Bosenheimer Ortsbeirat verlangt korrekten Abschluss des Abwägungsverfahren

Von Claus Jotzo

Kay Maleton (Faire Liste) arbeitet seit über fünf Jahren im Finanzausschuss der Stadt ehrenamtlich mit. Der Finanzbeamte, der seit dem 1.7.2024 auch im Stadtrat sitzt, wird über Parteigrenzen hinweg wegen seiner Sachkompetenz und Höflichkeit geschätzt. In der Sitzung des Bosenheimer Ortsbeirates wurde Maleton für seine Verhältnisse mehr als deutlich. Um die von der Stadtverwaltung zugelassene Desinformation in Sachen Bosenheimer Bad zu kritisieren. Unmissverständlich forderte Maleton den der Sitzung beiwohnenden Oberbürgermeister Emanuel Letz auf, dem Stadtrat die Rechtslage hinsichtlich des Abwägungsverfahrens zu erklären.

Kay Maleton spricht in der Sitzung des Bosenheimer Ortsbeirates am 17.9.2024 Klartext.

Und dieses nach mittlerweile rund zwei Jahren Dauer endlich formal und inhaltlich korrekt zum Abschluss zu bringen. Kai Maleton räumte in diesem Zusammenhang mit dem in Kreisen städtischer Kommunalpolitiker*Innen weit verbreiteten Irrglauben auf, erst der beim Koblenzer Verwaltungsgericht anhängige Prozess stelle den Endpunkt des Verfahrens nach § 60 des Verwaltungsverfahrensgesetz dar. Dabei sei der einzig entscheidende Punkt vom Rechtsamt der Stadt bereits klar und unmissverständlich festgestellt worden. Demnach haben sich die Verhältnisse zwischen Bosenheim und der Stadt seit dem Eingemeindungsvertrag von 4.6.1969 nicht wesentlich geändert.

Was nur eine einzige Konsequenz zulässt: für eine Änderung des Eingemeindungsvertrages oder gar eine Kündigung gibt es keine Sachgründe. Und damit keine Rechtsgrundlage. Maleton ist von der Inkompetenz und der Unwilligkeit der Verantwortlichen in der Verwaltung erkennbar enttäuscht: “ich bin über 30 Jahre im öffentlichen Dienst tätig. Sowas habe ich noch nicht erlebt”. Kay Malenton erinnerte an die Beschlusslage des Stadtrates. Dieser habe nach vielmonatiger Vorbereitung am 15.12.2022 die Verwaltung per Beschluss beauftragt, “dass Abwägungsverfahren umgehend einzuleiten und die hierfür notwendigen gesetzlichen Anforderungen durchzuführen”.

Geradezu genüsslich zitierte Maleton aus dem damaligen CDU-Antrag: “Das Ergebnis des Abwägungsprozesses, dessen Ausgang zurzeit ja völlig unbekannt ist, ist dann für alle Beteiligten / Akteure verbindlich und zu akzeptieren”. Um festzustellen, dass genau dies nicht geschehe. Rechtsanwalt Herbert Emrich unterstützte die Maleton-Argumentation aus verwaltungsrechtlicher Sicht. Der Ortsbeirat schloss sich den Ausführungen Maleton’s nach kurzer Diskussion vollinhaltlich an. Und beschloss einstimmig, die Stadtverwaltung aufzuforden, den Stadtrat bis zum 30.9.2024 über das Ergebnis des Abwägungsverfahrens zu informieren.