Kokain-Dealerin geht trotz Geständnis in Berufung

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am kommenden Dienstag (19.3.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1043 Js 10629/21 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat eine 49 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Die Angeklagte soll am 24.4.2022 an zwei Vertrauenspersonen der Polizei insgesamt 1,65 Gramm Kokain mit einem Kokainhydrochloridgehalt von 1,38 Gramm zum Preis von 200 Euro aus einem Vorrat von mindestens 10 Gramm Kokain mit einem Kokainhydrochlordigehalt von 8,3 Gramm verkauft haben.

Fall 2:

Weiterhin soll die Angeklagte am 30.4.2022 an zwei Vertrauenspersonen der Polizei 10,32 Gramm Kokain mit einem Kokainhydrochloridgehalt von 5,75 Gramm zum Preis von 800 Euro verkauft haben.

Fall 3:

Schließlich soll die Angeklagte am 30.4.2022 gegenüber den zwei Vertrauenspersonen der Polizei das ernst gemeinte Angebot abgegeben haben, diesen am „nächsten Samstag“ bis zu 50 Gramm Kokain verkaufen zu können.

Die Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach