Leserbrief des Kay Maleton zum Bosenheimer Bad und dem Abwägungsverfahren

Leserbrief von
Kay Maleton

Ungewöhnliche Stille herrschte zuletzt im Stadtrat. Grund war wohl, dass die Hoffnung, durch das Abwägungsverfahren zu einer Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zu gelangen, eine klare Absage erteilt wurde. Auch wenn man die juristische Einschätzung der Vertragstypus in Bezug auf Urteile und Literatur nicht teilen muss, so muss man die Bemühungen des Rechtsamtes anerkennen. Jetzt liegt es bei denjenigen, sich zu überlegen, bei einem nicht unerheblichen Prozessrisiko einen kleinen Ortsbezirk vor den Kadi zu ziehen und jahrelang als Goliath gegen David aufzutreten. Frau Rechtsamtsleiterin Kruger sehe ich nach, dass sie nicht alle historischen Details kennen kann.

Aber Ihrer Darstellung, dass die Stadt die Eingemeindung nicht forciert habe, muss ich widersprechen. Fakt ist nämlich, dass bereits 1961 ein Eingemeindungsangebot erfolgt ist. Zuvor wurden seitens der Stadt heimlich Meinungsumfragen in Bosenheim beauftragt. Den Höhepunkt bildeten die Aussagen von Bürgermeister Zisgen und Stadtrat Martin, dass man nur am Land und nicht am Dorf interessiert sei. Diese Arroganz, wütende Proteste des Binger Landrates sowie eine Zeitungsschlacht bestärkten den Gemeinderat in seiner Ablehnung. Darüber hinaus verfügte die Stadt im Zeitraum der Verwaltungsreform über drei Landtagsabgeordnete im Stadtrat.

Einer davon sass im ausschlaggebenden Ausschuss für die Verwaltungsreform. Wen hatte Bosenheim? Dies sind keine Vorhaltungen, sondern die traurige Wahrheit. Doch auch das wäre sicherlich nach 55 Jahren kein Thema mehr. Aber leider hat die Stadt bis heute nicht verstanden, dass man nicht nur Land, sondern auch dörfliche Gemeinschaften eingemeindet hat, die sich nicht bedingungslos einem reinen Ratshauszentralismus unterwerfen wollen. Eine Akzeptanz dessen sowie eine prozesslose Instandsetzung des Freibades Ost wären eine gute Grundlage, die besagten tiefen Gräben zumindest teilweise zuzuschütten und zu einem Neuanfang im Stadt-Ortsbezirksverhältnis zu gelangen.