Gewalttäter bedrohte Zeugin mit dem Tod

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Donnerstag (4.4.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1021 Js 13414/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 37 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt.

Anfang Mai 2023 soll der Angeklagte einer Zeugin zwei Sprachnachrichten geschickt haben, in welchen er unter anderem erklärte, dass die Zeugin ihr Todesurteil unterschrieben habe, wenn er wegen ihr im Knast landen würde. Die Zeugin soll die Drohung angesichts der gewaltvollen Vergangenheit des Angeklagte sehr ernst genommen haben. Der Angeklagte hat sich vollumfänglich geständig eingelassen. Mit der Berufung möchte einen Strafnachlass erreichen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach