Die Uneinsichtigkeit einiger Einwohner*Innen erleichtert dem städtischen Vollzugsdienst nicht gerade die Arbeit. Ein Beispiel dafür hat unser Fotograf am gestrigen Donnerstagabend live miterlebt. Eine angebliche Fahrschülerin fuhr ohne Fahrlehrer das Fahrschulauto in der Römerstrasse vor. Und hielt direkt im Einmündungsbereich zur Schlörgasse. Obwohl § 12 Absatz 3 StVO vorschreibt, dass Fahrzeuge erst in einem Abstand von fünf Metern vor und hinter Kreuzungen geparkt werden dürfen.
Nach einigen Minuten kamen zwei Mitarbeiter des städtischen Vollzugsdienstes vorbei und baten höflich darum das Fahrschulauto umzustellen. Die Frau weigerte sich. Und argumentierte: das ist doch ein Fahrschulauto. Irgendwo muss es ja parken. Eine “Logik”, die sprachlos macht. Die nur aus einem sehr ichbezogenen Hirn stammen und mit der jede Ordnungswidrigkeit gerechtfertigt werden kann.