Erpressung, gefährliche Körperverletzung und besonders schwerer räuberischer Diebstahl

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am kommenden Mittwoch (13.3.2024) um 9:30 Uhr im Saal sieben (Az: 2 KLs 1025 Js 10033/22) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 37 Jahre alten, vielfach vorbestraften, derzeit in der JVA Trier in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Kirn in drei Fällen jeweils Erpressung (Fälle 1 bis 3), in einem Fall eine gefährliche Körperverletzung (Fall 4) und in einem weiteren Fall einen besonders schweren räuberischen Diebstahl (Fall 5) vor.

Fälle 1 bis 3:

Der Angeklagte soll eine männliche Person, welche Arbeitslosengeld II bezogen und die Leistungen jeweils am Monatsende in Form eines Schecks ausgezahlt bekommen habe, in Kenntnis dieses Umstandes unter mehrfacher Androhung von Schlägen im März, April und Mai 2022 jeweils dazu veranlasst haben, diese Schecks einzulösen und dem Angeklagten sodann jeweils vor einer Bankfiliale in Kirn Geldbeträge zwischen 150 Euro und 200 Euro zu übergeben, welche der Angeklagte in der Folgezeit für eigene Zwecke genutzt habe.

Fall 4:

Zu einem nicht mehr genauer bestimmbaren Zeitpunkt im April 2022 sollen sich der Angeklagte und die vorgenannte männliche Person mit weiteren Personen in einer Grünanlage in Kirn aufgehalten haben. Hier soll der Angeklagte der männlichen Person, die auf der Wiese gesessen habe, grundlos gezielt gegen das Gesicht getreten haben. Der Angeklagte habe hierbei Sneaker an den Füßen getragen. Aufgrund der Wucht des Trittes sei die männliche Person nach hinten umgekippt. An dem Auge der männlichen Person sei hierdurch ein blauer Fleck, der angeschwollen sei, entstanden.

Fall 5:

Anfang Juni 2023 soll sich der Angeklagte in ein Bekleidungsgeschäft in Saarbrücken begeben und dort eine Jogginghose im Wert von 89,99 Euro entwendet haben, indem er die Jogginghose in der Umkleidekabine über seine eigene Hose gezogen und die Kabine in der Absicht verlassen habe, die Jogginghose nicht zu bezahlen. Noch in dem Geschäft sei der Angeklagte von dem stellvertretenden Filialleiter hierauf angesprochen und aufgefordert worden, im Geschäft zu bleiben.

Der Angeklagte habe daraufhin die Flucht ergriffen. Der stellvertretende Filialleiter habe den Angeklagten im Anschluss daran verfolgt, ihn nach etwa 150 Metern erreicht und ihn zum Stehenbleiben aufgefordert. Der Angeklagte sei sodann stehengeblieben, habe sich umgedreht und ein Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 10 cm aus einer Hosentasche geholt, welches er in Hüfthöhe in einer Entfernung von etwa drei Metern in Richtung des stellvertretenden Filialleiters gehalten habe.

Hierbei habe der Angeklagte den Einsatz des Messers mit den Worten „komm her“ angedroht, um den stellvertretenden Filialleiter von einer weiteren Verfolgung abzuhalten und sich den Erhalt des Diebesgutes zu sichern. Der stellvertretende Filialleiter habe sich schließlich unter dem Eindruck der Drohung zurück zum Geschäft begeben und die Polizei verständigt. Fortsetzungstermine sind auf den 26.03.2024, 27.03.2024, 03.04.2024 und den 11.04.2024 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach