Realschule BME: versuchtes Tötungsdelikt oder nur Baumschändung?

„Langeweile oder Übermut waren sicherlich nicht die Triebfeder für die ungeheuerliche Sachbeschädigung, die zu einer akuten Gefahr für die Schulgemeinschaft und Anwohner hätte führen können und im Ergebnis die Fällung zweier stattlicher und vitaler Lärchen auf der Grünfläche der Realschule plus am Rotenfels Bad Kreuznach brachten“, ärgert sich Christoph Liesenfeld, der Leiter des Amtes für Bauen und Umwelt der Kreisverwaltung Bad Kreuznach. Was war geschehen? Im Zuge einer Routinekontrolle der Bäume auf der Grünfläche des Schulgeländes hatten Mitarbeitende der Kreisverwaltung feststellen müssen, dass seit der letzten Kontrolle vor etwa sechs Monaten den Baumstämmen zweier Gewächse größere Schnitte zugefügt wurden.

Im Bildhintergrund ist die Schule zu erkennen. Die Kreisverwaltung mußte zwei Bäume fällen, …

„Wir gehen davon aus, dass die Schnitte mit einer Kettensäge verübt wurden, um die Bäume nachhaltig zu schädigen“. Die Schnitte befänden sich etwa 70 Zentimeter über dem Boden und reichten teils bis fast zur Mitte des Stammes. „Im Ergebnis mussten die Bäume gefällt werden, um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können“. Der Sachschaden betrage rund 2.500 Euro, „viel ärgerlicher ist aber der Schaden für die Natur und Umwelt“, so der Amtsleiter. Immerhin waren die Bäume bis zu der mutwilligen Beschädigung absolut in Takt. Die Kreisverwaltung hat Anzeige gegen Unbekannt wegen des Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz und Sachbeschädigung gestellt. Nach Auskunft eines von dieser Seite befragten Bad Kreuznacher Rechtsanwaltes hat die Staatsanwaltschaft von sich aus zu prüfen, ob ggf auch ein Tötungsdelikt vorliegt.

… weil diese durch einen oder mehrere bisher unbekannte Täter*Innen …

Der Jurist begründet seine Sichtweise wie folgt: Wer so geschickt mit einer Kettensäge umgehen kann, dass er derart saubere Schnitte im ersten Ansatz ohne Fehlversuche zu setzen im Stande ist, verfügt zwangsläufig über eine Einsicht über die Folgen seines Tuns. Da etwa die Hälfte des Stammdurchmessers zersägt wurde, bestand seit der Vornahme dieser Handlung jederzeit die Gefahr, dass ein entsprechend starker Windstoß einen der angesägten Bäume umwirft. Da die Bäume zwar am Rand aber auf öffentlicher Fläche stehen (direkt neben dem Schulsportplatz), muss dem Täter oder der Täterin klar gewesen sein, dass beim Baumfall Menschen getötet oder verletzt werden können.

… angesägt und so zu Gefahrenstellen gemacht wurden.

“Die Tatausführung läßt keinen anderen Schluß zu, als dass Täter bzw Täterin dies billigend in Kauf genommen haben”. Zum muss es sich nach der Einschätzung des Rechtsanwaltes um eine Person mit hoher krimineller Energie oder einschlägigen Absichten handeln. Denn aus den Feststellungen der Kreisverwaltung ergibt sich, dass die Sägerarbeit jedenfalls nicht frisch war. Die tatverantwortliche Person konnte also mit dem Wissen um die von ihr hervorgerufene Gefahr tage-, wochen- oder gar monatelang gut umgehen. Denn ein entsprechender (anonymer) Warnhinweis, mit dem sich die Person von ihrem kriminellen Tun distanziert hätte, erfolgte ja nicht. Hinweise auf die Verursachenden oder den Tathergang nimmt die Kreisverwaltung gerne entgegen.

Quellen: Kreisverwaltung Bad Kreuznach (auch 2 Bilder), eigene Recherchen

Jahrzehnte alte Bäume mit mehr als 80 Zentimeter Stammumfang mußten aus Sicherheitsgründen gefällt werden.