Valentinos Widersprüche im Stadtrechtsausschuss diskutiert

Dr. Vesper: “keine Bankrotterklärung, sondern Lernprozess”

Die GuT möchte lernen. Ausdrücklich vom Verwaltungsgericht. U.a. will sie dort geklärt sehen, ob “im Team” mündlich angestellte Schätzüberlegungen auch dann Grundlage eines Schätzbescheides sein dürfen, wenn die mündlichen Erörterungen der GuT-Mitarbeiter vor Versand eines Bescheides nicht in einem formal korrekten Schätzprotokoll schriftlich dokumentiert wurden. So begründete der Geschäftsführer der GuT GmbH Dr. Michael Vesper seine Weigerung vor dem Stadtrechtsausschuss die von Antonio Valentino (Trattoria Ponte Vecchio) angegriffenen Bescheide zurückzuziehen. Anders als im Februar, als wegen der Befangenheit eines Beisitzers die Sitzung des Stadtrechtsausschusses platzte, wurden Valentinos Widersprüche am 23.3.18 eineinhalb Stunden lang verhandelt.

Valentinos Sitzungsvertreter hatte zuvor dargelegt, dass die GuT nicht nur die konkreten Fragen zur Schätzung vom November 2017 nicht beantwortet hatte, sondern danach elf weitere Möglichkeiten zur Schätzung konkret Stellung zu nehmen nicht nutzte. Erst im Februar 2018 auf Anforderung des Verwaltungsgerichtes legte die GuT dem Gericht ein Schätzprotokoll mit der Formulierung “liegt eine Schätzung mit folgenden Merkmalen zugrunde” vor. Vor dem Stadtrechtsausschuss musste Dr. Vesper einräumen, dass die dem Gericht vorgelegte schriftliche Fassung erst nach dem 22.11.17 erstellt worden sei. Während Valentino darin einen Rechtsbruch sieht, hält die GuT diese Vorgehensweise (mündliche Erörterung von Schätzerwägungen im Team vor Bescheiderstellung, nachträgliche schriftliche Dokumentation, wenn es zu Widersprüchen kommt) für vertretbar. Und er möchte vom Verwaltungsgericht lernen, ob das Gericht die Einschätzung der GuT teilt. 

 

“Willkür Tür und Tor geöffnet”

Auch die von der GuT zugegebenen Abweichungen der Umsatzangaben in den beiden Bescheiden vom 22.11.17 (dort: 400.000 Euro) und in dem Schätzprotokoll (dort: 414.000 Euro) hält Dr. Vesper für vertretbar. Und selbst die Tatsache, dass auf der Basis der selben Schätzung in 2016 im Vorausleistungsbescheid für 2016 nur 380.000 Euro zugrunde gelegt wurden, konnte den GuT-Geschäftsführer nicht zum Einlenken bewegen. Valentinos Sitzungsvertreter widersprach dem deutlich: “Wenn ich schätze muss ich das Ergebnis meiner Schätzung 1 zu 1 auch in meinen Bescheid übernehmen”. Weitere Zu- oder Abschläge vom Schätzergebnis ohne jede Begründung – wie im Fall Valentino – öffneten Willkür Tür und Tor.

Warum die GuT in einer dreistelligen Zahl von Fällen mit einem von Dr. Vesper zugegebenen erheblichen Aufwand überhaupt schätzt, statt wie laut Satzung einfach den Umsatz beim Finanzamat abzufragen, erklärte Dr. Vesper mit der Absicht, “nicht in das Steuergeheimnis einzugreifen”. Wieso er in der durch die Satzung erzwungenen Zwangsmitteilung der Umsätze durch die Beitragspflichtigen keinen Eingriff in das Steuergeheimnis sieht, liess Dr. Vesper unbeantwortet. Auch die Tatsache, dass die Stadtverwaltung über ihre Kämmerei seit Jahrzehnten in vielen tausend Fällen jährlich ohne auch nur einen einzigen öffentlich bekannten Verstoss gegen das Steuergeheimnis auf der Basis der vom Finanzamt angelieferten Daten Gewerbesteuerbescheide usw erlässt, kommentierte Dr. Vesper nicht.

Die Ausschussvorsitzende Trierweiler hat im März 2018 genau das gemacht, was Dr. Versper nach wie vor ablehnt: sie fragte beim Finanzamt die Umsatzzahl für 2016 ab – und erhielt Antwort. Diese Antwort bestätigte die von Valentino von Anfang an vertretene Behauptung, dass die GuT seinen Umsatz viel zu hoch geschätzt hatte.   

 

Valentino: “Bankrotterklärung der kommunalen Politik”

Den Versuch Valentinos, die teilweise spektakulären Hintergründe und Tatsacheninformationen zum Tourismusbeitrag, die er durch seinen Normenkontrollantrag und sein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht erlangt hat, dem Stadtrechtsausschuss vorzutragen, unterband die Vorsitzende Trierweiler mit dem Hinweis auf das im Gegensatz zu den Verwaltungsgerichten eingeschränkte Prüfrecht eines kommunalen Rechtsausschusses. Valentino sieht in der Weigerung, ein in Bad Kreuznach geschaffenes Problem vor Ort auch zu lösen und statt dessen auf die Klärung durch Gerichte zu setzen, “eine Bankrotterklärung der kommunalen Politik”. Dem widersprach Dr. Vesper: “Das ist keine Bankrotterklärung sondern ein Lernprozess”. Valentino durfte leider nicht ausführen, dass dieser “Lernprozess” der Verantwortlichen die Bürgerinnen und Bürger viel Geld kostet und einen beträchtlichen Vertrauensschaden anrichtet. Auch die Frage, warum man nicht erst lernt und dann Satzungen beschliesst und Bescheide erlässt, durfte Valentino vor dem Stadtrechtsausschuss nicht aufwerfen.

Ausschussvorsitzende Nicola Trierweiler hatte die Sitzung diesmal gut vorbereitet, konnte eingangs alle Fragen zur Besetzung des Ausschusses klären und stellte dann die Parteien und den Sachverhalt vor. Als einer der Zuhörer nahm Steffen Rennollet an der Sitzung teil. Er hatte schon im vergangenen Jahr von der Oberbürgermeisterin verlangt die Frage des Tourismusbeitrages zur Chefsache zu machen. Er zeigte sich enttäuscht davon, dass nicht alle Fakten auf den Tisch des Stadtrechtsausschusses gepackt werden durften.

 

So oder so: ein Auge lacht, eines weint

Der Stadtrechtsausschuss hat am 23.3.18 dem Widerspruchsführer von sich aus das Ergebnis nicht mitgeteilt. Der Versuch des Widerspruchsführers am 23.3.18 gegen 13.45 Uhr und um 14.33 Uhr fernmündlich Auskunft zu erhalten scheiterte: unter der Rufnummer der Sitzungsvorsitzenden im Rechtsamt hob keiner ab. Schon vor der Sitzung hatte Antonio Valentino erklärt, dass er – welches Ergebnis diese Sitzung auch immer bringt – es mit einem lachenden und einem weinenden Auge sehen wird:

“Wenn ich heute Recht bekommen hätte, wäre ja bis auf das Normenkontrollverfahren wegen 2017 alles andere erledigt. Dann müsste ich persönlich zwar für 2016 nichts zahlen. Aber ich könnte dann den anderen 2.700 Leuten mit einer Klage nicht mehr helfen. Das ist also das lachende Auge: wenn ich vor dem Stadtrechtsausschuss verliere, kann ich auch in der Hauptsache an das Verwaltungsgericht gehen und dort die Wahrheit ans Licht bringen.

Und wenn ich nicht Recht bekomme dann bedeutet dies, dass der Stadtrechtsausschuss die Chance, ein in Bad Kreuznach verursachtes Problem vor Ort zu lösen, versäumt hat. Das ist also das weinende Auge: die Stadtpolitik ist so sehr in ihren wechselseitigen Abhängigkeiten und Fallstricken gefangen, dass sie nicht mehr die Kraft hat, Fehler einzugestehen und zu korrigieren. Die Stadt ist auf Hilfe von aussen angewiesen. Und darum kümmere ich mich jetzt. Diese Hilfe wird kommen.”

Schild(er)a

Die Stadtverwaltung kann es doch. Also Schilder aufstellen. Im Stadtteil Bosenheim am Friedhofsweg. Auf freiem Feld. Wo sich dem Vernehmen Hase und Igel “gute Nacht” sagen. Da hat die Ordnungsmacht es allen mal richtig gezeigt und präsentiert den Schilder-Hammer.

Auf nicht mal drei Meter Abstand zwei Parkverbotsschilder. Unmissverständlich die Aussage: keiner soll hier stehen. Der Grünstreifen ist besser beschildert, als alle Feuerwehrausfahrten. Unübersehbarer als die Zuwege zu den Notaufnahmen der Krankenhäuser. Hier zeigt sich, was Schilda möglich macht. Und das Parkverbot ist natürlich gut begründet.

Denn würde da ein Pkw im Wege stehen, müsste wer von auswärts kommend in den Wirtschaftsweg (rechts neben der Trafostation) abbiegen möchte – oder aus diesem in dem Friedhofsweg ortsauswärts –  ja um die Trafostation herumfahren. Ein Umweg von locker 6 oder 7 Metern. Kleines Manko: es fehlt das Hinweisschild 125 “Gegenverkehr” (Gefahrzeichen nach Anlage 1 zu § 40 StVO) an den beiden ca 8 Meter voneinander entfernt liegenden Enden des Bosenheimer-Bypasses. Aber angesichts der hohen Verkehrsdichte im Friedhofsweg von mindestens einem Pkw je Stunde je Richtung zuzüglich einer handvoll Fussgänger und Radfahrer täglich bringt der Bypass ein echtes Plus an Verkehrssicherheit. Gut. Nicht für diejenigen, die aus der Ortslage in Richtung Wirtschaftsweg unterwegs sind und wegen der Trafostation nicht sehen können, ob da einer von auswärts kommend als Linksabbieger die Abkürzung nimmt. Und auch nicht für diejenigen, die aus dem Wirtschaftsweg kommend die per Beschilderung freigesperrte Abkürzung nehmen und nicht sehen können, ob hinter der Trafostation einer hervortritt. Aber passiert ist noch nichts. Also alles gut. Oder?

Wenn auch Sie Dinge sehen oder erleben, die den Amtsschimmel wiehern lassen, schreiben Sie uns. Details unter Mitmachen statt Meckern.

Zweiter Anlauf Stadtrechtsausschuss am Freitag 23.3.18

Die Presseerklärung im Wortlaut:

Am Freitag den 23.3.28 tagt um 11 Uhr der Stadtrechtsausschuss im Else-Liebler-Haus. Verhandelt werden in öffentlicher Sitzung meine Widersprüche gegen die Bescheide über Fremdenverkehrsbeitrag 2016 und Tourismusbeitrag 2017. Die letzte Sitzung am 23.2.18 musste leider abgebrochen werden, weil ein Mitglied des Aufsichtsrates der GuT GmbH als Beisitzer im Stadtrechtsauschuss saß. Die Sitzung am Freitag dieser Woche wurde diesbezüglich besser vorbereitet. Ich gehe daher davon aus, dass das Gremium in dieser Woche beschlussfähig ist.

Mir ist es sehr wichtig, dass mit der Sitzung des Stadtrechtsausschusses die Möglichkeit besteht ein Bad Kreuznacher Problem auch in Bad Kreuznach zu entscheiden. Wie ich bereits vor einem Monat mitgeteilt habe, tagt der Stadtrechtsauschuss ja nicht auf Initiative der Stadt, sondern auf meine hin. Ich hätte im Januar und Februar 2018 einfach nur keine Sitzung verlangen müssen, dann hätte es den ersten Versuch am 23.2.18 nicht gegeben. Und dann hätte ich Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht erheben können, weil mein Widerspruch vom 28.11.17 datiert und ich nach 3 Monaten ohne Entscheidung des Stadtrechtsausschusses direkt hätte nach Koblenz gehen können.

Der Tourismusbeitrag ist für mich und viele andere in der Stadt längst zu einem Symbol für jene Stadtpolitik geworden, die sich zwar bürgerfreundlich und volksnah gibt, aber inhaltlich an alten ausgrenzenden Verhaltensmustern festhält. So wie beim Tourismusbeitrag ohne ausreichende Information den Beitragszahlern einfach etwas vorgesetzt wird nach dem Motto “friss oder stirb”, so erfolgt auch in anderen – nicht allen – kommunalen Politikbereichen die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger nur, wenn überhaupt, formal. Ein Werben um das Interesse und das Mitmachen der Einwohner findet bei wichtigen Themen nicht im notwendigen Umfang statt.

Interessant ist wie der rheinland-pfälzische Landtag die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern sieht. Immerhin war es ja die Landespolitik, die durch die Veränderung im Kommunalabgabengesetz KAG in 2015 die Satzungen in Bad Kreuznach überhaupt erst möglich gemacht haben. Vielleicht ist für Ihre Leserinnen und Leser, Zuhörerinnen und Zuhörer und Zuseherinnen und Zuseher von Interesse, wie man sich in Mainz die Einführung eines Tourismusbeitrages vorstellt. Um den Kommunen zu helfen hat das Land viele hunderttausend Euro ausgegeben und von Fachleuten eine Handlungshilfe dazu erarbeiten und mit der Vorlage EK 17/1 – 33 vom 14. Dezember 2017 an die Mitglieder der zuständigen Landtags-Enquete-Kommission verteilen lassen. Die entsprechende Landtagsdrucksache können Sie unter

www.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/1-33-17.pdf

einsehen. Ich habe da wunderbare Aussagen gefunden. Zum Beispiel unter der Überschrift “Einbindung von Leistungsanbietern und Gewerbetreibenden”:

“Jenseits des formal erforderlichen Verfahrens ist es sinnvoll, touristische Leistungsanbieter und sonstige Gewerbetreibende zumindest umfänglich über die Einführung von Tourismus- und Gästebeiträgen zu informieren und „mitzunehmen“. Dabei sollte es nicht nur bei einer allgemeinen Information zur Beitragserhebung bleiben. Vielmehr ist es erforderlich, die Hintergründe der Beiträge, die vorgesehene zweckgebundene Verwendung und v.a. den Nutzen, den verschiedene Wirtschaftsbranchen und Gewerbetreibende von der Tourismusfinanzierung haben, möglichst gut aufbereitet, praxisnah und so konkret wie möglich darzustellen.”

Genau das wurde in Bad Kreuznach jahrelang angemahnt – aber von der Verwaltung verweigert. Immer wieder haben die Betroffenen und sogar Stadtratsmitglieder die fehlende Transparenz und unvollständige Informationen kritisiert. Passiert ist nichts. Und jetzt, nachdem ich juristischen Druck mache, da ist die Antwort der Stadt: “Wir warten das Ergebnis des Normenkontrollverfahren ab” (deren Presseerklärung vom 22.2.18). Wo bitte steht das in der zitierten Handlungshilfe: “abwarten”? Ich habs nicht gefunden …

Nächstes Zitat: “Tourismusbeitrag und Gästebeitrag müssen kalkuliert werden (Aufwandskalkulation, Deckungskalkulation und Kalkulation des Beitrags(hebe)satzes).” Diese Kalkulation wurde jahrelang unter Verschluss gehalten. Erst jetzt in meinem Normenkontrollverfahren hat die Stadt eine Art sehr einfach strukturierter Übersicht vorgelegt. Und wenn man diese liest, weiss man auch warum jetzt erst. Hätte die Stadtverwaltung das vor 2 Jahren veröffentlicht wäre sie ausgelacht worden.

Weiter wird gesagt: “Die Verwaltung stellt eine Auflistung/Aufsummierung der gemeindlichen bzw. städtischen Leistungen und Kosten für Tourismuswerbung und Tourismuseinrichtungen/-veranstaltungen auf.” Wo war diese Auflistung in den letzten drei Jahren? Öffentlich vorgetragen wurden immer nur Gesamtsummen. Auch die GuT nennt bis heute auf ihrer Seite nur Leistungen bzw Leistungsanbieter. Was warum wieviel genau kostet ist da nicht nachzulesen.

Und dann kommt in dieser Handlungshilfe genau der Punkt, den auch ich von der Stadtverwaltung gefordert habe: “Sie nimmt darüber hinaus eine Vorauswahl des Erhebungsgebietes und evtl. der Differenzierung nach Vorteilszonen für Tourismusbeitrag und evtl. für Gästebeitrag vor.” Das trifft genau mein Argument: erst mal zu schauen, in welchen Bereichen des Stadtgebietes der Tourismus tatsächlich etwas bringt – und in welchen nicht. Wäre die Stadt so vorgegangen, wie es der Fachverband vorschlägt, wären die Gewerbetreibenden in den Stadtteilen Winzenheim, Planig, Bosenheim und Ippesheim, im Gewerbegebiet und in der Südstadt von Anfang an aussen vor geblieben. 

 

Interessant sind schliesslich auch die Ausführungen “Vorgehensweise zur Einführung von Tourismus- und Gästebeiträgen”. Dazu steht geschrieben: “Die Einführung von Tourismus- und Gästebeiträgen dauert üblicherweise bis zu 12 Monaten. Bei Heilbädern und Kurorten, die bislang Kur- und Fremdenverkehrsabgabe erhoben haben, ist für die Satzungsänderung zur Umstellung auf Gäste und/oder Tourismusbeitrag ein Zeitraum von mindestens drei bis sechs Monaten anzusetzen. Für die erstmalige Einführung eines Tourismusbeitrages sind mindestens sechs und bis zu 12 Monaten realistisch.”

Bad Kreuznach erhebt seit dem 1.7.14 Fremdenverkehrsbeiträge (im Stadtteil Bad Münster am Stein/Ebernburg). Man hatte also Erfahrung. Mit dem Satzungsbeschluss am 15.10.15 zum 1.1.16 war also nicht alles neu. Trotzdem wird die GuT die Beitragserhebung für 2016 erst zum Jahresende 2018 abschliessen. Drei Jahre statt drei bis sechs Monate. Das wirft doch eine Frage auf: kennt sich der Tourismus- und Heilbäderverband e.V. Rheinland-Pfalz samt seiner Fachanwälte und Spezialisten nicht aus – oder läuft da in Bad Kreuznach etwas schief?

Natürlich gibt es in der Handlungshilfe für aufmerkame Leserinnen und Leser auch noch einen “Bonustrack”. GuT-Geschäftsführer Dr. Michael Vesper kommt zu Wort. Lesen sie selbst, wie er den “Ort” und die Probleme der GuT präsentiert ….

Mit der Sitzung am Freitag hat der Stadtrechtsausschuss die Chance Fehler, die in Bad Kreuznach gemacht wurden vor Ort zu erkennen und zu korrigieren. Oder aber er macht sich selbst quasi zum “Durchlauferhitzer” zwischen Stadtpolitik und Verwaltungsgericht. Dann werden für Bad Kreuznach wichtige Entscheidungen eben in Koblenz getroffen. Auf die Qualität der Ergebnisse mag sich das positiv auswirken. Für die örtlichen Verantwortlichen wäre das ein politischer Offenbarungseid.

 

Hinweis:

Ich habe nunmehr fast drei Jahre lang intern versucht mehr Gerechtigkeit bei der Erhebung des Tourismusbeitrages zu erreichen. Die Verwaltung hat mir nicht zugehört. Meine Argumente wurden von der Verwaltung einfach beiseite geschoben. Daher musste ich den Rechtsweg beschreiten. Dabei unterstützt mich ein Team von Leuten. Diese möchten aus persönlichen oder beruflichen Gründen (zB Standesrecht) nicht namentlich in Erscheinung treten. Keiner hat politische Interessen. Keiner ist eine Person des öffentlichen Lebens. Ich bitte Sie das zu respektieren. So ist es der Wunsch meines Steuerberaters, der mich in der Verhandlung am 23.3.18 vertritt, in Ihrer Berichterstattung nicht namentlich genannt zu werden. Wenn Sie eine Quelle für Zitate oder Angaben benötigen, benennen Sie bitte mich. Denn es sind meine Verfahren. Alle anderen helfen mir, um eine bessere Lösung zu verwirklichen.

Antonio Valentino

Stadt legt Millionenbetrag bei HSH Nordbank an

HSH Nordbank AG? Da war doch was … Ach ja. Die galt laut Handelsblatt “Lange als das größte Risiko für das deutsche Finanzsystem”. Am Montag den 19.3.18 sendete die ARD um 22.45 Uhr einen brandaktuellen Beitrag über die Hintergründe der beispiellosen Steuergeldverbrennung (in deren Mediathek nachzusehen). Derzeit beurteilt Moodys, so das Handelsblatt am 1. März 2018, “die Bonität der HSH mit Baa3”.  Die Wirtschaftszeitung berichtet weiter: “Damit wird erstmals in Deutschland eine Landesbank privatisiert: Die in der Finanzkrise in schwere Not geratene HSH soll 15 Jahre nach ihrer Gründung an ein Konsortium um die US-Finanzinvestoren Cerberus und J.C. Flowers verkauft werden. Für 94,9 Prozent der Anteile zahlen sie eine Milliarde Euro. Dem Verkauf muss allerdings noch die EU zustimmen. Im Gegenzug für die Genehmigung von milliardenschweren Beihilfen hatte Brüssel gefordert, dass die Bank bis Ende Februar 2018 verkauft wird, ansonsten hätte die Abwicklung gedroht.”

Die Steuerzahler hat die HSH Nordbank allerdings ein Vielfaches des jetzigen Kaufpreises gekostet. Spiegel Online berichtete bereits Ende Februar 2018: “Die HSH war durch die Finanzkrise und wegen der Schiffskrise in eine Schieflage geraten. Hamburg und Schleswig-Holstein haben das Geldhaus mit Garantien und Eigenkapital von rund 13 Milliarden Euro vor dem Aus gerettet. Über Gebühren dafür flossen etwa drei Milliarden Euro zurück an die Länder.” Fachleute wie der frühere schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister Werner Marnette (CDU) befürchten weitere Milliarden-Kosten für die Steuerzahler. Marnette hatte diese Position seit Bekanntwerden des HSH-Skandels vertreten und trat 2009 konsequent von seinem Amt zurück, obwohl er absolut nichts mit dem Problem zu tun hatte – allein weil er die Umgangsweise der Landesregeirung mit dem Skandal und die Täuschung des Steuerzahlers nicht mittragen wollte. 

Und selbst wenn der Verkauf durch die EU abgesegnet wird, sind noch nicht alle Probleme gelöst, wie das Handelsblatt berichtet: “Neben einer ganzen Reihe von positiven Effekten durch die Übernahme sieht Moody’s allerdings auch ein Risiko: Die Einlagensicherung. Spätestens zwei Jahre nach der Privatisierung muss die HSH Nordbank aus dem Haftungsverbund der Sparkassen ausscheiden, um Vollmitglied beim Einlagensicherungssystem des privaten Bankenverbands zu werden, ist allerdings eine Übergangsfrist von drei Jahren vorgesehen. Es muss also eine Lücke von einem Jahr überbrückt werden. Jede der drei deutschen Bankenfamilien – die öffentlich-rechtlichen, die genossenschaftlichen und die privaten Banken – unterhält einen eigenen Feuerwehrfonds, der Spareinlagen von Kunden über das gesetzliche Minimum von 100.000 Euro hinaus vor Bankpleiten absichert. Bis auf wenige Ausnahmen bieten praktisch alle Banken in Deutschland einen Schutz, der weit über diese 100.000 Euro hinausgeht.”

Weiter heisst es in dem Bericht: “Monika Heinold, die Finanzministerin von Schleswig Holstein, betonte, dass die erfolgreiche Verlängerung im Einlagensicherungssystem der Sparkassen eine der Voraussetzungen für den Abschluss des HSH-Verkaufs ist. Dazu habe es bereits konstruktive Gespräche mit dem Sparkassenpräsidenten Helmut Schleweis gegeben: „Wir waren uns einig, dass es sinnvoll ist, eine gute Lösung zu finden“, sagte Heinold. Der Deutsche Sparkassen und Giroverband (DSGV) habe bestätigt, dass seine Gremien rechtzeitig genug über eine Verlängerung entscheiden würden, um den Verkauf der HSH an die Finanzinvestoren möglich zu machen. „Wir brauchen aber noch mehr als dieses Schreiben“, betonte die Ministerin. „Wir benötigen die Zusage“ des DSGV“ für einen nahtlosen Übergang ins Sicherungssystem der privaten Banken.”

Und bei dieser Bank hat die Stadtverwaltung Bad Kreuznach Geld angelegt. Der Finanzausschuss wurde am 6. Februar 2018 in öffentlicher Sitzung informiert. In der Mitteilungsvorlage zu Tagesordnungspunkt 5.4 (Drucksache 18/34)  heisst es: “Übersicht über die Kapitalanlagen der Stadt Bad Kreuznach”. Dort ist dann aufgeführt:

  • Hans und Harry Staab Stiftung: HSH Nordbank AG, 1.120.000 Euro, Konto 5491367, Beginn: 14.7.2016, Ablauf: 6.3.2018, Zinszahlung: 6.3.2018, Zinssatz: 0,57%, Kündigung: keine. Unter der selben Position ist auch eine Anlage bei der Ford-Bank über 130.000 Euro mit 0,9 % Zinsen aufgeführt.
  • Hans Staab-Schenkung: HSH Nordbank AG, 126.600 Euro, Konto 266 9405, Beginn: 8.10.2015, Ablauf 8.10.2020, Zinszahlung: 31.12., Zinssatz: 1,21 %, Kündigung: keine. Unter der selben Position ist auch eine Anlage bei der Grenke-Bank AG über 106.500 Euro mit 0,32% Zinsen aufgeführt.
  • Vermächtnis Dr. phil. Franz Weinkauff: HSH Nordbank AG, 18.700 Euro, Konto 317 1995, Beginn: 10.11.2017, Ablauf: 11.11.2019, Zinszahlung: 12.11., Zinssatz: 0,61%, Kündigung: keine.

Eine Erläuterung dafür, warum das Geld ausgerechnet bei der HSH Nordbank AG angelegt wurde, ist der Vorlage nicht zu entnehmen. Die über Jahrzehnte sehr seriös und verantwortungsvoll mit dem Stadtgeld arbeitende Kämmerei hat garantiert jedes Risiko ausgeschlossen. Und auch wenn die Anlage dort den zum Anlagetag jeweils besten Zins ermöglichte: hätte man da nicht ein Zeichen setzen und sagen können: mit diesen Steuergeldvernichtern arbeiten wir nicht zusammen? Positiv in jedem Fall: die Fakten dazu (anders als zum Tourismusbeitrag) legt die Stadtverwaltung vorbildlich offen. Jeder kann das auf der Stadtseite nachlesen:

Einladung und Beschlussvorlagen Finanzausschuss 06.02.2018

 

Verräterische Zahlen

Wer sich mit dem Tourismusbeitrag schon länger beschäftigt, dem fällt eines auf: die Angaben der Stadt ändern sich ständig. Sowohl die Angaben über die Höhe der erhofften Beiträge. Aber auch die zu den entsprechenden Ausgaben und Einnahmen der Stadt und der GuT. Und zwar auch für abgeschlossene Haushaltsjahre. Je nach dem wer wo wem was sagt. Antonio Valentino ist seit 3 Jahren im Thema. Und in den drei Jahren hat sich die Stadtverwaltung recht unterschiedlich geäussert. Valentino erinnert sich: “Ganz am Anfang hiess es: die Millionen-Ausgaben sind zweistellig und eingenommen werden sollen 300.000 Euro”. Seine Erinnerung wird durch den Blick in die Allgemeine Zeitung – Bad Kreuznacher Anzeiger (AZ) vom 12. Mai 2016 bestätigt. Dort heisst es: “Die Stadt gebe rund 11 Millionen Euro für den touristischen Bereich aus, aber nehme dort nur gut acht Millionen Euro ein, daraus resultiere ein Defizit von 2,6 Millionen Euro”. Schon am 15. April 2016 hatte GuT-Geschäftsführer in einem Interview mit dem Öffentlichen Anzeiger erklärt: “Unsere Wertschöpfungsstudie hat ausgerechnet, dass die Stadt aus allgemeinen Steuermitteln jedes Jahr 2,6 Millionen Euro drauflegt.”     

So gesehen muss es unbemerkt von der Öffentlichkeit noch in 2016 dramatische Veränderungen gegeben haben. Denn dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG), vor dem u.a. Valentino gegen den Tourismusbeitrag kämpft, legte die Stadt mit Schreiben vom 8. März 2018 andere Zahlen für 2016 vor. Nunmehr gibt die Stadt nur noch 9,8 Millionen Euro Ausgaben an, die Einnahmen betragen demnach 6,2 Millionen Euro zuzüglich 1,9 Millionen Euro Steueranteilen. Als Verlust-Saldo werden so in 2018 für 2016 rund 1,7 Millionen Euro angegeben – immerhin 900.000 Euro oder rund 34% weniger als noch vor nicht einmal zwei Jahren erklärt. Wie es zu dieser Defizitsenkung um rund ein Drittel ohne jede Mehrung der Einnahmen kam, wird dem OVG von der Stadt nicht erklärt. Und der Öffentlichkeit und den Beitragszahlern eh nicht.

Auch bei den 300.000 Euro von der Stadt erwünschten Beitragseinnahmen erinnert Valentino richtig. In einem Bericht vom 15.04.2016 stellt der Öffentliche Anzeiger fest: “Die Abgabe hat der Stadtrat im Oktober 2015 beschlossen. Die Stadt erhofft sich davon jährliche Einnahmen von 300 000 Euro.” Doch auch das gilt nicht mehr. Die Abgabe “soll der Stadt laut GuT etwa 350.000 bis 380.000 Euro pro Jahr bringen. Wie viel genau ist derzeit noch nicht klar – erst Ende 2018 könne man prognostizieren, so GuT-Geschäftsführer Vesper” ist in der AZ vom 17. März 2018 zu lesen. Damit liegen die aktuell von der GuT genannten anvisierten Beitragseinnahmen um 16,6% bis 26,6% über den Zahlen, die die Stadt nannte, als das Projekt auf den Weg gebracht wurde.

Fazit: im März 2018 geben Stadtverwaltung und GuT das Defizit um rund ein Drittel niedriger an als zu Beginn des Erhebungsverfahrens. Und die Beitragseinnahmen um 16,6% bis 26,6% höher. Den mündigen Bürgerinnen und Bürgern kommen diese Zahlenspiele bekannt vor: von den Baukosten und den Eröffnungsterminen beim Berliner Flughafen, von Stuttgart 21, von der Elbphilharmonie und und und. Daher sind die Daten, die GuT und Stadtverwaltung ohne jede Einordnung und Erläuterung immer weiter verändern, verräterische Zahlen.

Kein Witz: Tourismusbeitrag soll auch Bäderhaus-Defizit verringern

Offiziell gibt sich die Stadtverwaltung beruhigt. “Systematisch und satzungsgemäss” werde die Erhebung des Fremdenverkehrs- und Tourismusbeitrages durchgeführt. Und die Stadt verweist auf die beiden Normenkontrollverfahren, die rechtliche Klarheit brächten. Also eines bringt das Normenkontrollverfahren Valentino in jedem Fall: endlich kommen relevante Tatsachen ans Licht. Fakten, die die Stadt und die GuT bisher auf ihren Internetseiten und Presseerklärungen nicht mitgeteilt haben. War bisher immer nur allgemein von einem Millionendefizit im Tourismusbereich die Rede, liegt nunmehr eine schriftliche prüffähige Aufstellung vor. Und deren Inhalt ist brisant. Es sind viele grosse Zahlen. Aber wer sich dadurch nicht abschrecken lässt kann sehr wertvolle Einblicke gewinnen.

In ihrer Aufstellung weist die Stadt für 2016 als “Summe Aufwendungen” 9.808.000 Euro und als “Summe Erträge” 6.199.000 Euro aus. Zu den Erträgen addiert die Stadt 1.893.000 Euro (rund 3,8%) von den 50.063.000 Euro Steuereinnahmen pp der Stadt anteilig hinzu. Als Gesamtdefizit für 2016 im Bereich Fremdenverkehr und Tourismus gibt die Stadt 1.716.000 Euro an. Nach der Rechnung der Stadt beträgt der Aufwand für das Bäderhaus 2.611.000 Euro und für das Thermalbad 2.460.000 Euro. Als Einnahmen gibt die Stadt für das Bäderhaus 1.645.000 Euro an und für das Thermalbad 1.072.000 Euro. Daraus errechnet sich für das Bäderhaus ein Defizit von 966.000 Euro und für das Thermalbad von 1.388.000 Euro.

Von diesen Beträgen zieht die Stadt dann einen “Gemeindeanteil” ab. Ein solcher Anteil muss gemäss Recht und Gesetz berechnet werden. Denn Fremdenverkehrs- und Tourismuseinrichtungen dienen allen Bürgerinnen und Bürgern Bad Kreuznachs. Jede und Jeder kann kostenlos durchs Salinental spazieren und die herrliche salzhaltige Luft atmen. Jede und Jeder kann für ein paar Euro das Freibad Salinental nutzen. Jede und Jeder kann durch den Stadtwald wandern, radfahren, Römerhalle, Stadtbibliothek und PuK besuchen usw. In der Höhe dieses “Gemeindeanteils” drückt sich aus, wem die entsprechende Einrichtung mit welchem Anteil zur Verfügung steht. Und dabei ist die Alternative klar: was nicht den Beitragspflichtigen nutzt (also den rund 4.500 erfassten Empfängern der Umsatzanfragen), das muss von der Steuerzahlergemeinschaft gezahlt werden. Wenn also im Stadtsäckel Geld fehlt müsste gespart werden. Oder Eintrittspreise zB erhöht. Das ist sicher unangenehm. Aber das ist die vom Gesetz definierte Alternative zum ungebremsten Schuldenmachen.    

Und diesen wichtigen Gemeindeanteil setzt die Stadtverwaltung wie folgt an: beim Bäderhaus 15% und für das Thermalbad mit 25%. Das bedeutet: von 966.000 Euro Defizit beim Bäderhaus sollen nach dem Wunsch der Stadt nur 144.900 Euro aus Steuermitteln und 821.100 Euro über Fremdenverkehrs- bzw Tourismusbeitrag bezahlt werden. Und von 1.388.000 Euro Verlusten des Thermalbades sollen nach dem Wunsch der Stadt nur 347.000 Euro aus Steuermitteln bezahlt und 1.179.800 Euro über Fremdenverkehrs- bzw Tourismusbeitrag bezahlt werden. Würde der “Gemeindeanteil” beim Bäderhaus und Thermalbad bei 100% liegen müsste die Stadt beim “Tourismusaufwand” ihrer Rechnung 1.862.000 Euro streichen. Und dann würde der komplette Fremdenverkehrs- und Touristikbereich in der Rechnung der Stadt nicht mit einem Defizit dastehen (weil das in der Rechnung der Stadt ja “nur” 1.716.000 Euro beträgt), sondern mit einem Überschuss. Den müsste die Stadt dann zwar nicht ausschütten. Aber Beiträge dürfte sie auf der Basis eines Überschusses nicht erheben, sagt Valentinos Steuerberater: “ohne Defizit keine Fremdenverkehrs- oder Tourismusbeiträge”.

Die Preisfrage an die rund 4.500 potentiellen Tourismusbeitragszahler im Stadtgebiet Bad Kreuznach für deren richtige Beantwortung die Beitragsfreiheit winkt, lautet also: sind das Bäderhaus und das Thermalbad überhaupt tourismusbeitragsfähig? Zumindest für das Bäderhaus ist diese Frage schnell geklärt. Richtig ist, dass seinerzeit die Millionen-Investition Einbau einer Saunalandschaft in einen bautechnisch maroden Altbau in verkehrstechnisch ungünstiger Lage von einem einzigen zentralen Argument geführt wurde: der Stadt sollte der (unterhaltstechnisch) “faule Zahn” Bäderhaus gezogen werden. In der Planungsphase wurde für die Zeit nach der Anlaufphase eine schwarze Null für den Saunabetrieb in Aussicht gestellt. Zu der kam es im operativen Geschäft der Sauna leider aber nicht. Das Millionendefizit ist eine harte Realität. Da also eine wesentliche Motivation der Stadt seinerzeit in der steuergünstigen Verrechnung der erheblichen Instandssetzungs- und Erhaltungskosten für das Bäderhaus lagen, ist nach Valentinos Auffassung das Defizit aus allgemeinen Deckungsmitteln zu zahlen. Und nicht – sei es auch nur anteilig – über Fremdenverkehrs- und Tourismusbeiträge.

Valentinos Steuerberater dazu: die Einbeziehung der Verlustabdeckung Bäderhaus in die Fremdenverkehrs- und Tourismusbeiträge ist ein krasser Verstoss gegen das Äquivalenzprinzip. Denn mit einem Beitrag dürfen nur jene Kosten ausgeglichen werden, die einer Einrichtung zuzuordnen sind, die einen Nutzen für den Beitragsschuldner bringt. Ohne Nutzen kein Beitrag.

Da bundesweit unzählige Saunaanlagen mit Gewinn betrieben werden kann dies kein Hexenwerk sein. Die Beseitigung des Defizits im Bäderhaus ist auch möglich. Nämlich durch kostendeckende Eintrittspreise. Derzeit kostet der Eintritt im Bäderhaus 29 Euro für die Tageskarte und 22 Euro für ein 3-Stunden-Ticket. Würden die rund 70.000 Gäste stärker zur Kasse gebeten (44 Euro Tageskarte und 36 Euro für ein 3-Stunden-Ticket) würde rechnerisch kein Defizit entstehen. Die Rechnung der Stadt wirft eine klare Frage auf: ist es gerecht, dass eine Planiger Friseurmeisterin mit ihrem Beitrag anteilig einem Bäderhaus-Gast ein paar Stunden Entspannung in einer “Premium Sauna für Jedermann” subventioniert?

 

Hier die Aufstellung der Einzelpositionen, die die Stadt beim Aufwand für Fremdenverkehr und Tourismus (Daten aus 2016) zugrunde legt:

 

 Teilhaushalt:    Gemeindeanteil: Aufwand in T Euro davon Tourismusaufwand: 
 1
GuT GmbH
     
 1.1.
Marketing/Veranstaltungen
 20% 1.248 998
1.2.
Gesundheitszentrum/Kur 
30% 1.102  771
1.3.
Salinen/Heilquellen
25% 1.038 778
1.4.
GuT gesamt (Overhead)
22% 261 203
2
Bad GmbH
     
2.1.
Bäderhaus Sauna
15% 2.611 2.219
2.2.
Thermalbad crucenia thermen
25% 2.460 1.845
2.3.
Freibad Salinental
80% 811 162
3
Parkeinrichtungen (Kfz)
60% 2.915 1.166
3.1.
VW-Kosten Bußgelder
   50  50
4
Parks und Grünflächen
20% 1.116 893
4.1.
Toilettenanlagen
60% 154  62
5
Wanderwege/Radwege
     
5.1.
Wanderwege
50% 106 53
5.2.
Radwege
5% 24 22
6
Messen/Märkte
20% 172 137
7
Museen/Kultur
     
7.1.
Schlossparkmuseum
50% 280 140
7.2.
Römerhalle
50% 186 93
7.3.
Museum für Puppentheaterkultur
50% 325 163
7.4.
Stadtbibliothek
95% 710 36
7.5.
Theater/Kulturpflege
90% 173 17
Summe Aufwendungen     9.808

(Quelle für die Aufstellung der Einzelpositionen: Rechtsamt der Stadt Bad Kreuznach)

 

Glossiert: Wir haben nur abgetippt und nicht nachgerechnet – Tippfehler bitten wir zu entschuldigen. Ob mit “GuT gesamt (Overhead)” gemeint ist, dass die Sache der GuT über den Kopf wächst, wissen wir nicht. Unbekannt ist uns auch, welche Toilettenanlagen erfasst wurden und ob mit “VW-Kosten Bußgelder” an den Autokonzern geleistete Zahlungen gemeint sind, weil bei uns Dank der Salinen die Feinstaubbelastung unter der anderer Städte liegt – oder hier doch tatsächlich Verwaltungskosten für Knöllchen dem Tourismusbeitrag angelastet werden. Aber wir werden versuchen das aufzuklären. 

 

23. März 2018 11.00 Uhr zweiter Anlauf: Stadtrechtsausschuss

Am Freitag den 23. März 2018 versucht es der Stadtrechtsausschuss im zweiten Anlauf. Die Widersprüche des Antonio Valentino gegen den Fremdenverkehrsbeitrag 2016 und den Tourismusbeitrag 2017 sollen verhandelt werden. Die erste Sitzung musste abgebrochen werden, weil einer der im vergangenen Monat tätigen Beisitzer auch im Aufsichtsrat der GuT sitzt und daher eine Befangenheit zu besorgen war (Informationen dazu in der Rubrik “Weitere Themen und Informationen”, Unterpunkt “23.2.18: Stadtrechtsausschuss: Sitzung platzt, weil Verwaltung patzt”).

Wieder ist die Sitzung öffentlich. Sitzungsort ist erneut das Else-Liebler-Haus (Stromberger Strasse 1). Alle Bürgerinnen und Bürger dürfen als Zuhörer teilnehmen. Tipp für die Autofahrer: bitte wegen dem Schulbetrieb nicht in der Hofgartenstrasse parken. Auf dem Parkplatz Hochstrasse und im Brückes stehen Parkplätze zur Verfügung. Unter dem Vorsitz einer Juristin, die bei der Stadtverwaltung beschäftigt ist, entscheiden diese und zwei weitere vom Stadtrat gewählte Beisitzer über die Widersprüche.

Das soll gerecht sein?

In der Sitzung des Finanzausschusses am 5. März 2018 hat die Stadtverwaltung den Tourismusbeitrag laut Öffentlichem Anzeiger als “gerecht” verteidigt. Dieser Bewertung stellen wir konkrete Fragen entgegen, die wir mit einem klaren “Nein” beantworten:

 

  • Ist es gerecht, dass einige den Fremdenverkehsbeitrag für 2016 im September 2016 bezahlen mussten – und hunderte bis heute nicht? Ist es gerecht, dass rund 400 den Tourismusbeitrag für 2017 im Dezember 2017 bezahlen mussten – und andere – wenn überhaupt – erst Ende 2018? Weil nämlich die entsprechenden Bescheide dann erst alle raus sind …

  • Ist es gerecht, dass ein gastronomischer Betrieb in Ippesheim auf den Euro Umsatz den selben Beitrag zahlen muss, wie ein artgleicher Betrieb im Kurgebiet?

  • Ist es gerecht, das ein kleiner Friseur im Wohngebiet, der sein Geschäft ausschliesslich für den örtlichen Bedarf betreibt und noch nie ein Touristenhaar beschnitten oder gefärbt hat, auf den Euro Umsatz genau so viel Beitrag zahlen muss, wie seine Branchenkollegen in der Innenstadt?

  • Ist es gerecht, dass gastronomische Betriebe mit Selbstbedienung (also weniger Personal) einen um rund 45% niedrigeren Beitrag zahlen dürfen, als gastronomische Betriebe mit Bedienung?

  • Ist es gerecht, dass die Möbel- und Einrichtungshäuser, die in Konkurrenz stehen zu den Riesen in Mainz und Wallau (und bald auch in Bingen) einen umsatzbezogenen Beitrag zahlen müssen, obwohl sie gegen ihre übermächtigen Wettbewerber nur über günstigere Preise eine Chance haben, also ihre Gewinne viel niedriger sind je Euro Umsatz als bei Ikea und Co?

  • Ist es gerecht, dass Betriebe unter 50.000 Euro Umsatz überhaupt herangezogen werden, obwohl bei denen die Kosten für die Bereitstellung der Daten höher sind, als der Beitrag, den sie zu zahlen haben?

  • Ist es gerecht, dass unsere selbstvermarkenden Weingüter, die den Namen Bad Kreuznachs bundesweit – ja sogar in die ganze Welt – hinaus tragen und damit aktives Stadtmarketing betreiben, Beiträge für Tourismuswerbung zahlen müssen? Weinpreisträger bringen doch durch ihren eigenen Erfolg Gäste nach Bad Kreuznach und denen werden doch keine Käufer von der GuT zugeführt. Diese Weingüter sorgen im Gegenteil dafür, dass von Ihren Kunden manche Übernachtung und einiger Umsatz im Einzelhandel getätigt wird.

  • Ist es gerecht, dass ein Handwerksbetrieb mit Sitz in Bad Kreuznach Beiträge zahlen soll für Arbeiten in Bad Kreuznach. Und sein Kollege z.B. in Rüdesheim, Hackenheim, Pfaffen-Schwabenheim, Bretzenheim und Roxheim nicht?

Bitte schreiben Sie uns Ihre Frage zur Gerechtigkeit an tourismusbeitrag-so-nicht@gmx.de

27. März 2018

 18.00 Uhr | Sprechstunde: So wehre ich mich richtig

Am Dienstag den 27. März 2018 findet um 18 Uhr im Ponte Vecchio (Viktoriastr. 26) die vierte Sprechstunde “So wehre ich mich erfolgreich gegen den Tourismusbeitrag” statt. Mein Steuerberater und mein Rechtsanwalt haben ausgearbeitet, wie der Tourismusbeitrag gestoppt werden kann. Auf meine Bitte und Kosten hin stehen sie Betroffenen in einer Sprechstunde zur Verfügung. Diese ist nicht öffentlich und nur für Beitragsschulder. Bitte bringen Sie die an Sie oder Ihr Unternehmen gerichtete Umsatzanfrage und den Bescheid mit. Das gilt auch,
1. wenn Sie bereits bezahlt haben,
2. wenn Sie eine Umsatzanfrage erhalten haben, diese aber nicht beantwortet haben und
3. wenn Sie eine Umsatzanfrage erhalten und beantwortet – aber keinen Bescheid bekommen haben.

Wenn Sie am 27.3.18 verhindert sind melden Sie sich bitte per Email bei tourismusbeitrag-so-nicht@gmx.de. Sie erhalten dann einen Ersatzterminvorschlag.

Noch 33 Fragen seit fast 2 Monaten ohne Antwort

Das erstes Opfer des Krieges ist die Wahrheit. Diese Erkenntnis wird Senator Hiram Johnson zugeschrieben (1914). Wie der Blick aus dem Haus zeigt tobt in Bad Kreuznach zum Glück kein Krieg. Aber die Wahrheit wird gleich von mehreren Seiten geopfert. Warum? Aus welchem Grund werden Tatsachen unterdrückt und Fakten verdreht? Warum stehen Stadtverwaltung und GuT GmbH nicht einfach zu dem, was sie tun und was nicht?

In seiner Presseerklärung vom 20.2.18 hatte Antonio Valentino mitgeteilt, ab sofort sei “Schluss mit der Nichtinformation über die Hintergründe zum Tourismusbeitrag”. Dem widersprach Dr. Michael Vesper, der Geschäftsführer der GuT GmbH, am 28.2.18 im Öffentlichen Anzeiger. “Jeder, der bei uns anfragt, bekommt sämtliche Informationen.” Und er sagt: “Da wird bewusst skandalisiert. Die Zahlen, die Valentino und Co benutzten stammen ja von der GuT”. Möglichst viele Bescheidempfänger sollten Dr. Vesper beim Wort nehmen und ihre Fragen stellen.

Vielleicht machen die ab jetzt bessere Erfahrungen als Valentinos Steuerberater. Am 10ten des neuen Jahres legte er der GuT GmbH schriftlich rund 47 konkrete Fragen vor (untenstehend im Wortlaut wiedergegeben). Antwort: Fehlanzeige. Daraufhin wandte sich Valentinos Steuerberater am 19. Januar 2018 schriftlich an Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meuer. Er legte auch ihr die Fragen vor und wies auf die Bedeutung der Antworten hin. Aber auch die Oberbürgermeisterin beantworte die Fragen nicht. Mit Schreiben vom 30.1.18, das am 2.2.18 beim Empfänger einging, stellte Sie fest: “Bezüglich der von Ihnen in Ihrem Schreiben vom 19.1.18 aufgeworfenen Fragen sind Verfahren sowohl bei dem Stadtrechtsausschuss, dem Verwaltungsgericht Koblenz als auch dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz anhängig. Dort werden Ihre Fragen jeweils geprüft und erörtert werden. Bezüglich des Fragenkataloges, welchen Sie mit Schreiben vom 10.1.18 an die GuT GmbH und nunmehr an mich gerichtet haben, wird Ihnen die GuT GmbH die Informationen, die ihr zur Verfügung stehen, in den kommenden Wochen zugänglich machen. In jedem Fall erhalten Sie die vorhandenen Informationen rechtzeitig vor einem Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Stadtrechtsausschuss.”

Weil er von der GuT GmbH keine Antworten erhielt wurde Valentinos Steuerberater mit Schreiben vom 31.1.18 an die GuT GmbH, das der Gut per Email und Telefax kurz nach 12 Uhr zugestellt wurde, sehr deutlich: “Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mir gestern die Stellungnahme der Stadtverwaltung vorgelegt und mich aufgefordert dazu bis zum 7.2.18 eingehend beim Gericht Stellung zu nehmen. Um meine Begründung absetzen zu können bin ich ZWINGEND auf die mit Schreiben vom 10.1.18, also vor 3 Wochen bei Ihnen angefragten Auskünfte angewiesen … Für diese setze ich Ihnen Frist zum Freitag den 2.2.18 eingehend bei mir bis 13 Uhr. … Liegt mir Ihre Antwort nicht fristgemäss vor werde ich zum Schutz der Rechte meiner Mandantschaft u.a. ein Unternehmen beauftragen, um Z.B. wenigstens einen Teil der Daten durch Befragung der beitragspflichtigen Unternehmen zu erhalten. Deren Tätigwerden bei Stundensätzen zw 50 und 80 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer je Mitarbeiter hat dann die von Ihnen geführte GmbH wegen Mitwirkungsverweigerung pp zu tragen.” Daraufhin erfolgte dann die Antwort der GuT GmbH vom 1.2.18. Antonio Valentino ermutigt die Beitragspflichtigen: “Nehmen Sie die GuT GmbH beim Wort. Stellen Sie ihre Fragen, idealerweise schriftlich oder per Email an die GuT. Und teilen Sie uns bitte mit, ob, wann und wie geantwortet wurde.” Aber das berührt nur einen Teil des Problems.

Auch wenn die mit Schreiben vom 1.2.18 von der GuT GmbH gegebenen Informationen hoch interessant sind: von 47 konkreten Fragen hat die GuT nur 4 vollständig beantwortet und weitere sieben nur teilweise und indirekt. 36 Fragen sind noch offen. Die GuT GmbH hatte am 1.2.18 ihren wenigen Antworten vorweg gestellt, dass “zu dem in Ihrem oben genannten Schreiben übermittelten Fragenkatalog nicht in dem gewünschten Umfang Stellung” genommen werden könne, “da ein Teil der Fragen über den uns zugewiesenen Zuständigkeitsbereich hinausgeht, in anderen Fällen aber gesonderte Erhebungen erforderlich wären”. Jeder, der den untenstehenden “Fragenkatalog” liest mag sich dazu seine Meinung bilden. Fakt ist: unbeantwortet durch GuT GmbH bzw Stadtverwaltung sind u.a. die Fragen

– nach den bisherigen Kosten des Beitragserhebungsverfahren,
– nach der Zahl der bis heute erlassenen Schätzbescheide
– nach dem Grund für Schätzungen statt Umsatzauskünfte vom Finanzamt und
– nach der Zahl der vor dem 11.11.17 verschickten Tourismusbeitragsbescheide für 2017.

Die Antworten auf diese Fragen haben teils für die Glaubwürdigkeit der Verwaltung teils für die Betroffenen teils für die anhängigen Rechtsverfahren eine grosse Bedeutung.

Kosten: mit dem Beschluss des Rates der Stadt Bad Kreuznach vom 15.10.15 über die Satzung zur Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages fiel spätestens der Startschuss. Damals hiess es, die Abgabe solle rund 300.000 Euro einbringen und die Erhebung koste nicht viel. Wie hoch die Kosten für die Beitragserhebung tatsächlich sind haben GuT GmbH und Stadtverwaltung bis heute über zwei Jahre und vier Monate nicht mitgeteilt. Aus den öffentlichen Erklärungen der zurückliegenden drei Monate und dem erheblichen Zeitverzug kann nur eines geschlussfolgert werden: das Personal war über zwei Jahre hinweg vollbeschäftigt. Daher müssen mindestens zehntausende von Euro an Sach- und Personalkosten jährlich angefallen sein. Wir fordern: alle Kosten, die wegen dem Fremdenverkehrsbeitrag (für 2016) und dem Tourismusbeitrag (für 2017) angefallen sind bei der GuT GmbH und bei der Stadtverwaltung spitz zu berechnen und offenzulegen.

Schätzen: aus bereits dargelegten Gründen ist das Schätzen mit brancheneinheitlicher Schätzmethode und Schätzurkunde viel viel zeit- und kostenaufwändiger, als die Umsatzdatenerhebung bei der Finanzverwaltung. Es ist daher für die Frage der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Arbeit der GuT GmbH und daraus für eine Kostenoptimierung zu ziehenden Konsequenzen wichtig die Zahl der Schätzungen zu kennen. Bei 666 Veranlagungsbescheiden für 2016 und 413 Vorausleistungsbescheiden für 2017 (Angabe laut GuT und Stand 31.1.18, dieser verändert sich seit dem natürlich) wäre selbst ein nachträgliches manuelles Zählen in kurzer Zeit zu bewältigen. Und ab jetzt könnte die GuT prozessbegleitend festhalten, für welche Bescheide die Umsatzangaben geschätzt wurden. Der Ermittlung und Aktualisierung dieser Zahl steht also kein tatsächliches Hindernis im Weg und sie ist mit geringem Aufwand möglich.

2017er Bescheide: die am 15.12.16 beschlossene Satzung für 2017 wurde 2 x ausgefertigt und 2 x amtlich bekannt gemacht. Die erste Ausfertigung erfolgte am 19.12.16, die zweite am 26. Oktober 2017. Die erste amtliche Bekanntmachung erfolgte Ende 2016, die zweite am 11.11.17. Die Gründe dafür hat die Stadtverwaltung bis heute nicht offen gelegt. Für die vor dem 11.11.17 erlassenen Bescheide ergeben sich daher nach der Einschätzung von Steuerberater und Rechtsanwalt Valentinos ggf besondere Bewertungen. Daher ist es von Wichtigkeit die Zahl dieser Bescheide zu kennen, um die Grössenordnung des Problems einordnen zu können. Wäre die Zahl null wäre diesbezüglich alles gut. Aber warum sagt man es dann nicht einfach?

Wer diese Fakten zur Kenntnis nimmt mag sich folgende Frage beantworten: wenn die GuT GmbH und die Stadtverwaltung an der Information der Öffentlichkeit ein eigenes Interesse hätten oder die Information als Pflichtaufgabe anerkennen würden: warum haben sie die Daten nicht selbst von sich aus veröffentlicht? Warum brauchte es eine Anfrage eines Widerspruchsführers und warum musste nach drei Wochen massiv nachgehakt werden? Wir meinen: Information über öffentliche Angelegenheiten ist eine Bringschuld der Verwaltung und keine Holschuld der Bürgerinmnen und Bürger.

Im Wortlaut. Das Schreiben mit den Fragen vom 10. Januar 2018:

“Sehr geehrte Damen und Herren,

meine am 28. Dezember 2017 vorgenommene Akteneinsicht beim Rechtsamt der Stadt Bad Kreuznach in die vorbezeichneten Widerspruchsakten diente dem Zweck sowohl einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung begründen zu können als auch die vorbezeichneten Widersprüche. Bei dieser Gelegenheit habe ich feststellen müssen, dass in der Akte nahezu nichts vorliegt, was erforderlich ist, um die inhaltliche und formale Rechtmässigkeit der Vorgehensweise der GuT GmbH prüfen zu können. Ich habe Sie daher aufzufordern nunmehr unverzüglich alle relevanten Angaben und Daten von sich aus vorzulegen und insbesondere nachstehende Fragen schnellstmöglich zu beantworten:

1. An wieviele mögliche Gebührenschuldner hat die GuT jeweils wegen a. 2016 und b. 2017 die “Umsatzerklärung Fremdenverkehrsbeitrag / Tourismusbeitrag” verschickt? 1.1. Auf welche Datensätze welchen Stichtages hat sich die GuT dabei gestützt? 1.2. Welche Sach- und Personalkosten pp sind dadurch entstanden?

2. Wieviele der angeschriebenen möglichen Gebührenschuldner haben diese Schreiben jeweils beantwortet? 2.1. Und wieviele dieser Antworten beinhalteten eine formal korrekte Umsatzerklärung 2016? 2.2. Was hat die GuT in jenen Fällen unternommen, in denen keine Antwort erfolgte bzw keine wenigstens formal korrekte Umsatzerklärung vorgelegt wurde? 2.3. Welche Sach- und Personalkosten pp sind dadurch bis heute entstanden?

3. An wieviele der ursprünglich angeschriebenen möglichen Gebührenschuldner wurden zwischenzeitlich Fremdenverkehrs- bzw Tourismusbeitragsbescheide verschickt? 3.1. Wieso wurde an einen Teil der ursprünglich mit Bitte um Umsatzerklärung angeschriebenen möglichen Beitragsschuldner, die eine Umsatzerklärung auch abgegeben haben, keine Beitragsbescheide verschickt und wie gross ist die Zahl dieser Gruppe genau? 3.2. Wurden an alle jene ursprünglich angeschriebenen möglichen Beitragsschuldner, die entweder gar nicht geantwortet haben oder die Umsatzerklärung nicht abgegeben haben, Beitragsbescheide verschickt und wenn nein, warum nicht?

4. In wievielen Fällen der Fremdenverkehrsbeitragsbescheide wurden den Bescheiden jeweils Schätzungen zugrundegelegt?
4.1. In wievielen Fällen der Touriusmusbeitragsbescheide wurden den Bescheiden jeweils Schätzungen zugrundegelegt?
4.2. In wievielen Fällen, in denen Beitragsschuldner Umsatzerklärungen abgegeben haben, wurde dennoch geschätzt und wenn ja, warum?

5. Wieviele Fremdenverkehrsbeitragsbescheide und wieviele Tourismusbeitragsbescheide wurden jeweils per Widerspruch angefochten und wieviele sind jeweils bestandskräftig geworden, weil kein Widerspruch eingelegt wurde und die Frist zwischenzeitlich abgelaufen ist?

6. Wie hoch ist die Gesamtsumme der in den zwischenzeitlich bestandkräftigen Fremdenverkehrsbeitragsbescheiden festgesetzten Fremdenverkehrsbeiträge für 2016 und wie hoch ist die Gesamtsumme der in den zwischenzeitlich bestandskräftigen Tourismusbeitragsbescheiden festgesetzten Tourismusbeiträgen (Vorausleistungen) für 2017? 6.1. Wie hoch sind die in den per Widerspruch angefochtenen Bescheiden festgesetzten Beiträge jeweils für Fremdenverkehrsbeitrag und Tourismubeitrag getrennt aufgeschlüsselt?

7. Wurden als mögliche Beitragsschuldner auch die in Bad Kreuznach ansässigen Fastnachtsvereine angeschrieben und zu Abgabe einer Umsatzerklärung aufgefordert? 7.1. Wenn ja, haben diese auch alle Beitragsbescheide erhalten, wenn nein, warum nicht? 7.2. Wenn diese Vereine erst gar nicht zur Abgabe einer Umsatzerklärung aufgefordert wurden, warum ist die GuT dann offenbar der Auffassung, dass diese nicht unter Ziffer 13 der Betreibsartentabelle zu erfassen sind oder unter Ziffer 15?

U.a. die Antworten auf diese Fragen sind unverzichtbar um klären zu können, ob die Durchführung der Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages bzw der Tourismusabgabe u.a. den Gleichheitssatz verletzt oder nicht.

8. Wieviele der Tourismusbeitragsbescheide wurden vor dem 11. November 2017 zur Post gegeben?

9. Warum hat die GuT in jenen Fällen, in denen keine Umsatzerklärungen abgegeben wurden geschätzt statt sich die Umsatzdaten von der Finanzverwaltung zu holen? 9.1. Wie ist die im Öffentlichen Anzeiger vom 14. Dezember 2017 zitierte Aussage gemeint, “dass wir schätzen ist im Grunde ein Entgegenkommen”? 9.2. Wie ist die in der Allgemeinen Zeitung vom 4. Januar 2018 zitierte Äusserung gemeint, “Wir haben vom mildesten Mittel Gebrauch gemacht, einer Schätzung. Und man habe, obwohl man dazu berechtigt sei, nicht einmal Behördenauskünfte eingeholt. Also z.B. beim Finanzamt nachgefragt”? 9.3. In welcher Weise könnte es in der Wahrnehmung der GuT für einen Gewerbetreibenden von welchem Nachteil sein, wenn eine deutsche Behörde, zB das Finanzamt, der GuT über ihn Auskunft erteilt? 9.4. Was an diesem Vorgehen, also der Nachfrage bei einer Behörde, kann in der Wahrnehmung der GuT ein weniger mildes Mittel sein?

10. Wo und wie ist geregelt die Schätzergebnisse und die freiwilligen Angaben der Gebührenschuldner von Ihnen aus zu überprüfen? 10.1. Wann soll diese Überprüfung für den Zeitraum 2016 und wann für den Zeitraum 2017 stattfinden? 10.2. Wie ist der Ablauf für diese Überprüfung geplant?

11. In welchen Fachausschüssen des Rates der Stadt Bad Kreuznach bzw Gremien städtischer Gesellschaften wurden die zugrundeliegenden Satzungen wann beraten und welche Finanzdaten lagen bei diesen Beratungen vor? 11.1. Welche Aufstellung aller Leistungen und Massnahmen, die die Stadt als tourismusfördernd und umlagefähig für 2016 und / oder 2017 einschätzt, lag wann den städtischen Gremien vor? 11.2. Welche Aufstellung der spitz erfassten Kosten all dieser Leistungen und Massnahmen aus den Vorjahren lag wann den städtischen Gremien vor? 11.3. Welche Berechnung des “kommunalen Eigenanteiles” an all diesen Aufwendungen lag wann den städtischen Gremien vor? 11.4 Welche Ausgabenschätzung für 2017 auf der Basis der aus den Vorjahren bekannten Daten lag wann den städtischen Gremien vor?

12. Wie wurden die Vorteilssätze errechnet? 12.1. Wenn diese nicht errechnet wurden: aus welcher Satzung / Sammlung o.ä. wurden diese Sätze entnommen? 12.2. Warum erfolgte keine Anpassung an die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse? 12.3. Für welchen Zeitpunkt ist eine Überprüfung der Vorteilssätze vorgesehen? 12.4. Welche Planungen gibt es für die Art und Weise der Durchführung dieser Überprüfung?

13. Wie wurden die Gewinnsätze errechnet? 13.1. Wenn diese nicht errechnet wurden: aus welcher Satzung / Sammlung o.ä. wurden diese Sätze entnommen? 13.2. Warum wurden die Gewinnsätze nicht der Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen für das Kalenderjahr 2016 entnommen? 13.3. Warum erfolgte keine Anpassung an die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse? 13.4. Für welchen Zeitpunkt ist eine Überprüfung der Gewinnsätze vorgesehen? 13.5. Welche Planungen gibt es für die Art und Weise der Durchführung dieser Überprüfung?

14. Welche Kosten sind bis heute für die Erhebung der Abgabe a. bei der Stadt in 2016 und 2017 und b. bei der GuT in 2016 und 2017 angefallen? 14.1 Wird bei der GuT Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH eine Kostenstellenbuchhaltung geführt? Wenn ja, seit wann? wenn nein, warum nicht?

15. Wo ist bestimmt bzw welche Festlegung wurde verwaltungsintern wann getroffen, wann und wie die “Vorteilssätze” und wann die “Gewinnsätze” überprüft und ggf korrigiert werden (siehe Fragen 12 und 13 pp)?

Die Beantwortung all dieser Fragen ist erforderlich um sachgerecht prüfen zu können, ob vorliegend der Gleichheitssatz, das Äquivalenzprinzip und die Beitragsgerechtigkeit im von Gesetzgeber und Rechztsprechung geforderten Mindestmass eingehalten werden. Gern nehme ich auch Antworten auf einzelne Fragen vorab entgegen, um diese auszuwerten und so das Verfahren zu fördern.”