FWG e.V. fragt die Stadt wegen Jugendschutz nach der Cannabis-Freigabe

Seit dem 1. April dürfen Erwachsene in der Öffentlichkeit kiffen. Aber nicht überall. Um das Verbot für unter 18jährige durch schlechte Vorbilder nicht zu unterlaufen, ist der Konsum etwa in Fußgängerzonen untersagt. Und erst ab einem Abstand von 100 Metern zu Schulen und Kindergärten erlaubt. Für die Schul- und Einkaufsstadt Bad Kreuznach bedeutet das: die Verbotszonen sind riesig. Aber bisher weder markiert noch in anderer Weise bekannt gemacht. Es fehlt noch an konkreten Schutzmaßnahmen im Sinne des Jugendschutzes.

Dank je zweier Kitas und Schulgebäude darf in der Hofgartenstrasse und im Steinweg (unser Bild) nicht gekifft werden.

Darauf hat Karl-Heinz Delaveaux, der für die Freie Wählergemeinschaft (FWG e.V.) im Stadtrat mitarbeitet, die Verwaltung aufmerksam gemacht. Auf dem Weg über eine Anfrage möchte Delaveaux wissen, ob und wann es eine Cannabis-Verbotszonen-Karte geben wird. Und welche weiteren Maßnahmen im Sinne des Jugendschutzes die Stadtverwaltung im Zusammenhang mit der Cannabis-Freigabe für Erwachsene ergreifen wird. Der FWG-Sprecher möchte auch die Frage geklärt wissen, ob die Musikschule Mittlere Nahe am Europaplatz eine Schule im Sinne des Gesetzes ist und unter die 100-Meter-Zonen-Regelung fällt.

Die Anfrage von Karl-Heinz Delaveaux (FWG e.V.) im Wortlaut:

“Anfrage Cannabis-Freigabe: was unternimmt die Stadtverwaltung, um die Schutzbestimmungen des neuen Gesetzes im Sinne des Jugendschutzes zu unterstützen?
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, gemäß § 19 der Geschäftsordnung des Stadtrates bitte ich um Beantwortung nachstehender Anfrage: Seit Anfang des Monats sind Anbau von Cannabis und das Kiffen für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen erlaubt. So ist das Kiffen im Beisein von Minderjährigen verboten. Nicht gekifft werden darf zudem in einem Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, öffentlichen Sportstätten und in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr.

Bad Kreuznach ist eine Einkaufs-, Schul- und Sportstadt mit einer Vielzahl von Einkaufszonen, Schulen und Sportstätten in der Kernstadt und in den Stadtteilen. Tagtäglich pendeln eine fünfstellige Zahl von Schülerinnen und Schüler, Konsumenten und Konsumentinnen und Sportler und Sportlerinnen in die Stadt. Im Sinne des Konsumenten- und Jugendschutzes müssen aus unserer Sicht die im neuen Gesetz verankerten Verbote, wo immer möglich, durch die Stadtverwaltung gefördert werden. Hilfreich könnte da aus unserer Sicht eine Karte sein, in der die 100-Meter-Zonen von den jeweiligen Schulgrundstück- und Sportstättengrenzen markiert sind.

Und in der die Fußgängerzonen farblich hervorgehoben sind. Auch die Klärung der Frage, ob die Musikschule Mittlere Nahe am Europaplatz eine Schule im Sinne des Gesetzes ist, sollte kurzfristig geklärt werden. Ich bitte um Mitteilung, ob die Stadtverwaltung unsere vorgenannten Anregungen aufgreifen wird, wann eine entsprechende Karte zur Verfügung stehen wird und welche weiteren Maßnahmen im Sinne des Jugendschutzes die Stadtverwaltung im Zusammenhang mit der Cannabis-Freigabe für Erwachsene ergreifen wird. Mit freundlichem Gruß Karl-Heinz Delaveaux”