Der Wahlausschuss der Stadt Bad Kreuznach entscheidet erst am 24. April, welche Parteien und Listen zur Kommunalwahl am 9. Juni zugelassen werden. Denn noch bis zum 22.4. dürfen Vorschläge eingereicht werden. Bisher sind es 12, deren Prüfung durch das Wahlamt keine schwerwiegenden Mängel ergab: von den Parteien CDU, SPD, Grüne, FDP, AfD, Die Linke und Freie Wähler (FW). Und den kommunalen Wählergemeinschaften Faire Liste e.V., Freie Wählergemeinschaft Bad Kreuznach e.V. (FWG), Progressives Bad Kreuznach e.V. (PBK), Bündnis für soziale Energiepreise und gerechte Politik e.V. (BüFEP) und Bündnis für Bad Kreuznach e.V.
Damit haben alle elf bisher im Stadtrat vertretenen Wahlvorschlagsträger ihre Unterlagen eingereicht. Neue Listen müssen neben den für alle geltenden Formalien auch noch 170 Unterstützungsunterschriften wahlberechtigter Bürger*Innen vorlegen. Bisher ist eine entsprechende Sammlung einer 13ten Gruppierung nicht bekannt geowrden. Daher hat die Stadtverwaltung ihre entsprechenden Vorbereitungen auf 12 Wahlvorschlagsträger abgestellt. Dazu gehört auch die Verteilung der 342 Plakatklebeflächen. Die sind bei allen Parteien und Wählervereinigungen heiss begehrt.
Weshalb es längst höchstrichterliche Urteile gibt, die dem Ermessenspielraum der Kommunalverwaltungen deutliche Grenzen setzen. Der von der Stadtverwaltung in der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses (8.4.2024) vorgestellte Verteilungsmodus wurde von Wilhelm Zimmerlin (BüFEP) hinterfragt. Weil dieser von einem vier Wochen zuvor vorgestellten Papier abwich. Widerstand gegen den Verwaltungsvorschlag gabs am Ende allerdings keinen. In Kraft tritt die Regelung nach der Sitzung des Wahlausschusses. Ab dem 6. Mai darf das Wahlamt Briefwahlunterlagen ausgeben. Zuvor müssen noch die Wahlbenachrichtigung verteilt werden.