An der Tanke abgefahren als der Tankstutzen noch im Auto steckte

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Montag (26.2.2024) um 9:30 Uhr im Saal 6 (Az: 7 NBs 1044 Js 9979/22 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 29 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Heidelberg, nachdem dieser Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Idar-Oberstein eingelegt hatte, welchen er in der mündlichen Verhandlung auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt hat, wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 450 Euro verurteilt.

Nach den rechtskräftigen Feststellungen in dem Strafbefehl des Amtsgerichts Idar-Oberstein betankte der Angeklagte Anfang April 2022 an einer Tankstelle in Idar-Oberstein einen Pkw. Nachdem Tankvorgang vergaß er, den Zapfhahn aus dem Tankstutzen zu entnehmen, stieg in das Fahrzeug ein und wollte das Tankstellengelände verlassen. Dabei riss der Zapfhahn ab, den er kurz darauf an der Zapfsäule niederlegte. Durch den Unfall entstand ein Fremdschaden in Höhe von 840,38 Euro. Obwohl er den Unfall bemerkte, verließ er die Unfallstelle, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach