Großbrand des Hauses Dockendorff: dringend Tatverdächtige in U-Haft 

Schon am Brandtag des Hauses Dockendorff (Rüdesheimer Strasse), dem 2. Februar, nahm die Polizei konkrete Ermittlungen wegen des Verdachtes der Brandstiftung auf. Dieser Verdacht hat sich durch weitere Untersuchungen und Nachforschungen in den Folgetagen bestätigt. Schon am 3.2.2024 hat das örtliche Amtsgericht Bad Kreuznach auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach Untersuchungshaft gegen die bereits am Tattag vorläufig festgenommene Person angeordnet. Die dringend tatverdächtige Frau befindet sich nach wie vor in U-Haft. Der Leitende Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler stellt dazu auf Anfrage der Redaktion dieser Seite fest:

“Der Haftbefehl stützt sich auf den Haftgrund der Fluchtgefahr; die Beschuldigte ist ohne festen Wohnsitz”. Der dringende Tatverdacht ist laut Gerd Deutschler “auf der Grundlage einer zusammenfassenden Bewertung vorliegender Zeugenaussagen und sonstiger Feststellungen – etwa der Auswertung der bei der Beschuldigten sichergestellten Gegenstände” begründet. Weiterhin informiert die Staatsanwaltschaft: “die Ermittlungen zu der genauen Brandursache und dem Verlauf des Brandes dauern – auch unter Zuziehung von Sachverständigen – an”. Weitere Erkenntnisse seien nicht veröffentlichungsfähig.