Scheisshaus-Parole führt zu Polizeieinsatz

Die Polizei hätte wirklich Wichtigeres zu tun. Stattdessen mussten sich die Kräfte der Polizeiinspektion Bad Kreuznach vorgestern und am gestrigen Freitag (15.3.2024) im wahrsten Sinne des Wortes mit einer “Scheisshaus-Parole” beschäftigen. Als solche werden neudeutsch Gerüchte und Falschinformationen bezeichnet. Nachdem vor rund zwei Wochen Schulen im Kreis Mainz-Bingen von anonymen Drohungen betroffen waren, traf es am Donnerstag dieser Woche die IGS Sophie-Sondhelm. Gegen 12:45 Uhr am 14.3.2024 wurde laut Presseerklärung der Polizei “ein verdächtiger Schriftzug mit bedrohlichem Inhalt auf einer Mädchentoilette der IGS Sophie-Sondhelm in Bad Kreuznach” gemeldet.

Weiter erklärt die Polizei: “der entsprechende Schriftzug wurde durch eine Streifenwagenbesatzung gesichtet und nach Absprache mit der Schulleitung entfernt. Die Polizei Bad Kreuznach hat die Ermittlungen aufgenommen. Nach einer Analyse durch Spezialisten des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz ist derzeit von keiner akuten Gefährdungslage für die Schulgemeinschaft der IGS Sophie-Sondhelm oder der angrenzenden Schule Gymnasium Am Römerkastell auszugehen. Die Polizei steht im engen Austausch mit den jeweiligen Schulleitungen. Durch die Polizei Bad Kreuznach wurde gestern eine verstärkte polizeiliche Präsenz an den beiden Schulen gewährleistet”.

Wie die Polizeiinspektion auf Anfrage bestätigt hat, ist es – wie vom LKA eingeschätzt – zu keinerlei Zwischenfall oder Bedrohungslage gekommen. Bedauerlich ist, dass durch die Schmiererei auf dem Schulklo insgesamt hunderte von in anderen Fällen dringend benötigte Arbeitsstunden der Polizei und der Schulleitungen verplempert wurden. Und schon jetzt absehbar ist, dass die verantwortliche Person sich trotz des erheblichen Schadens für die Schul- und die Bürgergemeinschaft mit ein paar warmen Worten davon kommt – selbst wenn sie ermittelt wird. Der Grundgedanke im Jugendstrafrecht, “erzieherisch einwirken” statt “strafen” ist natürlich richtig.

Aber die Art der “Pädagogik”, die von vielen Jugendgerichten angewendet wird, ist angesichts der Rückfallquoten nicht zielführend. Die Folgen der Taten Jugendlicher für andere Gesellschaftsmitglieder steht in keinem Verhältnis zur “erzieherischer Einwirkung”. Vor Jahren wurden zehntausende Jahrmarktsgäste heimgeschickt, weil ein Egomane aus der Türkei Terroranrufe abesetzte. Aktuell werden Schüler*Innen geängstigt und ihre Schutzzone in Frage gestellt. Vor Gericht gibts eine Gesprächstherapie. Natürlich kommen bei Jugendlichen keine Gefängnis-, Arrest- oder Geldstrafen in Frage. Was soll im Knast schon Positives erlernt werden?

Woher das Geld nehmen? Aber der pädagogische Ansatz sollte konsequent weitergeführt werden: wer mit 15 oder 17 so unreif und entwicklungsbehindert ist, dass er anderen rücksichtslos Sorgen bereitet, der sollte Zeit zum Nachdenken und zur Persönlichkeitsentwicklung erhalten. Etwa durch ein um ein, zwei oder drei Jahre Herausschieben des Rechtes auf den Führerscheinerwerb. Wer will die dokumentierte Unreife schon am Steuer erleben? Wer Schulklos mit Drohungen beschmiert, sollte einen Monat lag zwei oder drei Stunden am Tag WCs reinigen. Das würde abschrecken. Über die “Sozialstunden” lachen diese Jugendlichen nur.