Gewobau feuert Geschäftsführer Karl-Heinz Seeger fristlos

Vorwürfe gegen Karl-Heinz Seeger und seine Arbeitsweise als Geschäftsführer der Gewobau gibt es schon lange. Diese Seite hatte bereits 2019 in mehreren Beiträgen auszugsweise den Prüfbericht des Landesrechnungshofes veröffentlicht. Abgesehen von einem gegen Auflagen eingestellten stafrechtlichen Ermittlungsverfahren blieb diese Untersuchung für Seeger folgenlos. Auch die Tatsache, dass es der Gewobau nicht gelungen war, vor dem Bau der Erschliessung des aktuellen Bauabschnittes am Galgenberg von allen begünstigten Grundstückseigentümern Kostenübernahmeerklärungen zu erhalten, blieb bisher ohne Konsequenzen.

Noch am Tag seiner Entlassung stellte sich der Ex-Gewobau-Geschäftsführer auf seinem Instragram-Account als Fachperson der Immobilienwirtschaft dar.

In dieser Zeit war die frühere Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer Vorsitzende des Aufsichtsrates. Nach deren Abwahl im März 2022 gab es zunächst ein Interregnum im Aufsichtsgremium der werthaltigsten städtischen Gesellschaft. Bis der Stadtrat im vergangenen Sommer Manfred Rapp (CDU) als neuen Aufsichtsratsvorsitzenden nominierte. Unter dessen Ägide wurde Seegers Ausgaben- und Arbeitspraxis kritisch hinterfragt. Ende vergangenen Jahres kamen dann drängender Aufklärungsbedarf beim Neubauprojekt „KUB“ in der Schubertstrasse sowie bezogen auf Objekte im Neubaugebiet „In den Weingärten“ am Galgenberg hinzu.

Hierzu wurden Seeger im Gewobau-Aufsichtsrat mehr und mehr Fragen gestellt. Die dieser u.a. mit dem Hinweis auf seine erfolgreiche Tätigkeit als Geschäftsführer abblockte. Mit dieser in den früheren Jahren erfolgreichen Taktik scheiterte Karl-Heinz Seeger vor zwei Tagen krachend. Wie Oberbürgermeister Emanuel Letz am gestrigen Donnerstagmorgen (21.3.2024) per Pressemitteilung veröffentlichte, beschloss die Gesellschafterversammlung der Gewobau am Tag zuvor “einstimmig den Geschäftsführer Karl-Heinz Seeger mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben zu entbinden und seinen Anstellungsvertrag fristlos zu kündigen”.

Auch in der Stadtratssitzung am gestrigen Abend nahm Letz zu der Geowbau-Personalie kurz Stellung. Und gab eine am Mittwoch getroffene Eilentscheidung des Stadtvorstandes bekannt. Der Oberbürgermeister gab dazu an, Stadt und die Gewobau-Gesellschafterversammlung hätten unter Zeitdruck gestanden, weil am Mittwoch oder gestern eine relevante Frist ablief. Letz erklärte weiterhin auf Nachfrage aus dem Stadtrat, an dem einstimmigen Beschluss hätten alle Gesellschafter mitgewirkt. Mit ihrer Entscheidung folgen Stadt und Gesellschafterversammlung den Hinweisen, die Stadtratsmitglied Wilhelm Zimmerlin (BüFEP) schon seit längerer Zeit gibt (weitere Beiträge folgen).

Die Presseerklärung der Stadtverwaltung zur fristlosen Kündigung des Geschäftsführers der Gewobau im Wortlaut:

“Die Gesellschafterversammlung der Gewobau hat am Mittwoch den 20.3.2024 einstimmig beschlossen, den Geschäftsführer Karl-Heinz Seeger mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben zu entbinden und den Anstellungsvertrag fristlos zu kündigen. Nach meiner Anregung beschloss die Gesellschafterversammlung der Gewobau, die bereits im Aufsichtsrat vereinbarte Prüfung des Neubauprojekts „KUB“ sowie der Objekte im Gebiet „In den Weingärten“ auszuweiten. Danach erhielten wir neue Informationen, die die bestehenden Vorwürfe weiter untermauerten und schlussendlich zu diesem Schritt führten.

Zusätzlich zu dieser Maßnahme haben wir bereits am Montag die renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) beauftragt, eine Sonderprüfung des Geschäftsbetriebs der Gewobau durchzuführen. Der Auftrag ist erteilt. Der Schritt zur fristlosen Kündigung des Geschäftsführers ist mit PwC abgesprochen. Die Gewobau spielt eine wichtige Rolle bei der Vermietung preisgünstiger Wohnungen wie beim Wohnungsneubau in unserer Stadt, und sie genießt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger von Bad Kreuznach.

Das soll so bleiben. Es ist daher von höchster Priorität, dass sämtliche Geschäftspraktiken transparent sind und im Einklang mit geltenden Standards und Richtlinien stehen. Wir werden sicherstellen, dass der Geschäftsbetrieb der Gewobau reibungslos fortgeführt wird. Die Interessen der Mieterinnen und Mieter sowie die langfristige Stabilität des Unternehmens stehen dabei im Mittelpunkt unseres Handelns. Wir bitten Sie von weiteren Nachfragen abzusehen. Wir werden Sie nach Abschluss der Prüfung zeitnah informieren”.