichheitssatz wird – ganz unbürokratisch – auch in anderer Weise umgangen: denn eine Kontrolle, ob die von den potentiell Beitragspflichtigen angegebenen Umsatzangaben korrekt sind, findet nicht statt.” (Schriftsatz vom 6.2.18 an das Verwaltungsgericht)
“Das Rathaus der Stadt Bad Kreuznach (“Stadthaus”) unter der vom OVG benutzten Adresse “Hochstr. 48, 55545 Bad Kreuznach” liegt etwa 80 Meter Luftlinie vom Dienstgebäude des Rechtsamtes der Antragsgegnerin (Adresse: Brückes 2-8, 55545 Bad Kreuznach) entfernt. Verwaltungsintern existiert ein täglicher Postverteilungsdienst. Man muss die Post natürlich dann auch lesen und bearbeiten.” (Schriftsatz vom 6.2.18 an das Verwaltungsgericht)