Seesbacher fuhr in Kirn ohne Führerschein trotz einschlägiger Vorstrafe

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am kommenden Montag (4.3.2024) um 9:30 Uhr im Saal 6 (Az: 7 NBs 1025 Js 16787/22 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 39 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Seesbach wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte November 2022 mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Kirn teilgenommen haben, obwohl er gewusst habe, nicht im Besitz der für das Führen des Kraftfahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht geständig eingelassen. Und hofft im Berufungsverfahren auf ein noch milderes Urteil.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach