Flatscreen-Angebot jetzt auch auf dem Gehweg

Beobachtet und kommentiert von Claus Jotzo

Es ist eine traurige Tatsache, dass illegale Müllablagerungen in Bad Kreuznach weder im notwendigen Umfange verfolgt noch bestraft werden. Konsequenz: die Steuerzahler*Innen müssen mittlerweile 400.000 Euro im Jahr aufwenden, damit der Dreck durch den Bauhof der Stadt abgefahren wird. Und die Mengen steigen. Weil die grosse Masse der Täter*Innen nicht überführt und nicht bestraft wird, sehen immer mehr Menschen nicht mehr ein, ihren Sperrmüll zum Wertstoffhof zu fahren. Da es ja keinerlei Konsequenzen hat Sachen, die man loswerden möchte, einfach vor die Tür zu stellen.

Diese Seite berichtete bereits, dass in dieser Woche Flatscreens der Renner bei den rechtswidrig entsorgten Abfällen sind. Wir haben Anfang der Woche einen Teil jener Geräte, die an den Containerstellplätzen abgestellt wurden, ins Bild gesetzt. Und tags drauf ein Exemplar, dass in einer Grünanlage landete. Seit der Hexennacht steht ein weiterer Flatscreen auf dem Geweg in der Hochstrasse (zwischen Adlerhof und Sparkasse). Das Markengerät wiegt locker 15 Kilogramm. Und ragt höher an der Wand hoch, als ein durchschnittlicher Erstklässler gross ist.

Geplappert wird von den Verantwortlichen der Stadt- und anderer Verwaltungen immer von dem Ziel “sicherer Schulwege”. Getan wird praktisch kaum was. Wenn dieses Gerät heute früh von einem neugierigen Knirps auf dem Weg zur oder von der Schule umgeworfen wird, und der dabei sich oder andere verletzt, ist das scheinheilige Gejammer wieder gross. Um das Unglück zu verhindern, kümmern sich die zuständigen Behörden nicht. Wie verlogen die Ausreden dieser staatlich alimentierten Faulenzer sind (“zu wenig Personal” usw), mag man an folgender Tatsache erkennen:

Für die Abfallprobleme ist die selbe Kreisverwaltung verantwortlich, die auch als Untere Wasserschutzbehörde fungiert. Als es im vergangenen Jahr darum ging das Bosenheimer Bad zu schliessen, um damit zu verhindern, dass mit hohen Besucherzahlen der Bedarf für diese Einrichtung dokumentiert wird, erstattete die städtische Gesellschaft mit Schreiben vom 21. Juni 2023, einem Mittwoch, eine Selbstanzeige (über 20 Jahre, seit dem der Wasserverlust amtsbekannt ist. Und über 10 Jahre nach der Übernahme der Betriebsführung durch die BAD GmbH).

Die Schliessungsverfügung der Kreisverwaltung datiert von 23. Juni 2023. Dem Freitag zwei Tage später. Chlorversetztes Badewasser ist so ungefährlich, dass es in Nichtschwimmerbecken bundesweit seit Jahrzehnten eingesetzt und von Kleinkindern beim Planschen “literweise” getrunken werden darf. Trotzdem hielt es die Kreisverwaltung für nötig, innerhalb weniger Stunden tätig zu werden. Und sperrte das Bosenheimer Bad. Wenn kleinen Kindern konkret Gesundheitsgefahren durch auf dem Gehweg illegal abgestellte Elektrogeräte drohen, macht die Kreisverwaltung das was einige (natürlich nicht die Mehrzahl) Ämter dort am besten können: erst mal nichts.

Lesen Sie zum Thema auch auf dieser Seite:

01.05.2024 – “Flatscreens jetzt auch im Grünstreifen”
30.04.2024 – “Jeden Tag ein anderer Flatscreen …”