Einschlägig vorbestrafter Dieb wehrt sich gegen Haftstrafe

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am kommenden Donnerstag (11.4.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1021 Js 8435/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 43 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Diebstahls in 2 Fällen in Tatmehrheit mit versuchtem Diebstahl in Tatmehrheit mit einem Verstoß gegen Weisungen der Führungsaufsicht unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Mainz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt.

Weiterhin hat das Amtsgericht Bad Kreuznach den Angeklagten wegen Diebstahls in 4 Fällen, davon in 3 Fällen in Tateinheit mit Sachbeschädigung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll im Zeitraum von Mitte Mai 2021 bis Ende Januar 2023 in fünf Fällen in Bad Kreuznach jeweils Fahrräder entwendet haben, wobei er in drei Fällen, dass Fahrradschloss, an welchem das Fahrrad jeweils angeschlossen gewesen sei, beschädigt oder zerstört habe.

In einem weiteren Fall soll er versucht haben ein durch Schloss gesichertes Fahrrad in Bad Kreuznach zu entwenden. Ferner soll der Angeklagte Mitte Februar 2023 aus einem Einzelhandelsgeschäft in Bad Kreuznach ein Hemd, ein T-Shirt, eine Gesichtscreme, ein Parfüm sowie eine Packung Salami entwendet haben. Schließlich soll der Angeklagte gegen eine Weisung der Führungsaufsicht verstoßen haben, indem er sich bei der für ihn zuständigen Bewährungshilfe absichtlich nicht gemeldet habe. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach