Morgen beginnt die entscheidende Runde im Streit um das Bosenheimer Bad

Von Claus Jotzo

Der Streit um das Bosenheimer Bad geht am morgigen Mittwoch (3.4.2024) in die nächste, wohl entscheidende Runde. Da tagt ab 19 Uhr im Bosenheimer Gemeindehaus der dortige Ortsbeirat. Die Sitzung ist öffentlich. Wie die Sitzungsunterlagen. Aber einmal mehr verweigert die Stadtverwaltung die Transparenz, von der die Verantwortlichen in Sonntagsreden immer plappern: noch am heutigen Dienstagmorgen (2.4.2024) behauptet die Stadt im amtlichen Terminkalender, es würden noch keine Tagesordnungspunkte existieren (siehe nachstehender Bildbeweis).

In der März-Sitzung des Bosenheimer Ortsbeirates wurde viel geredet. Morgen sollen Entscheidungen fallen.

Die der Redaktion dieser Seite seit Tagen vorliegenden Beschlussvorlagen werden verheimlicht und nicht veröffentlicht. Vermutlich, weil deren Inhalt der Stadtverwaltung zu brisant ist. Denn endlich plant der Ortsbeirat konkrete, zielführende Beschlüsse: “der Ortsbeirat Bosenheim beschließt die Stadt Bad Kreuznach abzumahnen wegen der
vertragsverletzenden Betriebsaufgabe des Schwimmbads Bosenheim. Der Ortsbeirat Bosenheim beschließt Klage zu erheben gegen die Stadt Bad Kreuznach auf Wiederaufnahme des Betriebs des Schwimmbads Bosenheim, durch Sanierung oder Neubau”.

Die Stadtverwaltung hat es einmal mehr nicht geschafft für die Öffentlichkeit relevante Informationen zu veröffentlichen.

Die Bosenheimer haben, beraten von dem erfahrenden Rechtsanwalt Herbert Emrich, auch den weiteren Verfahrensweg vorbereitet: “die Klage wird am 10. Mai 2024 eingereicht werden, es sei denn, die Stadt macht bis dahin verbindliche und nachprüfbare Zusagen, in einem zumutbaren Zeitrahmen den Betrieb des Schwimmbads Bosenheim wieder aufzunehmen”. Das die Stadt sich darauf einlässt, darf bezweifelt werden. Denn die Steuer-Millionen, mit denen die Bosenheimer*Innen seit Jahrzehnten alljährlich die Stadtkasse füllen, sind für andere Projekte längst verplant.

Zudem findet vor der gesetzten Frist nur noch eine Stadtratssitzung statt. Am 25. April. Bis heute sind vorbereitende Beschlüsse oder auch nur Beratungen nicht veranlasst. Und die Stadtratsmehrheit nimmt ihre politische Verantwortung schon lange nicht mehr wahr. Sondern überlässt, wie beim Tourismusbeitrag, dem Fall Weisse Taube, den Informationsrechten von Ratsmitgliedern und vielen anderen Fällen, relevante Entscheidungen den Gerichten. Und bürdet damit gewichtige Entscheidungen den nachfolgenden Generationen auf.

Die Bosenheimer zeigen sich davon nunmehr unbeeindruckt. Und arbeitet die Sach- und Rechtslage sauber auf. In der Begründung heisst es: “seit dem 23. Juni 2023 ist das Schwimmbad in Bosenheim geschlossen. Am 19. März 2024 hat der Aufsichtsrat der Betriebsgesellschaft für Schwimmbäder und Nebenbetriebe mbH Bad Kreuznach die endgültige Einstellung des Betriebs beschlossen. Gemäß dem Auseinandersetzungsvertrag zwischen Bosenheim und der Stadt Bad Kreuznach vom 4. Juni 1969 ist das Schwimmbad benutzbar zu erhalten: § 10 Fortbestand gemeindlicher Einrichtungen

(1) Folgende Einrichtungen der aufgelösten Gemeinde sind weiterhin im Stadtteil Bosenheim zu betreiben bzw. zu unterhalten: Kindergarten, Schwimmbad, Gemeindewaage und Weinbergschutz. Die Benutzung dieser Einrichtungen ist den Einwohnern und sonstigen Berechtigten im Sinne des § 15 GO zu gewährleisten.

Im Haushalt der Stadt Bad Kreuznach sind unter Maßnahme INV-42418-700 Freibad Bosenheim für 2024 Planungskosten in Höhe von 50.000 € und für 2025 Kosten für Sanierung in Höhe von 2.500.000 € eingestellt. Auf beiden Posten liegt ein Sperrvermerk, der vom Finanzausschuss aufgehoben werden kann. Das ist bislang nicht erfolgt. Zu diesem TOP ist Rechtsanwalt Herbert Emrich nach § 31 der Geschäftsordnung der Stadt Bad Kreuznach eingeladen”.