Die OBin und die Fähre

“Ich weiss nicht wie das Boot in meinen Haushalt gekommen ist” bekannte Dr. Kaster-Meurer. Und auch den Grund dafür, warum trotz vorhandener Mittel die neue Fähre 2016 nicht beschafft wurde, konnte sie nicht benennen. Durch geduldiges und konsequentes Nachfragen in mehreren Sitzungen und Gesprächen brachte die Bad Münsterer Ortsvorsteherin Dr. Bettina Mackeprang Licht in das Dunkel des Verwaltungsgestrüpps. Nach wochenlangem Hin- und Her steht jetzt fest: Die neue Fähre ist zwar im Etat Stadtumbau West (zuständig: die Oberbürgermeisterin) eingestellt, wird aber verwaltungstechnisch vom Liegenschaftsamt geführt (zuständig: Beigeordneter Schlosser).

 

35.000 Euro von Kuna-Stiftung

Dort sind aber keine Haushaltsmittel eingestellt, weshalb Markus Schlosser in der Stadtratssitzung am 14.6.18 eindringlich um einen Ausschuss- oder Stadtratsbeschluss bat, der ihm eine Ausschreibung und Beschaffung ermöglicht. Zusätzliche Mittel seien als Sicherheitsreserve erforderlich, damit trotz der grosszügigen Zuwendung der Kuna-Stiftung (zuständig: Dr. Mackeprang) für die Fähre für den Fall eines über den 35.000 Euro liegenden Ausschreibungsergebnisses bezahlt werden kann. Unklar blieb, warum die Kuna-Stiftung die Fähre nicht einfach selbst beschaffte – und dann der Stadt oder dem Fährmann zur Verfügung stellte.

 

Schwarzarbeit?

Die alte Fähre befindet sich nunmehr auf dem Gelände des Bauhofes (zuständig: Bürgermeister Heinrich) und harrt dort auf eine Untersuchung die klären soll, ob eine Reparatur kostengünstig durch Stadtschlosser möglich ist. Hoffen wir mal, dass das nicht die Kreishandwerkerschaft (zuständig: Geschäftsführer Schlau) auf den Plan ruft unter dem Stichwort “Schwarzarbeit”. Das soll auf keinen Fall eine Anspielung auf des Bürgermeisters früheres Parteibuch sein. Sondern meint den Tatbestand der “unberechtigten Handwerksausübung”. Dazu gehört z.B. auch die Ausübung eines Handwerks (hier: Metallbauer, früher auch Schlosser genannt, ohne damit den Beigeordneten zu meinen), wenn die entsprechende Berechtigung samt Mitgliedschaft in der Handwerkskammer fehlt. Und HWK-Beiträge zahlt der Bauhof ausweislich des Haushaltsplanes nicht …

SPD verhindert Aussprache

Die Genossen sagten “Nein”. Daher kam der CDU-Antrag für die Abschaffung des Tourismusbeitrages nicht auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 14.6.18. Zwar stimmten bei Enthaltung der Grünen die anderen Fraktionen mehrheitlich für die Aufnahme. Aber das erforderliche 2/3-Quorum wurde verfehlt. “Aufgeschoben ist nicht aufgehoben” tröstete Antonio Valentino CDU-Fraktionschef Werner Klopfer, der unterstützt von der Mittelstandsvereinigung den Meinungsumschwung bei seinen Parteifreunden herbeigeführt hatte.

 

Nun am 30. August 2018

Hatte die CDU 2015 und 2016 noch für die Einführung von Fremdenverkehrs- und Tourismusbeitrag gestimmt möchte sie ihn nun mit Wirkung zum 1.1.18 wieder abschaffen. Ein solcher Beschluss ist jetzt in der Sitzung des Stadtrates nach der Sommerpause möglich. Am 30. August 2018 kann die SPD die Behandlung des Antrages der Christdemokraten nicht mehr blockieren. Dann reicht auch eine einfache Mehrheit der 45 stimmberechtigten Mitglieder (44 gewählte Ratsmitglieder plus Oberbürgermeisterin). Schon vor Beginn der Sitzung hatte Valentino bei Dr. Kaster-Meurer seine Frage für die Einwohnerfragestunde eingereicht. Er wollte wissen, ob diese als Ehefrau des SPD-Ratsmitglieds Günter Meurer, der das möglicherweise beitragspflichtige Geschäft Ofen-Freund betreibt, aus diesem Grund nach § 22 der Gemeindeordnung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen ist.

 

OBin: zwei Ratsmitglieder befangen

Für sich selbst sah die Oberbürgermeisterin dieses Problem nicht. Sie sei zwar “betroffen”, wie viele andere auch, aber nicht im rechtlichen Sinne “befangen” (siehe untenstehendes Zitat aus dem Kommunalbrevier). Aber für die beiden CDU-Fraktionsmitglieder Tina Franzmann und Anna Roeren-Bergs sehe das anders aus. Daher forderte sie beide Ratsfrauen auf an der Abstimmung nicht teilzunehmen. Der Ausschliessungsgrund gegen Franzmann sei deren Tätigkeit als Mitarbeiterin der GuT GmbH. Rechtsanwältin Roeren-Bergs sei auszuschliessen, weil diese als Landesgeschäftsfüherin der DEHOGA Rheinland-Pfalz tätig ist. Aber auch wenn beide hätten mitstimmen dürfen und Mirko Kohl sich nicht der Stimme enthalten hätte wäre es zur nötigen qualifizierten Mehrheit nicht gekommen. Denn mit der SPD stimmten auch Dr. Herbert Drumm und die Oberbürgermeisterin gegen den CDU-Antrag.

 

“Rückwirkend aufheben”

Antonio Valentino freut sich zwar, dass sechs Monate nach seinem juristischen Angriff auf den Tourismusbeitrag dieser auch im Stadtrat auf kräftigen Gegenwind stösst. Aber für ihn geht es nur noch darum, wer die Abgabe schneller abschafft: die Kommunalpolitik oder das von ihm angerufene Verwaltungsgericht. Und natürlich geht es ihm auch um die Jahre 2016 und 2017, für die nach dem bisherigen Antrag der CDU die Abgabe ungebremst kassiert werden soll. “Unmöglich” findet das Valentino. “Ich kann doch nicht im Sommer 2018 sagen, für dieses Jahr fordere ich nichts mehr, weil genug Geld da ist – und dann verschicke ich im Herbst Bescheide für 2016 und 2017”. Es gebe nur einen sozialverträglichen und korrekten Weg: beide Satzungen für 2016 und 2017 ersatzlos rückwirkend aufzuheben und den Leuten ihr Geld zurückzuüberweisen.

 

“Abgrenzung schwierig”

Im Kommunalbrevier des Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz e.V. wird zum Thema des § 22 “Ausschliessungsgründe” ausgeführt:

“Der § 22 bezweckt den Ausschluss wegen eines individuellen Sonderinteresses. Davon zu unterscheiden ist die Vertretung von Gruppeninteressen, die dem Wesen der repräsentativen Demokratie entspricht. Deshalb besteht generell kein Mitwirkungsverbot, wenn Mandatsträger von einer gemeindlichen Entscheidung lediglich als Angehörige einer Berufsgruppe (z. B. „die Handwerker“, „die freiberuflich Tätigen“, „die Gastronomen“) oder eines Bevölkerungsteils (z. B. „die Senioren“, „die Grundstückseigentümer“, „die Hundehalter“) betroffen sind, deren gemeinsame Belange berührt werden. In der Regel kann dies nur ein größerer Personenkreis sein, wobei als Bevölkerungsteil oder Berufgruppe ein nach allgemeinen Merkmalen bestimmbarer Personenkreis zu verstehen ist. Die Abgrenzung, ob es um ein individuelles Sonderinteresse oder nur um ein insofern unschädliches Gruppeninteresse geht, kann im Einzelfall sehr schwierig sein, insbesondere in kleineren Gemeinden.”

Siggi Pick: der Brückenbauer

Der Saal 2 im Cineplex war proppenvoll. Aber nicht Han Solo oder Indominus Rex lockten am 13.6.18 zum Kinobesuch. Der Star war das Ausländerpfarramt der Evangelischen Kirche an Nahe und Glan. Seit 30 Jahren bemüht es sich um Hilfe und Integration für Menschen, die vor Not und Gewalt fliehen und eine neue Heimat finden müssen. Das war dem ausgezeichneten Filmemacher Dr. Paul Schwarz einen eigenen Beitrag wert. Er begleitete die Arbeit des Pfarramtes rund ein Jahr lang. Das Ergebnis: ein 90-minütiger Film, der die ganze Bandbreite alltäglicher Flüchtlingsarbeit zeigt.

 

Hohe Glaubwürdigkeit

Angefangen hat alles mit und wird getragen bis heute von Pfarrer Siegfried (Siggi) Pick. Der 61jährige prägte mit seinem Engagement, seiner Bescheidenheit, Unzweideutigkeit, Entschlossenheit, aber auch Durchsetzungsfähigkeit und einer hohen persönlichen Glaubwürdigkeit die Arbeit des Ausländerpfarramtes. Wie diese Arbeit konkret und praktisch aussieht macht der Film deutlich. Er zeigt Probleme auf, aber auch die Erfolge. Und die vielen Ansätze für ehrenamtliches Engagement, die die Integrationsarbeit für viele MitbürgerInnen bietet. 

Der Film will Mut und Möglichkeiten zum Mitmachen deutlich machen. Er zeigt die Flüchtlingsarbeit ganz konkret. Flüchtling zu sein soll nicht zum Beruf werden. Spracherwerb, Bildung und Arbeit, sowie vernünftiges Wohnen sind die Schlüssel für die gesellschaftliche Integration. Der Film macht auch deutlich, dass von beiden Seiten Engagement verlangt ist: auf der deutschen Seite ebenso wie auf der Seite der Flüchtlinge. Zurecht stellt die Evangelische Kirche fest: “Das Ausländerpfarramt in Bad Kreuznach steht stellvertretend für die zahlreichen Angebote der Einheimischen, für die Willkommenskultur und für das Engagement der Flüchtlinge, die hier bleiben wollen”.

 

Infos unter auslaenderpfarramt.de

Den Film “Die Brückenbauer von Bad Kreuznach” gibt es in etwa 14 Tagen im Ausländerpfarramt (Kurhausstr.8, 55543 Bad Kreuznach) als DVD. Wer sehen möchte, wie Gemeinschaft und Integration gelingen können, sollte ihn sich ansehen. Und wer sich persönlich für die Integration engagieren möchte kann sich unter auslaenderpfarramt.de informieren. Und dann mitmachen statt meckern.

 

Wieder auf dem Tisch sitzen

Auf Tischen kann viel Schönes geschehen. Essen. Tanzen. Auch die Redensart “etwas auf den Tisch legen” beschreibt etwas Positves: Offenheit und Transparenz. Man sitzt an einem Tisch. Oder drumherum. Manchmal verkriecht man sich darunter. Aber eines tut man nicht. Schon aus Höflichkeit. Und weil Tische dafür nicht gemacht sind: auf einem Tisch sitzen. Also man sollte das nicht tun.

 

Zu wenig Stühle

Im städtischen Planungsausschuss bleibt einem allerdings nichts anders übrig. Denn die Alternativen wären: auf dem Boden oder auf den Heizkörpern Platz zu nehmen. Oder stundenlang zu stehen. Zum zweiten mal in Folge standen den Gästen, Zuhörern und Verwaltungsmitarbeitern am 12.6.18 zu wenig Sitzgelegenheiten zur Verfügung. Folge: sechs Personen musste auf Tischen sitzen oder sich an sie lehnen, um die stundenlangen Beratungen nicht vollständig durchstehen zu müssen. Schulamtsleiterin Grit Gigga verschaffte sich ihre Sitzgelegenheit am Pressetisch. Stadtratsmitglied Dr. Herbert Drumm kam ein paar Minuten zu spät und saß dann halb auf einem Beistelltisch – halb stand er die Sitzung klaglos durch. 

 

ZuhörerInnen unerwünscht

Grund für den Tischmissbrauch: im Sitzungssaal im Else-Liebler-Haus stehen trotz der Kritik der Betroffenen und eines Berichtes dieser Seite (“OBin: Selbstdarstellung statt Information” vom 18.5.18) viel zu wenige Sitzmöbel zur Verfügung. Platz für zusätzliche Stühle ist vorhanden. Nicht viel. Aber fünf oder sechs könnten im Zuschauerbereich zusätzlich aufgestellt werden. Und noch einmal soviele im Rücken der Verwaltung. Man muss es halt wollen. Die Botschaft für BürgerInnen, die als ZuhörerInnen an Sitzungen teilnehmen möchten ist jedenfalls eindeutig: ihr seid hier unerwünscht. Das wird auch dadurch unterstrichen, dass die in fast jeder Sitzung zum Beginn verteilten Eil- und Tischvorlagen, die vor der Sitzung nicht auf der Stadtseite einzusehen sind, nur auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden. Warum werden den ZuhörerInnen die Papiere von der Verwaltung nicht angeboten?  

 

Ab Sommer in Telekom-Kantine?

In der Sitzung des Planungsausschusses im Mai hatte Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer zugesagt zu prüfen, ob ab der Sommerpause die geräumigere Telekom-Kantine im Gebäude Brückes 2-8 als Tagungsraum genutzt werden kann. Auf Anfrage dieser Seite, wie weit diese Gespräche vorangekommen sind, antwortete die Pressesprecherin der Stadtverwaltung, Isabel Gemperlein, am 14.6.18 im Wortlaut:

“Die Stadt befindet sich derzeit in Verhandlungen mit dem Eigentümer des Gebäudes im Brückes, ob eine Nutzung der Räumlichkeiten für unsere Ausschüsse möglich ist. Eine Antwort steht derzeit noch aus. Sollte diese Möglichkeit nicht in Betracht kommen, werden wir uns nach dem Sommerferien um ausreichende Sitzmöglichkeiten im Else-Liebler-Haus bemühen.”

3. Juli 2018

18.00 Uhr | Sprechstunde: So wehre ich mich richtig

Am Mittwoch den 3. Juli 2018 findet um 18 Uhr im Ponte Vecchio (Viktoriastr. 26) die elfte Sprechstunde “So wehre ich mich erfolgreich gegen den Tourismusbeitrag” statt. Mein Steuerberater und mein Rechtsanwalt haben ausgearbeitet, wie der Tourismusbeitrag gestoppt werden kann. Auf meine Bitte und Kosten hin stehen sie Betroffenen in einer Sprechstunde zur Verfügung. Diese ist nicht öffentlich und nur für Beitragsschulder. Bitte bringen Sie die an Sie oder Ihr Unternehmen gerichtete Umsatzanfrage und den Bescheid mit. Das gilt auch,
1. wenn Sie bereits bezahlt haben,
2. wenn Sie eine Umsatzanfrage erhalten haben, diese aber nicht beantwortet haben und
3. wenn Sie eine Umsatzanfrage erhalten und beantwortet – aber keinen Bescheid bekommen haben.

Wenn Sie am 3.7.18 verhindert sind melden Sie sich bitte per Email bei tourismusbeitrag-so-nicht@gmx.de. Sie erhalten dann einen Ersatzterminvorschlag.

Genossen beim Kornmarkt isoliert

“Ach Sie wollen den Kornmarkt nicht fertig machen?” Mit dieser frech formulierten Frage nach einer Abstimmungniederlage sorgte die Oberbürgermeisterin für Erregung im Planungsausschuss. Dort war am 12.6.18 aufgrund eines Fehlers der SPD-Fraktion in der Stadtratssitzung vom 24.5.18 der Genossen-Antrag zum Umbau gelandet. Statt im Mai zuzulassen, dass die Verwaltung sofort und umfassend informiert, hatte die rote Fraktion auf einer Verweisung beharrt (diese Seite berichtete unter der Überschrift Kaster-Meurer kontra SPD am 25.5.18) und damit auch den Unmut von Dr. Heike Kaster-Meurer hevorgerufen.

 

Im Ausschuss schritten die Genossen jetzt wieder Seit an Seit, aber eben allein. Ihr Antrag, die für 2019 vorgesehenen Haushaltsmittel schon in diesem Jahr freizugeben, um die im bzw sogar unter Zeitplan erfolgreich arbeitende Baufirma bezahlen zu können, wurde als “Showantrag” von der Ausschussmehrheit abgelehnt. Denn alle wollen den Kornmarkt so schnell wie möglich fertig sehen, sind voll des Lobes über die Mitarbeiter im Tiefbauamt und des Unternehmens Gerharz, wollen aber eine parteipolitische Ausschlachtung durch die SPD verhindern. Und die breite Mehrheit ließ sich auch durch die Drohung der Oberbürgermeisterin nicht beeindrucken “wir brauchen die Mittel sonst müssen wir stoppen”.    

Grüne gegen “Belastungsstrasse”

“Es kann nicht sein, dass die Presse vollständig informiert wird und die Ausschussmitglieder keine Unterlagen erhalten”, ärgerte sich Hermann Bläsius. Sein grüner Parteifreund Michael Henke erkannte darin gar eine “Unverschämtheit”. Konsequent beantragten beide eine Absetzung des Punktes “innerstädtische Entlastungsstrasse” von der Tagesordnung des Planungsausschusses am 12.6.18. Die Oberbürgermeisterin verteidigte ihre Informationspolitik mit dem Hinweis darauf, dass “jedesmal vor Ausschusssitzungen eine Information an die Presse” gegeben werde, um dieser eine Vorabberichterstattung zu ermöglichen. Daraufhin beantragte Henke, “dass die Ausschussmitglieder künftig zeitgleich mit der Presse informiert werden”. Über diesen Antrag wurde aber nicht abgestimmt. Und der auf Absetzung erhielt nur 4 Ja-Stimmen, weil CDU, FWG und SPD fast geschlossen gegen die Grünen votierten.

 

“Ost-West-Trasse light”

Auch in der Sache kam von den Grünen eine harte Kritik an der neuen “Belastungsstrasse”, die nichts anders sei als eine “Ost-West-Trasse light”. Schon bei der Nord-Süd-Trasse sei man getäuscht worden. So gebe es die versprochene Verkehrsberuhigung auf der Wilhelmstrasse noch immer nicht. Richtig wäre es, so Hermann Bläsius, erst einmal Massnahmen für Radfahrer und Fussgänger umzusetzen und erst dann an den Autoverkehr zu denken. Michael Henke erinnerte die Oberbürgermeisterin daran, dass sie damals – auch von grünen WählerInnen – ins Amt gebracht wurde, weil sie sich gegen die Ost-West-Trasse ausgesprochen hatte. Das rief deren Ehemann auf den Plan. SPD-Ausschussmitglied Günter Meurer stellte fest, dass die Wahl seiner Frau zur Oberbürgermeisterin, “nicht nur mit der Trasse zu tun hat”.

 

Grundsatzbeschluss gefasst

Gegen die Stimmen der beiden Grünen, des Vertreters der Linken und des Stadtratsmitgliedes Dr. Herbert Drumm fasste der Planungsausschuss den von der Verwaltung beantragten Grundsatzbeschluss. Ob der jemals die Umsetzungsphase erreicht erscheint aber fraglich. Allein für die Planungsarbeiten und die Abstimmungen mit der Bahn wegen des Bahnüberganges Rheingrafenstrasse wurden einige Jahre angesetzt. Und ob in der Stadtkasse nach den vielen anderen dringenderen Investitionsmassnahmen (Schulneubau usw) noch genug Geld ist für die rund 30-Millionen-Euro-Ausgabe erscheint sehr fraglich.

Tourismusbeitrag vor dem Aus 

Nach dem Erfolg Antonio Valentinos beim Verwaltungsgericht mag die CDU nicht mehr: die Tourismusabgabe soll zum 1. Januar 2018 abgeschafft werden. Fraktionschef Werner Klopfer legte der Verwaltung gestern einen entsprechenden Antrag vor. Ob der am 14.6.18 auf die Tagesordnung kommt hängt davon ab, ob es die dafür aus formalen Gründen nötige 2/3-Mehrheit gibt. Diese könnte die SPD-Fraktion verhindern. Dann wäre eine Beratung und Beschlussfassung erst nach der Sommerpause im August möglich.

“Es kommt Bewegung in die Sache”, freut sich Antonio Valentino über den Vorstoss der Christdemokraten. Ihm war klar, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Folgen haben würde. Auch wenn der CDU-Antrag die Abschaffung für 2016 und 2017 nicht vorsieht erkennt Valentino “einen Schritt in die richtige Richtung”. Der Gastronom hofft, dass durch den CDU-Vorstoss auch die anderen Fraktionen wach werden und erkennen, dass der Tourismusbeitrag in der vom Stadtrat am 15.10.15 und 15.12.16 beschlossenen Form nicht zu retten ist.

 

SPD flexibel?

“Mein Erfolg in Koblenz hat viele nachdenklich gemacht”, berichtete der Inhaber vom “Ponte Vecchio”, der in den letzten Tagen von einigen Stadtratsmitgliedern verschiedener Parteien angesprochen wurde. “Wer hindert die SPD daran auch die Aufhebung der Satzungen für 2016 und 2017 zu beantragen, wenn der CDU-Vorschlag für das Ende der Beitragserhebung ab 1.1.18 eine Mehrheit findet?” fragt Valentino und setzt auf die inhaltliche Flexiblität der Genossen. Das brächte die CDU in eine echte Zwickmühle. “Die müssten dann wohl oder übel zustimmen, weil alles andere sie ja schräg dastehen liesse”. Allen, die immer noch stur an den noch geltenden Satzungen festhalten, rät Valentino sich die krassen Ungerechtigkeiten vor Augen zu halten:   

* Gastronomiebetriebe ohne Service zahlen fast 50% weniger als Unternehmen, die Personal beschäftigen. “Ist das sozial oder sozialdemokratisch oder gar linke Politik?”

* Weil der Umsatz der Massstab ist zahlen grosse Einzelhändler im Gewerbegebiet mehr, als ein Hotel direkt am Kurpark, dessen Gästen eine Sauna, Therme, Grünanlage, Wassertrete und Solezerstäuber direkt vor die Nase gesetzt werden.

* Und über 3.000 Betriebe mit nur einem theoretischen Nutzen werden zwangsveranlagt und haben einen Verwaltungsaufwand, der deutlich über der Zahllast liegt: “unzumutbar!”

 

Beschluss nicht zu kippen

Zwar hoffte Bürgermeister Heinrich noch in der vergangenen Woche die Niederlage der Stadt in Koblenz leicht ausmerzen zu können. Aber bei anderen Kommunalpolitikern hat sich wohl die Einsicht durchgesetzt, dass beim Verwaltungsgericht keine Dilettanten arbeiten und daher der Beschluss zugunsten Valentinos nicht zu kippen ist. Für die Beitragszahler und das soziale Klima in der Stadt sieht Antonio Valentino Probleme, wenn im Stadtrat der CDU-Antrag eine Mehrheit findet, die Beitragserhebung für 2016 und 2017 aber weitergehe. Er erinnert daran, dass für 2016 noch über 1.000 und für 2017 noch über 4.000 Bescheide zu erstellen sind.

 

Auch 2016 und 2017 aufheben

“Wie will eine Verwaltung den Menschen gegenüber begründen, dass in der zweiten Jahreshälfte 2018 und im Jahr 2019 für 2016 und 2017 Beiträge veranlagt werden, wenn die Erhebung ab dem 1.1.18 beendet ist mit der Begründung, man habe genug Geld?” fragt Valentino. Und er fährt fort: “Wie stehen alle da, die eine sofortige Aufhebung aller Satzungen verweigert haben, wenn die Gerichte am Ende die Satzungen für rechtswidrig erklären?” Valentino erinnert daran, dass er schon vor der Sitzung des Stadtrechtsausschusses im März verlangt hat, das in Bad Kreuznach verursachte Problem auch vor Ort zu lösen.

 

“Geld zurücküberweisen!”

Das sei nun möglich: einfach den CDU-Antrag um den Punkt “vollständige Aufhebung der Satzungen für 2016 und 2017” erweitern und beschliessen. “Und dann den Leuten schnellstmöglich ihr Geld zurücküberweisen!” fordert der Gastronom. Die Kritik am Seitenwechsel der CDU teilt Valentino nicht. Anders als seine heutige Fraktion hatte Werner Klopfer schon von Anfang an Bedenken gegen den Tourismusbeitrag. Daher hält Valentino den von ihm in seiner Partei durchgesetzten Kurswechsel für “glaubwürdig”.

 

“besser kein Beitrag als ungerecht”

Das Beste für die Stadt wäre natürlich etwas ganz anderes: eine ergebnisoffene und ehrlich Analyse, wer wie von den städtischen Tourismusaufwendungen profitiert. “Nicht über allgemeine Gutachten, sondern zB durch eine umfangreiche Gästebefragung”. Dann die Festlegung eines hilfreichen Refinanzierungsbetrages (“der gern siebenstellig sein darf”) und dann die Festlegung, dass die grossen Profiteure wie Hotels und Kliniken viel und die anderen 3.000 oder mehr gar nichts zu zahlen haben. “Aber das ist in der derzeitigen Konstellation nicht machbar” ahnt Valentino. Daher sei unter den derzeitigen Bedingungen “kein Beitrag allemal besser, als ein ungerechter”.

 

Widerspruch einlegen

Antonio Valentino und sein Team werden ihre Arbeit erst einstellen, wenn die Satzungen vom Oktober 2015 und Dezember 2016 aufgehoben oder gerichtlich für rechtswidrig bewertet wurden und die Beitragszahler ihr Geld zurückbekommen haben. Daher ruft Antonio Valentino alle, die derzeit Beitragsbescheide bekommen, dazu auf Widerspruch fristgemäss einzulegen. Denn ohne rechtskräftige Beschlüsse der Gerichte oder des Stadtrates ist das der einzige Weg, um auf der sicheren Seite zu sein.

Bußgeld verzehnfacht

Noch am Sonntagabend nutzten zwei dutzend EinwohnerInnen die Kirschsteinanlage. Zum Entspannen unter Bäumen. Zum Abkühlen mit Füssen im Wasser. Zum Gespräch miteinander. Und ohne jede Belästigung für Passanten und Anwohner. Aber nach 22 Uhr. Und daher war all das bereits verboten. Denn seit dem 9.6.18 dürfen Menschen ab dieser Uhrzeit die Kirschsteinanlage, den Fischerplatz und den Schlosspark nur noch flott Durchschreiten. Am Montagabend, nach einem Gewitter und stundenlangen Regelfällen, war der kleine Park menschenleer.

 

Scheffler: “längst geregelt”

Fast. Denn neun Teilnehmer des “Grundkurses zügiges Durchqueren” und ein Redakteur der Allgemeinen Zeitung ließen es sich am 11.6.18 um 22 Uhr nicht nehmen von Rechtsanwalt Thomas Scheffler Informationen zur neuen Grünanlagensatzung zu erhalten. Zwar fänden sich dort auch vier zusätzliche Punkte, “aber alles andere ist längst geregelt”. Und zwar in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt. Dies wies Scheffler in einer 26 Positionen umfassenden “Synopse bestehender Vorschriften” nach. Nur eines hat sich dramatisch verändert: die Höhe der bei Verstössen möglichen Bussgelder. Statt 500 Euro in der Verordnung gelten jetzt die 5.000 Euro in der Satzung, stellte Scheffler fest.

Der Rechtsanwalt stört sich schon am Namen des Regelwerkes: “Grünanlagensatzung – das klingt nach Schutz für Beete und Bäume”. Dabei gehe es vordergründig darum “Störer aus den Parks rauszuhalten: was eigentlich verfolgt wird sind polizeiliche Zwecke”. Die Satzung treffe jetzt aber jeden, ihr Name sei eine Art “Etikettenschwindel”. Eine ganze Reihe von Satzungsbestimmungen seien unklar und interpretationsbedürftig. Andere Punkte wie das wörtliche Verbot “frei lebende Tiere zu fangen” seien bereits bundes- oder landesgesetzlich geregelt.

 

Baumeln = Baden?

Der erfahrene Rechtsanwalt vermutet daher, dass diese Regelungen im Detail gar nicht zur Anwendung kommen werden. Denn die Polizei habe andere Möglichkeiten vorzugehen. Scheffler erwartet, dass bei Kontrollen unter Hinweis auf die Satzung zB Platzverweise ausgesprochen werden. “Und dann wird auf einer ganz anderen Rechtsgrundlage bestraft, wer dagegen verstösst”. Was die laut Satzung verbotenen “Saufgelage” sind mochte Scheffler ebensowenig endgültig definieren, wie den Grenzwert “grossflächiger Rasenflächen” und das “Besteigen von Denkmälern und baulichen Einrichtungen”. Anlehnen an ein Denkmal scheine wohl erlaubt zu sein, schon das Sitzen auf dem Sockel könne problematisch werden. Vollkommen offen ist, ob MitbürgerInnen, die etwa zur Abkühlung an heissen Sommertagen ihre Füsse im Schlossteich baumeln lassen oder diesen durchwaten, damit “baden” – was verboten wäre.

 

Verschiebung statt Lösung

“Da bleiben viele Punkte offen”, war sich ein Teilnehmer sicher. Und Scheffler sieht Arbeit auf die Gerichte zukommen, wenn künftig flächendeckend kontrolliert, massenhaft Menschen aus den Parks gejagt und Bussgelder verhängt werden. “Die Gerichte stehen auf der Seite der Freiheit” freut sich der Rechtsanwalt über deren “gute Tendenz” in vielen Urteilen bundesweit. Scheffler wies auch darauf hin, dass sich die in den Parks ungern gesehenen Mitmenschen ja nicht in Luft auflösen, wenn sie dort nicht mehr sind: “dann sind sie eben anderswo – das Problem ist so nur verschoben und nicht gelöst”.

 

Polizei schützte die Veranstaltung

Was zügiges Durchqueren, wie es die Satzung vorschreibt, oder “zackig” wie es Bürgermeister Heinrich zur Belustigung der Oberbürgermeisterin im Stadtrat nannte, im Endeffekt konkret bedeutet, blieb weitgehend offen. Scheffler führte den aus anderen Rechtsbereichen bekannten Begriff der “Unverzüglichkeit” an. Aber auch dort bedarf es oft richterlicher Klärung, ob jetzt im Einzelfall etwas “schuldhaft verzögert wurde” oder nicht. “Wer mag das beurteilen, ob da einer provozierend langsam geht – oder einfach nicht schneller kann?” war eine der Fragen, auf die es keine Antwort gab. Von der Polizei, die die Veranstaltung mit einem Streifenwagen beschützte, hat das Team Valentino auf Anfrage erfahren, dass derzeit eine Kontrolle der Parks und Grünanlagen noch nicht stattfindet, weil die in der Satzung erwähnten Schilder fehlen.

 

Auch hier Normenkontrolle?

Erst wenn die aufgestellt sind wird es also ernst. “Wir werden am Ball bleiben und schauen, was passiert”, versprach Antonio Valentino. Möglich ist ein Normenkontrollantrag, wie ihn Valentino gegen die Tourismusbeitragssatzung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gestellt hat, auch gegen die Grünanlagensatzung. Nach einigen Gesprächen mit verantwortungsbewussten MitbürgerInnen hat Valentino den Eindruck gewonnen, dass “so ein Antrag dann kommen wird, wenn die Ordnungskräfte im Sommer auch leise Parkbesucher nach 22 Uhr bzw 24 Uhr verjagen”. Für diesen Fall ist auch Rechtsanwalt Thomas Scheffler bereit “für die Bürgerfreiheit und gegen Regelungswahn” tätig zu werden. 

Vorsicht Trittbrettfahrer (II)

Gereon Haumann hat sofort reagiert. Der Präsident der DEHOGA Rheinland-Pfalz beantwortete noch am selben Tag den Brief seines Verbandsmitgliedes Antonio Valentino (diese Seite berichtete am 9.6.18 unter “Vorsicht Trittbrettfahrer”). Und unfreiwillig legt Haumann damit einiges darüber offen, wie er sein Amt bisher ausgefüllt hat. Obwohl in der Stadt Bad Kreuznach, in der er seit mehr als zwei Jahren ein Hotel betreibt, nur noch ein kleiner Teil der Gastronome DEHOGA-Mitglied ist, gibt er zu: er kennt Antonio Valentino gar nicht persönlich. Was sagt das denn aus über den Kontakt des Präsidenten zu seiner Basis? 

 

Alex Jacob (t) hat zugehört

Haumanns Amtsvorgänger Alex Jacob (t) ließ es sich trotz umfangreicher eigener Geschäfte, aufwändiger ehrenamtlicher Tätigkeit für Gemeinwohlzwecke und der Verantwortung als Honorarkonsul nicht nehmen, seine Mitglieder in Stadt und Kreis regelmässig zu besuchen. “Der Alex hat zugehört, der wusste, wo wen der Schuh drückt”, erinnert sich Antonio Valentino. Aber auch inhaltlich deckt die Antwort Haumanns Widersprüche auf.

 

Haumanns Widerspruch

Während Haumann in seiner Presseerklärung vom 7.6.18 noch “Bettensteuern, Kultur- und Tourismusförderabgaben oder wie auch immer die Abgaben bezeichnet werden, aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und rechtlichen Gründen” vollständig ablehnt, nimmt er am 11.6.18 auf Vorhalt Valentinos den ab 1.7.14  im Stadtteil Bad Münster erhobenen Fremdenverkehrsbeitrag in Schutz: “Die rechtmäßige Erfüllung der Zahlung des rechtlich völlig unangefochtenen Fremdenverkehrsbeitrags in Bad Münster am Stein-Ebernburg werden Sie mir als Unternehmer sicherlich nicht vorwerfen wollen” heisst es nur vier Tage später.

 

Nutzen erkennbar

Da sich Haumann in die Niederungen der Sachpolitik nicht begibt nahm er – anders als Antonio Valentino – an der Sitzung des Finanzausschusses am 5.6.18 nicht teil. Daher verpasste er die Erklärung des GuT-Geschäftsführeres Dr. Vesper für die hohe Akzeptanz der alten und der neuen Fremdenverkehrsabgabe in dem Stadtteil, in dem Haumann sein Hotel betreibt: dort gibt es eine jahrzehntelange Prägung durch Kur und Fremdenverkehr. Und den Beitragszahlern ist aus eigener Anschauung bewusst, was mit ihrem Geld zu ihrem Nutzen getan wird. 

 

Profiteure sollen zahlen

Genau diese Situation in BME zeige ja, so Valentino, dass die pauschale und undifferenzierte Kritik an Abgaben, wie die der Haumann präsidierten DEHOGA, genau der falsche Weg ist. “Denn es gibt steuerfinanzierte werthaltige Fördermassnahmen für den Tourismus. Und es gibt Profiteure. Und die sollen nicht nur Kasse machen sondern auch zahlen. Aber doch nicht die vielen anderen Kleinbetriebe, die nichts bis wenig davon haben”.

 

5 von 6 Fragen unbeantwortet

Mit einer Ausnahme ließ Haumann die Fragen Valentinos unbeantwortet. Daher weiss der Inhaber vom “Ponte Vecchio” noch immer nicht, warum Haumann

– es nicht für nötig hielt am 23. Februar 2018 und am 23. März 2018 persönlich oder durch einen Mitarbeiter der Geschäftsstelle an den öffentlichen Sitzungen des Stadtrechtsausschusses teilzunehmen, um dadurch Informationen aus erster Hand zu erlangen,

– es seit dem November 2017 bis heute über ein halbes Jahr lang unterlassen hat, sich bei Valentino über den Stand dessen Anstregungen zu informieren oder ihn in welcher Weise auch immer zu unterstützen,

– nicht darauf hinwirkte, dass der Kreisverband der DEHOGA Bad Kreuznach bis heute weder die Mitglieder noch die Öffentlichkeit in angemessener Weise über den Fremdenverkehrsbeitrag und den Tourismusbeitrag informierte und es bis heute weder ein Musterwiderspruchsformular noch ein Musterverfahren gibt,

–  zuließ, dass es die CDU-Mittelstandsvereinigung und nicht die DEHOGA war, die die erste grosse Informationsveranstaltung zum Fremdenverkehsrbeitrag im Möbelhaus Mayer durchgeführt hat und die DEHOGA nicht dem Beispiel der MIT gefolgt ist und in den zwei Jahren danach keine Informationsveranstaltungen vor Ort angeboten hat und

– es unterließ über die DEHOGA Rheinland-Pfalz bzw den Kreisverband Bad Kreuznach vor der Beschlussfassung im Rat der Stadt am 15.10.15 konkret etwas zu tun, um diesen Stadtratsbeschluss zu verhindern bzw die krassesten Ungerechtigkeiten abzumildern.

 

Die Antwort Gereon Haumanns vom 11.6.18 auf den offenen Brief Antonio Valentinos im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Valentino,

mir liegt Ihr offener Brief vom heutigen Tag vor. Lassen Sie mich voranstellen, dass mir sowohl als Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz e. V., ebenso als Berufskollege stets an einem konstruktiven und wertschätzenden Umgang  gelegen ist. Es wird Sie deshalb  nicht überraschen, dass die Diktion Ihres Schreibens mich mehr als verwundert.

Nun zu dem Inhalt Ihres offenen Briefs:

  1. Ihre Mutmaßung, der DEHOGA Rheinland-Pfalz e. V. und / oder ich persönlich wollten an Ihrem (persönlichen) Erfolg vor dem Verwaltungsgericht „teilhaben“, ist falsch. Auch ist nicht zu ersehen, aufgrund welchen Passus in der PM vom 7.6.2018 sich dieser Eindruck für Sie ergeben haben mag.  Vorsorglich ist unsere Pressemitteilung vom 7.6.2018 diesem Schreiben im Anhang beigefügt. Richtig ist, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts die inhaltliche Kritik des DEHOGA Rheinland-Pfalz e. V. bestätigt, die unser Verband landesweit vertritt und hierzu mit den Kommunen, die nach der Neufassung des KAG hierzu Begehrlichkeiten entwickeln, in der politischen Diskussion vertritt. Ihr Erfolg vor dem Verwaltungsgericht ist Ihnen völlig unbenommen; es liegt jedoch in der Natur einer für eine Vielzahl von Bürgern geltenden Satzung, dass auch andere, an Ihrem Verfahren nicht unmittelbar Beteiligte, sich inhaltlich mit den Ausführungen und der damit dargelegten Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts befassen. Hier jetzt nach dem Motto „wer hat’s zuerst erfunden“ gegen Berufskollegen und und/oder unseren Verband zu wettern, ist – neben der inhaltlichen Falschbewertung – auch eine Frage des persönlichen Stils.
  2. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz e. V. hat sich u. a. mit Pressemitteilung vom Januar dieses Jahres – diese ist ebenfalls diese Mail im Anhang beigefügt – landesweit gegen jedwede weitere Belastung für die Branche durch kommunale Abgaben ausgesprochen. In der Stadt Bingen konnte unser Verband in Einzelgesprächen mit den kommunalen Entscheidungsträgern und inhaltlicher Überzeugungsarbeit die Einführung der sog. „Bettensteuer“ in der Stadt Bingen mit verhindern, sowie ein klares Bekenntnis der im Stadtrat vertretenen Parteien gegen die Einführung auch sonstiger kommunaler Abgaben für die Tourismusbranche erwirken. Im Ausschuss „Tourismus“ des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz in Mainz haben wir zu diesem Thema vorgetragen und die branchenspezifischen Belange dargelegt, sowie diese für die aktuelle wirtschaftliche Lage unserer Mitgliedsbetriebe sensibilisiert.  Zudem haben wir zahlreiche Mitgliedsbetriebe in Bad Kreuznach, Trier, Speyer und anderen Städten einzelbetrieblich beraten  sowie juristisch unterstützt. Ich erlaube mir an dieser Stelle auch den Hinweis, dass es der DEHOGA Rheinland-Pfalz e. V. war, der seine Mitglieder aus Bingen und Tier in Sachen Bettensteuer bei dem erfolgreichen Rechtsweg durch alle Instanzen bis vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig unterstützt, juristisch beraten und vertreten hat. Insofern sind Sie möglicherweise  nicht umfassend über die Tätigkeiten unseres Verbandes informiert
  3. Wenn Sie die „Einführung“ eines Tourismusbeitrags im Stadtteil Bad Münster am Stein-Ebernburg „zum 1.Juli 2014..“   anführen und Ihr Unverständnis darüber ausdrücken, warum ich persönlich als Hotelier in diesem Stadtteil dann nicht gegen den Tourismusbeitrag schon wesentlich früher vorgegangen wäre, dann erlauben Sie mir hierzu folgende  Anmerkung: zum 1.7.2014 wurde im Stadtteil Bad Münster am Stein-Ebernburg nicht etwa der Tourismusbeitrag eingeführt; sondern gemäß dem Fusionsvertrag zwischen den beiden Städten Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg wurde die Fortgeltung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung der damaligen Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg festgeschrieben. Die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags – in der Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg seinerzeit schon seit vielen Jahrzehnten geltend – basiert auf einer völlig anderen Erhebungsgrundlage, ist also nicht zu vergleichen mit der dann in 2016 von der Stadt Bad Kreuznach neu kreierten Satzung über die Erhebung des Tourismusbeitrags. Die rechtmäßige Erfüllung der Zahlung des rechtlich völlig unangefochtenen Fremdenverkehrsbeitrags in Bad Münster am Stein-Ebernburg werden Sie mir als Unternehmer sicherlich nicht vorwerfen wollen. Im Übrigen war ich zu dem damaligen Zeitpunkt noch gar nicht Inhaber des Hotels bzw. sonst in Bad Münster am Stein-Ebernburg unternehmerisch tätig.
  4. Sie empfinden die Anwendung des Vorteilssatz in der von Ihnen angefochtenen Satzung über die Erhebung des Tourismusbeitrags nicht als willkürlich und verweisen hier auf die Grundlage der Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministerium. Hier, sehr geehrter Herr Kollege, haben wir in der Tat unterschiedliche Ansichten: die Zugrundelegung einer abstrakten Richtsatzsammlung zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit des einzelnen Unternehmens ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Leistungskraft halte ich  – und da bin ich nicht alleine mit meiner Überzeugung, wie ich aus den vielen Kontakten mit unseren Berufskollegen weiß- für absolut unzureichend, mithin als willkürlich.
  5. In einem Punkt haben Sie Recht: bei der betreffenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts handelt es sich, wie Sie zutreffend anmerken, um einen Beschluss, nicht um ein Urteil. Diese Korrektur wurde – obwohl so intern korrigiert – in dem digitalen Versand versehentlich nicht übernommen. Zu einer anderen inhaltlichen Wertung führt die Betitelung der Entscheidung nicht.  

Sehr geehrter Herr Valentino, ich entnehme Ihrem offenen Brief viel Kritik an meiner Person, und dies ohne dass wir beide uns überhaupt kennen. Ich möchte Sie deshalb gerne zu einem persönlichen Austausch hier in unsere Landesgeschäftsstelle einladen. Viel mehr als über den Austausch von offenen Briefen ist es doch das persönliche Gespräch, das zu einem Verständnis von inhaltlicher Haltung und Person führen kann.

Gerne höre ich hierzu von Ihnen und verbleibe mit freundlichen Grüßen Gereon Haumann Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz e. V.

 

Und hier die Presseerklärung Gereon Haumanns vom 7.6.18 (nur das dieser beigefügte Haumann-Portraitfoto haben wir weggelassen^^):

DEHOGA Rheinland-Pfalz sieht sich durch jüngste Gerichtsentscheidung bestätigt Präsident Haumann: Tourismusbeitrag sofort stoppen!
Bad Kreuznach, 07.06.2018: Der DEHOGA Rheinland-Pfalz e.V. lehnt Bettensteuern, Kultur- und Tourismusförderabgaben oder wie auch immer die Abgaben bezeichnet werden, aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und rechtlichen Gründen ab.
Präsident Gereon Haumann: „Der Stadtrat sollte der unausgegorenen Tourismusabgabe den Gar aus machen, ehe die Stadt vom Gericht nach der gelben Karte auch noch die rote Karte gezeigt bekommt!“
Die jüngste Entscheidung der Zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz von Ende Mai auf den Widerspruch eines Bad Kreuznacher Gastronom macht deutlich, das der Festsetzung der Beitragssätze in der Stadt jegliche Kalkulationsgrundlage fehlt. „Keiner wisse, wie die Berechnungsfaktoren für die Abgabe zustande gekommen sind. Der Vorteilssatz, mit dem der aus Tourismus entstehende Profit einer Branche dargestellt werde, sei zum Beispiel „absolut willkürlich“ am Gewinn festgelegt worden“, so Haumann. Er kritisiert zudem, dass man auch zwei Jahre nach der Einführung nicht erkennen könne, wofür das eingenommene Geld denn eingesetzt werde. „Es werden in Bad Kreuznach nur Löcher gestopft, anstatt Mehrwert zu generieren.“
Der DEHOGA Rheinland-Pfalz fordert die sofortige ersatzlose Abschaffung des Tourismusbeitrages In Bad Kreuznach.
Das Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts hat entschieden, dass die Gesellschaft Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach (GuT) die gegen den Gastronom festgesetzten Tourismusbeiträge nicht vollstrecken darf.
„Der Tourismusbeitrag in Bad Kreuznach enthält viele handwerkliche Fehler und ist in Zeiten höchster Gewerbesteuer-Einnahmen eine völlig überflüssige Doppelbelastung aller Unternehmer“, kritisiert Haumann.
Der Aufwand ist viel zu groß, die Berechnung viel zu kompliziert und der Ertrag viel zu gering. Es ist keine Win-win-, sondern eine Lose-lose-Situation: Das Maß bei Steuer- und Gebührenerhöhungen ist übervoll. Die Tourismusabgabe ist nur der berühmte letzte Tropfen in dem überlaufenden Fass. Eine Grenze, die von den Verantwortlichen gern übersehen oder geflissentlich ignoriert wird – weil es einfacher erscheint. Die Politik sollte sich vielmehr ernsthaft daran machen, bei den Ausgaben zu sparen statt einfallslos immer wieder die Leistungsträger der Gesellschaft zur Kasse zu bitten und mit immer neuen Belastungen zu verprellen.
Haumann abschließend: „Es reicht; Schluss mit immer neuen ‚Stress-Tests‘ für die Wirtschaft!“
Bildunterschrift: DEHOGA Präsident Gereon Haumann: Tourismusbeitrag sofort stoppen!
DEHOGA Rheinland-Pfalz e.V.
John-F.-Kennedy-Straße 15 55543 Bad Kreuznach
Präsident Gereon Haumann (Gesetzl. Vertreter V.i.S.d.P.) Tel.: 0671 / 298 32 71-32 Mobil: 0171 / 891 91 00 haumann@dehoga-rlp.de
Landesgeschäftsführung Anna Roeren-Bergs Tel.: 0671 / 298 32 71-33 Mobil: 0171 / 737 00 02 roeren-bergs@dehoga-rlp.de