Jahrmarkt: flexibel oder Willkür?

Andreas Henschel hat 2017 genau hingesehen: zwei Eingänge. Zwei Taschen. Zwei Entscheidungen: eine durfte passieren. Die andere nicht. Die Eingangskontrolle am Bad Kreuznacher Jahrmarkt fiel trotz einer klaren Regelung unterschiedlich aus. Das soll sich 2018 nicht wiederholen. Leicht wird das nicht. Galt im Vorjahr noch die DIN A 4 – Regelung, der zB das Kronenköfferchen der Naheweinkönigin nicht entsprach – daher durfte es nicht mit auf die Pfingstwiese – lautet das Zauberwort in diesem Jahr “Gebot” und nicht “Verbot”.

 

Keine oder kleine Taschen

“Es ist geboten, zum Bad Kreuznacher Jahrmarkt möglichst keine Taschen oder möglichst sehr kleine Hand- oder Bauchtaschen mitzubringen” lautet § 3 der vom Stadtrat am 14.6.18 beschlossenen Gefahrenabwehrverordnung. Damit hat die Security einen grossen Ermessensspielraum. Der soll nicht willkürlich ausgenutzt werden. Die Oberbürgermeisterin hatte an den Vorfall mit dem Kronenköfferchen erinnert und bat darum “am besten gar nichts mitzubringen, damit es nicht diese schrecklichen Diskussionen gibt”.

 

Schlosser: Priorität Sicherheit

Wer ohne Taschen – oder nur mit ganz kleinen – kommt, dem sollen Sondereingänge einen schnellen Zutritt auf die Pfingstwiese ermöglichen. Wie das praktisch werden wird, wenn Gruppen mit unterschiedlich grossen Taschen sich aufteilen und dann die ohne schon eine Runde Riesenrad hinter sich haben, während die Taschenträger in der Hitze auf die Kontrolle warten: man wird sehen. “Sicherheit ist oberstes Gebot” stellte der zuständige Beigeordnete Markus Schlosser klar. Wartezeiten und Beeinträchtigungen müssten da in Kauf genommen werden.  Er versprach, dass die Sicherheitskräfte auch auf dem Gelände die Augen offen halten. Na dann vom 17. bis 21. August 2018 “nix wie enunner!”. Und zwar ohne Taschen und mit Geduld.