Fand eine Vergewaltigung im Hotelzimmer statt?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am heutigen Montag (26.2.2024) um 11 Uhr im Saal 6 (Az: 3 Ns 1022 Js 18688/19 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 52 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Plettenberg wegen eines sexuellen Übergriffs sowie wegen Vergewaltigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte Juni 2019 in einem Hotel in Stromberg gegenüber einer im Vertrieb tätigen freien Mitarbeiterin eines Unternehmens, in welchem der Angeklagte seinerseits als Coach der Vertriebsmitarbeiter und Vertriebsmitarbeiterinnen tätig gewesen sei, zunächst im Wellnessbereich des Hotels sexuell übergriffig gewesen sein sowie die Mitarbeiterin am selben Tag zu einem späteren Zeitpunkt in seinem Hotelzimmer vergewaltigt haben. Der Angeklagte hat die ihm zur Last gelegten Taten vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach