Wieder mal typisch Kaster-Meurer  

Weil die Oberbürgermeisterin die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011 in der Stadtratssitzung am 26.4.18 formfehlerhaft durchführte steht dieser Punkt am 24.5.18 erneut auf der Tagesordnung. Im April hatte sie aus einer Laune heraus den an diesem Tag verpflichteten neuen Beigeordneten Schlosser zum Leiter der Stadtratssitzung ernannt. U.a. da Schlosser erst ab dem 1.5.18 in Diensten der Stadt Bad Kreuznach steht war dies rechtswidrig.

 

Heinrich wurde übergangen

Bemerkenswert 1: einen Meter links von Kaster-Meurer saß im April ihr rechtmässiger Stellvertreter Bürgermeister Heinrich. Den hatte die OBin schlicht übergangen.

 

Trierweiler blieb stumm

Bemerkenswert 2: einen Meter rechts von Kaster-Meurer saß im April eine von den Steuerzahlern bezahlte Stadtjuristin, die Leiterin des Stadtrechtsausschusses Nicola Trierweiler. Die sagte nicht mal Piep als Ihre Chefin das Recht brach. Als Steuerzahler fragt man sich angesichts solcher Possen, für was Fachleute alimentiert werden, wenn sie im entscheidenden Moment untätig bleiben. Die Leser dieser Seite wissen, dass es Nicola Trierweiler war, die dem Stadtrechtsauschuss vorsaß, als dieser mit einem Beisitzer tagte gegen den öffentlich bekannte Ausschliessungsgründe vorlagen. Und die es bis zum heutigen Tage nicht schaffte den bereits vor zwei Monaten gefassten Beschluss des Rechtsausschusses schriftlich vorzulegen.

 

Protokoll nicht veröffentlicht

Bemerkenswert 3: Das Protokoll der Stadtratssitzung vom 26.4.18, in dem bei korrekter Abfassung das Fehlverhalten der Oberbürgermeisterin dokumentiert sein müsste, ist auf der Stadtseite heute noch immer nicht veröffentlicht. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates soll das Papier “spätestens einen Monat nach der Sitzung” vorliegen. Eben eine Soll-Vorschrift. Und der Monat ist ja noch nicht ganz rum. Natürlich ist es der Verwaltung nicht verboten schneller vorzulegen^^.

 

NACHTRAG Mittwoch 23.5.18 16 Uhr

Aufgrund der vorstehenden Berichterstattung hat die Stadtverwaltung reagiert. Das Protokoll der Stadtratssitzung vom 26.4.18 ist seit heute auf der Stadtseite nachzulesen. Dort ist unter TOP 4 die “Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2011” dokumentiert. Laut Beschlussvorlage 18/102 hätte das SPD-Stadtratsmitglied Yunus Senel die Berichterstattung übernehmen sollen. Der fehlte am 26.4.18 aber entschuldigt. Auf Zuruf seiner Ehefrau erledigte daher Günter Meurer die Berichterstatterpflicht. Schon dabei ging ein Raunen durch die Reihen der ZuhörerInnen. Denn Dr. Heike Kaster-Meurer hatte im Sommer 2011 ihren Posten als Oberbürgermeisterin angetreten. Die Feststellung zB der Finanzrechnung der Ehefrau im öffentlichen Amt durch den Ehemann ist rechtlich wohl nicht zu beanstanden, hat aber ein “Geschmäckle”. Ein Zuhörer fragte vernehmlich: “Warum erspart den Meurers das nicht ein Parteifreund?”.

Unter TOP 5 stand die Entlastung u.a. der Oberbürgermeisterin für Ihre Verwaltungsführung an. Dazu ist im Protokoll lakonisch festgehalten: “Herr Schlosser erläutert die Vorlage. Es erfolgten keine Wortmeldungen. Abstimmung: einstimmig bei drei Enthaltungen”. Mal ganz abgesehen davon, dass das deutsche Wort einstimmig nur dann verwendet werden sollte, wenn es eine 100% einheitliche Stimmabgabe gibt, die korrekte Formulierung also lauten müsste “einmütig bei 3 Enthaltungen”, fehlt im Protokoll schlicht die entscheidende Wahrheit, nämlich wie Markus Schlosser am 26.4.18 überhaupt in diese missliche Lage kam. Am 24.5.18 kann er übrigens die Sitzungsleitung ohne jeden Makel übernehmen und das älteste Stadtratsmitglied muss nicht ran. Denn seit dem 1.5. ist er nun Beigeordneter. Und 2011 war er nicht verantwortlich, weil in Diensten der Kreisverwaltung und wird daher nicht entlastet. Alles eine Frage des Timings.

Durch die Veröffentlichung des Protokolles ist nunmehr für alle Bürgerinnen und Bürger einsehbar, was die Zuhörer der Stadtratssitzung vom 26.4.18 live miterlebt haben: Günter Meurer hat bei der Entlastung seiner Ehefrau für 2011 persönlich mitgewirkt. § 22 der Gemeindeordnung schreibt aber vor, dass Bürger, die eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, nicht beratend oder entscheidend mitwirken dürfen, wenn die Entscheidung ihrer Ehefrau einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Genau das ist bei dem Beschluss über die Entlastung aber der Fall. Würde Meurers Ehefrau nämlich nicht entlastet könnte das weitreichende – auch finanzielle – Folgen haben.

Daher hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einigen Entscheidungen bereits einen “möglichen unmittelbaren Vor- oder Nachteil” als Ausschlussgrund anerkannt. So in der Sache 2 A 10098/09.OVG. In der Entscheidung heisst es wörtlich: “Ein Ratsmitglied ist wegen eines möglichen unmittelbaren Vor- oder Nachteils bereits dann nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GemO von der Mitwirkung an einer Ratsentscheidung ausgeschlossen, wenn eine enge persönliche Beziehung zum Beratungsgegenstand besteht, welche nach den gesamten Umständen die Besorgnis nahelegt, das Mitglied werde aufgrund eigener Interessen nicht mehr uneigennützig und gemeinwohlorientiert handeln. Eine direkte Kausalität zwischen Ratsentscheidung und möglichen vor- oder nachteiligen Folgen ist nicht erforderlich.” Und welche persönliche Beziehung kann enger sein, als die zwischen Eheleuten?

Warum die Meurers daran nicht gedacht haben? Vielleicht fehlte schlicht die Erfahrung. Denn trotzdem Dr. Heike Kaster-Meurer schon fast sieben Jahre im Amt ist kommt es wegen erheblicher Arbeitsrückstände in der Stadtverwaltung erst jetzt zur Entlastung für 2011. Warum die von der Stadt bezahlte Juristin Nicola Trierweiler nicht einschritt? Antwortversuch siehe oben. Warum die anderen Stadtratsmitglieder in diesem Punkt auf die Einhaltung von Recht und Gesetz nicht achteten? Jeder kümmert sich halt um das, was ihm wichtig ist. Und solange die eigene Grundstückseinfahrt nicht zugeparkt wird …

 

Zitat aus der Gemeindeordnung:

§22  Ausschließungsgründe

(1) Bürger und Einwohner, die ein Ehrenamt oder eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, sowie hauptamtliche Bürgermeister und Beigeordnete dürfen nicht beratend oder entscheidend mitwirken,

1. wenn die Entscheidung ihnen selbst, einem ihrer Angehörigen im Sinne des Absatzes 2 oder einer von ihnen kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann oder …

(2) Angehörige im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 sind:

1. Ehegatten,
2. eingetragene Lebenspartner, …

 

Ohne Begründung

Bemerkenswert 4: den Sitzungsunterlagen für den 24.5.18 ist nicht ein Wort der Begründung dazu zu entnehmen, warum der TOP erneut behandelt werden muss. Und erst recht keine Entschuldigung. Und auch auf bad-kreuznach.de kein Wort der Erklärung. Das allerdings ist nachvollziehbar. Würde nämlich die Stadtverwaltung jede Fehlleistung der Oberbürgermeisterin auf der Stadtseite veröffentlichen, würden deren Selbstdarstellungsfotos und -texte schon rein quantitativ in den Hintergrund gedrängt. Das würde dann zwar der Wahrheit entsprechen. Aber eine wahrheitsgemässe Darstellung behauptet die Stadtverwaltung nicht für ihre Seite.

 

Zitat aus der Gemeindeordnung:

§36  Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister; in seiner Vertretung führen ihn die Beigeordneten in der Reihenfolge ihrer Vertretungsbefugnis. Bei Verhinderung des Bürgermeisters und der Beigeordneten soll das älteste anwesende Ratsmitglied den Vorsitz führen. Verzichtet das älteste anwesende Ratsmitglied auf den Vorsitz, so wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte den Vorsitzenden. (Quelle: http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/n1h/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-GemORPpP36&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint)

 

Zitat aus der Geschäftsordnung:

§26 Absatz 4 Satz 1: die Niederschrift über öffentliche Sitzungen soll jedem Ratsmitglied spätestens einen Monat nach der Sitzung schriftlich oder elektronisch zugeleitet werden; § 2 Abs. 1 a gilt sinngemäß. (Quelle: Stadtseite bad-kreuznach.de)