Fettabscheider im Finanzausschuss 

Am Dienstag den 5. Juni ist es endlich soweit: die Fettabscheider sind Thema im Finanzausschuss. Wer darauf hoffte, dass die Zeit seit den Verweisungsbeschlüssen im April genutzt wurde, um dem Ausschuss einen Lösungsvorschlag schriftlich vorzulegen, wird durch die Beschlussvorlagen enttäuscht. Dort wird lediglich – ohne konkrete Veränderungsvorschläge für die bis heute gültige Satzung der Stadt Bad Kreuznach unter dem Punkt Mitteilungen das Muster des Städte- und Gemeindebundes vorgelegt.

 Mustersatzung? Da war doch was … Ja richtig. Mit einer solchen fing auch die Fehlentwicklung beim Tourismusbeitrag an. Was erneut die Frage aufwirft, warum die Stadt Bad Kreuznach im Rechtsamt drei Juristinnen beschäftigt – wenn sich die Verwaltung dann doch auf Mustersatzungen von Verbänden und Dritten stützt oder wie die GuT vom Verwaltungsgericht lernen möchte. 

Der Finanzausschuss tagt öffentlich am Dienstag den 5. Juni 2018 um 17.30 Uhr im Else-Liebler-Haus (Stromberger Strasse 1). Auf der Tagesordnung stehen u.a. die Annahme von Spenden und eine Auftragserteilung im Bereich Abwasser.

Dr. Vesper darf weitermachen

Auf der nichtöffentlichen Tagesordnung des Hauptausschusses für den 4.6.18 nennt es die Oberbürgermeisterin etwas sperrig “Wiederbestellung”. Es geht um den Geschäftsführerposten bei der GuT Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH. Da die GuT nur einen Geschäftsführer hat bedeutet dies: Dr. Michael Vesper darf weitermachen. Damit liegt auch die Erhebung bzw Nichterhebung des Tourismusbeitrages weiter in den selben Händen.

Stadtratssitzungen online?

Wer schon mal als ZuhörerIn an einer Stadtratssitzung teilnahm weiss: vergnügungssteuerpflichtig sind die nicht. Daher klingt der Vorschlag “jede Stadtratssitzung mit zu schneiden und unkommentiert und uneditiert online zu stellen” ein wenig nach einem verspäteten Aprilscherz. Aber der Hauptausschuss wird sich am 4.6.18 damit beschäftigen. Denn “Gässjer FM, Bad Kreuznachs erstes freies und unabhängiges Webradio”, hat einen entsprechenden Antrag bei der Stadtverwaltung gestellt. 

Das Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 macht es möglich. Seit dem ist in der Gemeindeordnung bestimmt, dass Städte künftig selbst über die Zulässigkeit von Bild- und Tonaufnahmen entscheiden dürfen. Allerdings nicht über deren Qualität. Denn wer gaessjer.live einschaltet versteht nicht alles, was er hört. Nicht aufgrund von Problemen mit dem eigenen Hörsinn, sondern weil die technische Qualität Wünsche offen lässt. Und wer die Probleme von Ausschuss- und Stadtratsmitgliedern bei der Bedienung der Mikrophonanlagen erlebt hat ahnt, dass der Wiedergabe von Stadtratssitzungen nicht nur juristische Probleme und die Unwilligkeit von aktuellen Mandatsträgern im Wege stehen.

Gleichwohl wäre es für alle, die sich mehr Transparenz für die Kommunalpolitik wünschen, eine sehr positive Entwicklung, wenn endlich auch im Originalwortlaut dokumentiert würde, was einzelne Mitglieder des Rates der Stadt und in Ausschüssen von sich geben. Und genau aus diesem Grund wird es so schnell dazu auch nicht kommen. Denn könnten die Bürgerinnen und Bürger wortwörtlich hören, was “ihre” Volksvertreter – wohlgemerkt in öffentlichen Sitzungen – so alles von sich geben, würde es bei der Kommunalwahl im Mai 2019 erhebliche Veränderungen geben.

Wirtschaftlicher Wert: 1,2 Millionen Euro

Für Antonio Valentino geht es nach dem Teilerfolg beim Stadtrechtsausschuss nur noch um 464 Euro. “Für die Stadt locker mal um 1,2 Millionen Euro”, ist sich der Inhaber vom Ponte Vecchio sicher. Denn Beiträge in dieser Höhe wird die GuT für 2016 und 2017 den bis zu 4.800 Beitragszahlern zusammen in Rechnung stellen – wenn die Bescheide irgendwann mal alle raus sind. “Und wenn ich gewinne bekommen alle ihr Geld zurück, die Widerspruch eingelegt haben”. 

Anders als beim Stadtrechtsausschuss darf Valentino jetzt Beweisanträge stellen und Zeugen vernehmen. “Und das werden wir auch nutzen”. “Wenn GuT und Stadtverwaltung weiter so mauern wie bisher wird das der spektakulärste Verwaltungsgerichtsprozess der letzten Jahre” ist sich Valentino sicher. Seit seinem Widerspruch vom 28.11.17 hat der Gastronom mit über 100 anderen Bescheidempfängern gesprochen und akribisch Material gesammelt. Valentino hat Dutzende von Vereinbarungen dokumentiert, die die GuT mit Beitragspflichtigen “individuell” getroffen hat. “Die Richter werden staunen”, ist er sich sicher. “Dem Gesetz nach müsste eigentlich das Verwaltungsgericht ermitteln – aber die werde ich erheblich entlasten”. Schon jetzt füllen die Schriftsätze Valentinos in den Eilverfahren je einen Aktenordner. “Und das ist nur ein kleiner Aufgalopp im Vergleich zu dem was, jetzt kommt”. 

Allein die Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) zum Thema Schätzungen machen fast 1.000 Blatt Papier aus. Steuerberater Martin Reiber, der Valentino beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) vertritt hatte die Stadtjuristen schon am 23.3.18 davor gewarnt sich bei BFH-Urteilen auf den Urteilstenor zu verlassen: “Nur ein paar Zeilen Zusammenfassung lesen, mal schnell dünn drüber, das geht da nicht”. BFH-Entscheidungen, so Reiber, sind mit Urteilen der OVGs, des Bundesverwaltungsgerichtes und zivilrechtlichen der Landgerichte und des BGH nur schwer vergleichbar. “Eher noch mit Strafurteilen: sehr individuell und auf den Einzelfall bezogen”. Es komme auf kleinste Details in der Sachverhaltsdarstellung an. Und die nimmt man nach seiner Erfahrung nur wahr, wenn man statt des Tenors das ganze Urteil liest: “das ist oft sehr trockener Stoff” weiss der Steuerberater, der vor allem Mandanten im Rhein-Main-Gebiet schon einige Male in Beitragsrechtsstreiten gegen Kommunen erfolgreich unterstützt hat. “Jede Behauptung überprüfen, jede Rechnung durchleuchten” ist sein Credo. In einem Fall machte eine Stadt teure Edelstahlpoller bei Ausbaubeiträgen für das Gebiet A geltend, die tatsächlich im Planbereich B verbaut wurden. “Es lohnt immer genau hinzuschauen”. 

Daher freut sich Reiber darauf die Aufwandskalkulation der Stadt Bad Kreuznach nun unter die Lupe nehmen zu dürfen. “Mit schlichten Hinweisen auf Radwege und Toilettenanlagen ist es jetzt nicht mehr getan”, stellt Reiber fest. “Jetzt müssen sie harte Fakten auf den Tisch legen”. Und zwar jene, die vor Erlass der Beitragssatzungen dokumentiert wurden. “Ich bin gespannt” schmunzelt der Steuerberater wohl wissend, dass die Stadt bisher beim OVG keine korrekte Kalkulation vorlegen konnte, sondern nur eine – schon rechnerisch fehlerhafte – tabellarische Übersicht. “Damit kommen sie beim Verwaltungsgericht nicht durch”, ist sich Reiber sicher. 

Während das Rechtsamt der Stadt über 2 Monate benötigte, um die Begründung des am 23.3.18 vom Stadtrechtsausschuss gefassten Beschlusses bei Antonio Valentino vorzulegen, brauchte der nur einen Tag, um Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben. Am Donnerstag den 24. Mai 2018 erfolgte die Zustellung der Widerspruchsbescheide bei Reiber, von Freitag dem 25.5.18 datieren die Klagen Valentinos, die dieser eigenhändig ausfertigte, unterschrieb und nach Koblenz brachte: “das wollte ich mir nach all dem was war, nicht nehmen lassen”.

Damit hat Valentino es geschafft seine Klagen in der Hauptsache anhängig zu machen noch bevor seine Eilanträge nach Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) § 80 Abs. 5 beschieden sind. Seit dem 15. Januar 2018 knabbert das Verwaltungsgericht in den Aktenzeichen 2 L 44/18 und 2 L 48/18 an der Frage, ob es die Aussetzung der Vollziehung anordnen muss oder nicht. In Höhe von rund 556 Euro hat dem Gericht der Stadtrechtsausschuss die Arbeit schon abgenommen, weil er die Bescheide von zusammen 1.020 Euro auf 464 Euro mehr als halbierte. “Und für praktisch jeden einzelnen der übrigen Euros habe ich ein sehr gutes Argument”, stellt Valentino fest. 

Kaster-Meurer kontra SPD

Schon im Hauptausschuss Mitte Mai musste sich ein Mitglied anhören, dass – der oder die einen Vorteil hat, der / die lesen kann. Diese Erfahrung machte am 24.5.18 auch die Oberbürgermeisterin. Gegen Ende einer mehrstündigen Sitzung des Stadtrates stand ein SPD-Antrag auf der Tagesordnung, der auf eine Beschleunigung der Arbeiten am Kornmarkt abzielt. Ausdrücklich steht in dem Antrag: “Mit einer Verweisung in den Ausschuss für Stadtplanung … sind wir einverstanden”. Derartige Verweisungsbeschlüsse sind auch die übliche Vorgehensweise im Rat der Stadt. Fraktionen setzen mit ihren Anträgen vollkommen legitim öffentlichkeitswirksam inhaltliche Schwerpunkte. Die Themen werden dann zu einem späteren Zeitpunkt in einem Fachausschuss beraten.

Dr. Heike Kaster-Meurer (SPD) meinte es gut mit ihren Parteigenossen und hatte Hans-Georg Sifft vom Tiefbauamt der Stadt zur Stadtratssitzung geladen. Der saß aus diesem Grund schon rund drei Stunden am Verwaltungstisch, als es endlich zu “seinem” Punkt kam. Die Oberbürgermeisterin rief den SPD-Antrag auf, liess den SPD-Fraktionschef den Antrag kurz begründen und beorderte dann Sifft ans Rednerpult. Der stand dort auch bereit, um der SPD Antworten zu geben. Aber er durfte kein Wort sagen. Denn kaum hatte er sich von seinem Sitzplatz erhoben riefen die ersten Ratsmitglieder “Verweisung”. Die Verwaltungschefin wollte erst fortfahren, erntete damit aber immer lautstärkeren Widerspruch und fragte schliesslich den Parteigenossen Henschel, wie er sich die Behandlung seines Antrages vorstelle. Und der antwortete fast schon kleinlaut “Verweisung”.

Darüber liess die Oberbürgermeisterin dann abstimmen. Ergebnis: Sie lehnte als einziges Ratsmitglied sichtlich verärgert den SPD-Antrag ab, zwei Stadträte enthielten sich, der Rest stimmte mit den Genossen für Verweisung. An Sifft gewandt stellte Dr. Kaster-Meurer dann sinngemäss fest, dieser sei so ja ganz umsonst da gewesen. Leider stimmt diese Aussage der Oberbürgermeisterin nicht. Denn der städtische Mitarbeiter saß die drei Stunden ja nicht als Beitrag zur Abwechslung seiner Freizeitgestaltung ab, sondern als Arbeitszeit. Hätte Kaster-Meurer den Antrag ihrer Parteifreunde richtig gelesen wäre dem Tiefbauer die Sitzung und den Steuerzahlern die drei mit Warten verbrachten Arbeitsstunden erspart geblieben.

Romantik im Stadtrat

Umkleideräume der Feuerwehr in Planig, die den Arbeitsschutzbestimmungen nicht entsprechen – ein Prüfbericht des Landesrechnungshofes zur Gewobau, der nicht vorgelegt wird – eine Fähre, die angeblich ohne genaue Schadenfeststellung aus dem Verkehr gezogen wurde und für kleines Geld instandsetzungsfähig sein soll – Parkplätze am Bahnhof BME, deren Nutzung unklar ist – Ersatzpflanzungen für Bäume, die für den Investor teurer werden sollen – eine Prise Romantik und einige Themen mehr: der letzte Tagesordnungpunkt der Stadtsitzung “Anfragen” entwickelte sich am 24.5.18 zu einer munteren Ausspracherunde quer durch die Bad Kreuznacher Kommunalpolitik.

Eröffnet hatte den bunten Themen-Reigen die Bad Münsterer Ortsvorsteherin mit dem Hinweis auf die noch ausstehende Ersatzbeschaffung einer Fähre. Trotzdem ihre Bemühungen bei der Verwaltungsspitze nicht immer auf Gegenliebe stossen hakt Dr. Bettina Mackeprang auch in Stadtratssitzungen bei ihren Ortsbezirk betreffenden Themen unverdrossen immer wieder nach. Das Thema Fähre mochte ihr der Ortsbeiratskollege Erich Menger nicht allein überlassen. Während Mackeprang eine inhaltlich interessante und auch formal korrekte Anfrage stellte gab er einen Erlebnisbericht seines Schaffens und stellte in Aussicht, dass die auf Kiel liegende Fähre für kleines Geld repariert werden könne. Nicht von einer Werft, sondern vom Bauhof der Stadt. Und weil der für den Bauhof zuständige Bürgermeister vor wenigen Wochen in Mengers SPD eingetreten war erteilte Menger diesem auf dem kurzen Dienstweg per Telefonanruf gleich einen entsprechenden Prüfauftrag.

Wolfgang Heinrich sagte dann auch im Stadtrat zu die von Menger initiierte Untersuchung durchführen zu lassen. Ob das was bringt bezweifelte Stadtratsmitglied Manfred Rapp, der daran erinnerte, dass die Ausserdienststellung der Fähre sicher nicht ohne fachmännisches Urteil erfolgte. Und nachdem Heinrich dann auch noch feststellte, dass er perspektivisch von Brücken- an Stelle von Fährverkehr ins Huttental träumt und Dr. Silke Dierks daraufhin an die Romantik des Bootfahrens erinnerte, war es wieder einmal gelungen das Thema Fähre Huttental ausführlich zu besprechen – ohne Tagesordnungspunkt.

Aus diesem Grund erlitt die Frage des Ratsmitgliedes Wilhelm Zimmerlin nach dem Prüfbericht des Landesrechnungshofes zur Gewobau das Schicksal, das mit der Stillegung der Fähre für diese vermieden wurde: sie ging fast unter. Zimmerlin konnte der Oberbürgermeisterin aber dann doch noch die Zusage entlocken “zeitnah” eine Antwort zu erhalten. Auch für seinen “Vereinskollegen”, wie sich Dr. Kaster-Meurer ausdrückte. Andrea Manz von den Grünen regte an bei Wochenendveranstaltungen in der Pauluskirche zur Vermeidung des Zuparkens der Grünflächen um das Gotteshaus die Parkplätze des Evangelischen Verwaltungsamtes und die Tiefgarage der Sparkasse zu öffnen. Die Oberbürgermeisterin sagte eine Klärung zu. Da sie noch nicht so lange in Bad Kreuznach lebt konnte sie nicht wissen, dass dieses Thema schon in den neunziger Jahren den Stadtrat beschäftigte – und von der Verwaltung schlicht vergessen wurde. 

Statt 1.020 Euro nur 464 Euro    

So kann man gern auch mal verlieren: ginge es nach dem Stadtrechtsausschuss muss Antonio Valentino statt den bisher geforderten 1.020 Euro für 2016 und 2017 jetzt nur noch 464,00 Euro bezahlen. Mithin eine Reduzierung um rund 555 Euro oder über 54%! In dem vor 2 Monaten gefassten und laut Dokument am 18.5.18 ausgefertigten, aber erst heute zugestellten Beschluss wurde nämlich nicht die Schätzung der GuT zugrunde gelegt. Vielmehr hat der Stadtrechtsausschuss auf der Basis der vom Finanzamt mitgeteilten Umsätze selbst geschätzt.

 

“In seinen Rechten verletzt”

Für 2016 sind von 480 Euro, die die GuT verlangt hat, 261 Euro und für 2017 sind von 540 Euro, die die GuT verlangt hat, 294 Euro in den Augen des Stadtrechtsausschusses “rechtswidrig” und verletzen “den Widerspruchsführer in seinen Rechten”. Im Übrigen seien die Widersprüche unbegründet und zurückzuweisen. Der seit heute bekannte Beschluss des Stadtrechtsausschusses weicht damit nur geringfügig von der Erwartung der Fachleute ab, die Antonio Valentino unterstützen. Deren Einschätzung hatte diese Seite schon am 28. März 2018 unter der Überschrift “Stadtrechtsausschuss: Ergebnis erst im Laufe des April” veröffentlicht.

 

Auf Ultimatum folgte Bescheid

Valentinos Steuerberater hatte der Oberbürgermeisterin, die gesetzliche Vorsitzende des Stadtrechtsausschusses ist, am 22. Mai 2018 ein Ultimatum gestellt: entweder liegt der Widerspruchsbescheid bis zum 30.5.18 schriftlich vor – oder Valentino nimmt gerichtliche Hilfe in Anspruch. Dazu wollte es Dr. Heike Kaster-Meurer dann doch nicht kommen lassen. Zumal der Ausgang klar gewesen wäre. Kein Bürger muss in einer Beitragsangelegenheit nach Beschlussfassung länger als zwei Monate auf einen Bescheid warten. 

 

Jetzt Klage beim Gericht

Warum es so lange dauerte ist Antonio Valentino klar: “Erst jetzt mit dem Bescheid auf dem Schreibtisch kann ich Klage beim Verwaltungsgericht in der Hauptsache erheben. Dort kann ich Beweisanträge stellen und es wird ernsthaft geprüft. Das wollte man so lange wie möglich hinauszögern,” ist sich der Gastronom sicher.

 

Musterverfahren

Diese Seite wird nach Auswertung und Texterfassung sowohl den Wortlaut des Widerspruchsbescheides als auch die Stellungnahme der Fachleute dazu veröffentlichen. Und dann natürlich ein Musterwiderspruchsverfahren organisieren, dem sich alle Widerspruchsführer, die dies wünschen, kostenfrei anschliessen können.

31. Mai 2018

18.00 Uhr | Sprechstunde: So wehre ich mich richtig

Am Donnerstag den 31. Mai 2018 findet um 18 Uhr im Ponte Vecchio (Viktoriastr. 26) die neunte Sprechstunde “So wehre ich mich erfolgreich gegen den Tourismusbeitrag” statt. Mein Steuerberater und mein Rechtsanwalt haben ausgearbeitet, wie der Tourismusbeitrag gestoppt werden kann. Auf meine Bitte und Kosten hin stehen sie Betroffenen in einer Sprechstunde zur Verfügung. Diese ist nicht öffentlich und nur für Beitragsschulder. Bitte bringen Sie die an Sie oder Ihr Unternehmen gerichtete Umsatzanfrage und den Bescheid mit. Das gilt auch,
1. wenn Sie bereits bezahlt haben,
2. wenn Sie eine Umsatzanfrage erhalten haben, diese aber nicht beantwortet haben und
3. wenn Sie eine Umsatzanfrage erhalten und beantwortet – aber keinen Bescheid bekommen haben.

Wenn Sie am 31.5.18 verhindert sind melden Sie sich bitte per Email bei tourismusbeitrag-so-nicht@gmx.de. Sie erhalten dann einen Ersatzterminvorschlag.

L(i)ebenswerte Innenstadt

Bienen summen, die Luft riecht nach frisch gewässerter Erde: wo sich Schul- und Jahngasse zu einem kleinen Platz vereinen entstand im Frühjahr 2016 das “Jahn-Gärtchen”. Rund 50 Quadratmeter grüne Oase, nur 20 Meter entfernt vom tagsüber hektischen Treiben in der Fussgängerzone Mannheimer Strasse, mitten in der historischen Altstadt. Was aussieht wie ein liebevoll gepflegter Privatgarten ist nach wie vor ein öffentliches Grundstück.

Die Transformation einer “verwahrlosten Grasnarbe” in einen Zier- und Nutzgarten wurde von AnwohnerInnen und Sponsoren bewirkt. Wer an lauen Frühjahrs-, Sommer- und Herbstabenden von der Magister-Faust-Gasse kommend über die Brücke den Ellerbach passiert, um den Spielplatz Richtung Mannheimer Strasse zu durchqueren, steht nach ein paar Schritten auf dem namenlosen Plätzchen, an dessen Ostseite vor Jahrzehnten die durch ein Wohngebäude ersetzte alte Turnhalle des VfL 1848 stand. Und kann dann am Lattenzaun, der das Gärtchen davor bewahrt als Hundeklo zu enden, die Anwohnergemeinschaft beim Feierabendschwätzchen erleben: Stadtleben wie im Poesiealbum. Aber echt. Weil EinwohnerInnen nicht nur gejammert, sondern gehandelt haben.

Wo ist Ihre “grüne Oase”?

Es gibt noch viele Kleinflächen dieser Art, die auf eine Aufwertung durch BürgerInnen-Engagement warten. Wo ist Ihre “grüne Oase”? Wo sind Sie bereit gemeinsam mit Nachbarn und Helfern ein Stück Stadt zum Lebensraum zu machen? Wenn Sie unsicher sind, ob und wie das geht, schreiben Sie eine Email an tourismusbeitrag-so-nicht@gmx.de. Wir helfen Ihnen dabei zu den richtigen Ansprechpartnern Kontakt zu bekommen.

Wieder mal typisch Kaster-Meurer  

Weil die Oberbürgermeisterin die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011 in der Stadtratssitzung am 26.4.18 formfehlerhaft durchführte steht dieser Punkt am 24.5.18 erneut auf der Tagesordnung. Im April hatte sie aus einer Laune heraus den an diesem Tag verpflichteten neuen Beigeordneten Schlosser zum Leiter der Stadtratssitzung ernannt. U.a. da Schlosser erst ab dem 1.5.18 in Diensten der Stadt Bad Kreuznach steht war dies rechtswidrig.

 

Heinrich wurde übergangen

Bemerkenswert 1: einen Meter links von Kaster-Meurer saß im April ihr rechtmässiger Stellvertreter Bürgermeister Heinrich. Den hatte die OBin schlicht übergangen.

 

Trierweiler blieb stumm

Bemerkenswert 2: einen Meter rechts von Kaster-Meurer saß im April eine von den Steuerzahlern bezahlte Stadtjuristin, die Leiterin des Stadtrechtsausschusses Nicola Trierweiler. Die sagte nicht mal Piep als Ihre Chefin das Recht brach. Als Steuerzahler fragt man sich angesichts solcher Possen, für was Fachleute alimentiert werden, wenn sie im entscheidenden Moment untätig bleiben. Die Leser dieser Seite wissen, dass es Nicola Trierweiler war, die dem Stadtrechtsauschuss vorsaß, als dieser mit einem Beisitzer tagte gegen den öffentlich bekannte Ausschliessungsgründe vorlagen. Und die es bis zum heutigen Tage nicht schaffte den bereits vor zwei Monaten gefassten Beschluss des Rechtsausschusses schriftlich vorzulegen.

 

Protokoll nicht veröffentlicht

Bemerkenswert 3: Das Protokoll der Stadtratssitzung vom 26.4.18, in dem bei korrekter Abfassung das Fehlverhalten der Oberbürgermeisterin dokumentiert sein müsste, ist auf der Stadtseite heute noch immer nicht veröffentlicht. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates soll das Papier “spätestens einen Monat nach der Sitzung” vorliegen. Eben eine Soll-Vorschrift. Und der Monat ist ja noch nicht ganz rum. Natürlich ist es der Verwaltung nicht verboten schneller vorzulegen^^.

 

NACHTRAG Mittwoch 23.5.18 16 Uhr

Aufgrund der vorstehenden Berichterstattung hat die Stadtverwaltung reagiert. Das Protokoll der Stadtratssitzung vom 26.4.18 ist seit heute auf der Stadtseite nachzulesen. Dort ist unter TOP 4 die “Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2011” dokumentiert. Laut Beschlussvorlage 18/102 hätte das SPD-Stadtratsmitglied Yunus Senel die Berichterstattung übernehmen sollen. Der fehlte am 26.4.18 aber entschuldigt. Auf Zuruf seiner Ehefrau erledigte daher Günter Meurer die Berichterstatterpflicht. Schon dabei ging ein Raunen durch die Reihen der ZuhörerInnen. Denn Dr. Heike Kaster-Meurer hatte im Sommer 2011 ihren Posten als Oberbürgermeisterin angetreten. Die Feststellung zB der Finanzrechnung der Ehefrau im öffentlichen Amt durch den Ehemann ist rechtlich wohl nicht zu beanstanden, hat aber ein “Geschmäckle”. Ein Zuhörer fragte vernehmlich: “Warum erspart den Meurers das nicht ein Parteifreund?”.

Unter TOP 5 stand die Entlastung u.a. der Oberbürgermeisterin für Ihre Verwaltungsführung an. Dazu ist im Protokoll lakonisch festgehalten: “Herr Schlosser erläutert die Vorlage. Es erfolgten keine Wortmeldungen. Abstimmung: einstimmig bei drei Enthaltungen”. Mal ganz abgesehen davon, dass das deutsche Wort einstimmig nur dann verwendet werden sollte, wenn es eine 100% einheitliche Stimmabgabe gibt, die korrekte Formulierung also lauten müsste “einmütig bei 3 Enthaltungen”, fehlt im Protokoll schlicht die entscheidende Wahrheit, nämlich wie Markus Schlosser am 26.4.18 überhaupt in diese missliche Lage kam. Am 24.5.18 kann er übrigens die Sitzungsleitung ohne jeden Makel übernehmen und das älteste Stadtratsmitglied muss nicht ran. Denn seit dem 1.5. ist er nun Beigeordneter. Und 2011 war er nicht verantwortlich, weil in Diensten der Kreisverwaltung und wird daher nicht entlastet. Alles eine Frage des Timings.

Durch die Veröffentlichung des Protokolles ist nunmehr für alle Bürgerinnen und Bürger einsehbar, was die Zuhörer der Stadtratssitzung vom 26.4.18 live miterlebt haben: Günter Meurer hat bei der Entlastung seiner Ehefrau für 2011 persönlich mitgewirkt. § 22 der Gemeindeordnung schreibt aber vor, dass Bürger, die eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, nicht beratend oder entscheidend mitwirken dürfen, wenn die Entscheidung ihrer Ehefrau einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Genau das ist bei dem Beschluss über die Entlastung aber der Fall. Würde Meurers Ehefrau nämlich nicht entlastet könnte das weitreichende – auch finanzielle – Folgen haben.

Daher hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einigen Entscheidungen bereits einen “möglichen unmittelbaren Vor- oder Nachteil” als Ausschlussgrund anerkannt. So in der Sache 2 A 10098/09.OVG. In der Entscheidung heisst es wörtlich: “Ein Ratsmitglied ist wegen eines möglichen unmittelbaren Vor- oder Nachteils bereits dann nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GemO von der Mitwirkung an einer Ratsentscheidung ausgeschlossen, wenn eine enge persönliche Beziehung zum Beratungsgegenstand besteht, welche nach den gesamten Umständen die Besorgnis nahelegt, das Mitglied werde aufgrund eigener Interessen nicht mehr uneigennützig und gemeinwohlorientiert handeln. Eine direkte Kausalität zwischen Ratsentscheidung und möglichen vor- oder nachteiligen Folgen ist nicht erforderlich.” Und welche persönliche Beziehung kann enger sein, als die zwischen Eheleuten?

Warum die Meurers daran nicht gedacht haben? Vielleicht fehlte schlicht die Erfahrung. Denn trotzdem Dr. Heike Kaster-Meurer schon fast sieben Jahre im Amt ist kommt es wegen erheblicher Arbeitsrückstände in der Stadtverwaltung erst jetzt zur Entlastung für 2011. Warum die von der Stadt bezahlte Juristin Nicola Trierweiler nicht einschritt? Antwortversuch siehe oben. Warum die anderen Stadtratsmitglieder in diesem Punkt auf die Einhaltung von Recht und Gesetz nicht achteten? Jeder kümmert sich halt um das, was ihm wichtig ist. Und solange die eigene Grundstückseinfahrt nicht zugeparkt wird …

 

Zitat aus der Gemeindeordnung:

§22  Ausschließungsgründe

(1) Bürger und Einwohner, die ein Ehrenamt oder eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, sowie hauptamtliche Bürgermeister und Beigeordnete dürfen nicht beratend oder entscheidend mitwirken,

1. wenn die Entscheidung ihnen selbst, einem ihrer Angehörigen im Sinne des Absatzes 2 oder einer von ihnen kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann oder …

(2) Angehörige im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 sind:

1. Ehegatten,
2. eingetragene Lebenspartner, …

 

Ohne Begründung

Bemerkenswert 4: den Sitzungsunterlagen für den 24.5.18 ist nicht ein Wort der Begründung dazu zu entnehmen, warum der TOP erneut behandelt werden muss. Und erst recht keine Entschuldigung. Und auch auf bad-kreuznach.de kein Wort der Erklärung. Das allerdings ist nachvollziehbar. Würde nämlich die Stadtverwaltung jede Fehlleistung der Oberbürgermeisterin auf der Stadtseite veröffentlichen, würden deren Selbstdarstellungsfotos und -texte schon rein quantitativ in den Hintergrund gedrängt. Das würde dann zwar der Wahrheit entsprechen. Aber eine wahrheitsgemässe Darstellung behauptet die Stadtverwaltung nicht für ihre Seite.

 

Zitat aus der Gemeindeordnung:

§36  Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister; in seiner Vertretung führen ihn die Beigeordneten in der Reihenfolge ihrer Vertretungsbefugnis. Bei Verhinderung des Bürgermeisters und der Beigeordneten soll das älteste anwesende Ratsmitglied den Vorsitz führen. Verzichtet das älteste anwesende Ratsmitglied auf den Vorsitz, so wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte den Vorsitzenden. (Quelle: http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/n1h/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-GemORPpP36&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint)

 

Zitat aus der Geschäftsordnung:

§26 Absatz 4 Satz 1: die Niederschrift über öffentliche Sitzungen soll jedem Ratsmitglied spätestens einen Monat nach der Sitzung schriftlich oder elektronisch zugeleitet werden; § 2 Abs. 1 a gilt sinngemäß. (Quelle: Stadtseite bad-kreuznach.de)