Finanzaufsicht genehmigt den Stadthaushalt für 2024

Der Stadthaushalt für 2024 ist genehmigt. Mit Schreiben vom 20. Februar hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) die gute Nachricht auf den Weg gebracht. Und damit grünes Licht für die Umsetzung der vom Stadtrat mehrheitlich beschlossenen Projekte gegeben. Die Genehmigung enthält eine formal ausserordentlich wichtige Feststellung: “Demnach ist in allen Planjahren (2024-2027) von einer positiven freien Finanzspitze auszugehen. Da ferner ein voraussichtlich kontinuierlicher Abbau der Liquiditätskredite nachgewiesen werden kann, ist der Stadt Bad Kreuznach die dauernde Leistungsfähigkeit zu bescheinigen”.

Wieso diese vordergründig gute Nachricht kein Thema in der gestrigen Stadtratssitzung und der Verwaltung keine Pressemitteilung wert war, ergibt sich aus anderen, unerfreulichen Nachrichten. Denn die ADD hat lediglich die vom Stadtrat am 30.11.2023 beschlossenen Zahlen auf ihre Schlüssigkeit und formale Korrektheit geprüft. Nicht deren Realitätsnähe. Und die ist bei wesentlichen Positionen nicht gegeben. Etwa bei der Gewerbesteuer. Deren Einnahmehöhe wurde vom Stadtrat mit 35 Millionen Euro angesetzt. Einem Wert, bei dem Kämmerer Thomas Blechschmidt durchaus Bauchschmerzen hatte. Wie sich heute zeigt: zu recht.

Denn die Gewerbesteuersollstellung für 2024 liegt aktuell deutlich darunter. Bei nur 30,2 Millionen Euro. Und für das kommende Jahr drohen siebenstellige Mindereinnahmen bei der Grundsteuer. Weil die neuen Einheitswerte die großen Gewerbegrundstücke in der Stadt erheblich entlasten. Was durch die Mehrbelastung der Wohngrundstücke nicht kompensiert wird. Letztlich drohen der Stadt dramatische finanzielle Einschnitte. Und das kurz vor einem Kommunalwahlkampf, in dem die Parteien und Listen die Wähler*Innen aus naheliegenden Gründen sehr gern mit kostenintensiven Imageprojekten, wie etwa eine Landesgartenschau, für sich gewinnen wollen (weiterer Bericht folgt).