Der Schlagring lag zum Schutz des Drogendepots griffbereit

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige kostenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am morgigen Dienstag (7.5.2024) um 9:30 Uhr im Saal sieben (Az: 2 KLs 1042 Js 16733/22) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 26 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vor. Der Angeklagte soll Mitte September 2022 in seinem Zimmer in Bad Kreuznach insgesamt 97,1 Gramm Marihuana mit einem THC-Gehalt von mindestens 15,7 Gramm und 217,65 Gramm Haschisch mit einem THC-Gehalt von mindestens 46,2 Gramm verwahrt haben.

Der größte Teil der Betäubungsmittel sei zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorgesehen gewesen. Der übrige Teil der Betäubungsmittel sei zum Eigenkonsum bestimmt gewesen. In seinem Zimmer soll der Angeklagte zudem zu Verteidigungszwecken in unmittelbarer Zugriffsnähe zu dem Haschisch einen Schlagring gelagert haben. Ein Fortsetzungstermin ist auf den 13.5.2024 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach