Endlich Infos über Stadt-GmbHs

Bei der Gewobau knirschte es kürzlich im Aufsichtsrat. Weil der einen Prüfbericht des Landrechnungshofes nicht als Heimlektüre in der Komplettfassung erhielt trat Stadtratsmitglied Wilhelm Zimmerlin unter Protest aus dem Gremium zurück. Während die Frage, wer Einsicht in solche Prüfberichte nehmen darf nunmehr den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit beschäftigt, konnte diese Seite einen Erfolg für mehr Transparenz auf der Stadtseite erreichen.

 

Jetzt auch Gewobau und GuT

Dort wurde nach dem Anklicken der Dachzeile “Wirtschaft und Wohnen” (auf der Startseite rechts weisse Schrift auf blauem Grund) schon immer als vierte Option von oben links auf der Unterseite der Punkt “städtische Gesellschaften” angeboten. Aber z.B. die Bilanzen der Gewobau, der GuT GmbH und anderer Gesellschafter fehlten. Auf einen Hinweis dieser Seite schloss der zuständige Mitarbeiter Walter Kuhn nun diese Lücke: immerhin die Bilanzen für 2016 sind jetzt für jederfrau nachzulesen. Natürlich sind diese Zahlenwerke kein ganz leichter Lesestoff. Aber insbesondere die Erläuterungen in den Anhängen bieten viele interessante Details.

 

Kostengünstiger Aufsichtsrat

So ist für die Betriebsgesellschaft für Schwimmbäder und Nebenbetriebe mbh Bad Kreuznach (BAD GmbH), die mit 35 MitarbeiterInnen und zwei Auszubildenden die Sauna Bäderhaus, die Crucenia-Thermen, das Hallenbad und die beiden Freibäder im Salinental und in Bosenheim führt, schwarz auf weiss festgehalten, welche Position das Millionendefizit nicht relevant vergrössert: der Aufsichtsrat. Dessen Gesamtvergütungen “für das Jahr 2016 belaufen sich auf 1.073,52 Euro” ist dort festgehalten. Im “Lagebericht” gibt Geschäftsführer Claus Stüdemann interessante Hinweise, auch wenn diese über ein Jahr alt sind. An Aktualität haben sie nicht verloren.

 

BAD kassiert GuT ab

Auch wer sich für die GuT GmbH interessiert wird deren Bilanz als wertvollen Lesestoff empfinden. Unzählige Details, die in der tagesaktuellen Berichterstattung immer wieder untergehen, können nun in Ruhe studiert werden. Auch inhaltliche Differenzen zwischen städtischen Gesellschaften werden dadurch offenkundig. So weisst der GuT-Geschäftsführer Dr. Vesper in seinem Lagebericht (Anlage IV, Blatt 7) wörtlich darauf hin: “Strukturell ist das Ergebnis durch die unverhältnismässig hohen Immobilienkosten belastet, die sich aufgrund des Mietvertrages mit der Betriebsgesellschaft für Schwimmbäder und Nebenbetriebe mbh Bad Kreuznach (BAD GmbH) auf 271 TEuro jährlich, bei einer Kaltmiete von 13,54 Euro je Quadratmeter belaufen”.

Wird Dr. Dazert zum Retter des Tourismusbeitrages?

Am 5.6.18 im Finanzausschusss in öffentlicher Sitzung lobte Bürgermeister Heinrich die Stadtjuristen noch über den grünen Klee. “Hervorragend” arbeiteten diese. Intern dürfte die Bilanz weitaus weniger positiv ausgefallen sein. Schon allein deshalb, weil im Februar eine Sitzung des Stadtrechtsausschuss trotz rechtzeitigem Warnhinweis wegen der Befangenheit eines Beisitzers platzte. Und dann auch, weil das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss zugunsten Antonio Valentinos der Stadt ins Stammbuch geschrieben hatte, sie sei “auf die umfangreichen Ausführungen” des Gastronomen “nicht eingegangen” und habe die rechtlich geforderte Kalkulation für den Beitrag “nicht vorgelegt”.

 

Externer Berater

So gesehen überrascht es nicht, dass die Stadt nunmehr einen externen Berater berufen hat, der den Tourismusbeitrag vor der Normenkontrollklage Valentinos retten soll. Das seit Januar 2018 beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz anhängige Verfahren war in den ersten fünf Monaten noch vom immerhin mit drei Juristinnen besetzten Stadtrechtsamt geführt worden. Seit dem 22.6.18 wird Bad Kreuznach nun durch Dr. jur. Andreas Dazert vertreten. Das hat das Rechtsamt dem OVG schriftlich mitgeteilt. Dr. Dazert ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und nach Angaben auf seiner Internetseite u.a. als Lehrbeauftragter für Umweltrecht an der Universität Koblenz-Landau.

 

Mündlich beim OVG

Eine seiner ersten Aufgaben im neuen Mandat ist es einen Schriftsatz zu beantworten, den Valentinos Steuerberater Martin Reiber am 25. Juni 2018 an das OVG abgeschickt hatte.  Es geht um eine vom Gericht für den August 2018 angedachte mündliche Verhandlung. Reiber riet dem OVG diese Verhandlung auf den Oktober 2018 zu verschieben – und sich damit wohlmöglich ganz zu ersparen. Denn der Steuerberater geht wie sein Mandant davon aus, dass der Rat der Stadt Bad Kreuznach in seiner Sitzung am 30.8.18 einen Schlussstrich zieht und die beiden Satzungen für 2016 und 2017 ff ersatzlos streicht.

 

Reiber-Brief im Wortlaut

Damit wäre dann auch das Normenkontrollverfahren erledigt, weil eine rückwirkend ausser Kraft gesetzte Satzung nicht mehr zu prüfen ist. Das Gericht hat der Stadt Frist zum 9.8.18 für eine Stellungnahme gesetzt. Der Reiber-Brief ans OVG hat folgenden Wortlaut:

 

An das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz

EILT!   VORLAGE SOFORT!

Normenkontrollantrag Valentino gegen Stadt Bad Kreuznach wegen Tourismusbeitrag 2017 6 C 10041/18.OVG

Da in die Angelegenheit vor Ort Bewegung gekommen ist antworte ich erst heute auf die vom Gericht angefragte Terminierung zur mündlichen Verhandlung. Ich rege an den dafür vorgesehenen Termin für den Oktober 2018 festzusetzen. Zur Begründung darf ich vortragen:

Mit Beschluss vom 25. Mai 2018 hat das Verwaltungsgericht in den Sachen 2 L 44718.VG und 2 L 48/18.VG die Aussetzung der Vollziehung angeordnet. Der Antragsteller beantragt hiermit die Beiziehung dieser Akten, in denen er umfangreich Argumente vorgetragen hat. Zunächst hatte die dortige Antragsgegnerin eine Beschwerde angekündigt.

Beweis: Vorlage der Presseerklärung vom 5.6.18 in Kopie

Tatsächlich wurde aber keine Beschwerde eingelegt, so dass die Beschlüsse zwischenzeitlich rechtskräftig wurden. In den vergangenen Tagen fanden eine Vielzahl von Beratungen und Gesprächen des Antragstellers und meines Sachbearbeiters mit Verantwortlichen statt, in denen sich angedeutet hat, dass die von meinem Mandanten aufgezeigten Defizite der Satzungen für 2016 und 2017 und die Probleme bei der Umsetzung im Veranlagungsverfahren nunmehr wahrgenommen werden.  

Für die Sitzung des Rates der Stadt Bad Kreuznach am Donnerstag den 14.6.18 hatte die Fraktion der CDU am 12.6.18 einen Eilantrag gestellt, der auf die Abschaffung des Tourismusbeitrages ab dem 1.1.18 abzielt.

Beweis: Vorlage des Antrages vom 12.6.18 in Kopie

Dieser Antrag fand nicht die erforderliche 2/3 Mehrheit, um auf die Tagesordnung zu kommen und wird daher erst in der Sitzung des Rates der Stadt Bad Kreuznach am 30.8.18 behandelt. Allerdings wurde durch die Abstimmung deutlich, dass eine Mehrheit der Mitglieder des Rates der Stadt den Beitrag mittlerweile kritisch sieht. Der CDU-Antrag hat in diesseitiger Wahrnehmung die selbstgewählte Denk- und Diskussionssperre der Verantwortungsträger aufgebrochen, so dass nunmehr eine Reihe von auch weitergehenden Fragen geklärt werden können. Zum Beispiel jene, ob es Sinn macht, den Beitrag ab dem 1.1.18 abzuschaffen – und das Veranlagungsverfahren für 2016 und 2017 weiter ungerührt durchzuführen, obwohl für 2016 noch rund 1.600 Bescheide und für 2017 noch rund 4.400 Bescheide (über 90 Prozent!) zu erstellen und verschicken sind.

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Kreuznach sind ja einiges gewöhnt. Aber im Herbst und Winter 2018 (oder in 2019) einen Beitrag bezahlen zu müssen (für 2016 und 2017), der seit dem 1.1.18 abgeschafft ist mit der Begründung, nunmehr sei genug Geld in der Stadtkasse, das würde in der Einwohnerschaft zu einer Bewertung kommunalpolitischen Handelns führen, die sich die Parteien wenige Monate vor der Kommunalwahl 2019 nicht antun möchten. Daher ist sich der Antragsteller sicher, dass die Beitragssatzungen am 30.8.18 entweder vollständig rückwirkend aufgehoben werden (und damit auch sein Antrag inhaltlich obsolet wird) oder so weiter gemacht wird wie bisher.   

Aus Sicht des Antragstellers ist es angesichts dieser kommunalpolitischen Gemengelage sinnvoll den Klärungsprozess abzuwarten. Ausweislich der schriftlichen Begründung des CDU-Antrages – und der Gesprächsbeiträge – spielt die vorläufige juristische Bewertung des Verwaltungsgerichtes keine Rolle. Die Argumentation ist allein politischer bzw haushaltstechnischer Art. Die einzige Fraktion, die bis heute öffentlich erklärt hat, an dem Beitrag festhalten zu wollen, die SPD, hat am 5.6.18 im Finanzausschuss durch ihren Vorsitzenden erklärt, “juristisch gibt es nichts zu diskutieren und politisch hat sich für uns nichts geändert”.

Daraus muss geschlussfolgert werden, dass eine Erörterung rechtlicher Aspekte vor dem OVG vor dem 30.8.18 keinen oder nur geringen Einfluss auf die örtlichen Entscheidungsträger hätte. Aus Sicht des Unterzeichners liegen die tatsächlichen “Argumente” der Beitragskritiker in den Gremien ohnehin mehr im parteitaktischen Bereich. Die mit dem Normenkontrollantrag angegriffene Beitragssatzung für 2017 ff betrifft rund 4.800 potentiell Beitragspflichtige in einer Stadt mit nur 52.000 EinwohnerInnen. Die im Rat der Stadt vertretenen Kräfte, dies sind gemäss dem Wahlergebnis in 2014 neben der SPD immerhin weitere neun Parteien, Wählergemeinschaften und Gruppen, haben sich in den vergangenen Wochen stärker auf die Reaktionen der Beitragserhebung bei den EinwohnerInnen fokussiert. Die Oberbürgermeisterin der Stadt Bad Kreuznach hat in der Stadtratssitzung am 14.6.18 in einem anderen Zusammenhang erklärt, der Kommunalwahlkampf sei bereits eröffnet. Daher schätzt der Unterzeichner die Chance darauf, dass der Rat der Stadt Bad Kreuznach eine rückwirkende Aufhebung der angegriffenen Satzung beschliessen wird, als sehr hoch ein: viele Mitglieder des Rates der Stadt, die ihren Posten nicht verlieren möchten, sehen darin eine gute Lösung, um ein lästiges Thema zu beerdigen.

Sollte sich der Unterzeichner irren (und am 30.8.18 keine endgültige Aufhebung aller Satzungen beschlossen werden) wird der Antragsteller dem Gericht bis zum 24. September 2018 eingehend beim Gericht seine abschliessende Stellungnahme vorlegen. Die bis dahin zur Verfügung stehende Zeit wird sicherlich auch die Stadt Bad Kreuznach benötigen und nutzen. Denn deren Stellungnahme vom 8. März 2018 ist schon bezogenen auf den Antragsinhalt recht dünn. Zu einer Vielzahl schon im Antrag angesprochener Aspekte ist eine Stellungnahme bislang nicht erfolgt. Und die der Stadt Bad Kreuznach aus den vorstehend zur Beiziehung beantragten Akten bekannten unzähligen neuen Argumente sind noch gar nicht (auch nicht in den beiden Eilverfahren) durch die Stadt kommentiert.

Dazu kommt, dass sich auf Seiten der Stadt wohl ein Wechsel in der Sachbearbeitung ergibt (weil die bisherige juristische Mitarbeiterin nicht mehr zur Verfügung steht) und daher dort der Bedarf für eine Einarbeitung in eine wohl nicht rechtlich aber durch den Umfang der vom Antragsteller dargelegten Argumente komplexe Aufgabenstellung besteht.

Auch ist auf Seiten der Stadt noch sehr viel zu tun. Der Antragsteller hatte gehofft, dass es sich nur um einen Tippfehler handelt und auf eine Korrektur der Stadtverwaltung gewartet. Da diese bis heute nach über einem Vierteljahr nicht vorliegt, weist er darauf hin, dass die dem Gericht von der Stadt Bad Kreuznach vorgelegte Auflistung “Aufwand und Ertrag touristischer Leistungen 2016”, die wohl so etwas wie eine im Nachhinein erstellte Kalkulationsgrundlage sein soll, beträchtliche Fehler und Defizite aufweist. So ist unter “Erträgen” ein 4%iger Anteil an der Gewerbesteuer ausgewiesen, die am 8.3.18 mit 23.000.000 angegeben ist. An dieser Angabe stimmt ausser der Schreibweise der Steuerart nichts. Der Wert von 23.000.000 stammt vom September 2015 (ist also fast 3 Jahre alt) und ist bereits im ENTWURF der städtischen Kämmerei für die Etatberatungen für 2016 im November 2015 enthalten. Da die städtische Kämmerei monatlich die Soll/Ist-Stellungen bei der Gewerbesteuer fortschreibt war am 15.12.16 (Beschluss über die angegriffene Satzung), am 8.3.18 und ist heute der tatsächliche Wert bekannt. Er lag und liegt um einige Millionen Euro höher …

Und wer vor grossen Zahlen keine Angst hat kann im Kopf ausrechnen, dass 4% von 23 Millionen Euro nicht die angegebenen 763.000 Euro ergeben, sondern 920.000 Euro… Natürlich ist auch nicht angegeben, wo sich die Stadt Bad Kreuznach die 4% gegriffen hat. Und auch die Quelle aller anderen Angaben bleibt verborgen. Auch ohne jede Sachkenntnis ist jede Leserin dieser Aufstellung, die über eine gewisse Allgemeinbildung verfügt, in der Lage gravierende Widersprüche und Schwachpunkte zu finden. 

Sollte die Stadt Bad Kreuznach an der Erhebung von Fremdenverkehrs- bzw Tourismusbeiträgen festhalten wollen, wird sie dies bestimmt nicht auf der Basis derart inkonsistenter und fehlerhafter Dokumente machen wollen.

Ich bitte daher das Gericht die Stadt Bad Kreuznach unter Fristsetzung längstens zum 14. August 2018 aufzufordern eine umfassende Darstellung ihrer Position unter Berücksichtigung aller Argumente und Hinweise des Antragstellers in seinem Antrag und in den Eilverfahren vorzulegen. Der Antragsteller ist sich sicher, dass eine solche gerichtliche Anordnung hinsichtlich der Beschlussfassung am 30.8.18 sehr hilfreich für die Stadt Bad Kreuznach sein wird, um sich ihre unzureichende inhaltliche Position selbst klar zu machen. Die Verantwortlichen haben dann auf dem Bad Kreuznacher Jahrmarkt 5 Tage lang ausreichend Gelegenheit sich in unterschiedlicher personeller Zusammensetzung auszutauschen und zu einer neuen Bewertung ihres bisherigen Handelns zu kommen – und damit die Zeit des Gerichtes nicht länger in Anspruch zu nehmen. Mit freundlichen Grüssen Martin Reiber Stb

Anwohnerparken im Korellengarten?

Schon vor der Eröffnung des Justizzentrums hatten CDU und SPD daran gedacht. Bereits im Mai 2017 baten sie die Stadtverwaltung darum, die Einführung eines Anwohnerparkens im Bereich Dürerstrasse, Korellengarten und Matthias-Grünewald-Strasse zu prüfen. Seit dem in der John-F.-Kennedy-Stasse nun Recht gesprochen wird ist das Problem offensichtlich: es gibt zwar Parkplätze. Aber die meisten sind zugangsbeschränkt oder kosten Geld. Daher weichen Besucher des Gerichtsgebäudes schon jetzt in die Nachbarstrassen aus.

Einen “Verdrängungswettbewerb” nannte das die Oberbürgermeisterin in der Stadtratssitzung am 14.6.18. Der wird noch zunehmen, wenn es Ende August ernst wird mit Beschlüssen zur Parkraumbewirtschaftung. Daher wird es im Herbst 2018 eine Bürgerversammlung für das Quartier zwischen Dürer Strasse, Korellengarten, Holbeinstrasse und Matthias-Grünewald-Strasse geben, in dem über die Regelungen und Folgen des Anwohnerparkens informiert wird. Betroffene wünschen sich schon jetzt, dass die Bestimmungen des Anwohnerparkens zeitlich begrenzt nur von 6 Uhr bis 18 Uhr gelten. Denn abends und nachts suchen nur Menschen, die im Viertel leben und deren Besucher nach Stellplätzen – und finden diese eigentlich immer.

Auskunftsformular: Datenschutzanfrage an GuT

Am 15.10.15 hat der Rat der Stadt den Fremdenverkehrsbeitrag für 2016 beschlossen. Und am 15.12.16 den Tourismusbeitrag ab dem 1.1.17. Das ist jetzt über 2,5 bzw 1,5 Jahre her. Trotzdem sind für 2016 über 1.000 Bescheide und für 2017 über 4.000 Bescheide noch gar nicht verschickt. Was hat die GuT in dieser Zeit getan? Mehrfach auf Presseanfragen und zuletzt Anfang März 2018 hat deren Geschäftsführer Dr. Michael Vesper dem Finanzausschuss das ganz offen erklärt: seine GmbH hat Daten gesammelt. In bestem Verwaltungsdeutsch hiess das damals: “aus heterogenem Material eine Datenbank aufgebaut”.

Soweit so un-GuT. Während wir bei Facebook und Co viele Daten teils unbewusst freiwillig herausgeben, trifft dies auf die Beitragserhebung abgesehen von der Umsatzzahl nur in Ausnahmefällen zu. Welches “Material” erfasst und welche Daten gesammelt wurden, woher diese stammen und was mit ihnen geschieht – das alles sind offene Fragen ohne Antworten. Fakt ist, dass zB Personen Umsatzanfragen von der GuT bekommen haben, die ein früher ausgeübtes Gewerbe längst abgemeldet hatten.

 

Welche Daten sind erfasst?

Und in jeden Fällen, in denen die GuT mangels Umsatzmitteilung geschätzt hat, wurden für diese Schätzung Daten erhoben. Ein Schätzprotokoll mit vielen Detailangaben musste erstellt werden. Vor dem Stadtrechtsausschuss hat die GuT am 23.3.18 dazu umfangreiche Ausführungen gemacht (diese Seite berichtete unter “Valentinos Widersprüche im Stadtrechtsausschuss diskutiert”). Da heute kaum einer weiss, was die GuT über ihn erfasst hat, bietet die EU eine tolle Lösung: eine Anfrage gemäss DSGVO (europäische Datenschutzgrundverordnung). Die ist seit Ende Mai 2018 unmittelbar anwendbares Recht. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich gern an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, einen Steuerberater oder die Verbraucherschutzzentrale.

 

Download: Anfrage Datenschutz an GuT GmbH

 

Oder verwenden Sie einfach das vom Rechtsanwalt Jan Tobias Hüwel von der Kanzlei Rechtsanwälte Zickmann & Keßler (Bad Kreuznach) erarbeitete Musterformular: ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben, kopieren und bei der GuT am Fürstenhofplatz vis-a-vis vom Kurhaus (zwischen Crucenia-Therme und Hotel Fürstenhof) abgeben und sich die Abgabe auf der Kopie bestätigen lassen. Oder an die GuT faxen: (0671) 83600-85 und den Faxbeleg als Beweis für die erfolgreiche Sendung sichern. Bitte geben Sie diese Information und das Formular an jeden weiter, für den diese Frage von Interesse sein könnte.

 

Rechtsanwalt Hüwel stellt dazu fest: “Im Prinzip haben alle volljährigen EinwohnerInnen Bad Kreuznachs das Recht zu erfahren, ob sie – wie und warum auch immer – in der GuT-Datenbank erfasst sind. Gerade vor dem Hintergrund der kürzlich in Kraft getretenen DSGVO und der damit wieder in den Fokus der Medien und der Öffentlichkeit gerückten Frage, weshalb wer welche Daten über eine Person speichert und verwendet, stehen viele Personen diesem so wichtigen Thema wieder aufgeschlossen gegenüber. Kein vernünftig denkender Mensch kann eine Datenkrake wollen, die erstmal persönliche Daten sammelt und dann anlasslos speichert. Konkret betroffen sind aber alle, die ein Gewerbe in Bad Kreuznach angemeldet haben oder hatten, Freiberufler, Handwerker usw. Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften können auf dem Weg über die Anfrage klären, ob nur ihre GmbH/UG/AG erfasst wurde oder auch sie persönlich. Wir hatten zwar schon in der Vergangenheit die Möglichkeit der Auskunft, jedoch wurde diese nicht sehr oft genutzt. Mit den neuen Möglichkeiten der DSGVO kann jeder Betroffene nun effektiv gegen Datensammelwut vorgehen.”

Landtags-BMW in Bosenheim

Dienstwagen sind immer ein Hingucker. Vor allem wenn es eine dieser Nobelkarossen ist, die mehr kosten, als ein Normalsterblicher in ein paar Jahren zusammen verdient. Mit getönten Scheiben hinten versteht sich. Insbesondere mit Kennzeichen vom rheinland-pfälzischen Landtag. Wer so einen Dienstwagen hat ist wichtig. Solche Autos erwartet man im Parkverbot vor öffentlichen Gebäuden. Oder vor einem Hochpreisrestaurant. Nicht am Eingang eines Stadtteil-Friedhofes am Ortsrand abgestellt. Jedenfalls nicht tagelang. Aber genau da stand er. Mal tagsüber, oft nachts. Im Friedhofsweg in Bosenheim. Der schwarze BMW mit dem amtlichen Kennzeichen RPL 1 – 11.

Was aufmerksamen Anwohnern auffiel: der Fahrer fuhr aus der Ortsmitte an den Friedhof, stellte das Landes-Auto dort ordnungsgemäss ab und spazierte dann einige hundert Meter zurück in die Ortslage – vorbei an dutzenden kostenfreien Parkplätzen, die viel näher an seinem Ziel liegen. Und für das Landesauto viel sicherer gewesen wären wegen mehr sozialer Kontrolle. Denn am Bosenheimer Friedhof sagen sich nicht nur nachts Hase und Igel Hallo – da ist selbst tagsüber nicht viel los. Hubertus Glandorf von der Landtagsverwaltung bestätigte auf Anfrage dieser Seite, dass der Dienstwagen zum Fuhrpark des Landtages gehört und stellte fest: “Der genutzte Parkplatz verstösst nicht gegen die Regeln zur Dienstwagennutzung”.

Die Leichtigkeit des Seins auf der Kirschsteinanlage

Es ist kurz vor Mitternacht. Der Mühlenteich rauscht leise über das Wehr in die Nahe. Die akustischen Folgen drehzahlorientierter Kfz-Nutzung verbinden sich in einiger Entfernung mit Krawallen aus Autoradios zu einem gerade noch erträglichen Hintergrundgeräusch, das sich mit Stimmen von Passanten der Nahebrücke mischt. Auf der Kirschsteinanlage selbst ist es ruhig. Und dennoch regt sich dort Leben. Menschliches Leben.

Wer sich nähert sieht es bevor er es hört. Auf den Bänken, der frisch gemähten Wiese (Danke ans Grünflächenamt) und den Treppen lümmeln sich überwiegend junge Menschen. Einige tauschen Informationen aus, andere Zärtlichkeiten. Ein schönes Bild. Aber all das ist verboten. Eigentlich. Doch auch vier Wochen nach dem Stadtratsbeschluss zur Aufenthaltssperre stehen die Schilder noch nicht. Und daher können Bürgerinnen und Bürger die Grünanlagen ihrer Stadt noch verfolgungsfrei nach 22 Uhr geniessen.

Tourismusbeitrag: Sieg unanfechtbar

Aus “vorläufig” wurde “endgültig”. Zweifler und Neider stellten den Erfolg in der vergangenen Woche noch in Frage. Heute ist er eine unanfechtbare Realität: die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes vom 28.6.18, die der GuT verbieten gegen Antonio Valentino Fremdenverkehrs- und Tourismusbeiträge zu vollstrecken, sind rechtskräftig. Denn die Stadt hat die angekündigte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) nicht eingelegt. Das hat das Verwaltungsgericht dem Steuerberater Martin Reiber auf Anfrage bestätigt.   

 

“Heinrich zeigt Grösse”

Respekt empfindet Antonio Valentino für Bürgermeister Heinrich. “Auch mir fällt es schwer zu verlieren. Wenn man mit Herzblut bei der Sache ist tut das immer weh”, weiss der Inhaber vom Ponte Vecchio. Ob beim Ausscheiden in der Relegation für die Fussball-WM oder beim Begrifferaten mit den Enkelkindern. Eine Niederlage einzugestehen, obwohl man das mit formalen Mitteln hinauszögern könnte, zeige “Grösse”. Heinrich, der noch im Finanzausschuss am 5.6.18 in Anwesenheit Valentinos vehement gegen die Beschlüsse agitiert hatte, pfiff kurz vor Fristablauf seine Juristen zurück.

 

Jetzt richtig machen

“Damit besteht jetzt eine Basis für zukunftsorientierte Gespräche”, freut sich Valentino. Natürlich sei es besser bestimmte Fehler erst gar nicht zu machen. Aber einzusehen, den falschen Weg eingeschlagen zu haben und sich neu zu orientieren, sei allemal besser, als stur weiterzumachen wie bisher. Der Gastronom ist sich sicher, dass eine arbeitsreiche Sommerzeit vor ihm liegt. Sein Team habe die entscheidenden juristischen Fehler aufgedeckt, dem Gericht nachgewiesen und so den Beitrag gestoppt. “Wir wissen heute natürlich auch, wie man es richtig machen kann; vielleicht ist daran ja jemand interessiert” orakelt Valentino.

 

“3.000 oder mehr beitragsfrei”

Für ihn ist das Wichtigste, dass sein Erfolg nicht zum Selbstzweck wird, sondern für Bad Kreuznach etwas herauskommt. “Diese Stadt ist seit Jahrzehnten meine Heimat, ich lebe gern hier”. Daher möchte Antonio Valentino an einer Lösung mitwirken, von der möglichst viele etwas haben. “Alle werden wir nicht begeistern können” weiss er jetzt schon. Denn wer nachweislich profitiert solle auch angemessen zahlen. “Aber wenn wir 3.000 Firmen und Unternehmen oder mehr beitragsfrei stellen, dann ist das eine gute Sache”.

Gesponnenes und seine Bedeutung für Tourismus

Auch Markus Schlosser freut sich. Der neue Beigeordnete (CDU) ist wohl sogar irgendwie zuständig. Aber nicht auf der Stadtseite bad-kreuznach.de. Dort jedenfalls nicht für Investitionen in die Brückenhäuser. Entweder fremdelt Schlosser mit der städtischen Pressestelle – oder die mit ihm. Jedenfalls durfte er in deren Selbstdarstellung (“18.6.: Brückenhäuser gekürt: Stadtvorstand freut sich”) nicht namentlich über die Erwähnung im Magazin “Geo” in Jubel ausbrechen.

 

“tendieren UND stärken”

Ganz anders als Wolfgang Heinrich. Seit er der SPD beigetreten ist wirkt der Bürgermeister auf der Stadtseite präsenter. Ihn verführte die Wahl des Bad Kreuznacher Wahrzeichens unter die zehn schönsten Brücken Deutschlands zu der Aussage, “das ist unsere Eintrittskarte nach Rheinhessen und spricht für die Richtigkeit unserer touristischen Neuausrichtung.“ Wir haben daher gleich nachgesehen und können beruhigen: die Brückenhäuser stehen immer noch an der Nahe. Wer eines betritt wird auch nicht automatisch in die Nachbarregion gebeamt. Der wohlmeinende Rat von Dr. Rainer Lauf, Bad Kreuznach könne beides, also verstärkt in Richtung Rheinhessen tendieren UND die eigene Heimatregion stärken und kooperativ in einer geeigneten Form vermarkten (diese Seite am 27.4.18), ist beim Tourismusbeigeordneten noch nicht richtig angekommen.

 

OBin entfernt Spinnweben

Konkreter, was den neuen Weg der Tourismusausrichtung betrifft, wurde laut Stadtseite die Oberbürgermeisterin. Sie will mit dem Investor sprechen (gemäss Dezernatsplan eigentlich die Aufgabe des Wirtschaftsförderers Schlosser), um eine “optimale Präsentation der historischen Fachwerkhäuser” zu erreichen. An was Dr. Heike Kaster-Meuer dabei denkt, legt die Stadtseite schonungslos offen: “Als erste Maßnahme sollen die Fensterscheiben, die zurzeit noch einen unattraktiven Einblick gewähren, mit einer Fotofolie beklebt und die Spinnweben entfernt werden”.

Mit dem Kampf gegen Spinnengewebtes mutet sich die Oberbürgermeisterin eine Herkulesaufgabe zu. Spinnen und ihre Hinterlassenschaften beeinträchtigen nämlich nicht nur das Brückenhaus mit der Schwedenkugel. Auch die I-Punkte an den Stadteingängen bieten diesbezüglich ein dankbares Aufgabenfeld. Das Team Valentino hatte die GuT bereits im April darauf aufmerksam gemacht, dass zB die Informationstafel in der Gensinger Strasse vis-a-vis Michelin mit einer fetten toten Spinne wirbt. Das ist jetzt über 2 Monate her. Die Spinne hängt dort immer noch. Merke: nur Gespinste, die der Stadtvorstand höchstpersönlich feststellt, sind touristisch von Bedeutung. Und nur deren Beseitigung ist “richtige Tourismuspolitik”. Schade nur, dass die Stadtspitze nicht so viel rum kommt im Stadtgebiet und daher einige Ecken aussehen, als wäre schon Altweibersommer.  

Jahrmarkt: flexibel oder Willkür?

Andreas Henschel hat 2017 genau hingesehen: zwei Eingänge. Zwei Taschen. Zwei Entscheidungen: eine durfte passieren. Die andere nicht. Die Eingangskontrolle am Bad Kreuznacher Jahrmarkt fiel trotz einer klaren Regelung unterschiedlich aus. Das soll sich 2018 nicht wiederholen. Leicht wird das nicht. Galt im Vorjahr noch die DIN A 4 – Regelung, der zB das Kronenköfferchen der Naheweinkönigin nicht entsprach – daher durfte es nicht mit auf die Pfingstwiese – lautet das Zauberwort in diesem Jahr “Gebot” und nicht “Verbot”.

 

Keine oder kleine Taschen

“Es ist geboten, zum Bad Kreuznacher Jahrmarkt möglichst keine Taschen oder möglichst sehr kleine Hand- oder Bauchtaschen mitzubringen” lautet § 3 der vom Stadtrat am 14.6.18 beschlossenen Gefahrenabwehrverordnung. Damit hat die Security einen grossen Ermessensspielraum. Der soll nicht willkürlich ausgenutzt werden. Die Oberbürgermeisterin hatte an den Vorfall mit dem Kronenköfferchen erinnert und bat darum “am besten gar nichts mitzubringen, damit es nicht diese schrecklichen Diskussionen gibt”.

 

Schlosser: Priorität Sicherheit

Wer ohne Taschen – oder nur mit ganz kleinen – kommt, dem sollen Sondereingänge einen schnellen Zutritt auf die Pfingstwiese ermöglichen. Wie das praktisch werden wird, wenn Gruppen mit unterschiedlich grossen Taschen sich aufteilen und dann die ohne schon eine Runde Riesenrad hinter sich haben, während die Taschenträger in der Hitze auf die Kontrolle warten: man wird sehen. “Sicherheit ist oberstes Gebot” stellte der zuständige Beigeordnete Markus Schlosser klar. Wartezeiten und Beeinträchtigungen müssten da in Kauf genommen werden.  Er versprach, dass die Sicherheitskräfte auch auf dem Gelände die Augen offen halten. Na dann vom 17. bis 21. August 2018 “nix wie enunner!”. Und zwar ohne Taschen und mit Geduld.     

SPD setzt Quote durch

Grüne, Linken-Einzelkämpfer Locher und die Sozialdemokraten verlangen 20-25% sozialen Wohnungsbau auch für Investitionen im Kurgebiet. Gegen den Willen der CDU, die am Verwaltungsvorschlag festhalten wollte, beschloss der Rat der Stadt mit deutlicher Mehrheit diese Vorgabe für den Bebauungsplan zwischen Nahe, Kurhausstrasse und Dr.-Alfons-Gamp-Strasse. CDU Fraktionschef Werner Klopfer versuchte sogar mit Komplimenten an die Oberbürgermeisterin (“ich kann es nicht schöner sagen als Sie”) deren Vorschlag zu retten.

 

Infos auf bad-kreuznach.de

Andere Redner spielten den Wohnflächenanteil des Grossprojektes auf dem Grundstück der Augusta-Klinik herunter, um so die Bedeutung des Sozialanteiles zu verringern. Von solchen Avancen ließ sich die Mehrheit nicht ablenken. Jetzt muss die Verwaltung im Durchführungsvetrag mit dem Vorhabenträger die Quote gemäss Änderungsantrag der SPD umsetzen. Informationen zu dem Projekt sind auf der Stadtseite bad-kreuznach.de, Politik und Verwaltung, Sitzungen des Stadtrates, Sitzung am Donnerstag 14.6.18, Beschlussvorlagen, dort Tagesordnungspunkt 5, nachzulesen.