Vorbestrafter + führerscheinloser Raser flieht mit 180 km/h vor der Polizei

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Freitag (5.4.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1042 Js 2376/23 – Berufungssache) statt.  Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 23 Jahre alten, mehrfach vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt.

Ende Dezember 2022 soll der Angeklagte mit einem PKW gefahren sein, obwohl er wusste, dass ihm im August 2022 die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Der Angeklagte soll sich weiterhin einer Polizeikontrolle entzogen haben, indem er mit bis zu 90 km/h innerorts und anschließend mit bis zu 180 km/h auf der B 41 fuhr. Überholversuche der ihn verfolgenden Polizeikontrolle soll er durch das Befahren beider Spuren verhindert haben. Dabei sollen ihm die Sicherheitsinteressen der anderen Verkehrsteilnehmer gleichgültig gewesen sein. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er gedacht habe, seine Fahrerlaubnissperre sei abgelaufen. 

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach