Auskunftsformular: Datenschutzanfrage an GuT

Am 15.10.15 hat der Rat der Stadt den Fremdenverkehrsbeitrag für 2016 beschlossen. Und am 15.12.16 den Tourismusbeitrag ab dem 1.1.17. Das ist jetzt über 2,5 bzw 1,5 Jahre her. Trotzdem sind für 2016 über 1.000 Bescheide und für 2017 über 4.000 Bescheide noch gar nicht verschickt. Was hat die GuT in dieser Zeit getan? Mehrfach auf Presseanfragen und zuletzt Anfang März 2018 hat deren Geschäftsführer Dr. Michael Vesper dem Finanzausschuss das ganz offen erklärt: seine GmbH hat Daten gesammelt. In bestem Verwaltungsdeutsch hiess das damals: “aus heterogenem Material eine Datenbank aufgebaut”.

Soweit so un-GuT. Während wir bei Facebook und Co viele Daten teils unbewusst freiwillig herausgeben, trifft dies auf die Beitragserhebung abgesehen von der Umsatzzahl nur in Ausnahmefällen zu. Welches “Material” erfasst und welche Daten gesammelt wurden, woher diese stammen und was mit ihnen geschieht – das alles sind offene Fragen ohne Antworten. Fakt ist, dass zB Personen Umsatzanfragen von der GuT bekommen haben, die ein früher ausgeübtes Gewerbe längst abgemeldet hatten.

 

Welche Daten sind erfasst?

Und in jeden Fällen, in denen die GuT mangels Umsatzmitteilung geschätzt hat, wurden für diese Schätzung Daten erhoben. Ein Schätzprotokoll mit vielen Detailangaben musste erstellt werden. Vor dem Stadtrechtsausschuss hat die GuT am 23.3.18 dazu umfangreiche Ausführungen gemacht (diese Seite berichtete unter “Valentinos Widersprüche im Stadtrechtsausschuss diskutiert”). Da heute kaum einer weiss, was die GuT über ihn erfasst hat, bietet die EU eine tolle Lösung: eine Anfrage gemäss DSGVO (europäische Datenschutzgrundverordnung). Die ist seit Ende Mai 2018 unmittelbar anwendbares Recht. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich gern an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, einen Steuerberater oder die Verbraucherschutzzentrale.

 

Download: Anfrage Datenschutz an GuT GmbH

 

Oder verwenden Sie einfach das vom Rechtsanwalt Jan Tobias Hüwel von der Kanzlei Rechtsanwälte Zickmann & Keßler (Bad Kreuznach) erarbeitete Musterformular: ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben, kopieren und bei der GuT am Fürstenhofplatz vis-a-vis vom Kurhaus (zwischen Crucenia-Therme und Hotel Fürstenhof) abgeben und sich die Abgabe auf der Kopie bestätigen lassen. Oder an die GuT faxen: (0671) 83600-85 und den Faxbeleg als Beweis für die erfolgreiche Sendung sichern. Bitte geben Sie diese Information und das Formular an jeden weiter, für den diese Frage von Interesse sein könnte.

 

Rechtsanwalt Hüwel stellt dazu fest: “Im Prinzip haben alle volljährigen EinwohnerInnen Bad Kreuznachs das Recht zu erfahren, ob sie – wie und warum auch immer – in der GuT-Datenbank erfasst sind. Gerade vor dem Hintergrund der kürzlich in Kraft getretenen DSGVO und der damit wieder in den Fokus der Medien und der Öffentlichkeit gerückten Frage, weshalb wer welche Daten über eine Person speichert und verwendet, stehen viele Personen diesem so wichtigen Thema wieder aufgeschlossen gegenüber. Kein vernünftig denkender Mensch kann eine Datenkrake wollen, die erstmal persönliche Daten sammelt und dann anlasslos speichert. Konkret betroffen sind aber alle, die ein Gewerbe in Bad Kreuznach angemeldet haben oder hatten, Freiberufler, Handwerker usw. Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften können auf dem Weg über die Anfrage klären, ob nur ihre GmbH/UG/AG erfasst wurde oder auch sie persönlich. Wir hatten zwar schon in der Vergangenheit die Möglichkeit der Auskunft, jedoch wurde diese nicht sehr oft genutzt. Mit den neuen Möglichkeiten der DSGVO kann jeder Betroffene nun effektiv gegen Datensammelwut vorgehen.”

Landtags-BMW in Bosenheim

Dienstwagen sind immer ein Hingucker. Vor allem wenn es eine dieser Nobelkarossen ist, die mehr kosten, als ein Normalsterblicher in ein paar Jahren zusammen verdient. Mit getönten Scheiben hinten versteht sich. Insbesondere mit Kennzeichen vom rheinland-pfälzischen Landtag. Wer so einen Dienstwagen hat ist wichtig. Solche Autos erwartet man im Parkverbot vor öffentlichen Gebäuden. Oder vor einem Hochpreisrestaurant. Nicht am Eingang eines Stadtteil-Friedhofes am Ortsrand abgestellt. Jedenfalls nicht tagelang. Aber genau da stand er. Mal tagsüber, oft nachts. Im Friedhofsweg in Bosenheim. Der schwarze BMW mit dem amtlichen Kennzeichen RPL 1 – 11.

Was aufmerksamen Anwohnern auffiel: der Fahrer fuhr aus der Ortsmitte an den Friedhof, stellte das Landes-Auto dort ordnungsgemäss ab und spazierte dann einige hundert Meter zurück in die Ortslage – vorbei an dutzenden kostenfreien Parkplätzen, die viel näher an seinem Ziel liegen. Und für das Landesauto viel sicherer gewesen wären wegen mehr sozialer Kontrolle. Denn am Bosenheimer Friedhof sagen sich nicht nur nachts Hase und Igel Hallo – da ist selbst tagsüber nicht viel los. Hubertus Glandorf von der Landtagsverwaltung bestätigte auf Anfrage dieser Seite, dass der Dienstwagen zum Fuhrpark des Landtages gehört und stellte fest: “Der genutzte Parkplatz verstösst nicht gegen die Regeln zur Dienstwagennutzung”.

Die Leichtigkeit des Seins auf der Kirschsteinanlage

Es ist kurz vor Mitternacht. Der Mühlenteich rauscht leise über das Wehr in die Nahe. Die akustischen Folgen drehzahlorientierter Kfz-Nutzung verbinden sich in einiger Entfernung mit Krawallen aus Autoradios zu einem gerade noch erträglichen Hintergrundgeräusch, das sich mit Stimmen von Passanten der Nahebrücke mischt. Auf der Kirschsteinanlage selbst ist es ruhig. Und dennoch regt sich dort Leben. Menschliches Leben.

Wer sich nähert sieht es bevor er es hört. Auf den Bänken, der frisch gemähten Wiese (Danke ans Grünflächenamt) und den Treppen lümmeln sich überwiegend junge Menschen. Einige tauschen Informationen aus, andere Zärtlichkeiten. Ein schönes Bild. Aber all das ist verboten. Eigentlich. Doch auch vier Wochen nach dem Stadtratsbeschluss zur Aufenthaltssperre stehen die Schilder noch nicht. Und daher können Bürgerinnen und Bürger die Grünanlagen ihrer Stadt noch verfolgungsfrei nach 22 Uhr geniessen.

Tourismusbeitrag: Sieg unanfechtbar

Aus “vorläufig” wurde “endgültig”. Zweifler und Neider stellten den Erfolg in der vergangenen Woche noch in Frage. Heute ist er eine unanfechtbare Realität: die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes vom 28.6.18, die der GuT verbieten gegen Antonio Valentino Fremdenverkehrs- und Tourismusbeiträge zu vollstrecken, sind rechtskräftig. Denn die Stadt hat die angekündigte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) nicht eingelegt. Das hat das Verwaltungsgericht dem Steuerberater Martin Reiber auf Anfrage bestätigt.   

 

“Heinrich zeigt Grösse”

Respekt empfindet Antonio Valentino für Bürgermeister Heinrich. “Auch mir fällt es schwer zu verlieren. Wenn man mit Herzblut bei der Sache ist tut das immer weh”, weiss der Inhaber vom Ponte Vecchio. Ob beim Ausscheiden in der Relegation für die Fussball-WM oder beim Begrifferaten mit den Enkelkindern. Eine Niederlage einzugestehen, obwohl man das mit formalen Mitteln hinauszögern könnte, zeige “Grösse”. Heinrich, der noch im Finanzausschuss am 5.6.18 in Anwesenheit Valentinos vehement gegen die Beschlüsse agitiert hatte, pfiff kurz vor Fristablauf seine Juristen zurück.

 

Jetzt richtig machen

“Damit besteht jetzt eine Basis für zukunftsorientierte Gespräche”, freut sich Valentino. Natürlich sei es besser bestimmte Fehler erst gar nicht zu machen. Aber einzusehen, den falschen Weg eingeschlagen zu haben und sich neu zu orientieren, sei allemal besser, als stur weiterzumachen wie bisher. Der Gastronom ist sich sicher, dass eine arbeitsreiche Sommerzeit vor ihm liegt. Sein Team habe die entscheidenden juristischen Fehler aufgedeckt, dem Gericht nachgewiesen und so den Beitrag gestoppt. “Wir wissen heute natürlich auch, wie man es richtig machen kann; vielleicht ist daran ja jemand interessiert” orakelt Valentino.

 

“3.000 oder mehr beitragsfrei”

Für ihn ist das Wichtigste, dass sein Erfolg nicht zum Selbstzweck wird, sondern für Bad Kreuznach etwas herauskommt. “Diese Stadt ist seit Jahrzehnten meine Heimat, ich lebe gern hier”. Daher möchte Antonio Valentino an einer Lösung mitwirken, von der möglichst viele etwas haben. “Alle werden wir nicht begeistern können” weiss er jetzt schon. Denn wer nachweislich profitiert solle auch angemessen zahlen. “Aber wenn wir 3.000 Firmen und Unternehmen oder mehr beitragsfrei stellen, dann ist das eine gute Sache”.

Gesponnenes und seine Bedeutung für Tourismus

Auch Markus Schlosser freut sich. Der neue Beigeordnete (CDU) ist wohl sogar irgendwie zuständig. Aber nicht auf der Stadtseite bad-kreuznach.de. Dort jedenfalls nicht für Investitionen in die Brückenhäuser. Entweder fremdelt Schlosser mit der städtischen Pressestelle – oder die mit ihm. Jedenfalls durfte er in deren Selbstdarstellung (“18.6.: Brückenhäuser gekürt: Stadtvorstand freut sich”) nicht namentlich über die Erwähnung im Magazin “Geo” in Jubel ausbrechen.

 

“tendieren UND stärken”

Ganz anders als Wolfgang Heinrich. Seit er der SPD beigetreten ist wirkt der Bürgermeister auf der Stadtseite präsenter. Ihn verführte die Wahl des Bad Kreuznacher Wahrzeichens unter die zehn schönsten Brücken Deutschlands zu der Aussage, “das ist unsere Eintrittskarte nach Rheinhessen und spricht für die Richtigkeit unserer touristischen Neuausrichtung.“ Wir haben daher gleich nachgesehen und können beruhigen: die Brückenhäuser stehen immer noch an der Nahe. Wer eines betritt wird auch nicht automatisch in die Nachbarregion gebeamt. Der wohlmeinende Rat von Dr. Rainer Lauf, Bad Kreuznach könne beides, also verstärkt in Richtung Rheinhessen tendieren UND die eigene Heimatregion stärken und kooperativ in einer geeigneten Form vermarkten (diese Seite am 27.4.18), ist beim Tourismusbeigeordneten noch nicht richtig angekommen.

 

OBin entfernt Spinnweben

Konkreter, was den neuen Weg der Tourismusausrichtung betrifft, wurde laut Stadtseite die Oberbürgermeisterin. Sie will mit dem Investor sprechen (gemäss Dezernatsplan eigentlich die Aufgabe des Wirtschaftsförderers Schlosser), um eine “optimale Präsentation der historischen Fachwerkhäuser” zu erreichen. An was Dr. Heike Kaster-Meuer dabei denkt, legt die Stadtseite schonungslos offen: “Als erste Maßnahme sollen die Fensterscheiben, die zurzeit noch einen unattraktiven Einblick gewähren, mit einer Fotofolie beklebt und die Spinnweben entfernt werden”.

Mit dem Kampf gegen Spinnengewebtes mutet sich die Oberbürgermeisterin eine Herkulesaufgabe zu. Spinnen und ihre Hinterlassenschaften beeinträchtigen nämlich nicht nur das Brückenhaus mit der Schwedenkugel. Auch die I-Punkte an den Stadteingängen bieten diesbezüglich ein dankbares Aufgabenfeld. Das Team Valentino hatte die GuT bereits im April darauf aufmerksam gemacht, dass zB die Informationstafel in der Gensinger Strasse vis-a-vis Michelin mit einer fetten toten Spinne wirbt. Das ist jetzt über 2 Monate her. Die Spinne hängt dort immer noch. Merke: nur Gespinste, die der Stadtvorstand höchstpersönlich feststellt, sind touristisch von Bedeutung. Und nur deren Beseitigung ist “richtige Tourismuspolitik”. Schade nur, dass die Stadtspitze nicht so viel rum kommt im Stadtgebiet und daher einige Ecken aussehen, als wäre schon Altweibersommer.  

Jahrmarkt: flexibel oder Willkür?

Andreas Henschel hat 2017 genau hingesehen: zwei Eingänge. Zwei Taschen. Zwei Entscheidungen: eine durfte passieren. Die andere nicht. Die Eingangskontrolle am Bad Kreuznacher Jahrmarkt fiel trotz einer klaren Regelung unterschiedlich aus. Das soll sich 2018 nicht wiederholen. Leicht wird das nicht. Galt im Vorjahr noch die DIN A 4 – Regelung, der zB das Kronenköfferchen der Naheweinkönigin nicht entsprach – daher durfte es nicht mit auf die Pfingstwiese – lautet das Zauberwort in diesem Jahr “Gebot” und nicht “Verbot”.

 

Keine oder kleine Taschen

“Es ist geboten, zum Bad Kreuznacher Jahrmarkt möglichst keine Taschen oder möglichst sehr kleine Hand- oder Bauchtaschen mitzubringen” lautet § 3 der vom Stadtrat am 14.6.18 beschlossenen Gefahrenabwehrverordnung. Damit hat die Security einen grossen Ermessensspielraum. Der soll nicht willkürlich ausgenutzt werden. Die Oberbürgermeisterin hatte an den Vorfall mit dem Kronenköfferchen erinnert und bat darum “am besten gar nichts mitzubringen, damit es nicht diese schrecklichen Diskussionen gibt”.

 

Schlosser: Priorität Sicherheit

Wer ohne Taschen – oder nur mit ganz kleinen – kommt, dem sollen Sondereingänge einen schnellen Zutritt auf die Pfingstwiese ermöglichen. Wie das praktisch werden wird, wenn Gruppen mit unterschiedlich grossen Taschen sich aufteilen und dann die ohne schon eine Runde Riesenrad hinter sich haben, während die Taschenträger in der Hitze auf die Kontrolle warten: man wird sehen. “Sicherheit ist oberstes Gebot” stellte der zuständige Beigeordnete Markus Schlosser klar. Wartezeiten und Beeinträchtigungen müssten da in Kauf genommen werden.  Er versprach, dass die Sicherheitskräfte auch auf dem Gelände die Augen offen halten. Na dann vom 17. bis 21. August 2018 “nix wie enunner!”. Und zwar ohne Taschen und mit Geduld.     

SPD setzt Quote durch

Grüne, Linken-Einzelkämpfer Locher und die Sozialdemokraten verlangen 20-25% sozialen Wohnungsbau auch für Investitionen im Kurgebiet. Gegen den Willen der CDU, die am Verwaltungsvorschlag festhalten wollte, beschloss der Rat der Stadt mit deutlicher Mehrheit diese Vorgabe für den Bebauungsplan zwischen Nahe, Kurhausstrasse und Dr.-Alfons-Gamp-Strasse. CDU Fraktionschef Werner Klopfer versuchte sogar mit Komplimenten an die Oberbürgermeisterin (“ich kann es nicht schöner sagen als Sie”) deren Vorschlag zu retten.

 

Infos auf bad-kreuznach.de

Andere Redner spielten den Wohnflächenanteil des Grossprojektes auf dem Grundstück der Augusta-Klinik herunter, um so die Bedeutung des Sozialanteiles zu verringern. Von solchen Avancen ließ sich die Mehrheit nicht ablenken. Jetzt muss die Verwaltung im Durchführungsvetrag mit dem Vorhabenträger die Quote gemäss Änderungsantrag der SPD umsetzen. Informationen zu dem Projekt sind auf der Stadtseite bad-kreuznach.de, Politik und Verwaltung, Sitzungen des Stadtrates, Sitzung am Donnerstag 14.6.18, Beschlussvorlagen, dort Tagesordnungspunkt 5, nachzulesen.

 

 

Meinung: keine Ghettos bitte

Warum kein sozialer Wohnungsbau im Kurgebiet? Weil ärmere Zeitgenossen da nichts zu suchen haben? Weil die Besserverdienenden unter sich sein sollen? Ist diese verengte Sichtweise des 19ten Jahrhunderts noch immer nicht überwunden? Hat man Angst, dass kinderreiche Familien oder Menschen, die morgens um 6 Uhr zur Arbeit aufbrechen, die Grabesstille in Wohngemeinschaften wohlhabender RentnerInnen durchbrechen?

Wer im Alter Kinderlärm nicht als willkommenes Lebenszeichen und herumliegende Spielsachen nicht als Denkanstösse versteht, der hat umsonst gelebt (vom im Ergebnis selbstzerstörerischen Kleingeist der älteren – weil es oft die männlichen sind: Mitbürger, die durch den Genuss eines Mixgetränkes aus Bier, Angst, Ignoranz und Egoismus zu Kraftmeieranfällen geführt werden und im Wahn dann den u.a. aus Kindern und Zuwanderern bestehenden Ast absägen, auf dem ihre Sicherheit und ihr Wohlstand über einem Abgrund von Überalterung und Vereinsamung sitzen, mal ganz abgesehen).

Egal ob es eine Retourekutsche der SPD gegen die immer agiler und aufmüpfiger wirkende CDU war. Oder nur ein kurzer Flashback sozialer Verantwortung bei den Roten. Es war genau richtig auch im Kurgebiet zusammen mit den vier Ökopolitikern eine Quote von 20-25% für preisgebundenen Wohnraum zu fordern (siehe “SPD setzt Quote durch” auf dieser Seite). Genau so wichtig ist es, dass im Bereich Korellengarten auch Hochpreis-Wohnungen entstehen, wie CDU und Grüne es, aus welchen Gründen auch immer, durchgesetzt haben.

So leben Menschen zusammen, die sich abseits der Einkommensverhältnisse gegenseitig viel zu geben haben. Weil derartige Prozesse entweder ein grosses Herz oder intellektuelle Anstregung voraussetzen und beides nicht jederfraus Sache ist, zudem Dogmen von Kirchen und gesellschaftlichen Gruppen erfreulicherweise weniger einflussreich sind, muss zB die Stadtplanung die richtigen Vorgaben machen. Die Verpflichtung zum Bau eines namhaften Prozentsatzes an Sozialwohnungen in allen Vierteln ist eine davon. 

Strigidus Minor

Die OBin und die Fähre

“Ich weiss nicht wie das Boot in meinen Haushalt gekommen ist” bekannte Dr. Kaster-Meurer. Und auch den Grund dafür, warum trotz vorhandener Mittel die neue Fähre 2016 nicht beschafft wurde, konnte sie nicht benennen. Durch geduldiges und konsequentes Nachfragen in mehreren Sitzungen und Gesprächen brachte die Bad Münsterer Ortsvorsteherin Dr. Bettina Mackeprang Licht in das Dunkel des Verwaltungsgestrüpps. Nach wochenlangem Hin- und Her steht jetzt fest: Die neue Fähre ist zwar im Etat Stadtumbau West (zuständig: die Oberbürgermeisterin) eingestellt, wird aber verwaltungstechnisch vom Liegenschaftsamt geführt (zuständig: Beigeordneter Schlosser).

 

35.000 Euro von Kuna-Stiftung

Dort sind aber keine Haushaltsmittel eingestellt, weshalb Markus Schlosser in der Stadtratssitzung am 14.6.18 eindringlich um einen Ausschuss- oder Stadtratsbeschluss bat, der ihm eine Ausschreibung und Beschaffung ermöglicht. Zusätzliche Mittel seien als Sicherheitsreserve erforderlich, damit trotz der grosszügigen Zuwendung der Kuna-Stiftung (zuständig: Dr. Mackeprang) für die Fähre für den Fall eines über den 35.000 Euro liegenden Ausschreibungsergebnisses bezahlt werden kann. Unklar blieb, warum die Kuna-Stiftung die Fähre nicht einfach selbst beschaffte – und dann der Stadt oder dem Fährmann zur Verfügung stellte.

 

Schwarzarbeit?

Die alte Fähre befindet sich nunmehr auf dem Gelände des Bauhofes (zuständig: Bürgermeister Heinrich) und harrt dort auf eine Untersuchung die klären soll, ob eine Reparatur kostengünstig durch Stadtschlosser möglich ist. Hoffen wir mal, dass das nicht die Kreishandwerkerschaft (zuständig: Geschäftsführer Schlau) auf den Plan ruft unter dem Stichwort “Schwarzarbeit”. Das soll auf keinen Fall eine Anspielung auf des Bürgermeisters früheres Parteibuch sein. Sondern meint den Tatbestand der “unberechtigten Handwerksausübung”. Dazu gehört z.B. auch die Ausübung eines Handwerks (hier: Metallbauer, früher auch Schlosser genannt, ohne damit den Beigeordneten zu meinen), wenn die entsprechende Berechtigung samt Mitgliedschaft in der Handwerkskammer fehlt. Und HWK-Beiträge zahlt der Bauhof ausweislich des Haushaltsplanes nicht …

SPD verhindert Aussprache

Die Genossen sagten “Nein”. Daher kam der CDU-Antrag für die Abschaffung des Tourismusbeitrages nicht auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 14.6.18. Zwar stimmten bei Enthaltung der Grünen die anderen Fraktionen mehrheitlich für die Aufnahme. Aber das erforderliche 2/3-Quorum wurde verfehlt. “Aufgeschoben ist nicht aufgehoben” tröstete Antonio Valentino CDU-Fraktionschef Werner Klopfer, der unterstützt von der Mittelstandsvereinigung den Meinungsumschwung bei seinen Parteifreunden herbeigeführt hatte.

 

Nun am 30. August 2018

Hatte die CDU 2015 und 2016 noch für die Einführung von Fremdenverkehrs- und Tourismusbeitrag gestimmt möchte sie ihn nun mit Wirkung zum 1.1.18 wieder abschaffen. Ein solcher Beschluss ist jetzt in der Sitzung des Stadtrates nach der Sommerpause möglich. Am 30. August 2018 kann die SPD die Behandlung des Antrages der Christdemokraten nicht mehr blockieren. Dann reicht auch eine einfache Mehrheit der 45 stimmberechtigten Mitglieder (44 gewählte Ratsmitglieder plus Oberbürgermeisterin). Schon vor Beginn der Sitzung hatte Valentino bei Dr. Kaster-Meurer seine Frage für die Einwohnerfragestunde eingereicht. Er wollte wissen, ob diese als Ehefrau des SPD-Ratsmitglieds Günter Meurer, der das möglicherweise beitragspflichtige Geschäft Ofen-Freund betreibt, aus diesem Grund nach § 22 der Gemeindeordnung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen ist.

 

OBin: zwei Ratsmitglieder befangen

Für sich selbst sah die Oberbürgermeisterin dieses Problem nicht. Sie sei zwar “betroffen”, wie viele andere auch, aber nicht im rechtlichen Sinne “befangen” (siehe untenstehendes Zitat aus dem Kommunalbrevier). Aber für die beiden CDU-Fraktionsmitglieder Tina Franzmann und Anna Roeren-Bergs sehe das anders aus. Daher forderte sie beide Ratsfrauen auf an der Abstimmung nicht teilzunehmen. Der Ausschliessungsgrund gegen Franzmann sei deren Tätigkeit als Mitarbeiterin der GuT GmbH. Rechtsanwältin Roeren-Bergs sei auszuschliessen, weil diese als Landesgeschäftsfüherin der DEHOGA Rheinland-Pfalz tätig ist. Aber auch wenn beide hätten mitstimmen dürfen und Mirko Kohl sich nicht der Stimme enthalten hätte wäre es zur nötigen qualifizierten Mehrheit nicht gekommen. Denn mit der SPD stimmten auch Dr. Herbert Drumm und die Oberbürgermeisterin gegen den CDU-Antrag.

 

“Rückwirkend aufheben”

Antonio Valentino freut sich zwar, dass sechs Monate nach seinem juristischen Angriff auf den Tourismusbeitrag dieser auch im Stadtrat auf kräftigen Gegenwind stösst. Aber für ihn geht es nur noch darum, wer die Abgabe schneller abschafft: die Kommunalpolitik oder das von ihm angerufene Verwaltungsgericht. Und natürlich geht es ihm auch um die Jahre 2016 und 2017, für die nach dem bisherigen Antrag der CDU die Abgabe ungebremst kassiert werden soll. “Unmöglich” findet das Valentino. “Ich kann doch nicht im Sommer 2018 sagen, für dieses Jahr fordere ich nichts mehr, weil genug Geld da ist – und dann verschicke ich im Herbst Bescheide für 2016 und 2017”. Es gebe nur einen sozialverträglichen und korrekten Weg: beide Satzungen für 2016 und 2017 ersatzlos rückwirkend aufzuheben und den Leuten ihr Geld zurückzuüberweisen.

 

“Abgrenzung schwierig”

Im Kommunalbrevier des Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz e.V. wird zum Thema des § 22 “Ausschliessungsgründe” ausgeführt:

“Der § 22 bezweckt den Ausschluss wegen eines individuellen Sonderinteresses. Davon zu unterscheiden ist die Vertretung von Gruppeninteressen, die dem Wesen der repräsentativen Demokratie entspricht. Deshalb besteht generell kein Mitwirkungsverbot, wenn Mandatsträger von einer gemeindlichen Entscheidung lediglich als Angehörige einer Berufsgruppe (z. B. „die Handwerker“, „die freiberuflich Tätigen“, „die Gastronomen“) oder eines Bevölkerungsteils (z. B. „die Senioren“, „die Grundstückseigentümer“, „die Hundehalter“) betroffen sind, deren gemeinsame Belange berührt werden. In der Regel kann dies nur ein größerer Personenkreis sein, wobei als Bevölkerungsteil oder Berufgruppe ein nach allgemeinen Merkmalen bestimmbarer Personenkreis zu verstehen ist. Die Abgrenzung, ob es um ein individuelles Sonderinteresse oder nur um ein insofern unschädliches Gruppeninteresse geht, kann im Einzelfall sehr schwierig sein, insbesondere in kleineren Gemeinden.”