Merkelbach kennt die Geschäftsordnung – Letz nicht

Eines kann man dem Oberbürgermeister zugute halten. Emanuel Letz hat die Geschäftsordnung des Stadtrates, die ausdrücklich auch für die Arbeit in den Ausschüssen gilt, anders als die Mehrheit seiner Ratskolleginnen und -kollegen, nicht persönlich mitberaten und beschlossen. Er ist ja erst seit dem 1.7.2022 im Amt. Als Vorsitzender des Gremiums sollte er sie (mittlerweile) allerdings kennen, um deren Vorschriften anwenden zu können. Das ist leider nicht der Fall. Woche für Woche kommt es daher zu Verstössen, die in den laufenden Sitzungen vermeidbare Konflikte auslösen.

Gerhard Merkelbach hatte die entsprechende Vorschrift in der Geschäftsordnung vor dem Vorzeigen am Verwaltungstisch sogar farblich markiert. Trotzdem hielt sich der OB nicht daran.

Zuletzt war das in der Sitzung des Planungsausschusses am Dienstag dieser Woche (6.2.2024) der Fall. Da wurde die Diskussion über “Errichtung und Betrieb einer Ultra-Schnell-Ladestation als Bestandteil des Deutschlandnetzes in Bad Kreuznach” geführt. Die SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Claudia Eider leistete zunächst einen Redebeitrag in der Sache (“Glücksfall”). Um später den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte zu stellen. Genau das aber verbietet die Stadtrats-Geschäftsordnung. In § 18 (“Anträge zur Geschäftsordnung”) heisst es wörtlich:

“Ein solcher Antrag kann nicht von Ratsmitgliedern gestellt werden, die bereits zur Sache gesprochen haben”. Aus gutem Grund wurde eine entsprechende Regelung landesweit vorgegeben. Und auch der Deutsche Bundestag schützt die Minderheit vor formaler Machtanwendung bei der Redezeit vor der Mehrheit. Dort darf ein Antrag auf Schluss der Aussprache erst zur Abstimmung gestellt werden, wenn jede Fraktion mindestens einmal zu Wort gekommen ist. Der Sinn der Vorschrift ist klar: wer seine Meinung gesagt hat, soll das anderen nicht per Geschäftsordnung verbieten können.

Stadtrat Gerhard Merkelbach (Faire Liste) war als Vertreter von Peter Steinbrecher das einzige Ausschussmitglied, dass der Vorgehensweise des Oberbürgermeisters widersprach, zum Tisch der Stadtverwaltung ging und auf den Wortlaut der Geschäftsordnung hinwies. Letz fuhr davon unbeeindruckt fort und liess über den Eider-Antrag abstimmen. Ein wortwörtlicher Rechtsbruch. Von der elementaren Verletzung der dahinter stehenden, wertvollen demokartietheoretischen Überlegungen mal ganz abgesehen. Praktiziert von einem FDP-Politiker.

Das sind jene, die sich ihrer Propaganda nach den Bürgerrechten und rechtsstaatlichen Prinzipien besonders verpflichtet fühlen. Die fehlenden Kenntnisse des OB könnten natürlich auch im Wortlaut der Geschäftsordnung begründet sein. Das meint: Emanuel Letz fühlt sich möglicherweise durch das auch auf der Stadtseite veröffentlichte Dokument gar nicht angesprochen. Denn an fast jeder Stelle ist nur von einer “Oberbürgermeisterin” die Rede (Quelle: https://www.bad-kreuznach.de/politik-und-verwaltung/politik-stadtrat-und-gremien/210520-gescho.pdf?cid=smg). HELAU HELAU HELAU