Berufung gegen 90 Tagessätze wegen sexueller Belästigung

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am kommenden Donnerstag (28.3.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1023 Js 11974/22 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 24 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Simmern wegen sexueller Belästigung in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 € verurteilt.

Im Zeitraum Oktober 2021 bis Juli 2022 soll der Angeklagte in einem Fall eine Zeugin trotz deren Ablehnung umarmt und gestreichelt haben und in einem weiteren Fall der Zeugin gegen deren Willen unterhalb der Brust an das T-Shirt gegriffen haben. Der Angeklagte hat sich nicht zu den Vorfällen eingelassen. 

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach