Kay Maleton legt die Fehler der Stadt beim Bosenheimer Bad schonungslos offen

Von Claus Jotzo

Es war eine der Sternstunden des Bosenheimer Ortsbeirates. In der Sitzung am 22. Mai bestätigte das Gremium einstimmig seine bereits in den Sitzungen zuvor gefassten Beschlüsse zur Klage gegen die Stadt. Erforderlich wurde diese “Ehrenrunde”, weil das Rechtsamt der Stadt in den formalen Krümeln gesucht hatte und Fehler behauptet hatte. Der stellvertretende Ortsvorsteher Kay Maleton (Faire Liste) nahm das zum Anlass für eine Abrechnung mit der Stadtverwaltung. Zunächst wies Maleton darauf hin, dass in der vom Rechtsamt gerügten Sitzung der Oberbürgermeister höchstpersönlich anwesend war. Und nichts zu beanstanden hatte:

Kay Maleton im Bosenheimer Ortsbeirat.

“Kein Hinweis auf den Verdacht möglicher Formfehler”. Die Stadtrechtsdirektrin habe “privat” an einer Sitzung teilgenommen. Dort geschwiegen. Und statt dessen “akribisch mögliche Formfehler” notiert. Da die Mitglieder ehrenamtlicher Ortsbeiräte keine juristischen Fachleute seien, hätte es in der Verantwortung des Rechtsamtes gelegen, den Ortsbeirat und / oder den Ortsvorsteher spätestens einen Tag später darauf hinzuweisen und die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben: “das Rechtsamt hat die Interessen der gesamten Stadt zu vertreten. Es ist nicht deren Aufgabe, besseren Wissens einen Ortsbeirat mit sehendem Auge ins Messer laufen zu lassen”.

Den Vorwurf der Stadtrechtsdirektorin, es habe eine Beeinflussung durch das Publikum und anwesende Stadträte gegeben, wies Maleton mit deutlichen Worten zurück: “das ist ein Angriff auf das Beurteilungsvermögen der Mitglieder des Ortsbeirates. Hier spreche ich dem Rechtsamt ein Beurteilungsvermögen ab. Die überwiegende Zahl der Mitglieder des Ortsbeirates sind schon seit Jahrzehnten, wenn nicht seit Kindesbeinen, mit der Problematik vertraut”. Um dann aufzulisten, wie sich das Thema “drohende Schliessung des Schwimmbades Bosenheim” wie ein unbesiegbarer Lindwurm durch die Ortsgeschichte schlängelt:

“Laut der Protokolle hat sich der Ortsbeirat beispielsweise in den Jahren 1980, 1985, 1991, 1993, 2001, 2012, 2021 und 2023 sowie jetzt mit dem Thema Freibad befassen müssen”. Das Problem sei immer der Kampf um Sanierungs- oder Finanzmittel für den eigentlichen Betrieb gewesen. Das Rechtsamt müsse sich beim Thema “Beeinflussung” an die eigene Nase greifen. Durch missverständliche Erklärungen des Stadtrechtsamtes sei bei vielen Stadtratsmitgliedern der – falsche – Eindruck entstanden, dass sich der Eingemeindungsvertrag erledigt hätte oder nichtig sei bzw. das Abwägungsverfahren noch nicht beendet sei.

Diese unerfreuliche Arbeitsweise reihe sich in die “Machart der überwiegenden Arbeitsweise der städtischen Verwaltung ein. Durch zu wenige, irreführende oder falsche Informationen und Wertungen in Beschlussvorlagen und Stellungnahmen wird ein negatives Stimmungsbild im Stadtrat mit gegenseitigen Grabenkämpfen erzeugt, in deren Hintergrund dann die Verwaltung genüsslich ihren Stiefel durchdrücken kann”. Der Behauptung des Stadtrechtsamtes, es bestünde keine Notwendigkeit für den Ortsbeirat, sich vor dem Verwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, hielt Maleton einen Stadtratsbeschluss entgegen.

Der Stadtrat selbst habe 2022 bei seinem Beschluss zum Abwägungsverfahren die Materie als so komplex eingeschätzt, dass er ausdrücklich dem Stadtrechtsamt, in dem mehrere ausgebildete Juristen bezahlt werden, einen externen Rechtsbeistand zugebilligt hat. Begründung: “komplexe Materie”. Malentons Folgerung: “wenn dem Rechtsamt externer Rechtsbeistand wegen komplexer Materie zugestanden wird, muss das schon wegen der Waffengleichheit auch für den Ortsbeirat gelten”. Um dann deutlich zu werden: “somit weise ich diese Unverschämtheit auf das Allerschärfste zurück und verbitte mir eine solche Verhöhnung des Ortsbeirates”.

Nach weiteren Ausführungen zur angeblichen Mutwilligkeit der Bosenheimer bezüglich der Klageerhebung und der Schutzwirkung der vor über 50 Jahren geschlossenen Verträge und die Nichteinhaltung der Überwachungsfunktion durch die Kommunalaufsicht ADD, wies Maleton auf die Deplatzierung von “persönlichen Bewertungen von Personen in einem Schreiben einer Verwaltung an ein Gericht” hin. Dieses Verhalten erstaune doch sehr, da es “oberster Grundsatz z.B. für Schreiben bzw. Klageerwiderungen an das Finanzgericht” sei, dass gerade keine persönlichen Angriffe oder Wertungen enthalten sind.

In seinem abschliessenden Fazit erinnerte Maleton daran, dass Ex-Bürgermeister Wolfgang Heinrich mal in Bosenheim fragte, was denn passiert sei, warum sich Bosenheimer auch nach 50 Jahren noch nicht als Bad Kreuznacher fühlen: “bei allen Respekt, dass mal ein Mitglied der Stadtspitze darauf kam, diese Frage zu stellen, stand die Antwort damals schon fest und wird nunmehr noch mal unterstrichen. Unterstellt man jetzt, dass die Aussage aus der Klageerhebung auch die Meinung der Stadtspitze bzw. des OB darstellt, so habe ich den Eindruck, dass man nicht davon ausgegangen ist, dass die Bosenheimer es nach über 50 Jahren jetzt endlich wissen wollen.

Man ist wohl eher davon ausgegangen, für weitere Versprechungen und Beschwichtigungen mit Palmwedeln als Heilsbringer empfangen zu werden. Nochmals bezogen auf die Klageerwiderung entsteht nachfolgend der Eindruck, dass die ungezogenen Bosenheimer Schmuddelkinder jetzt zur Räson gebracht und abgestraft werden sollen, um dann reumütig zurück an den Gnadentisch zu kommen”. Maleton zitierte aus der Klageerwiderung des Rechtsamtes: “auch wenn die Beklagte keinerlei Anlass für die Erhebung dieser Klage gegeben hat und ihr inhaltlich auch nicht zustimmt, wird dennoch angeboten, die Sache außergerichtlich in einem gemeinsamen Dialog zu besprechen und ggf. eine Beilegung des Rechtsstreits zu erwirken”.

Und fragte dazu: “Warum erst jetzt? Warum nicht die letzten 52 Jahre?” Um zum Schluss seine Position verbindlich zum Ausdruck zu bringen: “diese Klageerwiderung hat meine bereits getroffene Entscheidung für eine Klage vom 3.4.2024 nochmal bestärkt. Daher bleibe ich dabei und werde auch der heutigen Beschlussvorlage in dieser Form zustimmen”. Für diese Ausführungen gabs von den Mitgliedern des Bosenheimer Ortsbeirates viel Applaus. Und in der Abstimmung ein einstimmiges Votum für die Klage und die Beauftragung von Rechtsanwalt Herbert Emrich.

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