Betrug beim Austausch einer Dachrinne

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige kostenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am heutigen Montag (6.5.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1021 Js 54/22 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 26 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Thaleischweiler wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.

Der Angeklagte soll Ende November 2021 zusammen mit drei weiteren männlichen Person zu einem Ehepaar aus Waldalgesheim gefahren sein. Der Angeklagte und seine Begleiter sollen dort mit dem Ehepaar einen Werkvertrag über den Austausch einer Dachrinne zu einem Festpreis von 400 Euro geschlossen haben und hierbei das Ehepaar über die Mangelfreiheit der vorzunehmenden Leistung und ihre fachliche Qualifikation getäuscht haben.

Der Austausch der Dachrinne sei sodann von dem Angeklagten und seinen Begleitern bewusst mangelhaft und nicht fachmännisch durchgeführt worden. Im Rahmen der Bezahlung sollen der Angeklagte und seine Begleiter statt der als Festpreis vereinbarten 400 Euro einen Betrag in Höhe von 3.200 Euro gefordert haben. Das Ehepaar habe die geforderten 3.200 Euro auch tatsächlich gezahlt. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach