“Für mich ist so gut wie nichts geklärt”

Von Claus Jotzo

Diese Entscheidung des Finanzausschusses am gestrigen Mittwochabend (8.5.2024) wird noch für viel Gesprächsstoff sorgen. Mit grosser Mehrheit lehnte der für die Stadtfinanzen zuständige Fachausschuss die Freigabe der gesperrten 50.000 Euro Haushaltsmittel für die Beauftragung einer Kostenberechnung Sanierung / Neubau Schwimmbad Bosenheim ab. Und verschob das Thema in weitere Sitzungen nach der Sommerpause. Der Antrag der Fraktion Faire Liste / BüFEP, sowohl die 2024er-Mittel für die Planung als auch die für Sanierung oder Neubau in 2025 freizugeben, wurde nur von drei Ausschussmitgliedern unterstützt: Kay Maleton (Faire Liste), Reinhard Mühlen (BüFEP) und Jörg Fechner (AfD).

Nur Kay Maleton (Faire Liste), Reinhard Mühlen (BüFEP) und Jörg Fechner (AfD) stimmten für die Aufhebung beider Sperrvermerke.

Alle anderen 13 stimmberechtigten Anwesenden, auch Bürgermeister Thomas Blechschmidt, votierten mit Nein. Bei vier Enthaltungen mit 12 Jastimmen angenommen wurde später ein inhaltlich vollkommen veränderter Verwaltungsvorschlag. Demnach werden die Sperrvermerke nicht aufgehoben. Vielmehr soll die Verwaltung aufgrund der bereits vorliegenden Gutachten und Untersuchungen den Aufwand für eine Sanierung, einen Neubau am alten Standort und dem an einem neuen zu aktuellen Baukosten hochrechnen und nach der Sommerpause im Sport- und Finanzausschuss vorlegen. Vorher ergab sich eine rund eine Stunde lange Diskussion über die Zukunft des Bosenheimer Bades.

Zunächst hatte Bürgermeister Blechschmidt den ursprünglichen Verwaltungsvorschlag begründet und verteidigt. Ob es zu einer Sanierung, einem Neubau am alten Standort, einem Neubau an anderer Stelle oder zur Beibehaltung der Schliessung komme, könne der Stadtrat im Rahmen der Etatberatungen für 2025 erst entscheiden, wenn belastbare Zahlen zu den damit verbundenen Kosten vorlägen. Günter Meurer (SPD) widersprach dieser Argumentation. Erst müsse geklärt werden: “wollen wir das überhaupt?” Planungen gebe es aus seiner Sicht bereits genug. Jürgen Locher (Linke) wies auf den vom Bosenheimer Ortsbeirat eingeschlagenen Klageweg hin und riet dazu erst einmal das Ergebnis dieses Gerichtsverfahrens abzuwarten.

Wilhelm Zimmerlin (BüFEP) widersprach seinen Vorrednern. Und erinnerte daran, dass erst in der letzten Stadtratssitzung in einem Bad Münster betreffenden Fall die grosse Mehrheit der jetzigen Badgegner sich ausdrücklich dafür ausgesprochen hatte, sich bei Entscheidungen im Stadtrat am Votum des Ortsbeirates zu orientieren. Norbert Welschbach (CDU) führte aus, dass der seinerzeit von der CDU eingebrachte Antrag für die Durchführung eines Abwägungsverfahren “noch nicht zu Ende gedacht” sei. Diesen Ansatz unterstütze CDU-Fraktionschef Manfred Rapp: “für mich ist so gut wie nichts geklärt”. Das Wort “Gutachten” könne er schon nicht mehr hören. Rapp riet davon ab, dafür Geld auszugeben.

Dr. Volker Hertel (rechts) weist Hermann Holste – gewohnt höflich und freundlich – zurecht. Karl-Heinz Delaveaux (FWG e.V., links neben dem Bosenheimer Ortvortseher) verfolgt die Diskussion interessiert.

Dr. Volker Hertel, der Bosenheimer Ortsvorsteher, gab eine Reihe von Informationen und Erläuterungen. Er erinnerte daran, dass bereits mehrere Untersuchungen zum Sanierungsaufwand und -umfang des Bosenheimer Bades vorliegen. Hermann Holste (Grüne) behauptete: “die kennen wir nicht”. Und handelte sich mit seinem Zwischenruf deutlichen Widerspruch des Ortvorstehers ein (“dass Gutachten existieren, ist doch kein Geheimnis”). Und einen Rüffel von Bürgermeister Blechschmidt, der darauf bestand, dass “die Infos geflossen” sind. Sowohl im Aufsichtsrat der BAD GmbH als auch im Bosenheimer Ortsbeirat als auch im Finanzausschuss.

Kay Maleton (vorne rechts) wies auf gesetzliche Vorschriften zur Kündigung öffentlich-rechtlicher Verträge hin und bewertete das Ergebnis des Abwägungsverfahrens als im Ergebnis positiv für das Bosenheimer Bad.

Kay Maleton (Faire Liste) war es dann, der sehr verständlich und ausführlich die Rechtslage zum Anhörungsverfahren und dem Eingemeindungsvertrag aus dem Jahr 1969 darlegte. Er wies darauf hin, dass die bisherige Vorgehensweise der Stadt den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zur nachträglichen Änderung öffentlich-rechtlicher Verträge nicht im Ansatz gerecht werde. Und führte gleich eine handvoll Vergleichsfälle aus dem Bundesgebiet an, die alle eines gemeinsam haben: die jeweils zuständigen Gerichte entschieden ausnahmslos zugunsten des Erhaltes der durch Eingemeindungsverträge geschützten öffentlichen Einrichtungen (weitere Berichte folgen).