Vorgestrige Sitzung des Wahlausschusses formfehlerhaft – heute Wiederholung

Von Claus Jotzo

Über zweieinhalb Stunden dauerte die Sitzung des Wahlausschusses am vorgestrigen Mittwoch (24.4.2024, diese Seite berichtete). In fast allen anderen kommunalen Gebietskörperschaften tagt dieses Gremium bezogen auf die Kommunalwahl genau zwei Mal: rund zwei Monate vor dem Wahltermin, um die Wahlvoschläge zu prüfen und zuzulassen. Und einige Tage nach der Wahl um das Wahlergebnis amtlich festzustellen. In Bad Kreuznach läuft das wieder einmal anders. Die (erste) Sitzung des Wahlausschusses fand vorgestern um 17:30 Uhr statt. Per einstimmigem Beschluss des Gremiums wurden alle zwölf Wahlvorschläge der Parteien und Listen zugelassen.

Ein peinlicher Fehler: das Bündnis für Bad Kreuznach hat sich selbst die Listennummer 12 gegeben. Bevor der Wahlausschuss, dem allein diese Entscheidung zusteht, der Klopfer-Gruppe die Nummer 13 zuordnete.

Am gestrigen Donnerstag gegen 13:44 Uhr teilte die Stadtverwaltung per Presseerklärung genau dieses Ergebnis noch einmal schriftlich mit. Obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits klar war: es hat einen Formfehler gegeben. Konsequenz: um 16:16 Uhr Uhr zog die Stadtverwaltung ihre noch nicht einmal drei Stunden alte Presserklärung wieder zurück. Und teilte mit: “die Sitzung des Wahlausschusses muss wiederholt werden. Die erneute Sitzung findet am Freitag, 26. April, um 15.30 Uhr im Sitzungssaal 3. OG, Kornmarkt 5, Eingang Rossstraße, statt”. Die “näheren Erläuterungen” dazu sollten, so die Stadtverwaltung, “in der Sitzung” erfolgen.

Auch diese Mitteilung war gut eine Stunde später schon wieder überholt. Denn aufgrund der neuen Einladung an die Mitglieder des Wahlausschusses und die 12 Vertrauensleute der Parteien und Listen, kam die Frage nach dem Hintergrund dieser ungewöhnlichen Entwicklung bereits im gestern ab 17:30 Uhr tagenden Stadtrat auf. Dort konnte die Verwaltung ihre Informationsblockade nicht aufrecht erhalten. Und beschrieb den Formfehler wie folgt. Ein Mitglied des Wahlausschusses war gleichzeitig auch Vertrauensperson einer der Wahlvorschläge. Genau das aber ist gemäß § 8 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes ausdrücklich verboten:

“Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter können nicht Mitglieder oder Stellvertreter im Wahlausschuß sein”. Wieso die Stadtverwaltung, der die Wahlvorschläge inklusive der Angabe deren Vertrauenspersonen deutlich vor dem Versand der Ladung zum Wahlausschuss vorlagen, eine Vertrauensperson als Beisitzer zur Sitzung des Wahlausschusses einlud, erklärte Oberbürgermeister Emanuel Letz nicht. Er sprach lediglich von einem “Fehler”. Den bezahlen nunmehr rund zwei Dutzend ehrenamtlich tätige Kommunalpolitiker*Innen mit dem weiteren Verlust eines freien Nachmittags.

Einige, wie der Ippesheimer Ortsvorsteher Bernd Burghardt, sind für den heutigen Nachmittag andere Verpflichtungen eingegangen. Und können daher an der im wahrsten Sinne des Wortes von heute auf morgen eingeladenen Wiederholungssitzung nicht teilnehmen. Aber es gibt auch ein über die Neuansetzung des Wahlausschusses strahlendes Gesicht: Werner Klopfer. Er sieht in der Wiederholungssitzung für sich und sein “Bündnis für Bad Kreuznach” ein Chance. Deren Ziel ist: von der diesem in der Sitzung am Mittwoch zugeteilten Listennummer “13” auf “12” vorzurücken.

Das hat weniger mit Aberglaube zu tun. Oder mit dem Wunsch, nicht Letzter sein zu wollen. Sondern hat einen ganz praktischen Grund. Das Klopfer-Bündnis ließ Plakate und Internetwerbung bereits vor der Sitzung des Wahlausschusses herstellen. Mit der Listennummer “12” (siehe unser Bildschirm-Foto vom Facebook-Auftritt der Wählervereinigung). Bleibt es bei der amtlichen Zuweisung der Nummer “13” für die Klopfer-Truppe, wäre deren Selbstdarstellung eine ungewollte Wahlhilfe zugunsten des Bündnisses für soziale Energiepreise und gerechte Politik e.V. (BüFEP) und deren Spitzenmann Wilhelm Zimmerlin, die den Platz 12 inne haben.

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25.04.2024 – “Wahlausschuss lässt 12 Parteien und Listen zur Stadtratswahl zu”