Ab Oktober in der Kantine?

Jahrzehntelang tagten, von wenigen anlassbezogenen Ausnahmen abgesehen, Stadtrat und Ausschüsse nur an einem Ort: im Casinogebäude. Auch das war ein Problem, weil mobilitätsbehinderte Personen erst gar keinen und später nur einen sehr aufwändig zu bewältigenden Zugang hatten. Doch seit dem das Verwaltungsgebäude saniert wird (Ende auch nach zwei Jahren ebensowenig abzusehen, wie die Gesamtkosten) haben sich die Verhältnisse weiter verschlechtert. Der Stadtrat tagt mal in der Kreisverwaltung, mal im Kurhaus. Und die Ausschüsse an mehreren Orten, hauptsächlich im Else-Liebler-Haus.

Rollator im Rettungsweg

Wer dort dabei sein möchte, muss kerngesund und gut zu Fuss sein. Fahrräder sind auf dem Gehweg längs der Grundstücksmauer zu platzieren. Abstellplätze für Rollatoren und Gehhilfen sind nicht vorhanden (diese müssten in den Flucht- und Rettungswegen stehen). Deren NutzerInnen kämen aber schon die Treppe kaum hoch und runter. Und Personen, die auf Fahrstühle angewiesen sind, haben keine Chance auf Teilhabe. Aber nicht nur das. Die räumlichen Verhältnisse sind beengt. Für die Presse (immerhin 2 Lokalzeitungen, drei Wochenblätter, vier Internetseiten und zwei Radiosender) stehen ganze vier Plätze zur Verfügung.

Stickige Luft

Und dann bis zu acht Sitzplätze für ZuhörerInnen. In einer Stadt mit über 50.000 EinwohnerInnen, die alle das Recht haben dabei zu sein. Nicht mal ein Sozialkunde-Leistungskurs könnte eine Sitzung verfolgen. Und das hat schlimme Konsequenzen. Sobald Themen auf der Tagesordnung stehen, die eine grössere Zahl von Betroffenen anlocken, müssen Gäste und Verwaltungsleute auf Tischen und Heizkörpern sitzen – oder stehen. Das alles in extremer räumlicher Enge. Im Sommer zusätzlich erschwert durch Raumtemperaturen von über 30 Grad und die Ausdünstungen von drei Dutzend Menschen auf unter 100 Quadratmetern – stickige Luft, einfach unerträglich. Diese Seite berichtete mehrfach.

IB bietet “Asyl” an

Während die Oberbürgermeisterin in der Stadtratssitzung am 30.8.18 noch nebulös eine Veränderung andeutete, wurde sie am Ende der Jugendhilfeausschusssitzung am 12.9.18 im Ovalen Saal des Kurhausse konkreter. Nach dem Hinweis von Steffi Otto (Grüne) auf die dort problematischen Lichtverhältnisse antwortete Dr. Kaster-Meurer, man könne wohl mit allen Gremien “ab Oktober” in der Kantine des Telekomgebäudes (Brückes 2-8) tagen. Diesen Sitzungsraum hatte sie schon im Frühjahr ins Gespräch gebracht, aber die damals formulierte Hoffnung, eine Klärung in der Sommerpause bewirken zu können, erfüllte sich nicht. Für den Jugendhilfeausschuss wird es in jedem Fall einen neuen Tagungsort geben. Denn der Internationale Bund (IB) hat dem Gremium “Asyl” in seinen Räumlichkeiten angeboten. Und die Verwaltung hat dieses Angebot gern angenommen.

Fristverlängerung für Dr. Dazert

Als Dr. Andreas Dazert im Juni 2018 das Mandat der Stadt übernahm, um den Tourismusbeitrag vor dem Normenkontrollverfahren Antonio Valentinos zu retten, stand sein Wechsel schon fest. Der von der Kanzlei Kunz zur Kanzlei Martini Moog Vogt. In Fachkreisen schlug der hohe Wellen. Denn Dr. Dazert wechselte nicht allein. Wie Juve.de schon Mitte Juni mitteilte war er nur einer von acht. Es mag an diesem Wechsel liegen, dass die dem Fachanwalt für Verwaltungsrecht vom Oberverwaltungsgericht zum 9.8.18 gesetzte Frist zur Vorlage der Stellungnahme fruchtlos verstrich (diese Seite berichtete am 23.8.18 unter der Überschrift “Dr. Dazert hält Frist nicht ein”).

Rücksprache mit der Stadt

Die Hilfsfrist wurde vom OVG zum 7.9.18 gesetzt. Diesmal meldete sich Dr. Dazert immerhin rechtzeitig vorher beim Gericht um mitzuteilen, dass er auch diesen Termin nicht einhalten kann. Im Schreiben vom 3.9.18 weisst er zunächst auf seine neue Kanzlei hin und legt dar, dass “zur abschliessenden Herstellung des Erwiderungsschriftsatzes es noch einer Besprechung mit den Vertretern der Beklagten bedarf”. Diese könne erst in der kommenden Kalenderwoche (Anmerkung der Redaktion: 37. Kw) stattfinden, “da der Unterzeichner in der laufenden Kalenderwoche eine Vielzahl von Bespechungsterminen in anderen Angelegenheiten durchzuführen hat”. Warum diese Besprechung nicht im Juni, Juli oder August 2018 stattfinden konnte, erklärt Dr. Dazert in dem Schreiben nicht.

“Die Sehnsucht nach dem Frühling”

Noch ist gefühlt Sommer. Der Herbst steht zwar vor der Tür, aber man sieht und hört (noch) nichts von ihm. Und erst recht keine Spur von Winter. Wenn trotzdem schon heute GuT, Ausländerpfarramt und das Netzwerk am Turm zur “Sehnsucht nach dem Frühling” einladen, geht es nicht um Metereologie. Es geht um Politik. Konkret um eine der Ursachen, die Menschen dazu bringt ihre Heimat zu verlassen und ihre Zukunft in der Fremde zu suchen. So wie es hier für diese Menschen keine einfachen Lösungen gibt, so differenziert und widersprüchlich sind die Motive der Flüchtenden. Der Versuch, die der aus Syrien kommenden in einem Theaterstück aufzuarbeiten, ist am Donnerstag den 20.9.18 um 20 Uhr im Haus des Gastes zu sehen.

Das Ausländerpfarramt schreibt dazu: “Der Krieg in Syrien ist Thema der neuesten Produktion der “Berliner Compagnie”. Was im März 2011 als friedlicher Protest gegen eine repressive Diktatur begann, wurde zum blutigsten Konflikt unserer Gegenwart. Im Zentrum des Theaterstücks steht eine syrische Familie, zerrissen wie das Land. Da ist Suleika, Sunnitin, eine junge Journalistin und Demonstrantin der ersten Stunde. Ihr geliebter Stiefvater, ein Alawit und Oberst der Arabisch-Syrischen Armee wird zu ihrem Gegner. Ihr Verlobter und anfänglicher Mitstreiter Walid radikalisiert sich und schließt sich der Al-Nusra-Front an. Nur Dawud, ihr Halbbruder und christlicher Militärarzt bleibt ihr Vertrauter. Mutter Aischa, Angehörige der sunnitischen Mehrheitsgesellschaft, versucht, ihre Familie in dieser schweren Zeit zusammenzuhalten.

Das Stück folgt dem Geschick dieser Familie von 2011 bis zur Gegenwart, die Zuschauer erleben sie an Brennpunkten Syriens: Daraa, Damaskus, Homs, Jarmouk, Ghouta, Al-Raqqqa, Aleppo. Sie erfahren die Bitterkeit des Krieges und nehmen Anteil an dem verzweifelten Bemühen syrischer Menschen um ein friedliches Miteinander und um Versöhnung. Die Berliner Compagnie erklärt: “Wir packen das heiße Eisen an; denn Deutschland ist politisch und militärisch in den Konflikt involviert: ein Stück über die Ursachen der Flucht aus Syrien. Der Konflikt erscheint wie ein gordischer Knoten. Zu viele Interessen zerren an dem Land, allzu widersprüchlich sind die Nachrichten, die wir erhalten.

Einerseits wird die Opposition brutal unterdrückt, andererseits war das Land bis in die jüngste Zeit in den Bereichen Bildung, Gesundheit, religiöse Toleranz ein Musterland im Nahen Osten. Und eins ist sicher: In die Katastrophe mündete der Konflikt erst, nachdem er sich durch Einmischung von außen zu einem Stellvertreterkrieg entwickelt hatte. Für den Frieden (der noch lange nicht da ist) gibt es u.E. nur einen Weg: Waffenstillstand, Verhandlungen, Wiederaufbau und Demokratisierung.”

Karten für den Abend gibt es im Haus des Gastes, beim Ausländerpfarramt (0671-8459152) und im Weltladen, der Eintritt kostet 12,00, ermäßigt 8,00.
Gefördert wird die Veranstaltung durch “Kreuznach für Vielfalt”.

Fürstenhofplatz wird Rolf-Ebbeke-Platz

Schon im Juni 2017 war man sich im Kulturausschuss einig: sobald eine der Person angemessene Straße gefunden ist, wird sie nach Rolf Ebbeke (CDU) benannt. Der Bürger- (1985 bis 1995) und erste von den BürgerInnen direkt gewählte Oberbürgermeister (1995 bis 2003) hat sich grosse Verdienste um Bad Kreuznach erworben. Nun ist es soweit. Auf Vorschlag der Verwaltung soll der Fürstenhofplatz zwischen dem gleichnamigen Hotel, dem Kurhaus, dem Bäderhaus und der Crucenia-Therme den Namen Rolf-Ebbeke-Platz erhalten.

In der Beschlussvorlage wird der berufliche Lebensweg Rolf Ebbekes wie folgt nachgezeichnet: “Rolf Ebbeke begann seine berufliche Laufbahn am 1. April 1959 als Verwaltungslehrling bei der Stadt Bad Kreuznach. Als Stadtoberinspektor wechselte er am 1. März 1970 zum Ministerium für Unterricht und Kultus nach Mainz. In dieser Zeit gehörte er von 1974 bis 1985 elf Jahre lang der CDU-Fraktion im Bad Kreuznacher Stadtrat an. Am 15. April 1985 wurde er vom Stadtrat zum Bürgermeister gewählt. Vom 1. April 1995 bis zum 2. Juli 2003 folgte seine Amtszeit als Oberbürgermeister der Stadt Bad Kreuznach.

Rolf Ebbeke ist ein maßgeblicher Baumeister der Konzernstruktur der Stadt. 1998 wurde die Stiftung Kleinkunstbühne Bad Kreuznach von Bad Kreuznacher Stiftern unter seiner Federführung als damaligen Oberbürgermeister gegründet. Rolf Ebbeke, ein fundierter Kenner der Stadtgeschichte, insbesondere des Kur- und Heilbades Bad Kreuznach, war außerdem ehrenamtlich in diversen Stiftungen des kulturellen und sozialen Bereichs tätig. Im Jahr 1990 schrieb er das Buch „Bad Kreuznach Kur- und Heilbad” und ein weiteres über die Stiftungen in Bad Kreuznach wurde von ihm 2005 veröffentlicht.

Für den Umbau des Haus des Gastes, den Bau des Hotel Fürstenhof und den Bau der Tiefgarage unter dem Fürstenhofplatz setzte er sich maßgeblich ein. Bereits in der Sitzung des Kulturausschusses am 28.06.2017 wurde der Antrag der CDU-Fraktion auf Benennung einer Straße nach Rolf Ebbeke behandelt. Die Ausschussmitglieder waren sich einig, dass der Antrag zurückzustellen ist, bis eine der Person angemessene Straße zu benennen ist. Für den Fürstenhofplatz gibt es bislang keine offizielle Bezeichnung. Da der Platz eng mit dem Wirken von Rolf Ebbeke verbunden ist, wird vorgeschlagen, ihn in “Rolf Ebbeke Platz” zu benennen.”

Blick aufs “Kreuznacher Paradies”

Winzer müsste man sein. Dann hätte man die Chance auf “paradiesische Verhältnisse”. So wie das Weingut Stumm in Bosenheim. Deren Aussiedlerhof südöstlich des Stadtteils Richtung Pfaffen-Schwabenheim bietet einen grossartigen Ausblick nach Rheinhessen. Auch auf den Bosenberg. Und damit auf das “Kreuznacher Paradies”. So heisst nämlich die Weinlage dort. Um das Glück der Winzerfamilie abzurunden, bekommt jetzt auch der Wirtschaftsweg, der von der L413 (die Straße zwischen Bosenheim und Pfaffen-Schwabenheim) abzweigt, einen wohlklingenden Namen: Paradiesblick. Sowohl der Ortsbeirat als auch die Familie Stumm wünschen sich diese verheissungsvolle Bezeichnung, die wegen “des schönen Blicks zum Bosenberg mit der Weinlage “Kreuznacher Paradies”, auch der Stadtverwaltung angemessen erscheint.

Daher hat die Oberbürgermeisterin dem Kulturausschuss vorgeschlagen, “den Wirtschaftsweg in “Paradiesblick” zu benennen”. Die Begründung klingt dann schon weniger paradiesisch, sondern mehr nach Verwaltungsdeutsch: “Da es bislang keine offizielle Anschrift gibt, soll dies mit der Benennung des Weges erfolgen. Die Namensgebung dient der schnelleren Erreichbarkeit durch Rettungskräfte über die Eingabe der Adresse in Navigationssysteme”. Das überzeugte den Ausschuss, der einen entsprechenden Beschluss fasste.

Verkehrschaos in der Viktoriastrasse

Weil das Ordnungsamt in der Zeit zwischen 15.30 Uhr und 18 Uhr nicht im notwendigen Umfang Falschparker kontrolliert ergibt sich immer wieder dieses Bild: Autofahrer, die auf der rechten Spur Richtung Bourger Platz oder Wilhelmsbrücke fahren, werden durch rechtswidrig vor einem Imbiss abgestellte Kfz zum Anhalten und Einfädeln in den Stau der Linksabbieger Richtung Kreuzkirche / BME gezwungen. Die von der Stadtverwaltung unterlassenen Kontrollmassnahmen führen zu einer konkreten Gefährdung der Verkehrssicherheit und des fliessenden Verkehrs. Die schwächsten Verkehrsteilnehmer trifft es am härtesten: Fussgänger und Radfahrer. Und das ohne jede Konsequenz für die Täter. Denn es sind immer die selben Autos die immer an der selben Stelle stehen. Keiner der Anwohner glaubt da mehr an eine reine Untätigkeit des Ordnungsamtes.

Valentino deckt weiteren krassen Rechtsverstoss auf

Das Bild des organisierten abgabenrechtlichen Totalversagens rundet sich ab: nach dem Tourismusbeitrag, der ab 2017 kassiert werden soll (erst 440 von rund 4800 Bescheiden sind raus) und dem Fremdenverkehrsbeitrag für 2016 hat Antonio Valentino mit seinem Team jetzt auch beim Beitrag für 2014 und 2015, der nur in Bad Münster am Stein / Ebernburg (BME) berechnet wurde, rechtswidriges Verhalten der Stadt aufgedeckt. Mit der Fusion zum 1.7.14 hatte Bad Kreuznach die Abgabe als willkommene Einnahmequelle “geerbt”. Mit dem neuen Stadtteil wurde die alte Fremdenverkehrsbeitragssatzung BME (*) Bestandteil des Bad Kreuznacher Ortsrechtes. In dieser Vorschrift ist zwingend die Bildung eines Fachausschusses vorgesehen.

In § 3 Absatz 4 heisst es: “Zur Durchführung der nach der Satzung vorzunehmenden Schätzung wird ein Ausschuss für Fremdenverkehrsbeitrag gem. § 44 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) gebildet. Den Vorsitz im Ausschuss führt der Bürgermeister.” Es ist also Dr. Heike Kaster-Meurer, die hier seit mehr als vier Jahren tätig werden müsste – und doch untätig blieb. Auf Unwissenheit, die bekanntlich auch nicht vor Strafe schützen würde, kann sie sich zudem nicht berufen. Denn sie persönlich hat am 18.12.2014 eine weitere Satzung ausgefertigt (siehe unten), mit der die vorstehend zitierte Bestimmung amtlich anerkannt und bekanntgemacht wurde.

Wahl vergessen, Beiträge kassiert

Trotzdem die Rechtslage vollkommen eindeutig ist musste die Stadtverwaltung nunmehr zugeben: die Wahl der Ausschussmitglieder ist nicht erfolgt. Sie wurde schlicht vergessen, Beiträge aber kassiert. Leider fiel diese Unterlassungssünde auch dem Verwaltungsgericht in den Sachen 5 K 981/15.KO und 5 K 982/15.KO nicht auf. Die Koblenzer Richter stellten in ihrem Urteil vom 11. März 2016 zwar fest, “dabei ist unschädlich, dass der nach § 3 Abs. 4 der Beitragssatzung zu bildende Ausschuss für Fremdenverkehrsbeitrag schon längere Zeit nicht mehr zusammengetreten ist,” bemerkten aber für den Zeitraum ab dem 1.7.14 nicht den entscheidenden Grund dafür: seine Nichtbildung…

Zitat aus der SATZUNG über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg in der Fassung vom 30.5.2005:

(4) Zur Durchführung der nach der Satzung vorzunehmenden Schätzung wird ein Ausschuss für Fremdenverkehrsbeitrag gem. § 44 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) gebildet. Den Vorsitz im Ausschuss führt der Bürgermeister. Dem Ausschuss gehören an: a) 7 Mitglieder des Stadtrates b) 1 Vertreter des Verkehrsvereins c) 1 Vertreter des Hotel- und Gaststättengewerbes d) 1 Vertreter des Handels e) 1 Vertreter des Handwerks f) 1 Vertreter der freien Berufe g) 1 Vertreter der Privatzimmervermieter h) 1 Vertreter der Winzerschaft. Die Sitzungen des Ausschusses sind nicht öffentlich; andere Mitglieder des Stadtrates sowie Bedienstete der Verwaltung – außer dem Sachbearbeiter für Fremdenverkehrsbeiträge und dem Schriftführer – sind nicht zugelassen. Alle Beteiligten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. In folgenden Fällen kann der Ausschuss für Fremdenverkehrsbeitrag die Verwaltung ermächtigen, an seiner Stelle die Schätzung vorzunehmen:
1. die Schätzung des Jahresumsatzes für Neubetriebe bzw. bei Neubeginn von selbständig tätigen Personen und beim Wechsel des Betriebsinhabers 9/5
2. die Schätzung des Jahresumsatzes in den Fällen, in denen eine Umsatzerklärung durch die Beitragsschuldner nicht abgegeben wurde oder abgegeben werden konnte.
(5) Der Messbetrag wird ermittelt, indem die Mehreinnahmen nach Absatz 2 mit dem im Einzelfall maßgebenden Hundertsatz nach Absatz 3 multipliziert wird.
(6) Übt ein Beitragspflichtiger mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu ermitteln.
(7) Beitragspflichtigen, die aus eigenen Mitteln über die Eigenwerbung hinaus nach Unterrichtung der Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg nachweislich Leistungen für die in § 1 bezeichneten gemeindlichen Zwecke im Erhebungszeitraum erbracht haben, kann auf Antrag der Betrag dieser Leistung auf den geschuldeten Fremdenverkehrsbeitrag angerechnet werden. Als Leistung für gemeindliche Zwecke gelten auch Beiträge an den örtlichen Fremdenverkehrsverein, wenn dieser ganz oder teilweise die in § 1 bezeichneten gemeindlichen Zwecke erfüllt.
(8) Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in jedem Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) nach einen Vomhundertsatz des Messbetrages bemessen. Dieser Vomhundertsatz (Beitragssatz) wird jährlich in der Haushaltssatzung festgelegt.

SATZUNG
über die Fortgeltung der Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg vom 18.12.2014

Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.08.2014 (GVBl. S. 181), in Verbindung mit § 12 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.02.2011 (GVBl. S. 25) in Verbindung mit § 12 des Zweiten Landesgesetzes über den freiwilligen Zusammenschluss der Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg vom 19.08.2014 hat der Stadtrat der Stadt Bad Kreuznach in seiner Sitzung am 16.12.2014 folgende Satzung beschlossen:

Art. 1
Die Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg vom 05.12.2000 in der Fassung der Änderungssatzung vom 30.05.2005 gilt für das Gebiet des Ortsteils Bad Münster am Stein-Ebernburg mit dem in der Haushaltssatzung der Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg für das Haushaltsjahr 2014 unter § 5 Punkt 3 festgesetzten Vomhundertsatz (Beitragssatz) in Höhe von 8 v.H. bis zur Schaffung eines einheitlichen Ortsrechts fort.

Art. 2
Diese Satzung tritt zum 01.07.2014 in Kraft.

Ausgefertigt:
Bad Kreuznach, den 18.12.2014
(Dr. Heike Kaster-Meurer)
Oberbürgermeisterin

*
Fremdenverkehrsbeitragssatzung.pdf

 

Dr. Drumm: “Gipfel der Dummheit”

Beim diesjährigen Jahrmarkt hat die Stadtverwaltung eine neue Einnahmequelle aufgetan: erstmals in 2018 zahlten die Schausteller 50 Euro je Stellplatz für ihre Wohnmobile. 7.000 Euro kamen so zusammen. Und wenn im September die Ausschreibung für 2019 eröffnet wird muss jeder Bewerber 15 Euro Verwaltungsgebühr nur für die Bearbeitung blechen. Bis zu 15.000 Euro könnten da leicht zusammenkommen, da Jahr für Jahr über 1.000 Bewerbungen eingehen. Die Fragen, wann diese Verbesserungen für die Stadtkasse in welchem Ausschuss beraten wurden und ob die vorgesehene Barzahlungsmöglichkeit noch zeitgemäss ist, beschäftigten den Stadtrat in seiner Sitzung am 30.8.18 über 30 Minuten.

Finanzielle Grössenordnung: zusammen etwa 22.000 Euro. Mehreinnahmen wohlgemerkt. Zu dieser überschaubaren Summe hatten viele Ratsmitglieder etwas beitzutragen. Der Beschluss fiel dann einstimmig. Vier Tagesordnungspunkte zuvor ging es um 3 Millionen Euro Steuergeld. Das wird aus der Stadtkasse an die Gesellschaft für Beteiligungen und Parken in Bad Kreuznach gezahlt (diese Seite berichtete am 9.8.18 unter der Überschrift “3 Millionen Euro aus der Stadtkasse”) . Der Beschluss fiel nicht einstimmig. Aber diskutiert wurde kaum 10 Minuten. Eine Gesprächsminute für je rund 300.000 Euro. Diese Proportion – um so weniger Geld, um so mehr Redebedarf – hatte sich schon bei Punkt zwei der Tagesordnung angedeutet. Da stand die Wahl von Ausschussmitgliedern an.

Verzerrung des Wählervotums

Es ging also gar nicht um Geld. Eher um persönliche Spannungen. Und die bescherten dem Stadtrat die erste Sitzungsunterbrechung im Jahr 2018. 10 Minuten wurde gar nicht geredet, sondern gewartet. Denn die CDU-Fraktion hatte sich am Montag dieser Woche von der am 13.8.18 getroffenen Übereinkunft der Fraktionsvorsitzenden, der Werner Klopfer nur unter Vorbehalt zugestimmt hatte, distanziert. Anlass der christdemokratischen Verärgerung: im wichtigen Finanzausschuss sollen gemäss der Vereinbarung zwei FWGler (1,9% bei der Kommunalwahl) aber nur 5 CDUler (32,2%) sitzen. Aber weniger diese krasse Verzerrung des Wählervotums störte die Christdemokraten. Ausgerechnet die beiden jetzigen FWGler waren bis vor wenigen Monaten zweitweise Mitglieder der CDU-Fraktion, trennten sich im Streit und haben nun im Ausschuss relativ mehr zu sagen, als die vielköpfige Truppe der von ihnen verlassenen.

“es kotzt mich an”

Der CDU-Fraktionschef warf der Oberbürgermeisterin vor es versäumt zu haben eine Einigung zu finden, “die uns davon abhält die Ausschüsse neu zu wählen” und schlug eine Verschiebung der Wahl in die Septembersitzung vor. Durch einen Einwurf von Karl-Heinz Delaveaux (FWG) provoziert legte Klopfer dann nach: “Dieses Verfahren ist sonderlich, um nicht zu sagen rechtswidrig”. Das wiederum erregte Widerspruch mehrerer Ratsmitglieder. “Es kotzt mich langsam an, ich komme mir vor wie im Kindergarten”, drückte Peter Steinbrecher (Faire Liste) seine Verärgerung aus. Es sei unsäglich, “was wir hier tun”, “ein Witz, was hier passiert”. Auch Hermann Bläsius von den Grünen sah sich den Stadtrat “lächerlich machen”. Er lehnte den Vertagungsvorschlag der CDU rundheraus ab.

“Befindlichkeiten”

Dabei wurde er von Andreas Henschel unterstützt. Der SPD-Fraktionschef sprach immerhin an, dass das Vorgehen, das allen einen Kompromiss aufgezwungen hatte, auch etwas mit Demokratie und Moral zu tun habe – und ließ mit diesem Hinweis durchaus Verständnis für die Kritik am Missverhältnis zwischen Wahlergebnis und Ausschusssitzen erkennen. Dr. Herbert Drumm (früher CDU, dann Bürgerliste, jetzt Freie Fraktion) stellte fest, “hier geht es nicht um das Wohl der Stadt, sondern um die Befindlichkeiten von 2 oder 3 Personen” und bezeichnete die von der CDU angedrohte Abkehr vom gemeinsamen Wahlvorschlag als “Gipfel der Dummheit”. Ausser den Christdemokraten wollten erklärtermassen alle am gemeinsamen Wahlvorschlag festhalten (über die Hintergründe berichtete diese Seite am 10.8.18 unter der Überschrift “Schon wieder: Neubesetzung der Ausschüsse”).

CDU kleinlaut

Eine Verschiebung wurde mehrheitlich abgelehnt und auf einer Ausschusswahl, nötigenfalls unter dem Motto “alle gegen die CDU”, bestanden. Angesichts dieser Konfrontationssituation beantragte die CDU dann die Sitzungsunterbrechung. Und aus der kamen die Schwarzen recht kleinlaut zurück. Ohne weitere Diskussionen wurde so verfahren, wie von der Verwaltung vorgeschlagen. Mit Stimmen aus der CDU. Auf den gut gefüllten Zuhörerstühlen führte das zu Kommentaren wie “Sturm im Wasserglas” und “unnötig wie ein Kropf”.

Kaster-Meurers Rabulistik

Vielleicht sollte die Oberbürgermeisterin einfach mal die Bibel lesen: “Eure Rede aber sei: Ja, ja, nein, nein. Was drüber ist, das ist von Übel.” Das ist der Rat in Matthäus 5, 37. Den beherzigt die Verwaltungschefin nicht. Unter dem Motto “allen Wohl und keinem Weh” neigt sie zur sprachlichen Verkleisterung auch gegensätzlicher Positionen. Und regelmässig stellt sie in ihren Ausführungen Zusammenhänge her, die für sie sicher schlüssig scheinen, für einen Teil ihrer Zuhörerinnen aber nicht. So redete sie beim Jahrmarktsfrühschoppen bei über 30 Grad im Festzelt über den Mantelsonntag.

Was sei da sagte wurde, weil sie ja das Thema ohne Not von sich aus ansprach und ausschliesslich positiv den Mantelsonntag beschrieb, von Presse und Gewerkschaftlern als befürwortende Stellungnahme der Stadtverwaltung verstanden. Immerhin sprach die Oberbürgermeisterin. Nach eigenen Angaben sagte sie u.a.: “Und wir sind sehr, sehr froh, dass wir Pro City an unserer Seite haben, die auch in diesem Jahr vorhaben, den Mantelsonntag als Herbstfest zu veranstalten.” Man muss schon “sehr, sehr” spitzfindig sein, um dieses Lob als neutrale Aussage bewerten zu können. Und zur Neutralität ist in dieser Frage die Stadtverwaltung als Genehmigungsbehörde zwingend verpflichtet. Mindestens ist es eine motivierende Stellungnahme für den Mantelsonntag. Und das zu einem Zeitpunkt (20.8.18), an dem eine Entscheidung über den entsprechenden Antrag der Einzelhändler noch gar nicht getroffen werden durfte, weil die Frist für Stellungnahmen erst am 24.8.18 ablief.

Gewerkschaftskritik

Absehbar, dass dieses Verhalten der Oberbürgermeisterin Kritik der Gewerkschaften hervorrief. Denn der Mantelsonntag ist nicht unumstritten. Da sind auf der einen Seite die Einzelhändler und viele tausend Menschen in und um Bad Kreuznach. Die stimmen Jahr für Jahr mit dem Auto ab. Denn damit kommen sie am letzten Sonntag im Oktober gern in die Innenstadt, um zunächst im Stau zu stehen und später dann zu plaudern, zu flanieren und zu schoppen. Selbst schlechtes Herbstwetter schreckt die Mehrzahl nicht ab. Die Kehrseite der Medallie ist: damit eingekauft, gegessen und geschaut werden kann, müssen sonntags Werktätige arbeiten. Und an den Vortagen sind oft Überstunden fällig. Die Interessen der Menschen, die das leisten müssen, vertreten die Gewerkschaften. Und die haben seit dem vergangenen Jahr einen mächtigen Verbündeten: das Bundesverwaltungsgericht. Das hat Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

“Rede aufgezeichnet”

Der örtliche DGB ist daher sauer, dass die Oberbürgermeisterin den Eindruck erweckte, die Entscheidung “Pro Mantelsonntag” sei bereits gefallen. Und diese Verärgerung brachten die Gewerkschaftler in einer Presseerklärung zum Ausdruck. Dagegen wehrte sich am 29.8.18 Dr. Heike Kaster-Meurer mit einer öffentlichen Erklärung. Und die liefert, ganz abgesehen von den sprachlichen Feinheiten und Nebelkerzen, wieder Anlass für Spekulationen. Schon daher, weil die Oberbürgermeisterin erneut etwas in den Raum stellt, ohne es näher zu erklären. Sie schreibt wörtlich: “Ich bin froh, dass auch diese Rede aufgezeichnet wurde.” Diese Seite hat heute mit einem Teilnehmer des Frühschoppens gesprochen. Der wusste von einer Aufzeichnung nichts. In einem Punkt ist er sich sicher: Dr. Kaster-Meurer stellte am Beginn ihrer Ausführungen nicht klar, dass ein Tonband mitläuft und für spätere Auswertung zur Verfügung steht. Unklar ist auch, auf welcher Rechtsgrundlage dies erfolgen könnte / konnte. Und so hat es die Oberbürgermeisterin erneut geschafft, mit ihrer Form der Klarstellung die Verwirrung grösser zu machen. Hier der Text der Presseerklärung der Stadtverwaltung im Wortlaut (wie der vorstehende Screenshot beweist ist der Tippfehler in ihrem Doktortitel im Original so enthalten):

“OB stellt klar: Noch keine Entscheidung zu verkaufsoffenem Sonntag”

Keineswegs ist eine Entscheidung über den verkaufsoffenen Sonntag am letzten Oktoberwochenende gefallen. Eine Äußerung der Oberbürgermeisterin bei ihrem Grußwort beim kommunalen Jahrmarkts-Frühschoppen im Nahweinzelt, war fälschlicherweise so interpretiert worden. „Ich bin es leid, dass mir ständig was in den Mund gelegt wird, was ich so nicht gesagt habe. Ich bin froh, dass auch diese Rede aufgezeichnet wurde.“

Richtig ist folgendes: „Eine attraktive Innenstadt braucht Feste. Das können wir nicht immer allein machen. Und wir sind sehr, sehr froh, dass wir Pro City an unserer Seite haben, die auch in diesem Jahr vorhaben, den Mantelsonntag als Herbstfest zu veranstalten. Und wir sind frohen Mutes, dass es auch mit vielen, vielen Akteuren und Vereinen in der Stadt tatsächlich durchgehen wird. Weil, wir haben ja auch die Allianz für den verkaufsoffenen Sonntag, aber der traditionelle Mantelsonntag sollte ja doch im Veranstaltungskalender der Stadt Bad Kreuznach ein fester Punkt sein“, stellt Dtr. Heike Kaster-Meurer ihren Wortbeitrag klar.”

Definition Rabulistik:

Rabulistik (von lateinisch rabere „toben“ bzw. rabula „marktschreierischer Advokat“) ist ein abwertender Begriff in der Bildungssprache für rhetorische „Spitzfindigkeiten“ oder „Wortklauberei“. Als Rabulist wird laut Duden jemand bezeichnet, der in „spitzfindiger, kleinlicher, rechthaberischer Weise argumentiert und dabei oft den wahren Sachverhalt verdreht“.

Die Rabulistik dient dazu, in einer Diskussion unabhängig von der Richtigkeit der eigenen Position recht zu behalten. Erreicht wird dies durch Sophismen, verdeckte Fehlschlüsse und andere rhetorische Tricks wie das Einbringen diskussionsferner Aspekte, semantische Verschiebungen etc. Die Grenzen zur Täuschung, Irreführung und Lüge sind dabei fließend. Die Rabulistik kann als missbräuchliches Teilgebiet der Eristik oder der Rhetorik betrachtet werden.

Dabei werden rhetorische und argumentative Techniken angewendet, um recht zu bekommen – unabhängig von oder sogar entgegen der Sachlage, z. B. mittels „Wortverdreherei“ und „Haarspalterei“, oder durch das Anhäufen immer neuer Argumente. Als Vorbild galten die antiken Sophisten, die gewerbsmäßig Streitgespräche unabhängig von ihren persönlichen Überzeugungen austrugen und dabei angeblich mehr Wert auf argumentativen Erfolg als auf Konsistenz oder Wahrheit legten. So warf Wilhelm Windelband in seinem Lehrbuch der Geschichte der Philosophie 1912 den späteren Sophisten vor, dass sie mit ihrer „selbstgefälligen Rabulistik ihres Advokatentums“ zu „Sprechern aller der zügellosen Tendenzen“ gerieten und damit „die Ordnung des öffentlichen Lebens untergruben“.

Auch in der älteren Literatur der Rechtswissenschaft ist Rabulistik für Spitzfindigkeiten oder eine abwegige oder dem Buchstaben, aber nicht dem Geist des Gesetzes folgende Argumentation gebräuchlich. So wurde 1856 im Herders Conversations-Lexikon ein „Rechtsverdreher, ränkesüchtiger Advocat“ als Rabulist definiert, und von Johann Christoph Adelung 1798 als:

„[…] ein geschwätziger und dabey ränkvoller Sachwalter, welcher den Sinn des Gesetzes nach seinem Vortheile zu drehen weiß; ein Zungendrescher. Daher die Rabulisterey, ränkvolle Geschwätzigkeit. Es ist aus dem mittlern Lat. rabulare, viel leeres Geschrey vor Gericht machen, welches wieder von dem Lat. Rabula, ein Zungendrescher, Rabulist, abstammet. […]“ – J. C. Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart 1798

Zitiert ohne Randziffern aus: wikipedia.org/wiki/Rabulistik

Für Kanu + Trampolin statt für Vielfalt

Wer darauf hoffte, dass der Rat der Stadt zum Schutz seiner MitbürgerInnen mit dunkler Hautfarbe vor rassistischer Hetze eine Resolution fasst und damit klar Position bezieht gegen die geistigen Brandstifter von Straftaten wie in Rostock-Lichtenhagen und Chemnitz, wurde heute enttäuscht. Nachdem endlich, gerade mal 30 Stunden vor der Stadtratssitzung am 30.8.18, ein grosser Teil der Beschlussvorlagen veröffentlicht wurde, ist klar: die Resolution gilt dem Erhalt der Bundesnachwuchsstützpunkte Kanu und Trampolin in Bad Kreuznach. Darin bringen Kommunalpolitiker, deren Mehrzahl nicht zu den leidenschaftlichsten Fans dieser Sportarten zählen, pflichtschuldig “Bestürzung” zum Ausdruck über den Wegfall der Bundesförderung zum 1.1.2019. Ob das die Bürokraten in Berlin beeindruckt darf bezweifelt werden.

Innenmarketing fehlt

Denn wie der Öffentliche Anzeiger schon am 10.8.18 unter der Überschrift “Bundes-Aus: Wie hart trifft das die Stützpunkte?” berichtete, hatten sich die Stadt, die Verbände der beiden Sportarten, der Deutsche Olympische Sportbund, der Landessportbund und das rheinland-pfälzische Innenministerium für den Erhalt eingesetzt. Und auch Bundesministerin Klöckner hatte sich nach eigenen Worten für das Beibehalten der Förderung ausgespochen. Ohne Erfolg. Die Betroffenen wissen das: im Vergleich zum Fussball oder der Leichtathletik sind es “Randsportarten”. Und denen kann, wie dies anderernorts auch erfolgreich geschieht, nur durch langfristiges Innenmarketing geholfen werden. Hätte man ausserhalb der Vereine in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft die Bundesstützpunkte nicht als selbstverständliche Schmeichelei empfunden, sondern als Ansporn zu einem aktiven Engagement vergleichbar in der Dimension mit dem für die SG Eintracht Bad Kreuznach und das Möbusstadion, dann wäre der Zuspruch grösser, die öffentliche Wahrnehmung verbessert und viel mehr Menschen würden Kanu- und Trampolinsport als regionalen Schwerpunkt wahrnehmen.

Defizite vor Ort

Und dieses Mehr an Zuspruch durch die Bevölkerung beeindruckt dann, neben den sportlichen Leistungen und Erfolgen, auch Bundespolitiker. Kein von öffentlicher Wahrnehmung abhängiger Sportminister schafft leichtfertig Förderzentren ab, deren Besuch ihm jederzeit mediale Aufmerksamkeit verschafft. Jeder Politiker zeigt sich gern mit erfolgreichen Athleten. Es steckt also mehr dahinter. Und wieder einmal wurde vor Ort von den politisch Verantwortlichen nicht alles getan, was möglich ist – und anderen Kommunen gelingt. Aber davon steht natürlich nichts in der Resolution. Weil es ja viel einfacher ist die Schuld nur bei anderen zu suchen, als es selbst besser zu machen.

Wer sitzt im Sportausschuß?

Das fängt schon bei der Information der Bürgerinnen und Bürger an. Also konkret bei der fehlenden Information. Heute, gerade mal 30 Stunden vor der Sitzung steht endlich die Resolution selbst für alle nachlesbar auf der Stadtseite. Der Hauptausschuss, der sich nach Angaben der Oberbürgermeisterin einvernehmlich darauf einigte, den Text zu formulieren, tagte am 13.8.18. Vor mehr als zwei Wochen. In dieser Zeit wurde auf der Stadtseite mehrfach über Termine der Oberbürgermeisterin berichtet. Dr. Kaster-Meurer in Rohbauten, bei einer Feierstunde und auf dem Riesenrad. Resolution Fehlanzeige. So nimmt man BürgerInnen nicht mit. Jedenfalls nicht zum Erhalt von Sportförderung. Und noch ein zweiter Beleg für Fehler im “Eingemachten”, wie Alex Jacob das früher immer nannte: direkt vor der Abstimmung über die Resolution werden Ausschussplätze besetzt. Aber weil die Stadtverwaltung nach wie vor die Bürgerinformation über Relevantes nicht wertschätzt, kann keiner nachlesen, wer von welcher Partei zum Beispiel für den Sportausschuss vorgeschlagen und gewählt wird. Wären die Verantwortlichen leicht zu ermitteln, würden sie ja eventuell mal angesprochen und gefragt. Von ganz normalen BürgerInnen. Durch diese fehlende Transparenz wird die Einbeziehung, Information und Motivation der BürgerInnen verhindert. Es geschieht das genaue Gegenteil von Innenmarketing. Folgen siehe vorstehenden Absatz zwei.