Auto-Friedhof im Hochstrassen-Hinterhof

Drei Auto-Wracks auf wenigen Dutzend Stellplätzen. Dazu an anderen Stellen Zustände, die mehr an eine Mülldeponie, als einen Parkplatz erinnern. Das Privatgelände nördlich einiger Häuser in der Hochstrasse ist wahrlich kein Vorzeigeeckchen in der Bad Kreuznacher Nordstadt. Handelt es sich bei den Müllablagerungen nur um eine Ordnungswidrigkeit, für deren Verfolgung die Kreisverwaltung zuständig ist, erfüllt das Abstellen der Autowracks den Tatbestand des § 326 Strafgesetzbuch: Unerlaubter Umgang mit Abfällen. Hier ist die Staatsanwaltschaft gefordert, endlich tätig zu werden.