Kreistag: CDU und SPD legen gemeinsamen Antrag zum Nachteil der Stadt vor

In der Stadt konnte der Haushalt für 2021 nicht im Dezember beraten werden. Die Oberbürgermeisterin hatte den Stellenplan nicht wie gesetzlich vorgeschrieben erstellt und öffentlich ausgelegt. Die Landrätin hat diesen Fehler nicht gemacht. Und daher konnte gestern Nachmittag im Kreistag dessen Etat fürs kommende Jahr beraten und beschlossen werden (gesonderter Bericht folgt).

Für die “Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2021” legten die Kreistagsfraktionen von CDU und SPD einen gemeinsamen Antrag vor, in dem einvernehmlich eine krasse Benachteiligung der Kommune vorgeschlagen wird, die den Löwenanteil des Kreishaushaltes über die Kreisumlage zahlt: der Stadt Bad Kreuznach.

Die CDU-Fraktion hatte mit Schreiben vom 9.12.2020 den Antrag gestellt, die Kreisumlage nur für das Haushaltsjahr 2021 um 0,25 % zu senken, um mit den Corona-Hilfen von Bund und Land auch Städte, Verbandsgemeinden und Gemeinden zu entlasten. Von diesem Antrag hätten alle Gemeinden und Städte proportional zur Einwohner*Innenzahl gleich profitiert. Die SPD-Fraktion hat angekündet, ebenfalls die Kommunen über eine Zuwendung entlasten zu wollen, dies jedoch in Form einer Zuwendung an die Verbandsgemeinden und die Stadt Bad Kreuznach.

Wie die Fraktionsvorsitzenden beider Kreistagsfraktionen, Markus Lüttger (CDU) und Carsten Pörksen (SPD) schriftlich mitteilten, haben sie sich vor der Sitzung auf einen gemeinsamen Antrag verständigt. Denn beide Anträge verfolgten “inhaltlich die gleiche Intention, die Kommunen und damit auch die Vereine, Verbände und Kirchen zu unterstützen”. Im gemeinsamen Antrag schlagen CDU und SPD vor:

a) Die Verbandsgemeinden und die Stadt Bad Kreuznach erhalten eine Corona-Zuwendung in Höhe von 3 € je Einwohner (etwa 160.000 Einwohner, zusammen mithin 480.000 €)

b) Die Ortsgemeinden (inklusive der Städte Kirn, Bad Sobernheim, Stromberg und Meisenheim) erhalten ebenfalls eine Zuwendung in Höhe von 3 € je Einwohner (ca. 100.000 Einwohner, zusammen mithin 300.000 €).

Das bedeutet: die Stadt erhält je Einwohner 3 Euro vom Kreis, für die Menschen im Kreisgebiet auserhalb der Stadt werden je 6 Euro gezahlt.