“Hurensohn” + “Du bist tot” oder normaler Tonfall?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Montag (25.3.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1043 Js 5790/22) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 32 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 80 € verurteilt.

Anfang Mai 2022 soll der Angeklagte einen Arbeitskollegen seiner Lebensgefährtin unter anderem als „Hurensohn“ bezeichnet und geäußert haben „du bist tot“. Der Zeuge soll sich dadurch in seiner Ehre herabgesetzt und gekränkt gefühlt haben. Außerdem soll er sich vor dem Angeklagten gefürchtet haben. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass es zwischen ihm und dem Zeugen zu einer Konfrontation in normalem Tonfall gekommen sei. 

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach