Geständiger Dieb erhofft Strafnachlass vom Landgericht

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Mittwoch kommender Woche (24.4.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1022 Js 8128/22 – Berufungssache) statt.  Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 48 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Mainz wegen Diebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:

Der Angeklagte soll sich Mitte April 2022 in einem Lebensmittelgeschäft in Bad Kreuznach aufgehalten und dort eine Packung norwegischen Räucherlachs im Wert von 3,99 Euro entwendet haben.

Fall 2:

Weiterhin soll sich der Angeklagte Ende Mai 2022 in einem Lebensmittelgeschäft in Kirn aufgehalten und dort zwei Packungen Nackensteaks und eine Packung Spareribs im Wert von 17,79 Euro entwendet haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen. Und erhofft sich vom Landgericht einen Strafnachlass bzw die Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach