Der Fall erschütterte Anfang November 2022 die Öffentlichkeit: in den späten Abendstunden des 8.11.2022 hielt sich der 33jährige Verurteilte mit weiteren Personen in der Mietwohnung eines Bekannten in Bad Kreuznach auf. Die Mietwohnung befand sich in einem Mehrfamilienhaus. Die Dachgeschosswohnung wurde vom Vermieter bewohnt. Nach dem Konsum von Alkohol und Betäubungsmitteln suchte er die Wohnung des Vermieters auf. Dort stahl er einen original verpackten Flachbildfernseher und ein Paar Lederhandschuhe. Und genehmigte sich in der dortigen Küche einen Schluck Jägermeister.
Kurze Zeit nach der Rückkehr in die Wohnung seines Saufkumpans wurde den Verurteilten bewußt, dass er die Jägermeisterflasche geöffnet zurückgelassen hatte. Er suchte die Vermieterwohung ernuet auf, um mögliche Spuren des vorangegangenen Diebstahls zu beseitigen. Dazu bewaffnete er sich mit einem Hammer und einem Brecheisen. Durch das Überziehen einer Kapuze über den Kopf und Umbinden eines schwarzen Tuchs über den Mund vermummte er sich. In der Dachgeschosswohnung traf er diesmal auf den Vermieter.
Nach den Feststellungen des Gerichtes entschloss er sich spätestens in diesem Moment, den Vermieter zu töten, um seine Täterschaft hinsichtlich des vorangegangenen Diebstahls zu verschleiern. Er schlug sodann in einem Zeitraum von mehreren Minuten mit Hammer und Brecheisen mehrfach auf den Kopf des Vermieters ein. Der Vermieter verstarb innerhalb kurzer Zeit an einem schweren offenen Schädel-Hirn-Trauma. Bei bereits versagendem Kreislauf des Getöteten oder nach Todeseintritt fügte der Verurteilte seinem Opfer zusätzlich mehrere Rippenbrüche durch Tritte gegen den Oberkörper zu und stach mit einem in der Wohnung des Vermieters aufgefundenen Messer in den Hals und in den Unterbauch des Vermieters.
Der Verurteilte äußerte sich vor dem Landgericht nicht zu den Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrem Schlussplädoyer lebenslange Haft. Die Verteidigung beantragte eine Strafe von unter zehn Jahren Haft. Sie bewertete das Töten des Vermieters als Totschlag und behauptete eine durch Alkohol und Betäubungsmittel verminderte Schuldfähigkeit des Verurteilten. Das Bad Kreuznacher Landgericht ging davon aus, dass dies die Schuldfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigte. Und verurteilte den Angeklagten daher wegen Mordes.