Auf die regungslos auf dem Boden liegende Ehefrau weiter eingetreten

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am kommenden Donnerstag (25.4.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1023 Js 4026/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 46 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt.

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Mitte März 2023 soll es zwischen dem Angeklagten und seiner Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Idar-Oberstein nach vorangegangenem reichlichen beiderseitigen Alkoholkonsum zu einem verbalen Streit gekommen sein.  Alkoholbedingt völlig enthemmt habe der Angeklagte auf seine Ehefrau eingeschlagen und diese barfuß getreten.

Auch als seine Ehefrau bereits regungslos auf dem Boden gelegen habe, habe er weiterhin auf sie eingetreten. Seine Ehefrau habe durch die vorgenannten Handlungen eine lebensbedrohliche Hirnblutung sowie Hämatome an der rechten Schläfe, am hinteren unteren Rücken und der linken Hüftseite erlitten. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach nicht eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach